Landtag Brandenburg Drucksache 6/7452 6. Wahlperiode Eingegangen: 28.09.2017 / Ausgegeben: 04.10.2017 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 2968 der Abgeordneten Iris Schülzke (fraktionslos) Drucksache 6/7254 Beschleunigung des Kiesabbaus in Mühlberg Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Wirtschaft und Energie die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen der Fragestellerin: Die Berger Rohstoffe GmbH hat für Altenau die Erweiterung des Abbaufeldes beantragt. Bestandteil dieses Antrages ist die Einrichtung eines Gleisanschlusses vom Bahngelände Neuburxdorf bis zum Abbaufeld. Es gibt Hinweise , dass die Aufbereitung und Verladung des Kieses außerhalb des beantragten Abbaufeldes erfolgen soll. Frage 1: Wie weit ist der Planungsstand für den Gleisanschluss fortgeschritten, wann soll gebaut werden (Bitte erläutern)? Frage 2: Welche Probleme sind für den Bau der Bahnstrecke noch zu lösen, insbesondere hinsichtlich natur- und umweltschutzrechtlicher Aspekte, und welche Ausgleichmaßnahmen sind dafür bisher vorgesehen? (Bitte vollständig auflisten) Frage 6: Welche Informationen gibt es, zur Örtlichkeit des geplanten Verladepunktes? Wo ist dieser geplant? zu den Fragen 1, 2 und 6: Der Gleisanschluss und der Verladepunkt werden Bestandteil des bergrechtlichen Rahmenbetriebsplanes für die Erweiterung des Abbaufeldes Altenau sein, welcher sich derzeit beim Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe (LBGR) in der Prüfung auf Vollständigkeit befindet. Die Planfeststellungsunterlagen beinhalten auch Angaben und Unterlagen zu natur-, wasser- und sonstigen umweltrechtlichen Aspekten. Das Planfeststellungsverfahren soll voraussichtlich noch im Jahr 2017 beginnen. Zum Abschluss des Verfahrens können derzeit keine verlässlichen Angaben getätigt werden. Frage 3: Ist geplant, öffentliche Zuschüsse für den Gleisanschluss zur Verfügung zu stellen , wenn ja, über welche Programme und in welcher Höhe? zu Frage 3: Eine geplante Finanzierung des Gleisanschlusses über Landes- oder Bundesmittel ist der Landesregierung nicht bekannt. Frage 4: Die Berger Rohstoffe GmbH führt wohl zurzeit Umfragen bei Bürgern in Mühlberg durch, wie die überhöhte Sandhalde zukünftig genutzt werden könnte. Plant das Bergamt nun, trotz der Ergebnisse der letzten Beratung des Wirtschaftsausschusses und des Land- Landtag Brandenburg Drucksache 6/7452 - 2 - tages, Genehmigungswege für das illegale Handeln der dort tätigen Unternehmen im Nachhinein zu legalisieren und Wege für den Erhalt der Problemhalde zu finden? zu Frage 4: Die Firma Berger Rohstoffe GmbH hat die Halde Altenau im Rahmen der im Jahre 2006 erfolgten Umfirmierung von der Firma Freudlsperger Beton- und Kieswerk Sprotta GmbH übernommen. Die entgegen der Zulassungsvorgaben des Rahmenbetriebsplanes Altenau erfolgte Überhöhung der Halde ist insofern nicht der Firma Berger Rohstoffe GmbH, sondern der Arbeit des Vorgängerunternehmens anzulasten. Der Landesregierung ist bekannt, dass gegenwärtig durch die Bürgerinitiative „Hässliche Heimat“ ein Konzept zur Nachnutzung der Halde erarbeitet wird. Im Gegensatz dazu setzt sich die Bürgerinitiative „Für eine Heimat mit Zukunft“ e.V. nach wie vor für die Abtragung der überhöhten Halde ein. Das LBGR führt Gespräche mit dem Bergbautreibenden Berger Rohstoffe GmbH hinsichtlich eines möglichen Rückbaus der Halde. Frage 5: Wenn ja, welche Vereinbarungen gibt es dazu? Welche Termine haben zum Thema Halde und Rekultivierung im Bereich Altenau in den Jahren 2016 und 2017 stattgefunden ? Welche Ergebnisse wurden erzielt (Bitte vollständig auflisten)? zu Frage 5: Das LBGR führt mindestens einmal pro Jahr eine Vorortkontrolle zu unterschiedlichen Zielstellungen (Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz, Standsicherheit und Wiedernutzbarmachung) durch. Im Tagebau Altenau erfolgten am 09.03.2016, 14.06.2016, 26.09.2016 und am 18.07.2017 Befahrungen. Die Ergebnisprotokolle können beim LBGR eingesehen werden. Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 4 und 7 verwiesen. Frage 7: Welche konkreten Auflagen gibt es von Seiten des Wirtschaftsministeriums bzw. des Bergamtes zur Umsetzung der ausgebliebenen Rekultivierungen seit Beginn des Jahres 2017? (Bitte vollständig auflisten) zu Frage 7: Im Kiessandtagebau Altenau gibt es keinen Rekultivierungsrückstand. Der mit der Rahmenbetriebsplanzulassung vom 15.09.2003 genehmigte Wiedernutzbarmachungs- /Rekultivierungsplan sieht keine Verspülung vor, sondern ausschließlich eine Wasserfläche von 95 - 100 ha. Der neue Rahmenbetriebsplan wird dagegen die Herstellung landwirtschaftlicher Nutzfläche vorsehen. Das hierzu erforderliche Planfeststellungsverfahren soll 2017 eingeleitet werden. Zur Halde Altenau wird auf die Antwort zur Frage 4 verwiesen.