Landtag Brandenburg Drucksache 6/7607 6. Wahlperiode Eingegangen: 09.11.2017 / Ausgegeben: 14.11.2017 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 3046 des Abgeordneten Christoph Schulze (fraktionslos) Drucksache 6/7487 Stand zur Rückabwicklung der Bodenreform Namens der Landesregierung beantwortet der Minister der Finanzen die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung des Fragestellers: Bekanntermaßen hat sich das Land Brandenburg auf der Basis des Zweiten Vermögensrechtsänderungsgesetzes aus dem Jahr 1992 im Nachgang bei zahllosen Bodenreformgrundstücken als Eigentümer eintragen lassen. Dies führte in den 90er Jahren und bis zum Jahr 2007 zu zahllosen Gerichtsprozessen. Der Bundesgerichtshof brandmarkt im Jahr 2007 diese Enteignungspraxis als unrecht. Dies führte zu erheblichen Diskussionen im Landtag, u. a. in der Enquetekommission 5.1, wo am Ende in der Empfehlung festgeschrieben wurde, dass das Land Brandenburg Grundstücke zurückgeben soll. Die Fraktion Bündnis 90/Grüne brachte im Jahr 2016 einen Gesetzentwurf ein, der von der Landesregierung und der Koalitionsmehrheit im Landtag abgelehnt wurde. Gleichwohl bleibt die Frage einer Bestandsaufnahme zehn Jahre nach dem BGH- Urteil. Vorbemerkung der Landesregierung: Das Land Brandenburg hat nach den im Jahre 1992 in Kraft getretenen Regelungen des Artikel 233 §§ 11 - 16 Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche (EGBGB) seine Ansprüche an Bodenreformgrundstücken nach diesen Vorschriften geltend gemacht und – gegebenenfalls auch gerichtlich – durchgesetzt. Im Jahre 2000 wurden gesetzliche Vertreter nach Artikel 233 § 2 Abs. 3 EGBGB bestellt, die anstelle der unbekannten Eigentümer die Grundstücke an das Land aufgelassen haben. Mit Urteil vom 07.12.2007 hat der BGH die Nichtigkeit der vom Land als gesetzlicher Vertreter erklärten Auflassung zum Erwerb des Landes von Bodenreformgrundstücken in den Fällen festgestellt, in denen die Berechtigung des Landes auf Auflassung nicht geprüft wurde. Die Entscheidung des BGH betrifft jedoch nicht die Fälle, in denen Erben der am 15.03.1990 im Grundbuch als Eigentümer ausgewiesenen Neubäuerinnen und Neubauern selbst die Bodenreformgrundstücke nach Maßgabe der Regelungen des EGBGB an das Land Brandenburg aufgelassen haben. Frage 1: Hat die Landesregierung einen Überblick, wie viele Bodenreformgrundstücke zum Zeitpunkt des Zweiten Vermögensrechtsänderungsgesetzes im Jahre 1992 von den Regelungen im Rahmen des Vermögensrechtsänderungsgesetzes, d. h. der Eintragung des Landes als Eigentümer im Land Brandenburg betroffen war? Landtag Brandenburg Drucksache 6/7607 - 2 - Frage 2: In wie vielen Fällen hat sich das Land Brandenburg als Eigentümer in Bodenreformgrundstücke eintragen lassen? Hier bitte auflisten nach Landkreisen und nach Jahren. Frage 3: Wie viele Grundstücke sind nach 1992 geprüft, aber den im Grundbuch eingetragenen Eigentümern belassen worden? zu den Fragen 1 bis 3: Das Land Brandenburg hat für rund 82.000 Bodenreformliegenschaften geprüft, ob es einen Anspruch auf Auflassung nach Artikel 233 § 11 ff. EGBGB hat. Bei rund 19.000 Liegenschaften wurde ein Auflassungsanspruch des Landes festgestellt beziehungsweise angenommen; bei 63.000 Liegenschaften bestand dieser Anspruch nicht. Von den rund 19.000 Liegenschaften wurde für rund 6.500 Liegenschaften der Anspruch des Landes durchgesetzt und das Land grundsätzlich als Eigentümer in das Grundbuch eingetragen, bei denen die Eigentümer oder Erben bekannt waren. In rund 10.200 Fällen ist das Land von einem Anspruch gegen unbekannte Eigentümer beziehungsweise Erben ausgegangen, das Land wurde davon in rund 7.400 Fällen als so genannter Bucheigentümer in das Grundbuch eingetragen. In rund 2.300 Fällen wurde der Anspruch des Landes zum Beispiel aufgrund der zum 3. Oktober 2000 eingetretenen Verjährung nicht mehr verfolgt. Eine Übersicht der Grundbucheintragungen nach Jahren und Landkreisen kann im Rahmen der für die Beantwortung einer Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht zusammengestellt werden, da die Daten statistisch nicht gesondert erfasst wurden. Frage 4: Wie viele Grundstücke im Land Brandenburg (aufgelistet nach Landkreisen) waren im Jahr 2007 vom BGH-Urteil betroffen? zu Frage 4: Vom Urteil des BGH vom 7. Dezember 2007 waren insgesamt 8.738 Liegenschaften betroffen. Neben den Liegenschaften, für die das Land als so genannter Bucheigentümer in das Grundbuch eingetragen wurde, sind vom BGH-Urteil auch jene Liegenschaften betroffen, für die ein gesetzlicher Vertreter die Auflassung erklärt hat, die Grundbucheintragung jedoch nicht mehr erfolgt ist. Die 8.738 Liegenschaften teilen sich wie folgt auf die Landkreise und kreisfreien Städte auf: Landkreis/kreisfreie Stadt Anzahl Liegenschaften Barnim 425 Brandenburg an der Havel 80 Cottbus 61 Dahme-Spreewald 921 Elbe-Elster 321 Frankfurt/Oder 58 Havelland 491 Märkisch-Oderland 1.491 Oberhavel 494 Oberspreewald-Lausitz 890 Oder-Spree 964 Ostprignitz-Ruppin 280 Potsdam 42 Potsdam-Mittelmark 740 Landtag Brandenburg Drucksache 6/7607 - 3 - Prignitz 144 Spree-Neiße 983 Teltow-Fläming 19 Uckermark 334 Frage 5: Wie viele Grundstücke hat das Land Brandenburg/die Landesregierung/die Landesverwaltung /der Fiskus seit dem BGH-Urteil zurückgegeben? Hier bitte auflisten Anzahl der Grundstücke und aufgeschlüsselt auf die Landkreise. zu Frage 5: Bis zum 12. Oktober 2017 hat die Brandenburgische Boden Gesellschaft für 3.787 Liegenschaften, die vom BGH-Urteil betroffen sind, die Herausgaben vollständig abgeschlossen (Grundbuchberichtigung, Besitzübergabe und Abrechnung an die Neubauernerben oder für sie bestellte Vertreter etc.). Hiervon sind auch rund 50 Fälle erfasst, in denen zwar eine Herausgabe wegen Weiterverkaufs oder Inanspruchnahme von Grundstücken in Bodenordnungsverfahren nicht oder nicht mehr vollständig möglich war, jedoch die eingenommenen Kaufpreise bzw. in Bodenordnungsverfahren erhaltenen Entschädigungen an die Berechtigten ausgezahlt wurden. Die abgeschlossenen Herausgaben teilen sich wie folgt auf die Landkreise und kreisfreien Städte auf: Landkreis/kreisfreie Stadt Anzahl Liegenschaften Barnim 138 Brandenburg an der Havel 18 Cottbus 25 Dahme-Spreewald 468 Elbe-Elster 106 Frankfurt/Oder 6 Havelland 130 Märkisch-Oderland 874 Oberhavel 143 Oberspreewald-Lausitz 397 Oder-Spree 503 Ostprignitz-Ruppin 172 Potsdam 10 Potsdam-Mittelmark 362 Prignitz 73 Spree-Neiße 226 Teltow-Fläming 7 Uckermark 129 Frage 6: Wie viele Grundstücke befinden sich aktuell noch im „Besitz“ des Landes Brandenburg und sollen/müssen zurückgegeben werden? Auch hier bitte aufschlüsseln nach Landkreisen. zu Frage 6: Am 12. Oktober 2017 befanden sich 4.951 vom BGH-Urteil betroffene Liegenschaften in der Verwaltung des Landes Brandenburg. Diese Liegenschaften befinden sich in folgenden Landkreisen bzw. kreisfreien Städten: Landtag Brandenburg Drucksache 6/7607 - 4 - Frage 7: Bei wie vielen Grundstücken wurden Anträge der Eigentümer, die Grundstücke zurückzubekommen, abgelehnt? Auch hier aufschlüsseln nach Landkreisen zu Frage 7: Die vom BGH-Urteil betroffenen Grundstücke gibt das Land an die jeweiligen Eigentümer heraus. Der Brandenburgische Landesbetrieb für Liegenschaften und Bauen (BLB) hat rund 2.200 Rückgabeanträge zu Bodenreformliegenschaften des Landes abgelehnt , weil diese nicht vom Urteil des BGH betroffen waren, der betreffende Grundstücksverlust bereits vor 1990 eingetreten war oder die Antragsteller ihre Erbberechtigung nicht nachgewiesen haben. Frage 8: Bei wie vielen Grundstücken ist aktuell die Eigentumsfrage nach wie vor unklar? zu Frage 8: Mit Stand vom 12. Oktober 2017 waren die Eigentümer von 4.951 im Besitz des Landes befindlichen Bodenreformliegenschaften noch nicht oder nicht sämtlich bekannt . Landkreis/kreisfreie Stadt Anzahl Liegenschaften Barnim 287 Brandenburg an der Havel 62 Cottbus 36 Dahme-Spreewald 453 Elbe-Elster 215 Frankfurt/Oder 52 Havelland 361 Märkisch-Oderland 617 Oberhavel 351 Oberspreewald-Lausitz 493 Oder-Spree 461 Ostprignitz-Ruppin 108 Potsdam 32 Potsdam-Mittelmark 378 Prignitz 71 Spree-Neiße 757 Teltow-Fläming 12 Uckermark 205