Landtag Brandenburg Drucksache 6/7606 6. Wahlperiode Eingegangen: 09.11.2017 / Ausgegeben: 14.11.2017 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 3050 des Abgeordneten Rainer Genilke (CDU-Fraktion) Drucksache 6/7491 Beeinträchtigung des Schienenverkehrs durch das Sturmtief „Xavier“ Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Infrastruktur und Landesplanung die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung des Fragestellers: Durch das Sturmtief „Xavier“ am Donnerstag, den 5. Oktober 2017, kam es in ganz Brandenburg zu massiven Beeinträchtigungen des Schienenverkehrs . Bis weit in Freitag hinein war der gesamte Zugverkehr eingestellt, wodurch hunderttausende Fahrgäste betroffen waren. Noch viele Tage später waren einige Verbindungen , insbesondere des Regionalverkehrs, nicht nutzbar. Bei der wichtigen Verbindung Cottbus-Berlin dauerte die Sperrung mehr als eine Woche. Vorbemerkung der Landesregierung: Die Beantwortung der Fragen 1 bis 7 und 10 erfolgten auf der Grundlage der Zuarbeit der DB Netz AG. 1. Kam es während des Sturmtiefs „Xavier“ zu Zugunfällen in Form von Kollisionen mit Bäumen oder anderer Vegetation? Falls ja, wo und wann? zu Frage 1: Aufgrund der frühzeitigen Entscheidung der DB, Züge am nächsten Haltebahnhof stehen zu lassen, kam es nicht zu Zugunfällen in Form von Kollisionen mit Bäumen oder anderer Vegetation. 2. In welcher Höhe ist dabei Sach- oder Personenschaden entstanden? zu Frage 2: Es ist kein Personen- oder Sachschaden entstanden. 3. Welche Daten liegen der Landesregierung zum Ausmaß der Einschränkungen durch das Sturmtief „Xavier“ auf den Schienenverkehr in Brandenburg vor (Anzahl der auf Schienen und Oberleitungen gestürzte Bäume, Dauer der Streckensperrungen, etc.)? zu Frage 3: Es wurden 14,35 km Oberleitung beschädigt. Bis zu 1.150 km Strecke im Fernbahn-, Regionalbahn- und S-Bahn-Netz wurden aufgrund von Sturmschäden (Oberleitungen oder Fahrbahn) gesperrt. Die aufgrund von Sturmschäden gesperrten Streckenabschnitte wurden sukzessive nach Beseitigung der Schäden freigegeben, z.B. Großräschen -Calau-Lübbenau/Cottbus ist seit 13.10.2017 wieder fahrbar; Berlin-Cottbus ist komplett seit 13.10.2017 wieder fahrbar, abschnittsweise Verfügbarkeit von Cottbus- Königs Wusterhausen seit 12.10.2017. Die Betriebszentrale der DB Netz stand für den Fall temporärer Einschränkungen der Infrastrukturverfügbarkeit im engen Kontakt mit den Landtag Brandenburg Drucksache 6/7606 - 2 - EVUs. Zur Beseitigung der Schäden an den Oberleitungen waren 10 Reparaturfahrzeuge- TVT und 4 weitere Fahrzeuge zur Beseitigung von Vegetation oder Oberleitungsmasten im Gleis im Einsatz. 4. Wie viele Zugkilometer sind durch die Auswirkungen des Sturmtiefs „Xavier“ in Brandenburg ausgefallen? Wie wird dieser Ausfall ausgeglichen? zu Frage 4: Nach aktueller Grobschätzung der DB wurden ca. 650.000 Trassen-km weniger gefahren. Die vollständige Prüfung ist noch nicht abgeschlossen. Ausgefallene Verkehre werden im Rahmen der jährlichen Schlussabrechnungen berücksichtigt. 5. Wie gestaltet sich die Zuständigkeit für die Vegetationskontrolle und -pflege entlang von Schienenstrecken in Brandenburg? zu Frage 5: Die DB Netz AG hat als Eigentümerin und Betreiberin der Anlagen die Verkehrssicherungspflicht und somit auch die Kontrollpflicht. 6. Welche Regelwerke sind relevant für die Vegetationskontrolle und -pflege entlang von Schienenstrecken? Welche Vorschriften existieren zur Vegetation im Umfeld der Schienenstrecken , insbesondere hinsichtlich Art und Höhe des Bewuchses? zu Frage 6: Die DB Richtlinie 882 ff (Handbuch Landschaftsplanung und Vegetationskontrolle ) ist anzuwenden. Es muss mindestens 6 m aus Gleismitte ein nach oben offenes U- Profil freigehalten werden. Angrenzend an die 6 m dürfen nur solche Bäume und Sträucher entnommen werden, die eine Verkehrsgefährdung darstellen. Die Auflagen und Einschränkungen resultieren aus dem Bundesnaturschutzgesetz. Die DB Netz AG hat keine Sonderrechte hinsichtlich der Vegetationsbeseitigung, die über die Festlegungen des genannten Gesetzes hinausgehen. 7. Werden diese Vorschriften im Land Brandenburg vollumfänglich eingehalten? Falls nein, in welchen Bereichen ist dies aus welchen Gründen nicht der Fall? zu Frage 7: Im Bereich der Produktions-Durchführung (PD) Berlin, zu dem das Land Brandenburg gehört – ja. 8. Welche Daten sind der Landesregierung bekannt zur Regelmäßigkeit und Intensität der Vegetationskontrolle und -pflege entlang von Schienenstrecken im Land Brandenburg? zu Frage 8: Der Landesregierung liegen hierzu keine Daten vor. 9. Besteht angesichts der Auswirkungen des Sturmtiefs „Xavier“ aus Sicht der Landesregierung Handlungsbedarf im Hinblick auf Vegetationskontrolle und -pflege? Falls ja, in welcher Form? zu Frage 9: Die Vegetationskontrolle entlang von Schienenstrecken liegt im Zuständigkeitsbereich der DB AG. Auf die Antwort zu Frage 5 wird verwiesen. Landtag Brandenburg Drucksache 6/7606 - 3 - 10. Warum wird die Vegetation entlang von Schienenstrecken nicht grundsätzlich derart beschnitten, dass keine Bäume auf die Schienen stürzen können? zu Frage 10: Auf die Antwort zu Frage 6 wird verwiesen. 11. Wie bewertet die Landesregierung die Information der Reisenden über den Zugausfall und den Ersatzverkehr aufgrund der Streckensperrungen in Folge des Sturms? zu Frage 11: Aus Sicht der Landesregierung war die Reisendeninformation über Zugausfälle und Ersatzverkehre unmittelbar nach den entsprechenden Havarien bzw. Streckensperrungen inhaltlich unzureichend und liefen nur sehr zögerlich an. 12. Wie bewertet die Landesregierung den Einsatz des Schienenersatzverkehrs auf den aufgrund vom Sturmtief „Xavier“ beeinträchtigten Verbindungen im Land Brandenburg, insbesondere hinsichtlich Umfang und zeitnahem Einsatz? zu Frage 12: Planmäßige Schienenersatzverkehre (als planmäßige Ersatzleistungen) konnten infolge der Auswirkungen des Sturmtiefs unmittelbar nach den ersten operativen Streckensperrungen nicht angeboten werden. Eine zeitnahe Organisation von „Busnotverkehren “ scheiterte infolge der Unpassierbarkeit von Straßen fast vollständig.