Landtag Brandenburg Drucksache 6/7496 6. Wahlperiode Eingegangen: 13.10.2017 / Ausgegeben: 13.10.2017 Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage Nr. 24 der CDU-Fraktion Drucksache 6/6910 (Un)Recht und Wiedergutmachung – Bilanz nach zehn Jahren Bodenreform-Affäre Namens der Landesregierung beantwortet der Minister der Finanzen die Große Anfrage wie folgt: Wortlaut der Großen Anfrage Nr. 24 vom 30.06.2017 Die so genannte „Bodenreform-Affäre“ bescherte Brandenburg im Dezember 2007 bundesweite Negativschlagzeilen und damit einen erheblichen Imageschaden. Vor knapp zehn Jahren urteilte der Bundesgerichtshof (AZ.: V ZR 65/07), dass sich das Land Brandenburg mit seiner Eintragungspraxis „sittenwidrig“ und „eines Rechtsstaates unwürdig“ verhalten habe. Das Land ließ sich auf Anweisung des Finanzministeriums als Eigentümer in tausenden Grundbüchern vermeintlich unbekannter Neusiedler eintragen, ohne überhaupt nach den Eigentümern oder Erben gesucht zu haben. Der BGH stellte auch fest, dass durch die vom Land Brandenburg mittels Vertretern erklärte Auflassung der Anspruch nicht verloren ging, da die Auflassung nichtig ist. Neben finanziellen Verlusten traf dieses Vorgehen vor allem die Erben emotional, da es sich meist um Grundstücke handelte, welche die Eltern oder Großeltern zu DDR-Zeiten rechtmäßig erworben hatten und selbst bewirtschafteten . Ein zu diesem Thema eingesetzter Untersuchungsausschuss 4/1 des Landtages kam 2009 zum Ergebnis, das im Finanzministerium gravierende Fehler begangen wurden. Auch die 2010 eigensetzte Enquete-Kommission 5/1 widmete sich in einem eigenen Themenbereich dem Umgang mit Eigentum im Transformationsprozess. Zum ersten Mal wurden auch durch konkrete Handlungsempfehlungen der Kommission Initiativen zur Rückgabe bzw. Entschädigung angeregt, ein Verwertungsverbot der noch ungeklärten Flächen gefordert sowie die Prüfung zur Einschaltung von Erbenermittlern empfohlen. Im Jahr 2013 wurde mit dem Staatsvertrag über die abschließende Aufteilung des Finanzvermögens gemäß Artikel 22 des Einigungsvertrages einer der letzten, aber auch kompliziertesten Themenkomplexe aus dem Einigungsvertrag, der zwischen Bund und den neuen Ländern lange streitig war, zum Abschluss gebracht. Durch die vereinbarte vollständige und abschließende Aufteilung des Finanzvermögens ohne wechselseitige Zahlungen befinden sich die nach Artikel 233 § 12 Absatz 2 Nummer 2 Buchstabe c EGBGB Bodenreformflächen nunmehr endgültig im Landeseigentum. Somit wäre auch eine landesgesetzliche Regelung zur Wiedergutmachung der unrechtmäßig entzogenen Grundstücke möglich . Diesbezügliche parlamentarische Initiativen der Opposition (DS 5/8111 und DS 6/4216) wurden jedoch in erster Lesung und damit ohne inhaltliche Befassung in den Landtag Brandenburg Drucksache 6/7496 - 2 - Fachausschüssen des Landtages von der rot-roten Regierung abgelehnt. Auch der Anfang 2016 auf Initiative der Opposition gefasste Beschluss des Landtags „Aufarbeitung bleibt politischer Auftrag – Handlungsempfehlungen der Enquete-Kommission 5/1 weiter konsequent umsetzen“ (DS 6/3318) sparte den Bereich Eigentum und Wiedergutmachung auf dezidieren Wunsch der Koalitionsfraktionen aus. Ein Jahrzehnt nach dem beschämenden Urteil ist es dringend geboten, die bisherigen Entwicklungen und Maßnahmen des Landes nachzuvollziehen, einzuordnen und zu bewerten . Vor allem erwarten die von rechtswidriger Enteignung Betroffenen endlich klare Aussagen zum weiteren Vorgehen des Landes. Aus rechtstaatlichen, aber auch politischen Gesichtspunkten besteht hier noch immer dringender Handlungsbedarf. Mit dieser Großen Anfrage sollen daher nicht nur eine umfassende Bestandsanalyse erstellt, sondern auch die Möglichkeiten der Widergutmachung aufgezeigt werden. Wir fragen daher die Landesregierung: Bestandsaufnahme und Hintergründe 1. In wie vielen Fällen hat sich das Land Brandenburg insgesamt zum gesetzlichen Vertreter von unbekannten Eigentümern ehemaligen Bodenreformlandes bestellen lassen und anschließend als Vertreter der Eigentümer die Auflassung der betroffenen Grundstücke an sich selbst erklärt sowie die Eigentumsumschreibung im Grundbuch veranlasst ? 2. Wie groß war die Gesamtfläche der so in Anspruch genommenen Grundstücke insgesamt ? 3. Wie groß war dabei jeweils der Anteil an landwirtschaftlichen Flächen, Wohnbau- und Gewerbeflächen sowie Flächen für den Gemeinbedarf? (Bitte separat aufführen.) 4. Welchen Wert hatten diese Grundstücke insgesamt? 5. Wie verteilten sich die betroffenen Grundstücke auf die einzelnen Landkreise? (Bitte nach Grundstückszahl und Fläche pro Landkreis bzw. kreisfreie Stadt auflisten.) 6. Wie viele Bodenreformflächen (Zahl der Grundstücke und Gesamtfläche) wurden nach ihrer Inanspruchnahme verpachtet bzw. veräußert? 7. Welche Einnahmen wurden durch Verpachtung bzw. Veräußerung erzielt und wofür wurden diese verwendet? (Bitte Aufschlüsselung nach Jahren.) 8. In welchem Umfang wurden Grundstücke, bei denen sich das Land rechtswidrig als Eigentümer ins Grundbuch eintragen ließ, an Dritte weiterveräußert? (Bitte die Anzahl der Grundstücke und die Summe der Verkaufserlöse angeben.) 9. Wie viele Anträge auf Rückübertragung wurden vor dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts am 07.12.2007 gestellt und wie vielen davon wurde stattgegeben? 10. Wie viele Anträge auf Rückübertragung wurden nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts am 07.12.2007 gestellt und wie vielen davon wurde stattgegeben? 11. Wie viele Gerichtsfahren wurden in diesem Zusammenhang gegen das Land Brandenburg geführt und in wie vielen Fällen waren die Kläger erfolgreich im Sinne einer Rückübertragung oder Entschädigung? (Bitte nach Jahren separat auflisten.) Konsequenzen aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 07.12.2007 12. Wie bewertet die Landesregierung das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 07.12.2007 und die daraufhin von ihr ergriffenen Maßnahmen aus heutiger Sicht? Landtag Brandenburg Drucksache 6/7496 - 3 - 13. Hat sich die Landesregierung im Nachgang des Urteils externe Unterstützung zur fachlichen Bewertung beziehungsweise zum weiteren Vorgehen eingeholt? Wenn ja, durch wen und zu welchem Zeitpunkt? 14. Wie viele Grundstücke, in denen sich das Land zuvor „sittenwidrig“ als gesetzlicher Vertreter eingesetzt hatte, wurden bisher zurückgegeben oder entschädigt? (Bitte separat nach Jahren auflisten.) 15. Welche Ergebnisse brachte der vom damaligen Finanzminister Dr. Helmuth Markov im November 2010 gestartete Meldeaufruf an Eigentümer und Erben von Bodenreformgrundstücken ? (Bitte konkrete Zahlen der Rückmeldungen getrennt nach Jahren angeben .) 16. Wurden auch andere Möglichkeiten, wie zum Beispiel professionelle Erbenermittler, hinzugezogen? Wenn ja, mit welchem Erfolg? Wenn nein, warum nicht? 17. In wie vielen Fällen konnte Eigentümern oder Erben aufgrund von Meldungen nach dem Aufruf das Land rückübertragen werden? 18. In wie vielen Fällen wurde trotz Meldungen der Anspruch auf Rückübertragung verwehrt und was waren die Gründe dafür? 19. In wie vielen Fällen war eine Rückübertragung wegen Weiterveräußerung oder in der Natur der Sache nicht möglich? 20. Gab es statt Rückübertragungen Entschädigungsleistungen? Wenn ja, in wie vielen Fällen und in welcher Höhe? 21. Wie bewertet die Landesregierung den presseöffentlich bekannten Fall des Herrn Manfred Jaworek, dem über den Brandenburgischen Landesbetrieb für Liegenschaften und Bauen im Jahr 2014 proaktiv sein Bodenreform-Grundstück zur Rückübertragung angeboten wurde? 22. Gab es weitere Fälle, in denen der Landesbetrieb für Liegenschaften und Bauen Bürgern das Angebot zur Rückübertragung unterbreitet hat? Wenn ja, wie viele und wann wurden sie unterbreitet? 23. Welche Möglichkeiten zur Beratung und zum Dialog hat die Landesregierung den Betroffenen seit dem Jahr 2008 angeboten, um Fragen zu beantworten und Unklarheiten zu beseitigen? 24. Wie viele Betroffene haben sich seit dem Jahr 2008 direkt an die Mitglieder der Landesregierung beziehungsweise die Ministerien oder die Staatskanzlei gewendet und um Unterstützung gebeten und wie ist die Landesregierung mit solchen Anfragen umgegangen ? Weiteres Vorgehen und Wiedergutmachung 25. Teilt die Landesregierung die Auffassung, dass auch zehn Jahre nach dem Urteil des Bundesgerichtshofes das Thema Bodenreform und die damit verbundenen Eigentumsfragen noch nicht zufriedenstellend geklärt sind? Wenn nein, warum teilt sie diese Auffassung nicht? 26. Erkennt die Landesregierung an, dass mit dem 2013 verabschiedeten Staatsvertrag über die abschließende Aufteilung des Finanzvermögens gemäß Artikel 22 des Einigungsvertrages die alleinige Zuständigkeit für die Bodenreformflächen beim Land Brandenburg liegt? 27. Welche Behörden und Einrichtung sind derzeit mit der Verwaltung der Bodenreformgrundstücke befasst? (Bitte nach jeweiliger Zuständigkeit auflisten.) Landtag Brandenburg Drucksache 6/7496 - 4 - 28. Wie viele Bodenreformgrundstücke im Sinne des BGH-Urteils befinden sich aktuell im Besitz bzw. der Verwaltung des Landes Brandenburg und wie groß ist deren Gesamtfläche ? 29. Welchen Anteil haben dabei landwirtschaftliche Flächen, Wohnbau- und Gewerbeflächen sowie Flächen für den Gemeinbedarf? (Bitte separat aufführen.) 30. Welchen Wert und welche Gesamtfläche haben die Grundstücke, für die nach derzeitigem Stand keine Eigentümer oder Erben ermittelt werden konnten? 31. Sucht das Land Brandenburg noch aktiv nach Eigentümern oder Erben? Wenn ja, in welcher Form? 32. Wie ist das weitere Verfahren (Fristen für Ansprüche, Verjährung), wenn die Suche nach Eigentümern oder Erben erfolglos verläuft oder gemeldeten Ansprüchen nicht stattgegeben wurde? 33. Wie sieht die Landesregierung eine mögliche gesetzliche Regelung, z.B. in Form eines Bodenreformwiedergutmachungsgesetzes, welche den Anspruchskreis und das Verfahren von Rückübertragungen bzw. Entschädigungen beschreibt, beispielsweise durch das Instrument der Sachenrechtsbereinigung? 34. Stehen derzeit ehemalige Bodenreform-Grundstücke öffentlich zum Verkauf? Wenn ja, welche im Einzelnen? (Bitte detailliert aufführen.) 35. Der Minister für Finanzen, Herr Christian Görke, stellte in der Landtagssitzung vom 08. Juni 2016 eine Bundesratsinitiative zur Einführung einer Härtefallregelung in Aussicht. Wie ist der konkrete Stand der Vorbereitung der Bundesratsinitiative und wann wird diese Bundesratsinitiative eingebracht werden? 36. Wie steht die Landesregierung zur Einführung eines Landes-Härtefallfonds, der in besonders begründeten Einzelfällen nach entsprechender Prüfung eine finanzielle Unterstützung für Betroffene leisten kann? Die Landesregierung misst der Bereinigung der vom Urteil des Bundesgerichtshofes vom 7. Dezember 2007 (V ZR 65/07) gerügten Praxis des Landes Brandenburg weiterhin große Bedeutung bei. Der Bundesgerichtshof (BGH) stellte mit diesem Urteil die Nichtigkeit der Auflassungserklärung zu Verträgen über den Erwerb von Bodenreformgrundstücken durch das Land Brandenburg wegen Sittenwidrigkeit in den Fällen fest, in denen sich das Land Brandenburg zum gesetzlichen Vertreter von unbekannten Erben bestellen ließ und im Rahmen eines In-sich-Geschäftes keinen Nachweis über die konkrete Anspruchsberechtigung des Landesfiskus führte. Durch derartige Auflassungen hat das Land Brandenburg kein Eigentum an den jeweiligen Bodenreformgrundstücken erlangt. Von dieser Entscheidung des BGH sind jene Fälle nicht berührt, in denen Erben der am 15. März 1990 im Grundbuch als Eigentümer ausgewiesenen Neubäuerinnen und Neubauern selbst die Bodenreformgrundstücke nach Maßgabe der verfassungsgemäßen und europarechtskonformen Regelungen des Artikel 233 § 12 Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche (EGBGB) an das Land Brandenburg aufgelassen haben. Soweit im ersten Fragenkomplex ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Dezember 2007 und im zweiten Fragenkomplex eines des Bundesverwaltungsgerichts gleichen Datums benannt wird, geht die Landesregierung davon aus, dass jeweils das eingangs genannte Urteil des Bundesgerichtshofes gemeint ist. Landtag Brandenburg Drucksache 6/7496 - 5 - Bestandsaufnahme und Hintergründe Frage 1: In wie vielen Fällen hat sich das Land Brandenburg insgesamt zum gesetzlichen Vertreter von unbekannten Eigentümern ehemaligen Bodenreformlandes bestellen lassen und anschließend als Vertreter der Eigentümer die Auflassung der betroffenen Grundstücke an sich selbst erklärt sowie die Eigentumsumschreibung im Grundbuch veranlasst? zu Frage 1: Das Land Brandenburg hat sich in 8.187 Fällen und Dritte in 551 Fällen (insgesamt 8.738 Fälle) zum gesetzlichen Vertreter von unbekannten Eigentümern ehemaligen Bodenreformlandes bestellen lassen und die Auflassung für diese Grundstücke in der vom BGH mit Urteil vom 7. Dezember 2007 gerügten Form an sich erklärt oder erklären lassen. In rund 1.240 Fällen ist die Auflassung in den Grundbüchern nicht mehr umgesetzt worden. Frage 2: Wie groß war die Gesamtfläche der so in Anspruch genommenen Grundstücke insgesamt? zu Frage 2: Die Gesamtfläche der Bodenreformliegenschaften, die dem BGH-Urteil vom 7. Dezember 2007 unterfielen, betrug insgesamt rund 13.170 ha. Frage 3: Wie groß war dabei jeweils der Anteil an landwirtschaftlichen Flächen, Wohnbauund Gewerbeflächen sowie Flächen für den Gemeinbedarf? (Bitte separat aufführen.) zu Frage 3: Die Flächen gliederten sich entsprechend der Katasternutzungsabschnitte wie folgt auf: - rund 8.000 ha Landwirtschaftsflächen, - rund 4.900 ha Holzungen, - rund 97 ha Gebäude- und Gebäudefreiflächen, - rund 37 ha Verkehrsflächen und - rund 136 ha sonstige Flächen. Frage 4: Welchen Wert hatten diese Grundstücke insgesamt? zu Frage 4: Der Wert der Grundstücke wurde nicht ermittelt. Frage 5: Wie verteilten sich die betroffenen Grundstücke auf die einzelnen Landkreise? (Bitte nach Grundstückszahl und Fläche pro Landkreis bzw. kreisfreie Stadt auflisten.) Landtag Brandenburg Drucksache 6/7496 - 6 - zu Frage 5: Die Liegenschaften verteilen sich wie folgt auf die Landkreise und kreisfreien Städte: Landkreis Liegenschaften Flächengröße (in ha) Barnim 425 537 Brandenburg an der Havel 80 88 Cottbus 61 43 Dahme-Spreewald 921 1.191 Elbe-Elster 321 266 Frankfurt (Oder) 58 54 Havelland 491 710 Märkisch-Oderland 1.491 2.577 Oberhavel 494 945 Oberspreewald-Lausitz 890 881 Oder-Spree 964 1.544 Ostprignitz-Ruppin 280 692 Potsdam 42 10 Potsdam-Mittelmark 740 1.078 Prignitz 144 409 Spree-Neiße 983 1.181 Teltow-Fläming 19 32 Uckermark 334 932 Frage 6: Wie viele Bodenreformflächen (Zahl der Grundstücke und Gesamtfläche) wurden nach ihrer Inanspruchnahme verpachtet bzw. veräußert? zu Frage 6: Insgesamt 299 dem BGH-Urteil unterfallende Grundstücke mit einer Gesamtgröße von rund 245 ha wurden verkauft oder gegen eine Geldentschädigung in Bodenordnungsverfahren (BOV) abgegeben und insoweit 1.383.200,00 € vereinnahmt. Verpachtet waren am 1. Juli 2017 4.756 dem BGH-Urteil unterfallende Grundstücke mit einer Fläche von rund 3.667 ha. Frage 7: Welche Einnahmen wurden durch Verpachtung bzw. Veräußerung erzielt und wofür wurden diese verwendet? (Bitte Aufschlüsselung nach Jahren.) Landtag Brandenburg Drucksache 6/7496 - 7 - zu Frage 7: Aus Verkäufen und Verpachtungen wurden folgende Erlöse eingenommen: Jahr Einnahmen aus Verkauf und BOV Einnahmen aus Verpachtung 2001 6,4 T€ 35 T€ 2002 179 T€ 131,1 T€ 2003 484,1 T€ 331,2 T€ 2004 290,9 T€ 843,8 T€ 2005 59 T€ 879,6 T€ 2006 115 T€ 695 T€ 2007 149,8 T€ 749,9 T€ 2008 71 T€* 738 T€ 2009 3 T€* 665 T€ 2010 6 T€* 630 T€ 2011 19 T€* 613 T€ 2012 0 540 T€ 2013 0 524 T€ 2014 0 511 T€ 2015 0 512 T€ 2016 0 471 T€ (* Grundstücksverfügungen jeweils vor 2008) Die betreffenden Einnahmen vor dem Jahre 2001 sind elektronisch nicht auswertbar. Alle Einnahmen wurden dem Landeshaushalt zugeführt. Frage 8: In welchem Umfang wurden Grundstücke, bei denen sich das Land rechtswidrig als Eigentümer ins Grundbuch eintragen ließ, an Dritte weiterveräußert? (Bitte die Anzahl der Grundstücke und die Summe der Verkaufserlöse angeben.) zu Frage 8: Auf die Antworten zu den Fragen 6 und 7 wird verwiesen. Frage 9: Wie viele Anträge auf Rückübertragung wurden vor dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts am 07.12.2007 gestellt und wie vielen davon wurde stattgegeben? Frage 10: Wie viele Anträge auf Rückübertragung wurden nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts am 07.12.2007 gestellt und wie vielen davon wurde stattgegeben? zu den Fragen 9 und 10: Bis zum Urteil des BGH vom 7. Dezember 2007 wurden Anträge auf Rückübertragung von Bodenreformgrundstücken statistisch nicht erfasst. Nach diesem Urteil hat der Brandenburgische Landesbetrieb für Liegenschaften und Bauen (BLB) rund 5.200 Rückgabeanfragen erfasst. In 3.005 Fällen hat der BLB festgestellt, dass die Bodenreformliegenschaft vom Urteil des BGH betroffen ist und ein Anspruch auf Herausgabe besteht. Frage 11: Wie viele Gerichtsfahren wurden in diesem Zusammenhang gegen das Land Brandenburg geführt und in wie vielen Fällen waren die Kläger erfolgreich im Sinne einer Rückübertragung oder Entschädigung? (Bitte nach Jahren separat auflisten.) Landtag Brandenburg Drucksache 6/7496 - 8 - zu Frage 11: Nach der Entscheidung des BGH wurden 4 Gerichtsverfahren gegen das Land geführt, wovon eines erfolgreich war. Jahr Gerichtsfahren insgesamt davon erfolgreich 2008 2 1 2011 1 0 2015 1 0 Konsequenzen aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 07.12.2007 Frage 12: Wie bewertet die Landesregierung das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 07.12.2007 und die daraufhin von ihr ergriffenen Maßnahmen aus heutiger Sicht? zu Frage 12: Die Landesregierung gibt die vom Urteil des Bundesgerichtshofes vom 7. Dezember 2007 betroffenen Grundstücke an die Neubauernerben zurück. Die in der Regierungserklärung des Ministerpräsidenten vom 27. Februar 2008 genannten Maßnahmen werden bis heute konsequent umgesetzt. Diese Maßnahmen sind auch aus heutiger Sicht richtig. Frage 13: Hat sich die Landesregierung im Nachgang des Urteils externe Unterstützung zur fachlichen Bewertung beziehungsweise zum weiteren Vorgehen eingeholt? Wenn ja, durch wen und zu welchem Zeitpunkt? zu Frage 13: Ja. Die Kanzlei Dombert Rechtsanwälte erstellte im Juni 2008 eine „Gutachterliche Stellungnahme zu den Rechten und Pflichten des Landes Brandenburg gegenüber den unbekannten Eigentümern der sog. Bodenreform-Grundstücke“. Frage 14: Wie viele Grundstücke, in denen sich das Land zuvor „sittenwidrig“ als gesetzlicher Vertreter eingesetzt hatte, wurden bisher zurückgegeben oder entschädigt? (Bitte separat nach Jahren auflisten.) zu Frage 14: Bis Ende des Jahres 2009 wurden 256 Liegenschaften an Neubauernerben übergeben. Danach wurden in den Jahren 2010 346, 2011 724, 2012 874, 2013 551, 2014 280, 2015 264, 2016 277 und bis zum 30. Juni 2017 146 Liegenschaften an Neubauernerben herausgegeben. Insgesamt sind 3.718 Rückgabefälle vollständig durch Besitzübergabe, Grundbuchberichtigung, Abrechnung gegenüber den Neubauernerben etc. erledigt. In weiteren 35 Fällen ist die Besitzrückgabe bis zum 30. Juni 2017 erfolgt, der Rückgabevorgang aber insgesamt noch nicht abgeschlossen. Landtag Brandenburg Drucksache 6/7496 - 9 - Frage 15: Welche Ergebnisse brachte der vom damaligen Finanzminister Dr. Helmuth Markov im November 2010 gestartete Meldeaufruf an Eigentümer und Erben von Bodenreformgrundstücken ? (Bitte konkrete Zahlen der Rückmeldungen getrennt nach Jahren angeben.) zu Frage 15: Der BLB hat im Zusammenhang mit den in den Jahren 2010 bis 2012 in den Amtsblättern veröffentlichten Meldeaufrufen folgende Rückmeldungen statistisch erfasst: Jahr Anrufe auf der Hotline Rückgabeanträge 2011 2.265 908 2012 844 1.073 2013 1.052 1.189 2014 und 2015 548 200 Frage 16: Wurden auch andere Möglichkeiten, wie zum Beispiel professionelle Erbenermittler , hinzugezogen? Wenn ja, mit welchem Erfolg? Wenn nein, warum nicht? zu Frage 16: Seit dem Jahr 2008 wurden die betreffenden Akten danach durchgesehen, ob sich aus ihnen Namen oder Adressen möglicher Neubauernerben ergeben und diese angeschrieben. Seit der vergangenen Legislaturperiode ist die Brandenburgische Boden Gesellschaft beauftragt, zur Ermittlung unbekannter Erben Recherchen durchzuführen. Die Vorgehensweise der Brandenburgische Boden Gesellschaft bei dieser Erbenermittlung entspricht der Herangehensweise gewerblicher Erbenermittler. Die Landesregierung hat zudem geprüft, gewerbliche Erbenermittler in die Recherchen hinsichtlich der dem Land unbekannten Neubauernerben einzubeziehen. Ein entsprechendes Vergabeverfahren hatte für das Land jedoch ein unwirtschaftliches Ergebnis erbracht . Eine Hochrechnung für die begehrte Vergütung für alle noch zu recherchierenden Vorgänge, hätte für die Erbensuche einen hohen zweistelligen Millionenbetrag ergeben. Daher wurde das Vergabeverfahren wieder aufgehoben. Frage 17: In wie vielen Fällen konnte Eigentümern oder Erben aufgrund von Meldungen nach dem Aufruf das Land rückübertragen werden? zu Frage 17: Aufgrund der im Jahre 2008 in überregionalen Zeitungen und in den Jahren 2010-2012 in Amtsblättern im Land Brandenburg veröffentlichten Erbenaufrufe des Landes wurden bisher 700 Bodenreformliegenschaften an die Eigentümer zurückgegeben. In weiteren 147 Fällen konnte die Rückgabe hauptsächlich deswegen nicht abgeschlossen werden , weil die Neubauernerben die erforderlichen Erbscheine noch nicht beigebracht haben . Frage 18: In wie vielen Fällen wurde trotz Meldungen der Anspruch auf Rückübertragung verwehrt und was waren die Gründe dafür? zu Frage 18: Der BLB hat rund 2.200 Rückgabeanträge zu Bodenreformliegenschaften abgelehnt, weil diese nicht vom Urteil des BGH vom 7. Dezember 2007 betroffen waren oder der betreffende Grundstücksverlust bereits vor 1990 eingetreten war oder durch die Antragsteller kein Erbnachweis beigebracht wurde. Landtag Brandenburg Drucksache 6/7496 - 10 - Frage 19: In wie vielen Fällen war eine Rückübertragung wegen Weiterveräußerung oder in der Natur der Sache nicht möglich? Frage 20: Gab es statt Rückübertragungen Entschädigungsleistungen? Wenn ja, in wie vielen Fällen und in welcher Höhe? zu den Fragen 19 und 20: In bisher 54 Rückgabefällen war eine Rückgabe der vom BGH- Urteil betroffenen Grundstücke wegen Weiterverkaufs oder Inanspruchnahme in Bodenordnungsverfahren ganz oder teilweise nicht möglich. In diesen Fällen sind eingenommene Kaufpreise bzw. in Bodenordnungsverfahren erhaltene Entschädigungen, jeweils nebst Zinsen, in Höhe von insgesamt 703.149,23 € an die Berechtigten ausgezahlt worden. Frage 21: Wie bewertet die Landesregierung den presseöffentlich bekannten Fall des Herrn Manfred Jaworek, dem über den Brandenburgischen Landesbetrieb für Liegenschaften und Bauen im Jahr 2014 proaktiv sein Bodenreform-Grundstück zur Rückübertragung angeboten wurde? zu Frage 21: Das der Familie Jaworek unterbreitete Angebot erfolgte unter Beachtung der haushaltsrechtlichen Vorschriften und der aus dem BGH-Urteil vom 7. Dezember 2007 folgenden Grundsätze. Frage 22: Gab es weitere Fälle, in denen der Landesbetrieb für Liegenschaften und Bauen Bürgern das Angebot zur Rückübertragung unterbreitet hat? Wenn ja, wie viele und wann wurden sie unterbreitet? zu Frage 22: Seit 2014 wurden Erben von weiteren 308 Neubauern, die zu derselben Fallgruppe wie Familie Jaworek gehören (am 15. März 1990 gehörte zur Erbengemeinschaft ein später verstorbenes Mitglied, dessen Zuteilungsberechtigung zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme der Grundstücke nicht mehr geprüft wurde), die Grundstücksrückgabe angeboten . Zudem wurden seit 2012 in 104 Fällen Neubauernerben Angebote zur Rückgabe der Bodenreformstellen unterbreitet, bei denen in der vom BGH mit Urteil vom 7. Dezember 2007 gerügten Weise die Grundstücke an das Land aufgelassen wurden, die Erbenden jedoch später diese Auflassung genehmigten. Frage 23: Welche Möglichkeiten zur Beratung und zum Dialog hat die Landesregierung den Betroffenen seit dem Jahr 2008 angeboten, um Fragen zu beantworten und Unklarheiten zu beseitigen? zu Frage 23: Neben Presseaufrufen und Veröffentlichungen aller betroffenen Grundstücke und Namen der damaligen Neubauern in den jeweiligen Amtsblättern der Städte und Gemeinden wurde beim BLB eine Hotline für die Fragen potentiell vom Urteil des BGH vom 7. Dezember 2007 Betroffener eingerichtet. Aufgrund des über die Hotline geführten Dialogs hat der BLB oftmals schnell klären können, ob der Ratsuchende von der Entscheidung des BGH betroffen ist. Im Prozess der Rückabwicklung auftretende Fragen und Anliegen wurden sowohl vom BLB, als auch von der BBG schnell und kompetent bearbeitet. Die Landesregierung hat zudem in Veranstaltungen als auch Einzelgesprächen Fragen anderer Betroffener der Bodenreformabwicklung nach Artikel 233 §§ 11-16 EGBGB ausführlich beantwortet. Landtag Brandenburg Drucksache 6/7496 - 11 - Frage 24: Wie viele Betroffene haben sich seit dem Jahr 2008 direkt an die Mitglieder der Landesregierung beziehungsweise die Ministerien oder die Staatskanzlei gewendet und um Unterstützung gebeten und wie ist die Landesregierung mit solchen Anfragen umgegangen ? zu Frage 24: Wie viele vom Urteil des BGH vom 7. Dezember 2007 Betroffene sich schriftlich , fernmündlich oder zu verschiedenen Anlässen mündlich an die Mitglieder der Landesregierung bzw. an die Staatskanzlei und die Ministerien gewandt haben, ist statistisch nicht erfasst. Grundsätzlich haben die Staatskanzlei und die Ministerien die Anliegen von allen Betroffenen der Bodenreformabwicklung nach Artikel 233 §§ 11- 16 EGBGB an das zuständige Ministerium der Finanzen weiter geleitet. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 23 verwiesen. Weiteres Vorgehen und Wiedergutmachung Frage 25: Teilt die Landesregierung die Auffassung, dass auch zehn Jahre nach dem Urteil des Bundesgerichtshofes das Thema Bodenreform und die damit verbundenen Eigentumsfragen noch nicht zufriedenstellend geklärt sind? Wenn nein, warum teilt sie diese Auffassung nicht? zu Frage 25: Aufgrund des 5-Punkte-Programms vom Februar 2008 gibt die Landesregierung die vom Urteil des BGH betroffenen Grundstücke kontinuierlich an die im Grundbuch eingetragen gewesenen Eigentümerinnen und Eigentümer bzw. deren Erben zurück. Frage 26: Erkennt die Landesregierung an, dass mit dem 2013 verabschiedeten Staatsvertrag über die abschließende Aufteilung des Finanzvermögens gemäß Artikel 22 des Einigungsvertrages die alleinige Zuständigkeit für die Bodenreformflächen beim Land Brandenburg liegt? zu Frage 26: Der „Staatsvertrag über die abschließende Aufteilung des Finanzvermögens gemäß Artikel 22 des Einigungsvertrages zwischen dem Bund, den neuen Ländern und dem Land Berlin“ führte zu keiner Änderung der Eigentümerbefugnisse des Landes zu seinen Bodenreformgrundstücken und entbindet das Land nicht von den Vorgaben des Bundesgesetzgebers in Artikel 233 §§ 11-16 EGBGB. Im Übrigen verwaltet das Land Brandenburg die vom Urteil des BGH vom 7. Dezember 2007 betroffenen und noch nicht zurückgegebenen Grundstücke lediglich für die Eigentümerinnen und Eigentümer. Frage 27: Welche Behörden und Einrichtung sind derzeit mit der Verwaltung der Bodenreformgrundstücke befasst? (Bitte nach jeweiliger Zuständigkeit auflisten.) zu Frage 27: Die vom Urteil des BGH betroffenen Grundstücke werden im Auftrag des Landes von der BBG verwaltet. Seitens des Landes überwacht das Ministerium der Finanzen (MdF) die Einhaltung der vertraglichen Pflichten aus dem mit der BBG geschlossenen Geschäftsbesorgungsvertrag Bodenreform-Vermögen. Frage 28: Wie viele Bodenreformgrundstücke im Sinne des BGH-Urteils befinden sich aktuell im Besitz bzw. der Verwaltung des Landes Brandenburg und wie groß ist deren Gesamtfläche ? Landtag Brandenburg Drucksache 6/7496 - 12 - zu Frage 28: Am 01.07.2017 befanden sich 5.020 Liegenschaften mit insgesamt 8.592 Flurstücken und einer Gesamtgröße von rund 6.497 ha in der Verwaltung des Landes Brandenburg. Frage 29: Welchen Anteil haben dabei landwirtschaftliche Flächen, Wohnbau- und Gewerbeflächen sowie Flächen für den Gemeinbedarf? (Bitte separat aufführen.) zu Frage 29: Die Flächen gliedern sich entsprechend der Katasternutzungsabschnitte für die jeweiligen Flurstücke wie folgt auf: - rd. 3.960 ha Landwirtschaftsflächen, - rd. 2.390 ha Holzungen, - rd. 37 ha Gebäude- und Gebäudefreiflächen, - rd. 17 ha Verkehrsflächen und - rd. 93 ha sonstige Flächen. Frage 30: Welchen Wert und welche Gesamtfläche haben die Grundstücke, für die nach derzeitigem Stand keine Eigentümer oder Erben ermittelt werden konnten? zu Frage 30: Auf die Antworten zu den Fragen 4 und 28 wird verwiesen. Frage 31: Sucht das Land Brandenburg noch aktiv nach Eigentümern oder Erben? Wenn ja, in welcher Form? zu Frage 31: Ja. Die BBG ist seit der vergangenen Legislaturperiode beauftragt, über die bisher vom Land ergriffenen Maßnahmen hinaus gezielte flächendeckende Recherchen durchzuführen, sofern die Erben unbekannt sind. Ausgangspunkt dieser Recherchen sind die Liegenschaftsakten mit der Gesamtheit der in ihr zur jeweiligen Bodenreformstelle enthaltenen historischen und aktuellen Informationen. Auf dieser Grundlage erfolgen in Abhängigkeit vom jeweiligen Einzelfall insbesondere nachfolgende Schritte: - Grundakteneinsicht oder hilfsweise Anfrage beim Grundbuchamt der Bodenreformstelle zu Eigentümerdaten und gegebenenfalls vorhandenen Sterbenachweisen/Erbscheinen aus der Grundakte; - Anfrage beim Einwohnermeldeamt der Stadt oder der Gemeinde und des jeweiligen Ortsteils bzw. beim Stadtarchiv/Kreisarchiv am sich aus dem Grundbuch/der Grundakte ergebenden Wohnort zur aktuellen Anschrift, hilfsweise in den Einwohnermeldeämtern der angrenzenden Städte und Gemeinden; - Anfrage bei den Einwohnermeldeämtern/Kreis- bzw. Stadtarchiven der folgenden Wohnorte, wenn ein Umzug der Person bekannt wird; - Anfrage bei den evangelischen und katholischen Kirchengemeinden am Ort des Bodenreformgrundstücks zu Eheschließungen und Sterbenachweisen des Bodenreformeigentümers und Namen, Geburtsdaten und Abmeldeanschriften seiner Kinder; - Anfrage zu Geburtsurkunden von Kindern, Eheurkunden, Sterbenachweisen und Erbscheinen beim zuständigen Standesamt bzw. Nachlassgericht am jeweils bekannt werdenden Wohnort; - Telefonbuchrecherche zu Personen gleichen Nachnamens am bekannt gewordenen Wohnort. Landtag Brandenburg Drucksache 6/7496 - 13 - Gegebenenfalls wird die Anordnung von Pflegschaften bei den zuständigen Gerichten angeregt , da die Gerichte bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen zur Ermittlung der Erben verpflichtet sind und diese Ermittlungen auf die Pfleger übertragen können. Frage 32: Wie ist das weitere Verfahren (Fristen für Ansprüche, Verjährung), wenn die Suche nach Eigentümern oder Erben erfolglos verläuft oder gemeldeten Ansprüchen nicht stattgegeben wurde? zu Frage 32: Bleiben die Eigentümer bzw. deren Erben zu den vom Urteil des BGH vom 7. Dezember 2007 betroffenen Grundstücken unbekannt, wird das Land die betreffenden Flächen weiterhin wie ein Treuhänder zugunsten der – unbekannten – Eigentümer verwalten . Frage 33: Wie sieht die Landesregierung eine mögliche gesetzliche Regelung, z.B. in Form eines Bodenreformwiedergutmachungsgesetzes, welche den Anspruchskreis und das Verfahren von Rückübertragungen bzw. Entschädigungen beschreibt, beispielsweise durch das Instrument der Sachenrechtsbereinigung? zu Frage 33: Die vom Urteil des BGH betroffenen Grundstücke gibt das Land auf Grundlage geltenden Rechts an die jeweiligen Eigentümer heraus. Insoweit bedarf es keiner weiteren gesetzlichen Regelung. Frage 34: Stehen derzeit ehemalige Bodenreform-Grundstücke öffentlich zum Verkauf? Wenn ja, welche im Einzelnen? (Bitte detailliert aufführen.) zu Frage 34: Die dem BGH-Urteil unterfallenden Grundstücke werden seit 2008 nicht mehr verkauft. Frage 35: Der Minister für Finanzen, Herr Christian Görke, stellte in der Landtagssitzung vom 08. Juni 2016 eine Bundesratsinitiative zur Einführung einer Härtefallregelung in Aussicht . Wie ist der konkrete Stand der Vorbereitung der Bundesratsinitiative und wann wird diese Bundesratsinitiative eingebracht werden? zu Frage 35: Eine Bundesratsinitiative zur Einführung einer Härtefallregelung ist erst bei einer sich abzeichnenden breiten Unterstützung auf Länder- und Bundesebene sinnvoll. Deshalb hat der Minister der Finanzen im September 2014 bei den anderen ostdeutschen Ländern für eine mögliche Bundesratsinitiative zur Schaffung einer Härtefallregelung geworben . Die anderen Länder haben hierfür jedoch keinen Handlungsbedarf gesehen. Der Minister der Finanzen hat sich am 18. Juli 2017 im Zusammenhang mit mehreren Regierungsneubildungen erneut an die anderen ostdeutschen Länder gewandt, um ihre aktuelle Problemsicht zu einer derartigen Bundesratsinitiative zu erfahren. Nach den bisher vorliegenden Antworten sehen die anderen Länder weiterhin keinen Handlungsbedarf für eine Härtefallregelung. Frage 36: Wie steht die Landesregierung zur Einführung eines Landes-Härtefallfonds, der in besonders begründeten Einzelfällen nach entsprechender Prüfung eine finanzielle Unterstützung für Betroffene leisten kann? Landtag Brandenburg Drucksache 6/7496 - 14 - zu Frage 36: Für eine landesrechtliche Regelung fehlt dem Land die Gesetzgebungskompetenz , um von den in Artikel 233 §§ 11-16 EGBGB geschaffenen bundesrechtlichen Regelungen abweichen zu können. Härtefälle, die im Zusammenhang mit den Vorschriften über die Abwicklung der Bodenreform auftreten, wurden und werden nach Maßgabe der §§ 58 und 59 Landeshaushaltsordnung behandelt.