Landtag Brandenburg Drucksache 6/7469 6. Wahlperiode Eingegangen: 02.10.2017 / Ausgegeben: 09.10.2017 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 2992 der Abgeordneten Iris Schülzke (fraktionslos) Drucksache 6/7306 Baulicher Zustand und Sanierungsbedarf an Gebäuden von Stützpunktfeuerwehren und Feuerwehren im Land Brandenburg Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommunales die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen der Fragestellerin: Der Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 2820 der Abgeordneten Steeven Bretz, Sven Petke und Prof. Dr. Michael Schierack (CDU-Fraktion) zum Umsetzungsstand des Kommunalen Infrastrukturprogramms Brandenburg (KIP) war zu entnehmen, dass für das mit 15 Mio. € bezifferte Förderbudget für Feuerwehrinfrastruktur Anträge in einer Gesamthöhe von 66.970.440,14 € (davon 35.164.766,77 € zuwendungsfähig bzw. bereits bewilligt) gestellt worden sind. In Anlage 2e werden die Anträge aufgeführt, die als „nicht bewilligt“ bereits abgelehnt worden sind - Gesamthöhe 35.348.006,47 €, zuwendungsfähige Kosten 20.195.278,68 €. Vernachlässigt man, dass aufgrund der relativ kurzen Zeit zwischen Inkrafttreten der Förder -Richtlinie und der Fristen für die Antragstellung im Wesentlichen nur Maßnahmen angemeldet werden konnten, für die eine projektseitige Vorbereitung bis einschließlich der Leistungsphase 4 bereits vorlag, macht diese Aussage die Dimensionen des Investitionsstaus deutlich, für den die amtsfreien Gemeinden, die Ämter und die kreisfreien Städte im Rahmen der Aufgabenzuständigkeit für den örtlichen Brandschutz und die örtliche Hilfeleistung in der Kostenverantwortung stehen. 1. Hat es über die in den Anlagen 2c (nicht abgelehnte Anträge) und 2e (nicht bewilligte Anträge) dargestellten Anträge hinaus weitere Anträge im Rahmen der Förderrichtlinie KIP gegeben? (Wenn ja, bitte auflisten nach der Systematik der Anlagen 2a und 2c) zu Frage 1: Im Antragszeitraum wurden insgesamt 61 Anträge auf Förderung gemäß KIP- Richtlinie, Anlage 3 (Feuerwehrinfrastruktur), bei der Bewilligungsbehörde gestellt. In der Antwort zur Kleinen Anfrage Nr. 2820 sind 33 nicht bewilligte und 25 nicht abgelehnte Anträge aufgeführt. Der Antrag der Gemeinde Nordwestuckermark und die Anträge der Gemeinde Fehrbellin für die Ortsteile Linum und Dechtow wurden durch die Antragsteller zurückgezogen . Weitere Anträge sind nicht gestellt worden. Landtag Brandenburg Drucksache 6/7469 - 2 - 2. Bei der Förderung von Erneuerungs- und Erweiterungsinvestitionen in die Fahrzeugausstattung hat sich das System der Stützpunktfeuerwehren bewährt. Ist diese Verfahrensweise auch bei den Einzelfallentscheidungen zur Ablehnung von Anträgen auf Förderung baulicher Investitionen zugrunde gelegt worden? (Falls nein: Welche Gründe waren für die Entscheidung über die Ablehnung des Antrages wesentlich) zu Frage 2: In der Auswahlentscheidung für die Förderung baulicher Investitionen gemäß der KIP-Richtlinie sind die Regelungen aus dem Stützpunktfeuerwehr-Konzept nicht maßgeblich . Hier waren die in der Rahmenrichtlinie KIP und der dazu gehörenden Anlage 3 (Feuerwehrinfrastruktur) vorgegebenen Kriterien entscheidend. In der fachlichen Bewertung waren neben der Bedeutung der jeweiligen Feuerwehr im örtlichen und überörtlichen System des Brandschutzes und der Hilfeleistung, deren personelle Ausstattung und Fragen der baulichen Dringlichkeit entscheidend. Wird in einem zur Förderung gemäß KIP-Richtlinie vorgesehenes Objekt ein mit FAG- Mitteln gefördertes Fahrzeug eingestellt, so erhöht sich die Förderquote der KIP- Maßnahme um 5 %. 3. In der Förder-Richtlinie wird hinsichtlich des Votierungsverfahrens auf die Hinzuziehung fachlicher Stellungnahmen des Landesbranddirektors und des Landesfeuerwehrverbandes verwiesen. Welche Priorität kam/kommt in diesem Zusammenhang der verbandlichen Struktur (Landesfeuerwehrverband) zu, die in keinem direkten Zusammenhang mit der Aufgabenzuständigkeit für den örtlichen Brandschutz und die örtliche Hilfeleistung steht? zu Frage 3: Im Brandenburgischen Brand- und Katastrophenschutzgesetz-BbgBkG ist im § 31 Absatz 2 ausgeführt, dass neben anderen auch der Landesfeuerwehrverband Brandenburg e. V. zu grundsätzlichen Entscheidungen, von denen die Belange des Feuerwehrwesens berührt sind, anzuhören ist. Dieser rechtlichen Verpflichtung wurde mit den eingeholten Stellungnahmen des LFV BB e. V. zu den Anträgen im Einzelnen entsprochen. 4. In der Förder-Richtlinie wird des Weiteren auf die fachliche Stellungnahme des jeweiligen Kreisbrandmeisters verwiesen, dem zugleich die Priorisierung der Anträge aus der Sicht des überörtlichen Trägers des Brandschutzes zugeordnet wurde. Welchen Einfluss haben diese Stellungnahmen bei der Entscheidung über die Ablehnung gefunden ? (Bitte ggfs. im Einzelnen erläutern) zu Frage 4: Die Bewertungen durch die Kreisbrandmeister haben einen hohen Stellenwert zur Wahrung der regionalen Ausgewogenheit. Deren Einschätzungen in Kenntnis der Leistungsfähigkeit und Bedürftigkeit der jeweiligen Feuerwehren im Landkreis sind besonders wertvoll. Die Bewertungskommission hat zuerst alle Priorisierungen auf Rang 1 betrachtet und für die Förderung nach KIP-Richtlinie vorgeschlagen, dann wurden alle Vorhaben mit der Priorität 2 bewertet und in den Fördervorschlag an die Bewilligungsbehörde aufgenommen . Mit Blick auf die insgesamt zur Verfügung stehenden Fördermitteln konnten darüber hinaus keine weiteren Fördervorschläge ausgesprochen werden. Landtag Brandenburg Drucksache 6/7469 - 3 - 5. Die geschilderte Ausgangssituation macht den Umfang des Handlungsbedarfs erforderlich , um den dargestellten Investitionsstau mittelfristig abzubauen. Das ist in erster Linie eine Frage des Könnens aus der Sicht der Leistungsfähigkeit der kommunalen Haushalte 5.1 Wie werden die formal abgelehnten Anträge der örtlichen Träger des Brandschutzes und der Hilfeleistung in den weiteren Prozess der strategischen Planung und Weiterentwicklung des Brandschutzes einbezogen? (Bitte konkret benennen) zu Frage 5.1: Die Tatsache, dass - bei einem Förderbudget von 15 Mio. Euro - Anträge auf Förderung von Vorhaben mit einer Gesamtinvestitionssumme von ca. 67 Mio. Euro (entsprechen ca. 40 Mio. Euro Förderumfang) gestellt wurden, zeigt, dass der Verbesserung des baulichen Zustandes von Feuerwehrgebäuden weiterhin große Bedeutung zukommt . Dieser Aspekt findet im Rahmen des laufenden Diskussionsprozesses zur Weiterentwicklung des Brand- und Katastrophenschutzes im Land Brandenburg angemessene Berücksichtigung. Das entsprechende Konzept „Die Veränderungsprozesse im Bereich des Brand- und Katastrophenschutzes im Land Brandburg erfolgreich bewältigen“ wird nach Fertigstellung dem Landtag übermittelt werden. 5.2 Gibt es für die Ressortverhandlungen zum Entwurf des Doppelhaushalts 2019/20 konkrete Vorstellungen, ein dem Kommunalen Infrastrukturprogramm Brandenburg (KIP) vergleichbares Förderprogramm aufzulegen? Wenn ja: welche (bitte konkret beschreiben) zu Frage 5.2: Das Aufstellungsverfahren für den Doppelhaushalt 2019/2020 hat noch nicht begonnen. Konkrete Vorstellungen über die Fortsetzung einer dem Kommunalen Infrastrukturprogramm Brandenburg (KIP) vergleichbaren neuen Förderung ab dem Jahre 2020 sind derzeit nicht bekannt. 5.3 Bisher werden bei allen bestehenden Fördermöglichkeiten - mit Ausnahme des KIP - z. B. Fahrzeugstellplätze, Umkleideräume oder Waschhallen von einer Förderung ausgeschlossen. Welche Überlegungen gibt es hinsichtlich der zukünftigen Ausrichtung der finanziellen Unterstützung der örtlichen Träger des Brandschutzes hinsichtlich der Förderfähigkeit pflichtiger Bestandteile eines Um-, Aus- oder Neubauvorhabens an Feuerwehrgerätehäusern? zu Frage 5.3: Hier wird auf die Beantwortung der Frage 5.1 verwiesen. Auf der Grundlage des Zukunftskonzepts zum Brand-und Katastrophenschutz im Land Brandenburg wird über die zukünftige Ausrichtung der finanziellen Unterstützung der örtlichen Träger des Brandschutzes zu entscheiden sein.