Landtag Brandenburg Drucksache 6/7575 6. Wahlperiode Eingegangen: 02.11.2017 / Ausgegeben: 07.11.2017 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 3034 des Abgeordneten Danny Eichelbaum (CDU-Fraktion) Drucksache 6/7460 Drogen im Brandenburger Justizvollzug? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister der Justiz und für Europa die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung des Fragestellers: Der Konsum und der Handel von und mit verbotenen Substanzen und Betäubungsmittel ist auch in Justizvollzugsanstalten ein Problem. Einerseits gibt es Straftäter, die mit oder wegen ihrer Drogenabhängigkeit zu einer Gefängnisstrafe verurteilt werden; andererseits können Abhängigkeiten auch erst in der Haft entstehen . Ich frage die Landesregierung: Frage 1: Welche Betäubungsmittel wurden in den einzelnen Justizvollzugsanstalten Brandenburgs in den letzten 10 Jahren aufgefunden (bitte nach Jahr, Anstalt, Art des Vollzugs, Art und Menge der Substanz darstellen)? zu Frage 1: In den Justizvollzugsanstalten des Landes Brandenburg erfolgt keine statistische Erfassung der aufgefundenen Betäubungsmittel nach deren Art und Menge. Ebenso wird nicht die Art des Vollzuges des bzw. der Inhaftierten statistisch erfasst, bei dem bzw. bei der Betäubungsmittel gefunden wurden. Generell ist jedoch festzustellen, dass bei den zur Anzeige gebrachten Betäubungsmittelfunden THC-haltige Substanzen und Amphetamine überwiegen. Frage 2: Wie hat sich die Zahl der Drogenabhängigen in den letzten 10 Jahren in den jeweiligen Justizvollzugsanstalten Brandenburgs entwickelt (bitte nach Alter, Geschlecht und Art des Vollzugs in den einzelnen Vollzugsanstalten darstellen; Bitte um Angabe, welche Definition von „Drogenabhängigkeit“ zugrunde gelegt wird)? zu Frage 2: Im Rahmen der „Bundeseinheitlichen Erhebung zur stoffgebundenen Suchtproblematik im Justizvollzug“ liegen erstmals für den Stichtag 31. März 2016 für 1.151 Inhaftierte im brandenburgischen Justizvollzug auswertbare Informationen zu stoffgebundenen Suchterkrankungen vor. Bei einer Gesamtbelegungszahl gemäß Strafvollzugsstatistik1 von 1.355 Inhaftierten sind damit Angaben für rund 85 % der am Stichtag inhaftierten Personen möglich. Von den am Stichtag erfassten Personen waren 18,7 % substanzabhängig im Sinne des ICD-10 (Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und ver- 1 vgl. https://www.destatis.de/DE/ZahlenFakten/GesellschaftStaat/Rechtspflege/Tabellen/Belegungskapazitaet.html Landtag Brandenburg Drucksache 6/7575 - 2 - wandter Gesundheitsprobleme; F1X.2). Grundlage dieser Stichtagserhebung ist das Ergebnis der Einschätzung der individuellen Suchtproblematik zum Zeitpunkt der Aufnahme (Eingangsstatus). Frage 3: Wie viele Drogentote und Suizide bzw. Suizidversuche aufgrund von Betäubungsmittelkonsum hat es in den letzten 10 Jahren in den einzelnen Justizvollzugsanstalten Brandenburgs gegeben (bitte nach Alter, Geschlecht und Art des Vollzugs in den einzelnen Vollzugsanstalten darstellen)? zu Frage 3: Bei einem Todesfall aus dem Jahr 2008 (32 Jahre, männlich, Freiheitsstrafe, JVA Brandenburg a.d.H.) ist nicht auszuschließen, dass das todesursächliche Herzversagen bei einer Vorschädigung des Herzens durch den Konsum von Cannabis provoziert wurde. Es sind darüber hinaus zwei Todesfälle aus den Jahren 2015 (29 Jahre, männlich, Untersuchungshaft, JVA Cottbus-Dissenchen) und 2016 (48 Jahre, männlich, Freiheitsstrafe , JVA Cottbus-Dissenchen) bekannt, die mit hoher Wahrscheinlichkeit auf den Konsum von synthetischen Cannabinoiden bzw. auf die Einnahme von Methadon in Kombination mit der unsachgemäßen Einnahme von Schmerzmitteln zurückzuführen sind. Bei zwei weiteren Todesfällen aus dem Jahr 2017 dauern die Ermittlungen der jeweiligen Todesursache noch an. Es liegen keine Hinweise zu Suiziden bzw. Suizidversuchen, die auf den Konsum von Betäubungsmittelkonsum zurückzuführen sind, vor. Frage 4: Wie haben sich die Fallzahlen von Drogendelikten in den einzelnen Justizvollzugsanstalten Brandenburgs in den letzten 10 Jahren entwickelt (bitte nach Alter, Geschlecht und Art des Vollzugs in den einzelnen Vollzugsanstalten darstellen)? zu Frage 4: Die Beantwortung erfolgt auf der Basis der bis einschließlich 2016 vorliegenden Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS). Als Tatörtlichkeit ist der Katalogwert „Justizvollzugsanstalt (JVA)“ bei der Recherche festgelegt worden. Die Tatörtlichkeit JVA umfasst zum einen den Bereich innerhalb der Umwehrungsmauern. Zum anderen wird auch die unmittelbare Umgebung der Vollzugsanstalt, sofern ein direkter Bezug zu der jeweiligen Justizvollzugsanstalt erkennbar ist (z.B. Funde von Betäubungsmitteln zwischen Umwehrungsmauer und Vorzaun), dazu gerechnet. Drogendelikte im Sinne der PKS sind alle registrierten Fälle, welche gemäß den bundeseinheitlichen Richtlinien unter dem Straftatensummenschlüssel „Rauschgiftkriminalität“ zusammengefasst werden. Dazu gehören insbesondere Straftaten im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes, z.B. aber auch Straftaten wie „Raub“ zur Erlangung von Betäubungsmitteln. In der nachfolgenden Tabelle sind nur Delikte mit direktem Bezug zu den jeweiligen Justizvollzugsanstalten ausgewiesen. Eine statistische Erfassung der polizeilich ermittelten Tatverdächtigen hinsichtlich der Art des Vollzuges erfolgt nicht. Landtag Brandenburg Drucksache 6/7575 - 3 - 200 7 200 8 200 9 201 0 201 1 201 2 201 3 201 4 201 5 201 6 Brandenburg a.d.H. erfasste Fälle 19 16 13 16 11 9 8 6 10 12 Tatverdächtige Gesamt 23 18 10 15 9 15 9 6 6 10 davon männlich 22 16 10 15 9 15 7 6 6 10 davon weiblich 1 2 2 davon Erwachsene 23 18 10 15 9 15 8 5 6 10 davon Heranwachsende 1 1 davon Jugendliche Cottbus-Dissenchen erfasste Fälle 12 8 15 10 9 6 9 8 22 43 Tatverdächtige Gesamt 13 7 15 11 8 9 11 9 23 35 davon männlich 12 7 14 7 7 8 11 9 20 31 davon weiblich 1 1 4 1 1 3 4 davon Erwachsene 11 5 12 9 6 8 10 8 23 34 davon Heranwachsende 1 2 3 2 2 1 1 1 1 davon Jugendliche 1 Frankfurt (Oder) erfasste Fälle 2 0 1 2 1 4 2 0 0 0 Tatverdächtige Gesamt 2 2 2 davon männlich 2 2 2 davon weiblich davon Erwachsene 2 2 2 davon Heranwachsende davon Jugendliche Luckau-Duben (einschl. Außenstelle Spremberg ) erfasste Fälle 7 11 23 28 6 5 11 8 19 15 Tatverdächtige Gesamt 8 11 26 26 6 4 9 9 22 13 davon männlich 8 11 19 22 5 3 9 8 15 12 davon weiblich 7 4 1 1 1 7 1 davon Erwachsene 8 11 26 25 6 4 9 8 20 13 davon Heranwachsende 1 1 2 davon Jugendliche Landtag Brandenburg Drucksache 6/7575 - 4 - Neuruppin-Wulkow erfasste Fälle 6 6 2 2 0 3 1 4 4 7 Tatverdächtige Gesamt 7 4 3 2 3 1 5 4 8 davon männlich 7 4 1 2 3 3 7 davon weiblich 2 1 2 1 1 davon Erwachsene 3 4 3 2 3 1 5 4 8 davon Heranwachsende 4 davon Jugendliche Wriezen erfasste Fälle 12 11 12 9 14 7 34 11 15 23 Tatverdächtige Gesamt 10 11 12 8 12 6 28 9 11 15 davon männlich 10 6 12 8 12 5 27 9 11 13 davon weiblich 5 1 1 2 davon Erwachsene 6 8 4 4 8 2 13 3 4 9 davon Heranwachsende 3 3 7 3 4 4 11 6 7 5 davon Jugendliche 1 1 1 4 1 Frage 5: Welche Wege der Drogenbeschaffung hat das Justizministerium ausfindig gemacht ? zu Frage 5: Die möglichen Einbringungswege für Drogen sind vielfältig. Grundsätzlich kommen alle Personen in Betracht, welche die Justizvollzugsanstalten betreten, insbesondere jedoch Besucher und aus Lockerungen zurückkehrende Gefangene. Darüber hinaus bieten der Brief- und Paketverkehr sowie Überwürfe über die Anstaltsmauern Möglichkeiten , Betäubungsmittel in die Vollzugsanstalten einzubringen. Frage 6: Welche Maßnahmen werden ergriffen, um gegen die Verbreitung von Drogen innerhalb der Justizvollzugsanstalten vorzugehen? Gab es hier innerhalb der letzten 10 Jahre eine Veränderung der Vorgehensweise? zu Frage 6: Um das Einbringen und die Verbreitung von Betäubungsmitteln zu unterbinden werden alle nach dem Brandenburgischen Justizvollzugsgesetz möglichen Kontroll- und Durchsuchungsmaßnahmen ausgeschöpft. Hier sind insbesondere die Absuchung und die Durchsuchung von Gefangenen, von ihren Sachen und von Hafträumen (§ 86 BbgJVollzG), die Durchsuchung und die Absuchung von Besuchern (§36 BbgJVollzG) sowie die Kontrolle von Briefen und Paketen (§§ 41 Abs. 2 und 45 Abs. 3 BbgJVollzG) zu nennen. Darüber hinaus erfolgen Kontrollen der den Gefangenen zugänglichen Anstaltsbereiche (z.B. Arbeits- und Freizeitbereiche), aber auch des Geländes innerhalb der Außenumwehrung , um zum Beispiel Gegenstände, die über die Anstaltsmauer geworfen werden, zu entdecken. Daneben werden gemäß § 88 BbgJVollzG Maßnahmen zur Feststellung von Suchtmittelgebrauch angeordnet, aus denen gegebenenfalls Sicherungsmaßnahmen bei festgestelltem Drogenkonsum gemäß § 90 BbgJVollzG erwachsen können . Die vorgenannten Kontrollen finden z.T. unter Hinzuziehung von Drogenspürhunden der Polizei oder des Zolls statt. Landtag Brandenburg Drucksache 6/7575 - 5 - Eine grundsätzliche Veränderung der Vorgehensweise hat in den vergangenen 10 Jahren nicht stattgefunden. Mit der Zunahme synthetischer Drogen in den letzten Jahren sind jedoch modernere technische Hilfsmittel (Testverfahren) eingeführt worden. Zudem wird stärkeres Augenmerk auf die Außenkontakte von Gefangenen gelegt (vgl. Antwort auf die Frage 298 der Großen Anfrage 13). Frage 7: Wie viele Haftraumkontrollen sind in den letzten 10 Jahren in den einzelnen Justizvollzugsanstalten Brandenburgs durchgeführt worden und welche spezifischen Maßnahmen werden hierbei zum Auffinden von Betäubungsmitteln ergriffen (z.B. Einsatz von Drogenspürhunden etc.)? zu Frage 7: Haftraumkontrollen und Kontrollen sonstiger den Gefangenen zugänglicher Räume, die zur alltäglichen Aufgabe der Bediensteten des Allgemeinen Vollzugsdienstes gehören, werden regelmäßig, zumeist wöchentlich, durchgeführt. Sie werden dokumentiert , aber nicht gesondert statistisch erfasst. Zur Identifizierung dabei aufgefundener zunächst unbekannter Substanzen stehen den Anstalten Drogenschnelltests zur Verfügung (vgl. auch Antwort auf die vorangehende Frage 6 sowie die Frage 304 der Großen Anfrage 13). Frage 8: Welche Therapiemöglichkeiten werden den Betäubungsmittelabhängigen eröffnet ? zu Frage 8: Suchttherapieplätze - im Sinne von § 40 SGB V - werden im Justizvollzug nicht vorgehalten. Innerhalb der brandenburgischen Justizvollzugsanstalten werden Einzelgespräche und Gruppenmaßnahmen durch externe Suchttherapeuten (Zulassung durch Deutsche Rentenversicherung DRV) angeboten, um betäubungsmittelabhängige Inhaftierte für eine Therapie nach der Haftentlassung zu sensibilisieren und zu motivieren. Im Zuge dessen werden auch Anträge auf Kostenübernahme für eine stationäre Therapie nach der Haft vorbereitet. Seitens des medizinischen Dienstes werden ferner Substitutionen im Sinne einer medikamentös unterstützten Entzugsbehandlung unter ärztlicher Aufsicht angeboten. Frage 9: Werden Maßnahmen und Angebote bereitgestellt oder gibt es Kooperationen mit Krankenhäusern oder Beratungsstellen, damit eine begonnene und erfolgversprechende Therapie nach der Haftentlassung weitergeführt werden kann? zu Frage 9: Zunächst wird bezüglich des Angebots von Suchttherapieplätzen auf die Antwort zu Frage 8 verwiesen. Es gibt Kooperationen. So erfolgt im Rahmen der Entlassungsvorbereitung eine Zusammenarbeit mit externen Therapieeinrichtungen, in welche die behandlungsbedürftigen Gefangenen entlassen werden sollen. Frage 10: Welche Präventionsmaßnahmen werden von den Justizvollzugsanstalten ergriffen ? zu Frage 10: Mit den Gefangenen wird gemäß § 12 BbgJVollzG unverzüglich nach deren Aufnahme ein erstes Zugangsgespräch durch die aufnehmenden Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Allgemeinen Vollzugs-dienstes geführt, in dem die Neuaufgenommenen zu ihren persönlichen Verhältnissen und besonderen Problemlagen befragt werden. Hiernach erfolgt alsbald eine medizinische Untersuchung. Wird auf Grund einer Drogenabhängigkeit Landtag Brandenburg Drucksache 6/7575 - 6 - ein medizinischer Behandlungsbedarf festgestellt, werden sodann die notwendigen medizinischen Behandlungsmaßnahmen eingeleitet. Im Rahmen des sozialpädagogischen Aufnahmegespräches wird die gegenwärtige Lebenssituation des Gefangenen intensiviert erörtert und es erfolgt - gegebenenfalls im Vorgriff auf das Diagnoseverfahren und die Vollzugs- und Eingliederungsplanung - bereits eine Information und Beratung über die bestehenden Sucht-/Drogenberatungsangebote bzw. auch die Einleitung von Hilfemaßnahmen in Bezug auf eine etwaige Suchtproblematik . In Akutfällen erfolgt bereits in dieser Phase eine unmittelbare Vorstellung bei der Drogenberatung zu deren regelmäßigen Sprechstunden. Wird die Notwendigkeit einer - nicht akuten - Suchtberatung oder suchttherapeutischen Behandlung festgestellt, wird im Rahmen der Vollzugs- und Eingliederungsplanung regelmäßig nach § 15 Abs. 1 Nr. 10 BbgJVollzG die Teilnahme an Maßnahmen zur Behandlung von Suchtmittelabhängigkeit und -missbrauch angeordnet werden und der Betroffene entsprechend des Anstaltsangebots und in Abhängigkeit von der jeweiligen Auslastung der Sucht-/Drogenberatungsangebote einer suchttherapeutischen Beratung zugeführt (vgl. Antwort 305 und 306 der Großen Anfrage 13). Frage 11: Wie werden Therapie-und Präventionsangebote von den Häftlingen angenommen ? zu Frage 11: In welchem Umfang die Beratungs- und Präventionsangebote von den Gefangenen wahrgenommen werden, wird statistisch nicht erfasst. Nach den vorliegenden Erkenntnissen werden die Angebote von den Gefangenen jedoch gut angenommen. Frage 12: Wie viele Strafanzeigen gab es aufgrund von Drogendelikten in den einzelnen Justizvollzugsanstalten Brandenburgs in den letzten 10 Jahren (bitte aufschlüsseln nach Art des Delikts)? zu Frage 12: Die von den Leitern der brandenburgischen Justizvollzugsanstalten gestellten Strafanzeigen wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz sind in der folgenden Tabelle dargestellt (vgl. auch Antwort auf die Frage 302 der Großen Anfrage 13). Eine Erfassung der Gefangenen, gegen die Strafanzeige gestellt wurde, nach Alter und Geschlecht erfolgt nicht. Es wird statistisch ebenfalls nicht die Vollzugsart erfasst. Landtag Brandenburg Drucksache 6/7575 - 7 - Vollzugsanstalten 200 8 200 9 201 0 201 1 201 2 201 3 201 4 201 5 201 6 2017 * Brandenburg a.d.H. 9 9 5 3 2 2 4 1 6 8 Cottbus- Dissenchen** 13 12 8 9 7 7 15 20 41 8 Frankfurt (Oder)*** 0 1 0 2 2 0 - - - - Luckau-Duben 7 7 3 4 3 8 2 10 11 8 Neuruppin- Wulkow 5 0 0 0 2 0 2 2 0 0 Wriezen 1 9 6 8 20 17 13 17 11 3 * bis einschließlich 06/2017 ** Unter den von der JVA Cottbus-Dissenchen zur Anzeige gebrachten Fällen befinden sich zum Teil auch solche, bei denen der Verdacht des Drogenkonsums bestand, allerdings entsprechende Funde nicht verzeichnet werden konnten. *** Die JVA Frankfurt (Oder) ist Ende des Jahres 2013 geschlossen worden. Die Abweichungen zwischen den von den Justizvollzugsanstalten gestellten Strafanzeigen und den PKS-Fallzahlen (vgl. Antwort auf die Frage 4) können sich daraus ergeben, dass die PKS eine sogenannte Ausgangsstatistik ist, in welcher nur die in den jeweiligen Jahren abgeschlossenen Fälle erfasst werden. So können sich polizeilich relevante Sachverhalte der jeweiligen Vollzugsanstalten in den Fallzahlen der darauf folgenden Jahre niederschlagen . Zudem können entsprechende Funde bei Besuchern von Inhaftierten eingeschlossen sein. In den entsprechenden Fällen wird seitens der Justizvollzugsanstalten die Polizei hinzugezogen. Frage 13: Wie viele dieser Anzeigen oder auf andere Weise eingeführten Ermittlungsverfahren endeten a. mit einer Verurteilung? b. mit einer Einstellung gem. §§ 153 ff. StPO? c. mit einer Einstellung gem. § 170 Abs. 2 StPO? zu Frage 13: Ermittlungsverfahren wegen in Justizvollzugsanstalten begangener Straftaten werden weder im staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister MESTA noch in der Strafverfolgungsstatistik gesondert erfasst.