Landtag Brandenburg Drucksache 6/7498 6. Wahlperiode Eingegangen: 10.10.2017 / Ausgegeben: 16.10.2017 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 3007 der Abgeordneten Andrea Johlige (Fraktion DIE LINKE) Drucksache 6/7339 Einsatz der Wasserwerferstaffel der Brandenburger Polizei im ersten Halbjahr 2017 Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommunales die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen der Fragestellerin: Das Ministerium für Inneres und Kommunales hat eine Wasserwerferstaffel für die Brandenburger Polizei angeschafft. Nachdem die Wasserwerfer im Jahr 2012 aus Kostengründen an den Bund zurückgegeben worden waren, wurde im vergangenen Jahr entschieden, dieses Einsatzmittel auch wieder in Brandenburg vorhalten zu wollen. Mittlerweile ist die Wasserwerferstaffel aufgebaut. Vorbemerkungen der Landesregierung: Im Jahr 2012 wurde im Land Brandenburg prognostiziert , dass die Anzahl von Einsätzen, bei denen eine Wasserwerferstaffel eingesetzt werden sollte, auf einem niedrigen Niveau bleiben werde. Die Anzahl dieser Einsatzlagen hat sich jedoch sowohl bundesweit als auch in Brandenburg seit spätestens 2014 deutlich erhöht. Das Vorhalten und der lageangepasste Einsatz von Wasserwerfern sind zwingend erforderlich , um die Einsatzhundertschaften der Polizei des Landes Brandenburg wirksam zu unterstützen. Nach Abschluss der erforderlichen umfänglichen Ausbildungsmaßnahmen und Hospitationen bei anderen Wasserwerferstaffeln ist die Brandenburger Wasserwerferstaffel seit Mitte 2017 einsatzbereit. 1. Wann sind die Wasserwerfer der Staffel in Brandenburg eingetroffen? Wo sind sie stationiert? zu Frage 1: Die Auslieferung des zugewiesenen Wasserwerfers 10.000 (WaWe 10) erfolgte im Dezember 2016. Im April 2017 ist ein Wasserwerfer 9000 (WaWe 9) übernommen worden. Beide Fahrzeuge sind am Standort des Polizeipräsidiums, Kaiser- Friedrich-Straße 143, 14469 Potsdam untergebracht. 2. Welche weiteren Fahrzeuge gehören zu der Staffel? Welche zusätzliche Technik wurde für den Aufbau der Wasserwerferstaffel angeschafft? Welche Kosten sind für die Anschaffung entstanden und durch wen wurden diese aus welchem Haushaltstitel bestritten? Landtag Brandenburg Drucksache 6/7498 - 2 - zu Frage 2: Zur Wasserwerferstaffel gehören neben den zwei Wasserwerfern ebenfalls zwei Sonderwagen 4 (SW4) und ein Führungsfahrzeug (Halbgruppenfahrzeug) aus dem Bestand der Bereitschaftspolizeiabteilung (BPA). Die Anschaffung der Wasserwerfer wurde mit Bundesmitteln finanziert. Zusätzliche Technik wurde im Rahmen des Aufbaus der Wasserwerferstaffel nicht beschafft. 3. Bei wie vielen Lagen in Brandenburg wurden im ersten Halbjahr 2017 die Brandenburger Wasserwerfer vorgehalten und/oder eingesetzt? Bitte nach Datum, Ort, Veranstaltungen (mit Titel/Motto und TeilnehmerInnenzahl) und Vorhalten bzw. Einsatz von Wasserwerfern aufschlüsseln! Welche Lageeinschätzungen lagen dem jeweils zugrunde ? zu Frage 3: Im 1. Halbjahr 2017 wurde ein Wasserwerfer für die Einsatzmaßnahmen am 23.06.2017 anlässlich der Veranstaltung "Second Horizon Festival" in Schönefeld ohne Wasserabgabe zum Einsatz gebracht. Der Wasserwerfer wurde zur Unterstützung der Kräfte der Bereitschaftspolizei bei der Durchsetzung der Untersagungsverfügung der Gemeinde im Einsatzraum bereitgehalten. Erkenntnisse aus sozialen Netzwerken rechtfertigten die Annahme, dass eine nicht geringe Anzahl von Personen sich der Untersagungsverfügung widersetzen wollte. 4. Bei wie vielen Lagen außerhalb Brandenburgs wurden im ersten Halbjahr 2017 die Brandenburger Wasserwerferstaffel vorgehalten und/oder eingesetzt? Bitte nach Datum , Ort, Veranstaltungen (mit Titel/Motto und TeilnehmerInnenzahl) und Vorhalten bzw. Einsatz von Wasserwerfern aufschlüsseln! zu Frage 4: Ein WaWe 10 wurde am 01.05.2017 in Hamburg („Tag der Arbeit“) in einer Wasserwerferstaffel der Polizei Hamburg ohne Wasserabgabe zum Einsatz gebracht. Zur Anzahl der Teilnehmer der Veranstaltung liegen keine genauen Angaben vor. 5. In wie vielen Fällen wurden im ersten Halbjahr 2017 Wasserwerfer von Dritten (bspw. anderen Bundesländern) in Brandenburg eingesetzt? Von wem wurden diese gestellt? Bitte nach Jahren, Veranstaltungen (mit Titel/Motto) und Vorhalten bzw. tatsächlichem Einsatz von Wasserwerfern aufschlüsseln! zu Frage 5: Im ersten Halbjahr 2017 erfolgte kein Einsatz von Wasserwerfern von Dritten im Land Brandenburg. 6. Wurden die Brandenburger Wasserwerfer mit Reizstoffen befüllt? Wenn ja, bei welchen Lagen? Kamen diese Reizstoffe zum Einsatz? Welche Lageeinschätzung lag diesen Einsätzen zugrunde? zu Frage 6: Grundsätzlich werden bei allen Lagen Reizstoffe in einem Zusatzbehälter mitgeführt . Diese können im Bedarfsfall dem abgegebenen Wasser beigemischt werden. Bisher ist dies in der Brandenburger Wasserwerferstaffel nicht erfolgt. 7. Sind durch den Einsatz von Wasserwerfern bei Veranstaltungslagen Personen verletzt worden und traten weitere bzw. andere Gesundheitsschäden auf? Wenn ja, bitte nach Datum, Ort, Personenzahl, Art der Verletzung bzw. der Gesundheitsschäden aufschlüsseln ! Landtag Brandenburg Drucksache 6/7498 - 3 - zu Frage 7: Nein. 8. Welche Kosten verursachte die Wasserwerferstaffel Brandenburgs im ersten Halbjahr 2017? Bitte nach Veranstaltung (wenn zuordenbar), Unterhaltungs- und Einsatz-, Personal - und Fortbildungskosten getrennt auflisten! Bitte auch auflisten, wenn einzelne Kosten durch Dritte (bspw. bei Anschaffung oder Einsatz in anderen Bundesländern) erstattet wurden bzw. wenn zusätzliche Kosten durch den Einsatz von Wasserwerfern Dritter (bspw. anderer Bundesländer) in Brandenburg entstanden! zu Frage 8: Das Land Brandenburg ist aufgrund eines Verwaltungsabkommens mit dem Bund verpflichtet, die für den Betrieb der Wasserwerferstaffel anfallenden laufenden Unterhaltskosten (Betriebs- und Reparaturkosten) zu tragen. Für das erste Halbjahr 2017 belaufen sich die Unterhaltskosten auf 39.719,82 €: WaWe 9 24.587,10 €, WaWe10 7.717,33 €, SW4 6.828,84 €, Führungsfahrzeug 586,55 €. Eine Erfassung der konkret entstandenen Kosten, einschließlich der Personalkosten, zu einzelnen Veranstaltungen bzw. Einsatzanlässen erfolgt nicht. Die Abrechnung von Unterstützungseinsätzen zwischen den einzelnen Bundesländern erfolgt auf der Basis der „Verwaltungsvereinbarung über vereinfachte Regelungen und einheitliche Pauschalen für die Abrechnung von Unterstützungseinsätzen zwischen den Ländern und dem Bund“ in der derzeit gültigen Fassung und basiert auf pauschalisierten Abrechnungssätzen. Im ersten Halbjahr 2017 hat das Land Brandenburg nur in einem Fall (Einsatz zum 01.05.2017) den Wasserwerfer einem anderen Bundesland zur Verfügung gestellt. Für diesen Einsatz sind dem Land Hamburg 6.034,90 € in Rechnung gestellt worden . Wasserwerfer anderer Bundesländer bzw. des Bundes sind im gleichen Zeitraum nicht angefordert bzw. eingesetzt worden. 9. Welche Kosten wird die Wasserwerferstaffel Brandenburgs voraussichtlich im zweiten Halbjahr 2017 und im Jahr 2018 verursachen? Bitte nach Veranstaltung (wenn zuordnenbar ), Unterhaltungs- und Einsatz-, Personal- und Fortbildungskosten getrennt auflisten ! Bitte auch auflisten, wenn einzelne Kosten durch Dritte (bspw. bei Anschaffung oder Einsatz in anderen Bundesländern) erstattet wurden bzw. wenn zusätzliche Kosten durch den Einsatz von Wasserwerfern Dritter (bspw. anderer Bundesländer) in Brandenburg entstanden! zu Frage 9: Auf Basis der Planungsunterlagen wird unter Berücksichtigung des gegenwärtigen Kenntnisstandes für das 2. Halbjahr 2017 von Kosten in Höhe von ca. 35.000 € für die Unterhaltung und den Betrieb der Wasserwerferstaffel ausgegangen. Für das Jahr 2018 werden insgesamt ca. 80.000 € geplant. Aussagen zu Ausgaben bzw. Einnahmen aufgrund von Unterstützungseinsätzen sind erst nach vollständiger Abrechnung und Anerkennung durch das jeweilige Bundesland möglich. Seriöse Prognosen können daher zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht erstellt werden. Im ersten Halbjahr 2017 sind keine Lehrgangsgebühren angefallen, da die Ausbildung über die Bundespolizeiakademie erfolgte. Gleiches gilt voraussichtlich für das zweite Halb- Landtag Brandenburg Drucksache 6/7498 - 4 - jahr 2017 und für das Jahr 2018. Im Weiteren wird auf die Antwort zu Frage 8 verwiesen. 10. Wie viel Personal wurde mit welchem Zeitbudget im ersten Halbjahr 2017 für das Vorhalten bzw. den Einsatz der Wasserwerfer eingesetzt? Bitte trennen zwischen Vorhalten der Wasserwerferstaffel und konkreten Einsätzen! 11. Wie viel Personal wird mit welchem Zeitbudget im zweiten Halbjahr 2017 und im Jahr 2018 voraussichtlich für das Vorhalten bzw. den Einsatz der Wasserwerfer eingesetzt? Bitte trennen zwischen Vorhalten der Wasserwerferstaffel und konkreten Einsätzen! zu den Fragen 10 und 11: Für den Betrieb der Wasserwerfer werden 10 Beamte vorgesehen . Das Personal einer Technischen Einsatzeinheit muss gemäß dem Organisations- und Gliederungsplan für die Bereitschaftspolizeien der Länder multifunktional als Einsatzbeamte verwendbar sein. Aus diesem Grund kann keine Aussage zum ausschließlich für den Betrieb der Wasserwerfer benötigten Zeitansatz erfolgen. 12. Gab es im ersten Halbjahr 2017 Situationen oder Einsatzlagen, bei denen Wasserwerfer von Dritten angefordert wurden und nicht zur Verfügung gestellt werden konnten? Wenn ja, wann, welche Lagen betraf dies und welche Gründe lagen dafür jeweils vor? zu Frage 12: Nein. 13. In den vergangenen Jahren wurde im Land Brandenburg bei verschiedenen Lagen in der Regel auf Deeskalation gesetzt. Ergaben sich Änderungen an der Einsatzstrategie bei Veranstaltungslagen durch das Vorhandensein der Staffel? Wenn ja, bitte ausführlich schildern! zu Frage 13: Die Polizei des Landes Brandenburg verfolgt in ihrer Einsatzbewältigung weiterhin stets die Strategie der Deeskalation. Sie ist gesetzlich verpflichtet, insbesondere dem Verhältnismäßigkeitsgebot folgend, alle in Frage kommenden Möglichkeiten auszuschöpfen und stets die grundrechtsschonendste Form der taktischen und rechtlichen Einsatzdurchführung zu wählen. Ein moderner Wasserwerfer ist vor allem ein „grundrechtsfreundliches“ Einsatzmittel mit präventiv-abschreckender Wirkung zur Vermeidung von Eingriffen in das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit. Ein lageangepasster Einsatz eines Wasserwerfers in spannungs- und gewaltgeneigten Einsatzsituationen stellt gegenüber einem Reizstoff- und Schlagstockeinsatz ein milderes Hilfsmittel der körperlichen Gewalt (§ 61 BbgPolG) und damit eine Minusmaßnahme dar. Verletzungen sowohl von Störern als auch auf Seiten der Polizei können effektiv minimiert, ggf. gänzlich vermieden werden.