Landtag Brandenburg Drucksache 6/7539 6. Wahlperiode Eingegangen: 20.10.2017 / Ausgegeben: 25.10.2017 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 3019 der Abgeordneten Anke Schwarzenberg (Fraktion DIE LINKE) Drucksache 6/7389 Halbzeit der ELER-Förderperiode Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen der Fragestellerin: Das Jahr 2017 markiert die Halbzeit der regulären EU-Förderperiode 2014-2010. Frage 1: Wird es - ähnlich wie in der vergangenen Förderperiode - eine offizielle Halbzeitbilanz mit einer Evaluierung der Programme und Schlussfolgerungen für die zweite Hälfte geben? Wenn ja, wann ist damit zu rechnen? zu Frage 1: Für die Förderperiode 2014 - 2020 ist EU-verordnungsrechtlich keine „Halbzeitbilanz “ und damit einhergehende separate Evaluierung vorgesehen. Stattdessen sind die EU-Fonds- umsetzenden Regionen (für den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums/ ELER: Brandenburg & Berlin) gemäß Art. 50 VO (EU) 1303/2013 verpflichtet, sogenannte Jährliche Durchführungsberichte zu erarbeiten, landesintern sowie mit den Wirtschafts-, Sozial- und Umweltpartnern abzustimmen und bei der Kommission einzureichen. Die Jährlichen Durchführungsberichte enthalten in den Jahren 2017 und 2019 -erweitert- auch „bewertende Anteile“. (Vgl. Art. 50 Abs. 4 VO (EU) 1303/2013) Damit werden die Instrumente „Berichterstattung“ und „Evaluierung“ zusammen realisiert. Zum 30.06. dieses Jahres hat die Verwaltungsbehörde ELER erstmals einen solchen erweiterten Jährlichen Durchführungsbericht bei der EU-Kommission eingereicht. Dieser steht auf der Website des ELER: www.eler.brandenburg.de im Bereich „Monitoring & Evaluierung “ zur Verfügung. Der nächste erweiterte Jährliche Durchführungsbericht wird in der ersten Jahreshälfte 2019 erarbeitet und ebenso zum 30.06. eingereicht. Frage 2: In welcher Höhe stehen nach aktueller Planung Mittel - untergliedert für die einzelnen Förderrichtlinien bzw. klar abgegrenzten Richtlinienteile - für die gesamte Förderperiode zur Verfügung? Landtag Brandenburg Drucksache 6/7539 - 2 - Frage 3: In welcher Höhe wurden nach aktuellem Stand Mittel - untergliedert nach den einzelnen Förderrichtlinien bzw. klar abgegrenzten Richtlinienteilen - bewilligt? zu Fragen 2 und 3: Fragen 2 und 3 werden zusammen in nachfolgender Tabelle mit Stichtag 31.08.2017 beantwortet. Richtlinie / Verwaltungsvorschrift – Teil RiLi/ VV ELER- Planansatz ELER- Bewilligungen Ländliche Berufsbildung 9.520.000 € 2.574.421 € Zusammenarbeit „Landtourismus“ 7.000.000 € 2.654.298 € Zusammenarbeit „Europäische Innovationspartnerschaft “ 20.464.161 € 17.256.041 € Zusammenarbeit „Nachhaltigkeit und markt- und standortangepasste Landbewirtschaftung“ 7.948.000 € 0 €* Einzelbetriebliche landwirtschaftliche Investitionsförderung 85.324.200 € 21.553.908 € Diversifizierung 3.800.800 € 185.819 € vorbeugender Hochwasserschutz 55.381.500 € 52.610.862 € nachhaltige Gewässerentwicklung und Landschaftswasserhaushalt 67.688.500 € 5.784.142 € Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen 71.377.000 € 70.848.235 € Ökologischer/ Biologischer Landbau 133.354.000 € 109.635.289 € Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete 125.398.000 € 25.450.647 € Natürliches Erbe und Managementpläne 28.105.000 19.232.992 € Forstwirtschaftliche Maßnahmen Forstberatung Waldumbau vorbeugender Waldbrandschutz 2.000.000 € 45.238.500 € 13.238.500 € 36.214 € 3.340.630 € 5.839.411 € Zahlungen im Rahmen von NATURA 2000 21.120.000 5.974.559 € LEADER 279.100.000 € 97.351.650 € * Erläuterungen dazu siehe Antwort zu Frage 4. Frage 4: Welche Förderrichtlinien bzw. Richtlinienteile sind besonders stark überzeichnet bzw. wo werden vorhandene Mittel nicht in Anspruch genommen? zu Frage 4: Wie in vorbenannter Übersicht ersichtlich, sind die Förderbereiche „Europäische Innovationspartnerschaft“, „Hochwasserschutz“, „Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen “ sowie „Ökologischer/ Biologischer Landbau“ hinsichtlich der Mittelbindungen besonders gut in Anspruch genommen. Im Gegenzug kann jedoch für diejenigen Fördermaßnahmen, die hinsichtlich ihrer Mittelbindungen bis dato einen noch niedrigeren Grad der Inanspruchnahme aufweisen, nicht prognostiziert werden, dass die geplante finanzielle Untersetzung nicht in Anspruch genommen wird. Landtag Brandenburg Drucksache 6/7539 - 3 - Nach einer späten Genehmigung des ELER-Programms im Mai 2015 sind nunmehr alle Förderrichtlinien und Verwaltungsvorschriften in Kraft gesetzt und veröffentlicht. Die Erarbeitung dieser Unterlagen, einschließlich weiterer erforderlicher Dokumente, wie zum Beispiel Dienstanweisungen, Antragsformulare, die Herbeiführung beihilferechtlicher Genehmigungsverfahren sowie der zeitintensive Prozess der Projektauswahl haben zu zeitlichen Verzögerungen geführt. Daher schlagen sich vielfältige Aktivitäten, die für eine konkrete Förderung unabdingbar sind, noch nicht in jedem Förderbereich in den Zahlen der Mittelbindung nieder. Dies betrifft insbesondere die Förderrichtlinie zur Zusammenarbeit im Bereich „Nachhaltigkeit und markt- und standortangepasste Landbewirtschaftung“. Frage 5: Welche Förderbereiche wurden aus welchen Gründen innerhalb der Förderperiode geschlossen? zu Frage 5: 1.) Auf der Grundlage einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs am 03.04.2017 musste das Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft des Landes Brandenburg entscheiden, die Fördermaßnahme „Flurbereinigung“ (36 Mio. € EU-Mittel) nicht mehr mit EU-, sondern künftig ausschließlich mit Landesmitteln zu finanzieren. 2.) Für nachfolgende Teile der Richtlinie „Natürliches Erbe“ ist derzeit keine Antragstellung möglich: a) Ausarbeitung von Managementplänen für Natura 2000-Gebiete und Gebiete von hohem Naturwert (Ausarbeitungsaktivitäten abgeschlossen), b) Vorhaben der Freizeitinfrastruktur für Natura-2000-Gebiete sowie sonstige Gebiete mit hohem Naturwert zur Erhöhung der Akzeptanz von Natura 2000 (Mittelknappheit im entsprechenden Richtlinienteil). Frage 6: Unter welchen Voraussetzungen wäre es möglich, Mittel zwischen den Richtlinien nach Bedarf umzuschichten? Wird dies von der Landesregierung angestrebt? Frage 7: Sind in der zweiten Hälfte der Förderperiode weitere inhaltliche Änderungen der Förderung geplant? Wenn ja, welche und in welcher Höhe? zu Fragen 6 und 7: Eine Mittelumschichtung zwischen den Fördermaßnahmen bedarf folgender Voraussetzungen: 1.) Die Finanzdisposition muss mit den im Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum Brandenburgs und Berlins 2014 - 2020 (EPLR) festgestellten Bedarfen, der festgelegten Strategie/ den Zielen sowie ggf. erforderlichen Mindestausstattungen (z. B. für Maßnahmen zur Anpassung an die Eindämmung des Klimawandels oder für LEADER) entsprechen. 2.) Sollten die vorbenannten Punkte erfüllt sein, käme eine Änderung des EPLR gem. Art. 11 f. VO (EU) 1305/ 2013 in Betracht. 3.) Finanzielle Umschichtungen erfolgen stets im Rahmen des dem Programm zur Verfügung stehenden Gesamtplafonds, d. h. Mehrbedarfe sind durch Minderbedarfe auszugleichen . Landtag Brandenburg Drucksache 6/7539 - 4 - Es ist beabsichtigt, im Rahmen des 3. EPLR-Änderungsantrags in diesem Jahr erstmalig finanzielle Umschichtungen vorzunehmen. Diese resultieren aus der oben beschriebenen Entscheidung, die Fördermaßnahme „Flurbereinigung“ nicht mehr mit EU-Mitteln zu finanzieren . Darüber hinaus sind zum gegenwärtigen Stand von der Landesregierung keine wesentlichen inhaltlichen Änderungen geplant.