Landtag Brandenburg Drucksache 6/7588 6. Wahlperiode Eingegangen: 03.11.2017 / Ausgegeben: 08.11.2017 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 3043 der Abgeordneten Birgit Bessin (AfD-Fraktion) und Thomas Jung (AfD-Fraktion) Drucksache 6/7480 Bestattung verstorbener Muslime Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommunales die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Fragesteller: Während derzeit viele Menschen mit muslimischem Glauben noch in ihren Herkunftsländern beerdigt werden, ist deutschlandweit die Erwartung, dass die Zahl dieser Beisetzungen in Deutschland künftig steigt. Frage 1: Wie ist die Entwicklung der Bestattung verstorbener Menschen mit muslimischem Glauben in Brandenburg? Frage 2: Welche Städte/Gemeinden haben Grabfelder mit ewigem Ruherecht? Frage 4: Welche Städte/Gemeinden treffen dazu gerade Vorbereitungen? Frage 8: Gibt es Pläne ein rituelles Waschhaus in Brandenburg zu eröffnen? Wenn ja, wo und wann? Frage 10: Wenn nein, sind solche in Planung? Wenn ja, wo? zu den Fragen 1, 2, 4, 8 und 10: Das Gesetz über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen im Land Brandenburg (BbgBestG), welches die bestattungsrechtlichen Vorschriften der DDR ablöste, ist im Jahr 2001 in Kraft getreten. Dessen § 26 Absatz 2 bestimmt , dass Träger von Friedhöfen nur Gemeinden oder Religionsgemeinschaften sein können, die den Status der Körperschaften des öffentlichen Rechts haben. Während die kirchlichen Friedhofsträger die Friedhöfe im Rahmen des kirchlichen Selbstverwaltungsrechts betreiben, nehmen die Gemeinden die Aufgaben der Errichtung und des Betriebes von Friedhöfen, Leichenhallen und sonstigen Bestattungseinrichtungen als pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe wahr (§ 36 Absatz 2 Satz 1 BbgBestG). In Ausübung ihres Selbstverwaltungsrechts regeln sie in ihren Friedhofssatzungen welche Grabnutzungsarten sie anbieten. Die Friedhofsträger sind gegenüber der Landesregierung weder zur Anzeige der vorgenommenen Bestattungen noch zur Anzeige der geplanten Bestattungseinrichtungen verpflichtet. Folglich liegen der Landesregierung auch keine Erkenntnisse vor. Frage 3: Welche Städte/Gemeinden haben gesonderte Gräberfelder für Menschen mit muslimischem Glauben eingerichtet? Landtag Brandenburg Drucksache 6/7588 - 2 - zu Frage 3: Soweit bekannt hat die Stadt Potsdam im Jahr 2009 ein Gräberfeld für die Beisetzung von Personen muslimischen Glaubens eröffnet. Seitdem fanden dort laut telefonischer Auskunft der Stadt 12 Beisetzungen statt. Frage 5: Welche Beteiligung außer der des Zentralrats der Muslime (ZDM) gab es hinsichtlich der Thematik „Bestattung von Verstorbenen muslimischen Glaubens“ außerdem? zu Frage 5: Es wird davon ausgegangen, dass die Frage hinsichtlich der Beteiligung des Zentralrates der Muslime (ZDM) auf das Rundschreiben des Ministeriums des Innern und für Kommunales „Bestattung von Verstorbenen muslimischen Glaubens“ vom 05. September 2016, gerichtet an die Landkreise und kreisfreien Städte im Land Brandenburg, abstellt . Das Rundschreiben, welches grundsätzliche Informationen zur Bestattung verstorbener Muslime enthält, wurde mit dem Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie abgestimmt. Der ZDM hat über muslimische Bestattungsriten Auskunft erteilt . Frage 6: Wie viele Fälle im Sinne von § 22 Abs. 1 Satz 2 BbgBestG gab es in 2014, 2015, 2016 und bislang in 2017 in Brandenburg? zu Frage 6: Eine Abfrage bei den Landkreisen und kreisfreien Städten im Land Brandenburg hat ergeben, dass in den Jahren 2014, 2015, 2016 und bislang 2017 keine Ausnahmen von der Bestattungsfrist gemäß § 22 Abs. 1 Satz 2 BbgBestG beantragt wurden. Frage 7: Welche muslimischen Verbände werben für eine muslimische Bestattung in Brandenburg? zu Frage 7: Der Landesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Frage 9: Gibt es in Brandenburg rein muslimische Friedhöfe? zu Frage 9: Nein. Frage 11: Nach dem VG Berlin (VG Berlin, NVwZ 1994,617) besteht ein Anspruch auf Übernahme der Kosten für eine rituelle Waschung durch das Sozialamt. Wie viele Fälle der Kostenübernahme gab es bislang in 2017? zu Frage 11: Zahlen im Sinne der Fragestellung, wie viele Fälle der Kostenübernahme es bislang in 2017 gab, werden durch die Landesregierung nicht erhoben und liegen somit auch nicht vor.