Landtag Brandenburg Drucksache 6/7538 6. Wahlperiode Eingegangen: 20.10.2017 / Ausgegeben: 25.10.2017 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 3015 des Abgeordneten Christoph Schulze (fraktionslos) Drucksache 6/7362 Außenbereichsentschädigungen Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Infrastruktur und Landesplanung die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung des Fragestellers: Außenbereichsentschädigungen sollen für die lärmbedingt eingeschränkte verbleibende Nutzunbarkeit vorhandener privater Gärten an die Grundstückseigentümer gezahlt werden. hinnehmen müssen. Leider gibt es auch in diesem Bereich der „Umsetzung des Schallschutzprogramms“ am BER vielfach Beschwerden , dass Außenbereichsentschädigungen ganz abgelehnt werden oder mit dem Verweis auf den noch nicht eröffneten Flughafen nicht ausgezahlt werden. Hinzu kommt, dass die wohl i.d.R. festgesetzte Außenbereichsentschädigung i.H.v. 4.000 EUR, die der Flughafen bisher einer kleinen Gruppe von Eigentümern einmalig zahlt, wiegt den bleibenden durch den BER verursachten schwerwiegenden Schaden = Entzug der Nutzbarkeit des eigenen Gartens in keiner Weise angemessen auf. 1. Wie viel Mittel sind im Budget/Wirtschaftsplan der FBB GmbH für die Auszahlung von Entschädigungsansprüchen für die Außenbereichsentschädigung vorgesehen? Sind die Mittel in Jahrestranchen aufgeteilt, wenn ja, in welche, oder sind sie in vollem Umfang verfügbar? zu Frage 1: Nach Auskunft der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB) rechnet diese für Entschädigungen für Außenwohnbereiche insgesamt mit einem mittleren zweistelligen Millionenbetrag. Eine Begrenzung auf bestimmte Jahrestranchen gebe es nicht; Mittel könnten in jedem Jahr abgerufen werden. 2. Wie viele „Betroffene“ haben Anträge auf Außenbereichsentschädigung gestellt? Wie viele Fälle sind bearbeitet? Wie viele Fälle sind entschieden? Wie viele Fälle sind ausgezahlt ? zu Frage 2: Nach Angaben der FBB liegen ihr mit Stand vom 31.08.2017 für 5.241 Objekte Anträge auf Entschädigungen für Außenwohnbereiche vor. Für 4.189 Objekte wurde die Entschädigung ausgezahlt, die Bearbeitung ist somit abgeschlossen. Die übrigen 1.052 Objekte befinden sich in der Bearbeitung. 3. Wo können Bürger sich grundstücksgenau erkundigen, ob sie eine Außenbereichsentschädigung ? Landtag Brandenburg Drucksache 6/7538 - 2 - zu Frage 3: Alle Anwohner haben die Möglichkeit sich anhand der auf der Website der FBB bereitgestellten Karten einen groben Überblick über die verschiedenen Schutz- und Entschädigungsgebiete zur verschaffen. Auf die Webseite zum Schallschutzprogramm BER sowie die Fluglärmprognose BER nachbarn.berlin-airport.de wird insoweit verwiesen. Das Portal zur Fluglärmprognose bietet den Nutzern die Möglichkeit, durch Eingabe der vollständigen Adresse die Ansprüche im Schallschutzprogramm BER angezeigt zu bekommen . Darüber hinaus hat jeder Anwohner die Möglichkeit, einen Antrag auf Entschädigung für Außenwohnbereiche - EAWB - bei der FBB zu stellen. Die FBB prüft dann die Lage innerhalb der Schutz- und Entschädigungsgebiete und zahlt ggf. die Entschädigung für Außenwohnbereiche aus. Auch in der Schallschutzausstellung im Dialog-Forum gibt eine großformatige Karte u.a. Auskunft über das Gebiet, in dem eine Außenwohnbereichsentschädigung beansprucht werden kann. 4. Wieviel Außenbereichsentschädigung gibt es? 5. Woran wird der Betrag fest gemacht (Größe des Grundstücks in m², Nutzungsart, etc.)? zu den Fragen 4 und 5: Nach Ziffer A II. 5.1.5.4) des Planfeststellungsbeschlusses zum Ausbau des Verkehrsflughafens Berlin-Schönefeld beträgt die Entschädigung des Grundstückeigentümers für Außenwohnbereiche pauschal mindestens 4.000,- Euro pro Einfamilienhaus , bei Zwei- und Mehrfamilienhäusern erhöht sich dieser Betrag um jeweils 2.000,- Euro pro abgeschlossene Wohnung. Für Eigentumswohnungen beträgt die Entschädigung mindestens 3.000,- Euro pro Wohnung. Die Entschädigung beträgt 2 % des Verkehrswerts des jeweiligen Grundstücks, wenn der Eigentümer im Einzelfall nachweisen kann, dass diese Entschädigungssumme die in seinem Fall anzuwendende pauschale Entschädigungssumme übersteigt. Der Verkehrswert des Grundstücks ist zum Stichtag der Geltendmachung des Anspruchs zu ermitteln. Die Entschädigung für Kleingärten beträgt 0,50 Euro pro m² Gartenfläche. Die Entschädigungsbeträge sind auf volle 50,- Euro aufzurunden. 6. Wie viele Grundstückseigentümer sind anspruchsberechtigt? zu Frage 6. Die FBB geht davon aus, dass für insgesamt 10.000 Objekte ein Anspruch auf Entschädigung für Außenwohnbereiche besteht. 7. Welcher Dauerschallpegel muss erreicht sein/werden, damit es eine Außenbereichsentschädigung gibt? zu Frage 7: Das Entschädigungsgebiet Außenwohnbereich umfasst das Gebiet, welches von der Grenzlinie eines für die Tagstunden (06:00 bis 22:00 Uhr) der sechs verkehrsreichsten Monate ermittelten energieäquivalenten Dauerschallpegels von 62 dB(A) außen umschlossen wird. 8. Wie viele Anspruchsberechtigte haben bis heute eine Außenbereichsentschädigung erhalten? Landtag Brandenburg Drucksache 6/7538 - 3 - zu Frage 8: Es wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. 9. Wie hoch ist der bereits ausgezahlte Gesamtbetrag? zu Frage 9: Nach den Angaben der FBB sind bislang Mittel im zweistelligen Millionenbereich ausgezahlt worden. 10. Wie viele Anträge auf Außenbereichsentschädigung liegen/lagen insgesamt vor? 11. Wie viele davon sind noch nicht ausgezahlt und weshalb? zu den Fragen 10 und 11: Es wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. 12. Wie wird erklärt und begründet, dass bspw. in Blankenfelde-Mahlow einige Grundstückbesitzer eine Außenbereichsentschädigung erhalten, ihre direkten Nachbarn für das angrenzende Grundstück jedoch nicht? zu Frage 12: Dieser Umstand resultiert aus der in der Antwort zu Frage 7 beschriebenen Festlegung der Schutzbereiche und der sich daraus ergebenden Umgrenzung, die in der Tat zu dem in der Fragestellung angesprochenen Sachverhalt führen kann. Im Interesse der Betroffenen gilt im Übrigen, dass wer auf der Karte innerhalb dieser Grenzen liegt bzw. wessen Außenwohnbereich durch die Grenzlinie angeschnitten wird, den Anspruch auf Entschädigung ohne weiteren Nachweis hat. 1. Wie viel Mittel sind im Budget/Wirtschaftsplan der FBB GmbH für die Auszahlung von Entschädigungsansprüchen für die Außenbereichsentschädigung vorgesehen? Sind die Mittel in Jahrestranchen aufgeteilt, wenn ja, in welche, oder sind sie in vollem Umf... zu Frage 1: Nach Auskunft der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB) rechnet diese für Entschädigungen für Außenwohnbereiche insgesamt mit einem mittleren zweistelligen Millionenbetrag. Eine Begrenzung auf bestimmte Jahrestranchen gebe es nicht; Mitt... 2. Wie viele „Betroffene“ haben Anträge auf Außenbereichsentschädigung gestellt? Wie viele Fälle sind bearbeitet? Wie viele Fälle sind entschieden? Wie viele Fälle sind ausgezahlt? zu Frage 2: Nach Angaben der FBB liegen ihr mit Stand vom 31.08.2017 für 5.241 Objekte Anträge auf Entschädigungen für Außenwohnbereiche vor. Für 4.189 Objekte wurde die Entschädigung ausgezahlt, die Bearbeitung ist somit abgeschlossen. Die übrigen 1.... 3. Wo können Bürger sich grundstücksgenau erkundigen, ob sie eine Außenbereichsentschädigung? zu Frage 3: Alle Anwohner haben die Möglichkeit sich anhand der auf der Website der FBB bereitgestellten Karten einen groben Überblick über die verschiedenen Schutz- und Entschädigungsgebiete zur verschaffen. Auf die Webseite zum Schallschutzprogramm ... Auch in der Schallschutzausstellung im Dialog-Forum gibt eine großformatige Karte u.a. Auskunft über das Gebiet, in dem eine Außenwohnbereichsentschädigung beansprucht werden kann. 4. Wieviel Außenbereichsentschädigung gibt es? 5. Woran wird der Betrag fest gemacht (Größe des Grundstücks in m², Nutzungsart, etc.)? zu den Fragen 4 und 5: Nach Ziffer A II. 5.1.5.4) des Planfeststellungsbeschlusses zum Ausbau des Verkehrsflughafens Berlin-Schönefeld beträgt die Entschädigung des Grundstückeigentümers für Außenwohnbereiche pauschal mindestens 4.000,- Euro pro Einfa... 6. Wie viele Grundstückseigentümer sind anspruchsberechtigt? zu Frage 6. Die FBB geht davon aus, dass für insgesamt 10.000 Objekte ein Anspruch auf Entschädigung für Außenwohnbereiche besteht. 7. Welcher Dauerschallpegel muss erreicht sein/werden, damit es eine Außenbereichsentschädigung gibt? zu Frage 7: Das Entschädigungsgebiet Außenwohnbereich umfasst das Gebiet, welches von der Grenzlinie eines für die Tagstunden (06:00 bis 22:00 Uhr) der sechs verkehrsreichsten Monate ermittelten energieäquivalenten Dauerschallpegels von 62 dB(A) außen... 8. Wie viele Anspruchsberechtigte haben bis heute eine Außenbereichsentschädigung erhalten? zu Frage 8: Es wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. 9. Wie hoch ist der bereits ausgezahlte Gesamtbetrag? zu Frage 9: Nach den Angaben der FBB sind bislang Mittel im zweistelligen Millionenbereich ausgezahlt worden. 10. Wie viele Anträge auf Außenbereichsentschädigung liegen/lagen insgesamt vor? 11. Wie viele davon sind noch nicht ausgezahlt und weshalb? zu den Fragen 10 und 11: Es wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. 12. Wie wird erklärt und begründet, dass bspw. in Blankenfelde-Mahlow einige Grundstückbesitzer eine Außenbereichsentschädigung erhalten, ihre direkten Nachbarn für das angrenzende Grundstück jedoch nicht?