Landtag Brandenburg Drucksache 6/7483 6. Wahlperiode Eingegangen: 05.10.2017 / Ausgegeben: 10.10.2017 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 2995 des Abgeordneten Thomas Jung (AfD-Fraktion) Drucksache 6/7309 Islamistische Terrormiliz-Angehörige in Brandenburg? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommunales die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen des Fragestellers: Nach Erkenntnissen der Sicherheitsbehörden leben offenbar mehr als 60 frühere Kämpfer der islamistischen Terrorgruppe Liwa Owais al-Qarni in der Bundesrepublik. Sie sollen nach und nach als Flüchtlinge über den Balkan nach Deutschland eingereist sein. Die Kampfgruppe war ursprünglich Teil der Freien Syrischen Armee im Norden des Landes. Ende 2012 lief sie geschlossen zur Nusra-Front über, dem Ableger von al-Qaida in Syrien. 2014 löste sich die Gruppe auf. Einige Mitglieder schlossen sich dem IS und anderen islamistischen Terrormilizen an. Andere verließen das Kriegsgebiet und kamen nach Europa. Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat nun eine Projektgruppe mit dem Namen „Keto“ gegründet. Sie soll den Informationsaustausch zwischen den Bundesländern organisieren. Neben der Generalbundesanwaltschaft ermitteln auch mehrere Landeskriminalämter. Internen Hinweisen zufolge sollen sich die Männer in 13 verschiedenen Bundesländern aufhalten. Bundesweit arbeiten die Behörden daran , die Beteiligten an schweren Straftaten in ihren Heimatländern, die nach Deutschland kamen, aufzuspüren und zu verhaften. Bei rund 25 ehemaligen Mitgliedern der Gruppe sind die Vorwürfe so konkret, dass gegen sie ermittelt wird. Ungefähr 30 weitere Mitglieder der Gruppe, die ebenfalls in Deutschland leben sollen, sind noch nicht identifiziert oder ausfindig gemacht worden. Frage 1: Ermittelt das Landeskriminalamt Brandenburg in diesem Fall? Wenn ja, gegen wie viele Personen wird in Brandenburg ermittelt? Frage 2: Wurden Erstaufnahmeeinrichtungen in Brandenburg gezielt auf die oben genannten Milizangehörigen überprüft? Wenn ja, welche Einrichtungen wurden zu welcher Zeit überprüft (mit der Bitte um tabellarische Auflistung)? Frage 3: Gab es in Brandenburg bereits Festnahmen von ehemaligen Mitgliedern der Terrormiliz ? Wenn ja, wie viele Festnahmen gab es, welche Tatvorwürfe liegen vor und welche Herkunft haben die Tatverdächtigen? zu den Fragen 1 bis 3: Da die Kenntnisnahme dieser Informationen durch Unbefugte die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland und eines ihrer Länder gefährden würde (§ 7 Nr. 2 VSA-BB), kann eine offene Beantwortung nicht erfolgen. Andernfalls würde der Erkenntnisstand der hiesigen Sicherheitsbehörden offengelegt. Informationen über das „Ob“ Landtag Brandenburg Drucksache 6/7483 - 2 - oder „Wie“ der Durchführung von Ermittlungsmaßnahmen zur Gefahrenabwehr oder Strafverfolgung zu Personen oder islamistischen Terrorgruppen können unmittelbare Auswirkungen auf die weitere Nutzbarkeit taktischer Instrumente und damit auf die zukünftige Fähigkeit der Sicherheitsbehörden zur Gefahrenabwehr haben. Damit würde deren weitere Arbeit behindert werden. Zugleich könnte diesen Informationen aus Sicht islamistischer Terrorgruppen oder Personen ein taktischer Wert beizumessen sein, der sich zugleich gefahrenerhöhend auswirken könnte.