Landtag Brandenburg Drucksache 6/7455 6. Wahlperiode Eingegangen: 28.09.2017 / Ausgegeben: 04.10.2017 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 2980 des Abgeordneten Thomas Jung (AfD-Fraktion) Drucksache 6/7272 „Tolerantes Brandenburg“ Namens der Landesregierung beantwortet der Chef der Staatskanzlei die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung des Fragestellers: Das Handlungskonzept „Tolerantes Brandenburg“ soll die Entwicklung des Rechtsextremismus bekämpfen und Demokratie stärken. Dieses Konzept wird vom Land finanziell gefördert. Es wendet sich aber auch gegen rechtsstaatlich legitimierte Parteien. Frage 1: Welche Rechtsform hat diese Organisationen „Tolerantes Brandenburg“? Zu Frage 1: „Tolerantes Brandenburg“ ist ein Handlungskonzept der Landesregierung. Darin werden die Ziele beschrieben, eine demokratische Gesellschaft mit Zivilcourage zu fördern sowie allen Formen von Fremdenfeindlichkeit, Gewalt, Rechtsextremismus und Antisemitismus entgegenzutreten. Für die Umsetzung des Handlungskonzeptes ist die Koordinierungsstelle „Tolerantes Brandenburg/Bündnis für Brandenburg“ zuständig. Die Koordinierungsstelle ist eine Organisationseinheit in der Staatskanzlei des Landes Brandenburg . Es handelt sich nicht um eine eigenständige Organisation. Deshalb verfügt die Koordinierungsstelle über keine eigenständige Rechtsform. Frage 2: Wie viele Mitarbeiter hat „Tolerantes Brandenburg“? Frage 3: Wie viele Mitarbeiter arbeiten entgeltlich bzw. gegen die Zahlung einer Aufwandsentschädigung ? (Wie hoch ist das Entgelt bzw. Aufwandsentschädigung?) Frage 4: Wie hoch sind die Personalkosten pro Monat? Zu Frage 2 - 4: Die Fragen 2 - 4 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. In der Koordinierungsstelle „Tolerantes Brandenburg/Bündnis für Brandenburg “ sind fünf Mitarbeiter für den Bereich „Tolerantes Brandenburg“ zuständig. Mit Stand August 2017 betrugen die Personalkosten pro Monat für die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bereich „Tolerantes Brandenburg (TBB)“ 24.084,81 €. Die fünf Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erhielten keine Aufwandsentschädigung. Frage 5: Wer kontrolliert die Ausgaben und Rechnungslegung? Landtag Brandenburg Drucksache 6/7455 - 2 - Zu Frage 5: Die Koordinierungsstelle „Tolerantes Brandenburg/Bündnis für Brandenburg“ verwaltet sowohl Bundesmittel als auch Landesmittel. Bei Zuwendungen vom Bund an die Koordinierungsstelle erfolgt die Verwendungsnachweisprüfung durch die Regiestelle des Bundes, Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, und durch den Bundesrechnungshof . Die Zuwendungen vom Land werden durch den Landesrechnungshof Brandenburg geprüft. Frage 6: Wer ist für das Handeln und die Inhalte der Veranstaltungen und Kampagnen, die der Internetseite dieser Organisation zu entnehmen sind, verantwortlich? Zu Frage 6: Im Sinne des Presserechts und des § 10 Abs. 2 und 3 Mediendienste- Staatsvertrags ist die Koordinierungsstelle „Tolerantes Brandenburg/Bündnis für Brandenburg “ für die Inhalte der Internetseite „Tolerantes Brandenburg“ zuständig. Die Internetseite enthält externe Links, die die Themen des Handlungskonzeptes aufgreifen. Für die Inhalte der verlinkten Seiten sind die jeweiligen Anbieterinnen und Anbieter oder die Betreiberinnen und Betreiber der Seiten verantwortlich. Frage 7: Hat „Tolerantes Brandenburg“ die Kampagne „Die neue Partei am rechten Rand“ vom „Aktionsbündnis Brandenburg finanziell“ gefördert? Wenn ja, wie hoch war die Förderung ? Zu Frage 7: Ab dem Haushaltsjahr 2012 fördert die Landesregierung die Aufgaben des Aktionsbündnisses nach Maßgabe der §§23, 44 LHO durch eine institutionelle Förderung des Vereins gegen Gewalt, Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit. Im Jahr 2016 betrug diese Förderung 240.000,00 EUR. Im Rahmen des bewilligten Wirtschaftsplans kann der Träger selbständig handeln. Darunter fiel auch die Herstellung der Broschüre, ‚Die neue Partei am rechten Rand‘