Landtag Brandenburg Drucksache 6/7559 6. Wahlperiode Eingegangen: 24.10.2017 / Ausgegeben: 30.10.2017 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 3029 des Abgeordneten Sven Schröder (AfD-Fraktion) Drucksache 6/7432 Tatsächliche Wolfsvorkommen und Vorhaben zur künftigen Regulierung der Wolfsbestände in Brandenburg Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen des Fragestellers: In der 32. Sitzung des Ausschuss für Ländlichen Entwicklung , Umwelt und Landwirtschaft wurden in einem Fachgespräch zum Thema Wolfsmanagement von zwei Sachverständigen aus Schweden und in einer schriftlichen Information aus Finnland die aktuell in diesen beiden EU-Mitgliedsländern anerkannten Maßnahmen zur Regulierung der Wolfsvorkommen durch Bejagung vorgestellt. Dies sind vorrangig die Lizenzjagd, die in kleinerem Umfang durchgeführt wird, sowie die Schutzjagd, die ausdrücklich von der EU anerkannt ist. Für Schweden ist der nationale Referenzwert für den günstigen Erhaltungszustand des Wolfs auf 270 - 300 Exemplare angesetzt. Für die viel geringere Fläche Brandenburgs gibt die Landesregierung in der Antwort der Landesregierung DS 6/7150 auf die Kleine Anfrage Nr. 2935 keine Bestandszahlen zur Wolfspopulation an. In der anliegenden Karte zu den Wolfsnachweisen in Brandenburg sind 25 Wolfsvorkommen innerhalb von Brandenburg, 14 grenzübergreifende Wolfsvorkommen und 5 Suchräume dargestellt. Nach Informationen des Landesjagdverbandes kann für Brandenburg eine Wolfspopulation von mindestens 250 Exemplaren angenommen werden. Da die Wolfspopulation in Brandenburg jährlich um ca. 30% anwächst, ist es nur eine Frage der Zeit, bis auch für Brandenburg geeignete Maßnahmen zur Entnahme des Wolfs durchgeführt werden müssen. Frage 1: Sind der Landesregierung die Ursachen bekannt bzw. vermutet die Landesregierung Ursachen warum in den Großschutzgebieten Nationalpark Unteres Odertal, Biosphärenreservat Schorfheide-Chorin und Naturpark Uckermärkische Seen keine Wolfsvorkommen erfasst sind? Frage 2: Sind in diesen Großschutzgebieten bisher keine Wölfe beobachtet worden oder gehören diese Großschutzgebiete nicht zu den Suchräumen für den Wolf in Brandenburg? zu Fragen 1 und 2: In den genannten Großschutzgebieten sind im Rahmen des Monitorings in den zurückliegenden Jahren lediglich sporadisch Hinweise erfasst. Dauerhafte territoriale Ansiedlungen wurden nicht festgestellt. Landtag Brandenburg Drucksache 6/7559 - 2 - Frage 3: Beabsichtigt die Landesregierung den Wolf in das Jagdrecht aufzunehmen und wann soll das voraussichtlich umgesetzt werden? zu Frage 3: Es gibt kein Gesetzesvorhaben der Landesregierung. Frage 4: Welche Maßnahmen wird die Landesregierung zur Regulierung des Wolfsbestandes in Brandenburg ergreifen und wann werden diese umgesetzt? zu Frage 4: Da eine Regulierung des Wolfsbestandes auch nach Erreichen eines günstigen Erhaltungszustands ohne das Vorliegen der entsprechenden gesetzlichen Voraussetzungen rechtlich nicht zulässig ist, plant die Landesregierung auch keine entsprechenden Maßnahmen. Im Falle des Auftretens von Wölfen mit problematischem Verhalten werden Regelungen zur Vergrämung und Entnahme von Tieren im Einzelfall getroffen. Frage 5: Welche Schlussfolgerung für das Wolfsmanagement in Brandenburg zieht die Landesregierung aus den in Schweden seit Jahren praktizierten Wolfsbejagungen? zu Frage 5: Wolfsjagden, wie sie in Schweden praktiziert werden, sind in Deutschland rechtlich nicht zulässig. Frage 6: Wann werden der Landesregierung belastbare Zahlen zum tatsächlichen Wolfsbestand in Brandenburg vorliegen und wie sollen derartige Erhebungen künftig durchgeführt werden? zu Frage 6: Belastbare Zahlen zum Wolfsbestand in Brandenburg liegen durch das landesweite Wolfsmonitoring des Landesamtes für Umwelt seit Jahren vor. Die Ergebnisse werden regelmäßig im Internet veröffentlicht. Das Monitoring wird auch in Zukunft weiter geführt.