Landtag Brandenburg Drucksache 6/7572 6. Wahlperiode Eingegangen: 01.11.2017 / Ausgegeben: 06.11.2017 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 3030 des Abgeordneten Gordon Hoffmann (CDU-Fraktion) Drucksache 6/7433 Schulbibliotheken und Schulmediatheken in Brandenburg Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Bildung, Jugend und Sport die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung des Fragestellers: Schulbibliotheken helfen Schulen, eine Lesekultur zu entwickeln. Angesichts des digitalen Wandels sollen Schulbibliotheken sich zugleich zu Mediatheken weiterentwickeln, in denen Schüler/innen Medienkompetenz erwerben können . Auf der Grundlage einer Abfrage ging die Landesregierung im Jahre 2009 davon aus, dass mindestens 417 Brandenburger Schulen über eine Schulbibliothek verfügten (Landtags -Drucksache 5/354). Gegenüber dem Bildungsausschuss erklärte der damalige Bildungsminister Rupprecht, das Thema Schulbibliotheken werde vermutlich in die zweijährige ZENSOS-Abfrage eingebaut, so dass zum Ende des Jahres 2010 mehr Auskünfte möglich seien (ABJS 5/3 am 28.01.2010, S. 25). 1. Wie viele Brandenburger Schulen verfügen derzeit über eine Schulbibliothek, und wie hat sich diese Zahl seit dem Jahr 2010 entwickelt? zu Frage 1: Im Rahmen von Selbstauskünften der Schulen zur Ausstattungserfassung für das Schuljahr 2016/2017 wurden 469 Schulbibliotheken bzw. Schulmediatheken in einer Sondererhebung gemeldet. Damit verfügen 64,60 Prozent aller öffentlichen Schulen im Land Brandenburg über solche Einrichtungen. Vergleichszahlen können derzeit nicht genannt werden. Aus dem Jahr 2010 liegt die Angabe von 417 Schulbibliotheken vor. 2. Schulträger sind verpflichtet, den Sachbedarf des Schulbetriebs zu finanzieren. Wonach richtet sich, welche Ausstattung zum Sachbedarf des Schulbetriebs gehört, und inwieweit ist die Ausstattung von Schulbibliotheken Teil des Sachbedarfs? 3. Wie fördert das Land derzeit Schulbibliotheken finanziell? zu den Fragen 2 und 3: Gemäß §110 Absatz 2 Nummer 4 Brandenburgisches Schulgesetz (BbgSchulG) gehören die Kosten für Schulbibliotheken zu den Sachkosten einer Schule. Die Zuständigkeit für die Sachkosten liegt nach § 108 Abs. 4 BbgSchulG beim Schulträger. Aus diesem Grund werden Schulbibliotheken vom Land Brandenburg nicht gefördert. 4. Wer ist an einer Schule fachlich für eine Schulbibliothek verantwortlich (trifft also z.B. Entscheidungen über Anschaffungen), und wie werden die Verantwortlichen entlastet oder honoriert? Landtag Brandenburg Drucksache 6/7572 - 2 - zu Frage 4: Den Schulen selbst obliegt die Entscheidung zur Führung einer Schulbibliothek oder Schulmediathek in Abstimmung mit dem jeweiligen Schulträger. Die fachliche Betreuung erfolgt zu einem hohen Anteil durch Lehrkräfte, wird aber auch durch Schülerinnen und Schüler, Eltern sowie mit externer Unterstützung wahrgenommen. Die Lehrkräfte erhalten bei rund einem Drittel der Schulen mit Schulbibliotheken bzw. Schulmediatheken für diese Aufgabe Anrechnungsstunden. 5. Welche fachlichen Hilfen stellt das Land grundsätzlich bereit, um Schulbibliotheken einzurichten oder weiterzuentwickeln? zu Frage 5: Hierzu wird auf die Antworten zu den Fragen 2, 3, 4 und 9 verwiesen. 6. Wie begleitet und fördert die Landesregierung die Verbreitung von Open Educational Resources in Schulbibliotheken? zu Frage 6: Da die Entscheidung zur Führung einer Schulbibliothek oder Schulmediathek in Abstimmung mit dem jeweiligen Schulträger den Schulen selbst obliegt, gibt es landesseitig keine standardisierte Förderung zur Verbreitung von Open Educational Resources (OER) in Schulbibliotheken. Die Verbreitung und Nutzung von OER liegt grundsätzlich im Interesse der Landesregierung. Auf Fachtagungen und Qualifizierungsveranstaltungen des Landesinstituts für Schule und Medien Berlin-Brandenburg (LISUM) wurde auf die Sinnhaftigkeit des Aufbaus und der Nutzung schulischer OER-Repositorien verwiesen. 7. Wie begleitet und fördert die Landesregierung die Nutzung von E-Books in Schulbibliotheken ? zu Frage 7: Bei der letzten Änderung der Verordnung über die Zulassung von Lernmitteln und über die Lernmittelfreiheit (Lernmittelverordnung) vom 30. Oktober 2013 wurden „elektronische Schulbücher“ und „elektronische Werke, die zusätzlich zu den Schulbüchern oder an deren Stelle für die Erreichung der Lernziele benötigt werden“, den Printversionen gleichgestellt. Damit wurde formal die Nutzung von E-Books in Schulen ermöglicht . 8. Welche fachlichen Hilfen stellt das Land darüber hinaus bereit, um auf die Herausforderungen des digitalen Wandels einzugehen? zu Frage 8: Die Landesregierung stellt eine Vielzahl von fachlichen Hilfen bereit, um auf die Herausforderungen des digitalen Wandels einzugehen. Das Spektrum reicht von schulbezogenen Qualifizierungsmaßnahmen im Kontext der Implementierung des Basiscurriculums Medienbildung (als Bestandteil des neuen Rahmenlehrplans 1 bis 10), über Schulentwicklungsvorhaben (wie z. B. das Projekt „medienfit:-)Grundschule - Medienbildung und Medienentwicklungsplanung an Grundschulen im Land Brandenburg“) oder die gezielte Förderung von fachlicher Zusammenarbeit im Bereich der Medienbildung (im Rahmen der Initiative „Medienkompetenz stärkt Brandenburg“) bis hin zur Finanzierung bzw. Förderung von Einzelprojekten (z. B. Qualifizierung von Eltern-Medien-Trainern und Durchführung von Elternversammlungen zum Thema Medien; Projekttage zum Thema Cybermobbing). Landtag Brandenburg Drucksache 6/7572 - 3 - 9. Inwieweit kooperiert das Bildungsministerium mit der Arbeitsgemeinschaft Schulbibliotheken Berlin und Brandenburg? zu Frage 9: Die Arbeitsgemeinschaft Schulbibliotheken Berlin-Brandenburg e.V. verfolgt das Ziel, eine moderne Sicht auf Schulbibliotheken zu fördern und deren Aufbau an den Schulen zu unterstützen. Dieses Ziel wird seitens des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport aktiv unterstützt. Auf den Seiten des Bildungsservers Berlin-Brandenburg wird u. a. auf die Aktivitäten der Arbeitsgemeinschaft, wie z. B. der Preis „Schulbibliothek des Jahres“, hingewiesen. 2017 erhielt diesen Preis für Brandenburg die Stadt- und Schulbibliothek Schlieben. Des Weiteren wird die aktive Teilnahme der Schulen am Schulbibliothekstag - der 8. Schulbibliothekstag Berlin-Brandenburg findet am 16.06.2018 statt - beworben . Das LISUM führt in Zusammenarbeit mit der Arbeitsgemeinschaft Fachtagungen als auch Fortbildungsveranstaltungen durch, die der Ausgestaltung und inhaltlichen Entwicklung von Schulbibliotheken bzw. Schulmediatheken dienen.