Landtag Brandenburg Drucksache 6/7501 6. Wahlperiode Eingegangen: 10.10.2017 / Ausgegeben: 16.10.2017 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 3004 des Abgeordneten Erik Stohn (SPD-Fraktion) Drucksache 6/7326 Verbreitung von Informationen über den kassenärztlichen Bereitschaftsdienst und deren Erreichbarkeit unter der einheitlichen Rufnummer 116 117 Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie die Kleine Anfrage wie folgt: Unter der einheitlichen Rufnummer 116 117 erreicht man bundesweit den ärztlichen Bereitschaftsdienst in seiner Region. Hier helfen niedergelassene Ärzte, die ambulant bei dringend medizinischen Fällen den Patienten behandeln. Bei lebensbedrohlichen Fällen soll auch weiterhin der Rettungsdienst unter der Notrufnummer 112 gewählt werden, jedoch zeigen Statistiken, dass zu viele Patienten mit nicht lebensbedrohlichen Fällen die Notaufnahmen der Krankenhäuser aufsuchen. Dies sorgt beim Patienten für lange Wartezeiten und stellt die Krankenhäuser und deren Mitarbeiter vor große Herausforderungen. Oftmals sind die Patienten nicht ausreichend über den kassenärztlichen Bereitschaftsdienst und die einheitliche Rufnummer 116 117 informiert. Ich frage die Landesregierung: 1. In welchem Umfang wird die einheitliche Rufnummer des kassenärztlichen Bereitschaftsdienstes (116 117) genutzt? Zu Frage 1: Seit dem 16. April 2012 ist die bundesweit einheitliche und kostenfreie Rufnummer 116 117 geschaltet. Ideengeberin und Initiatorin der 116 117 war die Kassenärztliche Vereinigung Brandenburg. Heute ist es bundesweit möglich, über eine einheitliche Rufnummer den jeweils diensthabenden Bereitschaftsarzt zu erreichen. Da die Rufnummer von der EU-Kommission für alle europäischen Mitgliedsstaaten bereitgestellt wurde, könnten weitere europäische Länder dem Beispiel Deutschlands folgen. Nach einem kurzen Parallelbetrieb hat die Kassenärztliche Vereinigung in Brandenburg als erstes Bundesland die 116 117 ab dem 01.06.2012 flächendeckend eingeführt. Seit diesem Tag ist der ärztliche Bereitschaftsdienst im Land Brandenburg nur noch über die 116 117 erreichbar. Seit Beginn der Schaltung der 116 117 haben mehr als 770.000 Brandenburgerinnen und Brandenburger die bundesweit einheitliche Rufnummer 116 117 für den ärztlichen Bereitschaftsdienst gewählt und sich außerhalb der regulären Sprechstundenzeiten medizinische Hilfe bei akuten gesundheitlichen, aber nicht lebensbedrohlichen Beschwerden geholt. Bundesweit haben im vergangenen Jahr 6,2 Millionen Bürgerinnen und Bürger die 116 117 genutzt. Landtag Brandenburg Drucksache 6/7501 - 2 - 2. Ob und in welchen Umfang unterstützt die Landesregierung die Verbreitung von Informationen über den kassenärztlichen Bereitschaftsdienst und deren Erreichbarkeit unter der einheitlichen Rufnummer 116 117? Zu Frage 2: Bürgerinnen und Bürger, die außerhalb der Sprechzeiten dringend ambulante ärztliche Hilfe benötigen, können die bundesweit einheitliche Rufnummer 116 117 anrufen, um den ärztlichen Bereitschaftsdienst zu kontaktieren. Zuvor gab es deutschlandweit über 1000 verschiedene Rufnummern für den ärztlichen Bereitschaftsdienst, die teilweise täglich wechselten. Diese Situation war nicht nutzer- und patientenfreundlich und verschenkte unter Umständen lebenswichtige Minuten. Die Landesregierung befürwortet und unterstützt daher das Projekt in enger Abstimmung mit der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg zur Verbesserung der Versorgung für Millionen Versicherte, die jährlich den Bereitschaftsdienst der Kassenärztlichen Vereinigungen nutzen möchten. Die Kassenärztliche Vereinigung übernimmt das Bewerben der Rufnummer. Im Jahr 2015 fand die 2. Zukunftswerkstatt zum Thema Notfallversorgung statt (Dokumentation im Internet verfügbar unter: http://www.healthcapital.de/hf3/versorgung-reha-in-bbb /zukunftswerkstatt/#c3299). Die Veranstaltungsreihe wird durch das Cluster Gesundheitswirtschaft Berlin-Brandenburg - Health Capital in Zusammenarbeit mit der Berliner Senatsverwaltung und dem Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie des Landes Brandenburg veranstaltet durchgeführt. Alle Beteiligten waren sich einig, dass eine Vereinheitlichung der Notrufnummern sinnvoll und unter Umständen auch überlebenswichtig ist. Auch im Bundesministerium für Gesundheit (BMG) wird aktuell eine Vereinheitlichung der Notfallnummern für das Bundesgebiet diskutiert; der Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen wird im 2. Quartal 2018 seine Empfehlungen zur „Zukunft der Notfallversorgung in Deutschland“ im Rahmen eines Gutachtens zur bedarfsgerechten Steuerung des Angebots und der Inanspruchnahme von Gesundheitsleitungen an das BMG übergeben.