Landtag Brandenburg Drucksache 6/7456 6. Wahlperiode Eingegangen: 28.09.2017 / Ausgegeben: 04.10.2017 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 2979 des Abgeordneten Thomas Jung (AfD-Fraktion) Drucksache 6/7271 „Aktionsbündnis Brandenburg“ Namens der Landesregierung beantwortet der Chef der Staatskanzlei die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen des Fragestellers: Das Aktionsbündnis Brandenburg gibt an, ein Netzwerk von landesweit tätigen Organisationen, lokalen Bündnissen und Persönlichkeiten des Landes Brandenburg zu sein, die gemeinsam für eine zivilgesellschaftliche Mobilisierung gegen Gewalt, Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit eintreten. Gleichzeitig wendet es sich gegen rechtsstaatlich legitimierte Parteien. Frage 1: Welche Rechtsform hat diese Organisationen „Aktionsbündnis Brandenburg“? zu Frage 1: Das Aktionsbündnis gegen Gewalt, Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit (Aktionsbündnis Brandenburg) ist ein Netzwerk von landesweit tätigen Organisationen , lokalen Bündnissen und Persönlichkeiten des Landes Brandenburg, die gemeinsam für eine zivilgesellschaftliche Mobilisierung gegen Gewalt, Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit eintreten. Das Bündnis ist eine nicht rechtsfähige Gesellschaft. Unabhängig davon besteht der privatrechtliche gemeinnützige „Verein gegen Gewalt, Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit e. V.“, der auf Beschluss der Landesregierung vom 12. September 2011 die Geschäftsstelle des Aktionsbündnisses führt. Dieser Verein ist eine juristische Person und ist vollrechtsfähig. Frage 2: Wie viele Mitarbeiter hat „Aktionsbündnis Brandenburg“? zu Frage 2: Die Geschäftsstelle des Aktionsbündnisses hat vier Mitarbeiter. Frage 3: Wer ist der Arbeitgeber dieser Mitarbeiter? zu Frage 3: Der Arbeitgeber der Geschäftsstelle des Aktionsbündnisses ist der „Verein gegen Gewalt, Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit e.V.“. Frage 4: Wie viele Mitarbeiter arbeiten entgeltlich bzw. gegen die Zahlung einer Aufwandsentschädigung ? (Wie hoch ist das Entgelt bzw. die Aufwandsentschädigung) Frage 5: Wie hoch sind die Personalkosten pro Monat? Landtag Brandenburg Drucksache 6/7456 - 2 - zu den Fragen 4 und 5: Die Fragen 4 und 5 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Mitarbeiter werden in Anlehnung an den Tarifvertrag der Länder vergütet. Im Jahr 2016 betrugen die Personalkosten durchschnittlich 14.012,44 Euro pro Monat. Darüber hinaus erhielten sieben ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Vereins 2016 Aufwandsentschädigungen in Höhe von insgesamt 2.078,50 Euro. Frage 6: Wird diese Organisation von Steuergeldern finanziert? zu Frage 6: Ja. Frage 7: Wenn ja, wie hoch ist die Summe pro Jahr? zu Frage 7: Dem Haushaltsplan ist zu entnehmen, dass die Höhe der Zuwendung 240.000 Euro pro Jahr beträgt. Frage 8: Wenn nein, wie wird diese Organisation finanziert? zu Frage 8: Entfällt. Frage 9: Wenn das „Aktionsbündnis Brandenburg“ Steuergelder bekommt, wer kontrolliert die Ausgaben und die Rechnungslegung? zu Frage 9: Die Verwendung der Mittel wird durch die Verwendungsnachweisprüfung durch den Zuwendungsgeber geprüft. Frage 10: Wer ist für das Handeln und die Inhalte der Veranstaltungen und Kampagnen, die der Internetseite dieser Organisation zu entnehmen sind, verantwortlich? zu Frage 10: Verantwortlich für die Internetseite des Aktionsbündnisses Brandenburg ist der im Impressum bezeichnete Herausgeber beziehungsweise der vertretungsberechtigte Vorstand der Organisation.