Landtag Brandenburg Drucksache 6/7602 6. Wahlperiode Eingegangen: 07.11.2017 / Ausgegeben: 13.11.2017 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 3042 der Abgeordneten Dieter Dombrowski (CDU-Fraktion) und Danny Eichelbaum (CDU- Fraktion) Drucksache 6/7479 Umweltgefährdung durch illegal verbrachte Abfälle in den Kiestagebau Lindower Heide bei Niedergörsdorf in Teltow-Fläming Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Wirtschaft und Energie die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen der Fragesteller: In der Fragestunde am 6.04.2017 antwortete Wirtschaftsminister Gerber, dass die illegal in den Kiestagebau Lindower Heide im Landkreis Teltow-Fläming verbrachten Abfälle seit 2008 durch ein Grundwassermonitoring überwacht werden. Im Zuge der Amtsermittlung sollten bestehende Grundwassermessstellen ertüchtigt und weitere installiert werden, um das tatsächliche Ausmaß der Beeinträchtigungen durch die illegalen Abfälle zu untersuchen. Das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe sollte hierfür eine Anordnung gegenüber dem Bergbauunternehmen treffen, um eine mögliche Grundwassergefährdung abschätzen zu können. Auch die betroffenen Kommunen und kommunale Vertreter erhoffen sich Aussagen zum möglichen Ausmaß einer Umweltgefährdung. Frage 1: Wann traf das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe eine Anordnung gegenüber dem Verursacher, das vorhandene Messstellennetz zu ertüchtigen und weitere Grundwassermessstellen als Eigenkontrollmaßnahme zu installieren? Frage 2: Ist der Verursacher der Anordnung nachgekommen? Wenn ja, wann? Wenn nein, wie stellt das Land die Ertüchtigung und Ausweitung des Grundwassermessstellennetzes sicher, um eine Gefährdungsabschätzung vornehmen zu können? zu den Fragen 1 und 2: Mit Schreiben vom 05.09.2017 des Landesamtes für Bergbau, Geologie und Rohstoffe (LBGR) an die verantwortliche BSC Recycling GmbH & Co. KG i.L. wurde das Anhörungsverfahren zur vorgesehenen Anordnung eröffnet. Infolge der Einsichtnahme in die beim LBGR vorliegenden Grundwassermonitoringergebnisse durch den vom Unternehmer beauftragten Rechtsanwalt ist die Anhörungsfrist verlängert worden. Frage 3: Welchen Sachstand hat die Landesregierung zwischenzeitlich bezüglich der Gefährdung durch die illegalen Abfälle im Kiestagebau Lindower Heide? Welche konkreten Gefahren gehen derzeit von den illegalen Abfällen für Luft, Boden und Grundwasser aus und wann werden erste Untersuchungsberichte auf der Basis eines ertüchtigten und erweiterten Grundwassermonitorings vorliegen? Landtag Brandenburg Drucksache 6/7602 - 2 - zu Frage 3: Der Sachstand ist nach Kenntnis der Landesregierung seit der Beantwortung der Mündlichen Anfrage 856 im Rahmen der Fragestunde der 44. Plenarsitzung des Landtages am 06.04.2017 unverändert. Akuter Handlungsbedarf bezogen auf das Grundwasser besteht vor allem deswegen nicht, da kein Trinkwasserschutzgebiet im Abstrom liegt. Handlungsbedarf besteht lediglich in Form der Aktualisierung des Grundwassermonitorings und einer darauf basierenden Neubewertung der Grundwassersituation. Konkrete Gefahren für Luft und Boden sind derzeit nicht bekannt. Der Zeitpunkt der Vorlage erster Untersuchungsberichte lässt sich aufgrund zu erwartender Rechtsstreitigkeiten, die das Verfahren verzögern werden, nicht voraussagen. Frage 4: Wurde die betroffene Gemeinde seitens der zuständigen Landesbehörden ebenfalls in den Prozess der Gefährdungsabschätzung einbezogen? Wenn ja, wann und in welcher Form? Wenn nein, warum nicht? zu Frage 4: Die Erstellung einer Gefährdungsabschätzung ist eine fachgutachterliche Arbeit , bei der die Einbeziehung der Gemeinde nicht erforderlich war. Frage 5: Wer trägt nach Auffassung der Landesregierung die Kosten für die Beseitigung der illegal abgelagerten Abfälle? zu Frage 5: Die Kostenlast für die Sanierung bzw. Sicherung illegal abgelagerter Abfälle trägt der Verursacher, hier also die BSC Recycling GmbH & Co. KG i.L. . Die hierzu vom LBGR angeordnete Vorlage eines Betriebsplanes zur Sicherung/Sanierung der illegal verbrachten Abfälle befindet sich im Verwaltungsvollstreckungsverfahren. Frage 6: Um welche gesundheitsgefährdenden Abfälle handelt es sich im Einzelnen? zu Frage 6: Bei den illegal abgelagerten Abfällen handelt es sich um Baumischabfälle, Haus- und Gewerbemüll. Inwieweit diese gesundheitsgefährdend sind, ist im Einzelfall bisher nicht bekannt.