Landtag Brandenburg Drucksache 6/7510 6. Wahlperiode Eingegangen: 12.10.2017 / Ausgegeben: 17.10.2017 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 3005 der Abgeordneten Dr. Andreas Bernig (Fraktion DIE LINKE) und Anita Tack (Fraktion DIE LINKE) Drucksache 6/7327 Instandsetzung L 86 - Zufahrt zur Deponie Deetz, insbesondere Ortsdurchfahrt Krielow Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Infrastruktur und Landesplanung die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Fragesteller: Am 11.05.2017 wurde im Ausschuss für Infrastruktur und Landesplanung das Thema Instandsetzung der L 86 behandelt. Der Bürgermeister von Groß Kreutz, Herr Reth Kalsow trug das Anliegen vor. Die Ministerin, Frau Kathrin Schneider vertrat die Auffassung, dass es sich bei dieser Straße um eine Straße im „Grünen Netz“ handelt und hierfür regelmäßig keine Mittel für die grundhafte Erneuerung vorgesehen sind. Das MIL würde sich in diesem Jahr mit dem „grünen Netz“ befassen und Entscheidungen vorbereiten. Die Gemeinde Groß Kreutz (Havel) erhielt vom MIL eine schriftliche Antwort in diesem Sinne. Die MEAB Märkische Entsorgungsanlagen-Betriebsgesellschaft mbH Deetz hat inzwischen beim Landesamt für Umwelt einen Antrag auf Kapazitätserweiterung gestellt. Bei einer Genehmigung der Kapazitätserweiterung würde sich der Straßenzustand enorm verschlechtern und damit die Sanierungskosten der L86 weiter erhöhen, würde nicht vorher eine grundhafte Sanierung bzw. Instandsetzung der Straße erfolgen. Bürgerinnen und Bürger beklagen sowohl den schlechten Zustand der Straße wie auch die Beschädigungen der Randbefestigungen der Straße und damit auch der Wassergräben für den Abfluss des Regenwassers. Unverständlich empfinden die Menschen vor Ort auch, warum der Radweg vom Bahnübergang Groß Kreutz nur bis zum Ortseingang Krielow gebaut ist. An der Ortsdurchgangstrasse wäre genügend Platz, um die Straße zu verbreitern und den Radweg entsprechend gekennzeichnet auf der Straße weiter zu führen. 1. Welche Investitionen an der L86 hält die Landesregierung für notwendig, um die Kapazitätserweiterung der MEAB zu genehmigen? zu Frage1: Die Genehmigungsbehörde für die Bauschuttdeponie Deetz ist das Landesamt für Umwelt (LfU). Ein vollständiger Antrag nebst Antragsunterlagen auf Erweiterung der Deponie ging dem LfU am 05.09.2017 zu. Die danach von der MEAB vorgesehene Kapazitätserweiterung für die Ablagerung weiterer Abfälle der Deponieklasse I (mineralische Abfälle) an diesem Standort ist für die Gewährleistung der Entsorgungs- Landtag Brandenburg Drucksache 6/7510 - 2 - sicherheit erforderlich und mithin von hohem Landesinteresse. Entsprechend hat das LfU Mitte September das Zulassungsverfahren eingeleitet und die Träger öffentlicher Belange um Stellungnahme gebeten. 2. Wird in Erwägung gezogen, den Betreiber der Deponie an den Instandsetzungskosten der L 86 zu beteiligen? zu Frage 2: Nein, das ist nicht vorgesehen. 3. Wann erfolgt als Sofortmaßnahme die Wiederherstellung der Funktionstüchtigkeit der Wassergräben vor den Grundstücken, damit Regenwasser wieder abfließen kann und Vorsorge für Starkregenfälle getroffen wird? zu Frage 3: Die Straßenmulden werden durch die Straßenmeisterei kurzfristig wieder profiliert. 4. Warum erfolgt keine Instandsetzung der Ortsdurchfahrt, so wie es beispielhaft in Schmergow erfolgt ist? zu Frage 4: In Schmergow waren ein ausreichender Straßenaufbau, eine geschlossene Entwässerungsanlage sowie Gehwege vorhanden. Dies ist in Krielow nicht der Fall. Für eine einfache Instandsetzung sind in der Ortsdurchfahrt Krielow nicht die Voraussetzungen gegeben. 5. Ist geplant, die Straßensanierung der Ortsdurchfahrt Schmergow in Richtung Krielow zu Ende zu führen? zu Frage 5: Für eine dauerhafte Verbesserung des Zustandes der im Grünen Netz befindlichen L 86 ist ein grundhafter Ausbau erforderlich. Dieser ist wegen des prioritären Einsatzes der verfügbaren Straßenbaumittel in das Landesstraßengrundnetz gegenwärtig nicht geplant. Im Grünen Netz können Straßenbaumaßnahmen nach folgenden Grundsätzen durchgeführt werden: Sicherung der Befahrbarkeit im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht bauliche Maßnahmen unterliegen anlassbezogenen Einzelfallentscheidungen. Zum künftigen Umgang mit dem Grünen Netz wird gegenwärtig ein Konzept erarbeitet. Die Ergebnisse bleiben abzuwarten. 6. Wann bzw. unter welchen Bedingungen wird der Radweg vom Bahnübergang Groß Kreuz bis zum Ortseingang durch den Ort fortgeführt? zu Frage 6: Ein Radweg in der Ortsdurchfahrt Groß Kreutz im Zuge der L 86 ist nicht geplant und auf Grund der baulichen Platzverhältnisse (Gebäude, Baumbestand) auch nicht umsetzbar.