Landtag Brandenburg Drucksache 6/7600 6. Wahlperiode Eingegangen: 06.11.2017 / Ausgegeben: 13.11.2017 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 3047 des Abgeordneten Christoph Schulze (fraktionslos) Drucksache 6/7488 Zukünftige Bahnverbindung nach Berlin Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Infrastruktur und Landesplanung die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung des Fragestellers: Die Berlin-Dresdner Eisenbahnstrecke ist in weiten Bereichen Teil einer grundhaften Sanierung und Ausbau auf Tempo 200 durch die Deutsche Bahn AG. Dazu werden an zahlreichen Stellen neue Eisenbahnkreuzungspunkte in Form von Brücken und Unterführungen hergestellt. Die Berlin-Dresdner Eisenbahn, insbesondere der Regionalexpress, wird derzeit über Zossen, Blankenfelde, Mahlow, Südkreuz nach Berlin-Hauptbahnhof geführt. Die direkte Verbindung über Blankenfelde, Mahlow, Lichtenrade Richtung Hauptbahnhof ist aktuell noch nicht möglich, weil die sogenannte Mahlower Kurve noch nicht gebaut ist. Hierzu hat es letztinstanzlich ein Urteil gegeben, dass den Bau der Bahnstrecke, der ja auch besonders in Lichtenrade heiß umstritten war, genehmigt hat. Nunmehr stellt sich die Frage, ob in Zukunft diese Regionalexpresszüge, wenn die entsprechende Bahntrasse von Blankenfelde Richtung Lichtenrade gebaut worden ist, dann auch direkt Richtung Berlin-Hauptbahnhof geführt wird. 1. Wann ist aus Sicht der Landesregierung mit dem Baubeginn der Strecke Blankenfelde, Mahlow, Lichtenrade, Berlin-Hauptbahnhof in den entsprechenden Streckenabschnitten zwischen Lichtenrade und Blankenfelde zu rechnen? Ist der Planfeststellungsbeschluss mittlerweile rechtskräftig geworden? Welche Informationen liegen der Landesregierung dazu vor? zu Frage 1: Die Planfeststellung der Dresdner Bahn im Abschnitt Berlin Südkreuz – Blankenfelde ist in vier Planfeststellungsabschnitte geteilt: - Der Planfeststellungsbeschluss zum Abschnitt 1 (Marienfelde) ist seit 1.8.2017 bestandskräftig . - Der Planfeststellungsbeschluss zum Abschnitt 2 (Lichtenrade) ist seit 29.6.2017 bestandskräftig . - Das Planfeststellungsverfahren im Abschnitt 3 (Blankenfelde-Mahlow) läuft noch. Die Auslegung der vierten Planänderung ist hierzu erfolgt. Der Anhörungstermin für die 3. und 4. Planänderung wird vorbereitet. Der Planfeststellungsbeschluss durch das EBA ist planmäßig zum Ende 2018 vorgesehen. - Der Planfeststellungsbeschluss im Abschnitt 4 (Schöneberg) umfasst im Wesentlichen die Anbindung an die bestehende Strecke südlich des Bahnhofs Berlin Südkreuz . Diese ist bereits umgesetzt worden, so dass dort nur noch ergänzende Landtag Brandenburg Drucksache 6/7600 - 2 - Baumaßnahmen anstehen. Die hierfür erforderliche Plangenehmigung liegt seit Dezember 2014 vor. Dementsprechend sind im Abschnitt 4 schon die ersten Bauwerke realisiert. In den Abschnitten 1 und 2 wurde im Oktober 2017 mit den bauvorbereitenden Maßnahmen begonnen . Der Baubeginn im Abschnitt 3 kann nach Vorliegen eines bestandskräftigen Planfeststellungsbeschlusses erfolgen. 2. Geht die Landesregierung davon aus, dass sich dann die Zugfahrzeiten, wenn die Regionalexpresszüge nicht mehr über Südkreuz geführt werden, sondern über Lichtenrade gehen, sich verkürzen? Ist diese Streckenführung einer direkten Verbindung von Blankenfelde über Lichtenrade nach Berlin-Hauptbahnhof überhaupt vorgesehen? Wenn ja, ab wann ist mit dieser Linienführung zu rechnen? zu Frage 2: Ja. Die Regionalexpresszüge, die bislang von Blankenfelde über Lichterfelde Ost nach Berlin Südkreuz fahren, werden entsprechend den Planungen im Landesnahverkehrsplan 2013-2017 den direkten Weg nach Berlin Südkreuz nehmen, wodurch die Fahrzeit um rund 10 Minuten reduziert werden kann. Diese Linienführung ist mit Inbetriebnahme der Infrastruktur in diesem Bereich vorgesehen. Nach aktuellem Stand der Planungen wird mit einer Inbetriebnahme zum Fahrplanwechsel im Dezember 2025 gerechnet.