Landtag Brandenburg Drucksache 6/7446 6. Wahlperiode Eingegangen: 27.09.2017 / Ausgegeben: 02.10.2017 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 2969 der Abgeordneten Steeven Bretz (CDU-Fraktion), Sven Petke (CDU-Fraktion) und Prof. Dr. Michael Schierack (CDU-Fraktion) Drucksache 6/7255 Förderprogramme des Bundesforschungsministeriums zur Innovation und zum Strukturwandel Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kultur die Kleine Anfrage wie folgt: Mit mehreren neuen Förderprogrammen will das Bundesministerium für Bildung und Forschung die Innovationskompetenz in strukturschwachen Regionen steigern. Ein Kernprogramm ist das Förderprogramm „WIR! - Wandel durch Innovation in der Region“, das mit der Richtlinie vom 27. Juli 2017 durch das BMBF bekannt gemacht worden ist. Aber auch mit dem seit langer Zeit bestehenden Programm „Unternehmen Region“ fördert das Bundesforschungsministerium regionale Innovationsbündnisse in Ostdeutschland. Wir fragen daher die Landesregierung: Frage 1: Wie viele Projekte und Initiativen wurden mit welchem Fördervolumen in Brandenburg durch die Programme des BMFB zur Innovation und zum Strukturwandel in den letzten 10 Jahren gefördert? Zu Frage 1: Nach Angaben des BMBF wurden in den Jahren 2007 - 2017 in Brandenburg insgesamt 94 Initiativen (217 Vorhaben) mit einem Fördervolumen von rund 178.717.000 € bewilligt. Zu den Einzelheiten wird auf die anliegende Tabelle verwiesen. Frage 2: Welche konkreten Maßnahmen hat die Landesregierung ergriffen, um die Programme des BMBF für Innovationen und die Bewältigung des Strukturwandels zu begleiten ? Zu Frage 2: Entsprechend der inhaltlichen Ausdifferenzierung der genannten BMBF- Programme hat die Landesregierung differenzierte Maßnahmen zur Begleitung durchgeführt . Diese reichen von Teilnahme am Auswahlverfahren (Programm Innovationsforen) über Stellungnahmen zu Strategiekonzepten der Antragsteller (Programm Zentren für Innovationskompetenz ) bis hin zur finanziellen Unterstützung von Hochschulen bei der Antragskonzeption (Programm Zwanzig20 - Partnerschaft für Innovation). Landtag Brandenburg Drucksache 6/7446 - 2 - Frage 3: Wie viele Projekte, regionale Bündnisse und Initiativen sind der Landesregierung bekannt, die sich am aktuellen Programm „WIR! - Wandel durch Innovation in der Region“ beteiligen? Frage 4: Welche Brandenburger Hochschulen mit welchen Projekten bewerben sich? Frage 5: Welche außeruniversitären Einrichtungen mit welchen Projekten bewerben sich? Frage 6: Welche Fördervolumina sollen damit in Brandenburg akquiriert werden? Zu den Fragen 3 bis 6: Im aktuell ausgeschriebenen Programm WIR! - Wandel durch Innovation in der Region planen nach Kenntnis der Landesregierung drei Initiativen eine Antragstellung . Diese Initiativen werden Themen in den Bereichen nachhaltige Landwirtschaft und Ernährung, Strukturwandel in Bergbauregionen und medizinische Versorgung in ländlichen Räumen adressieren. An allen Bündnissen sind Brandenburger Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen beteiligt. Die Frist zur Abgabe der Antragskizzen ist der 31. Oktober 2017. Entsprechend der Richtlinie können von jedem Bündnis für die Konzeptphase bis zu 200.000 € für die Ausarbeitung des WIR! - Konzeptes beantragt werden. Im Hinblick auf den wettbewerblichen Charakter des Verfahrens und den noch laufenden Erarbeitungsprozess können derzeit keine weiteren Angaben zur konkreten Zusammen-setzung der Konsortien sowie zur Höhe der beantragten Fördermittel gemacht werden. Frage 7: Welche Maßnahmen hat die Landesregierung bisher konkret ergriffen, um speziell das „WIR!“-Programm des BMFB zu begleiten? Zu Frage 7: Die Landesregierung hat eine Reihe von Maßnahmen ergriffen, um eine Antragstellung im neuen WIR! - Programm zu unterstützen. Das MWFK hat bereits in 2015 seine transferbezogenen Maßnahmen unter dem Dach der „Transfer-Offensive Brandenburg “ gebündelt, um den Wissens- und Technologietransfer an den Brandenburger Wissenschaftseinrichtungen zu stärken. Hierzu zählten insbesondere die Durchführung eines „Transferaudits“ an allen Brandenburger Hochschulen in Zusammenarbeit mit dem Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft und Vor-Ort-Gespräche zum Transfer im Rahmen der Veranstaltungsreihe „Transfer-Offensive vor Ort“. Mit der am 05.09.2017 durch die Landesregierung verabschiedeten „Transferstrategie Brandenburg“, in deren Erarbeitung die Wissenschaftseinrichtungen einbezogen waren, wurde eine landesweite strategische Basis zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für den Wissens- und Technologietransfer an den Brandenburger Wissenschaftseinrichtungen geschaffen. Das MWFK hat die Brandenburger Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und andere Landesressorts lange im Vorfeld über die Planungen des BMBF zum neuen Förderprogramm „WIR!“ informiert. Seitens des MWFK wurden Gespräche zu den o.g. drei Schwerpunktthemen initiiert und relevante Akteure aus der Wissenschaft und Wirtschaft zusammengebracht . Im Ergebnis haben sich drei Konsortien gefunden, die aktuell eine Antragstellung vorbereiten. Bei Bedarf unterstützt das MWFK den Prozess der Antragskonzeption . Landtag Brandenburg Drucksache 6/7446 - 3 - Frage 8: Welche Landesprogramme existieren parallel zu diesen Initiativen? Wie viele Landesfördermittel stehen dafür bereit und wurden bisher abgerufen? Wie werden diese Programme mit den Bundesprogrammen koordiniert? Zu Frage 8: Zu den benannten Initiativen des Bundes gibt es keine parallelen Landesförderprogramme , da im Rahmen der Koordinierung zwischen Bundes- und Länderförderprogrammen Doppelförderungen vermieden werden. Gleichwohl hat das Land Förderprogramme für Projekte der Forschung, Entwicklung und Innovation insbesondere im Zusammenhang mit der EFRE-Förderung der EU-Strukturfondsförderperiode 2014 bis 2020 entwickelt und setzt diese derzeit um: Programm zur Förderung der „Stärkung der technologischen und anwendungsnahen Forschung an Wissenschaftseinrichtungen im Land Brandenburg “ (StaF) vom 6. März 2015 Fördergegenstand: nichtwirtschaftliche Vorhaben clusterbezogener technologischer und anwendungsnaher Forschung, deren Ergebnisse auf die Schaffung wissenschaftlicher Grundlagen für die Entwicklung technisch neuer oder verbesserter Produkte , Verfahren oder Dienstleistungen gerichtet sind Zuwendungsempfänger: staatliche und staatlich anerkannte Hochschulen und die von Bund und Ländern institutionell geförderten Forschungseinrichtungen mit einer Niederlassung im Land Brandenburg Laufzeitende: 31.12.2020 Mittelausstattung: 24,7 Mio. EUR (EFRE) per 31.8.2017 bereits durch Bewilligungen gebunden: 16,51 Mio. EUR Programm “Brandenburgischer Innovationsgutschein (BIG)“ zur Förderung von Innovationsprojekten von kleinen und mittleren Unternehmen inklusive Handwerksbetrieben vom 18. April 2017 Fördergegenstand: Innovationsprojekte (Artikel 25, 28 und 29 AGVO) Zuwendungsempfänger: private Unternehmen (KMU), die den Primäreffekt lt. aktuellem GRW-Koordinierungsrahmen erfüllen Laufzeitende: 31.12.2020 jährliche Mittelausstattung: 8 Mio. EUR (Landes- und Bundesmittel) per 31.7.2017 bereits durch Bewilligungen gebunden: 0,6 Mio. EUR Programm zur Förderung von Forschung, Innovationen und Technologien (ProFIT Brandenburg) vom 10. September 2014 Fördergegenstand: Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsprojekte (Artikel 25 AGVO) Landtag Brandenburg Drucksache 6/7446 - 4 - Zuwendungsempfänger: private Unternehmen (im Rahmen von FuEuI-Verbundprojekten mit Unternehmen aus Brandenburg können auch Forschungseinrichtungen Förderung für ihre FuEuI-(teil-)projekte beantragen) Laufzeitende: 31.12.2022 jährliche Mittelausstattung: 25 Mio. EUR (Landesmittel und EFRE) per 31.7.2017 bereits durch Bewilligungen gebunden: 11,8 Mio. EUR