Landtag Brandenburg Drucksache 6/7634 6. Wahlperiode Eingegangen: 13.11.2017 / Ausgegeben: 20.11.2017 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 3051 der Abgeordneten Roswitha Schier (CDU-Fraktion) Drucksache 6/7492 Festlegung von Staumarken im Inneren Oberspreewald Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen der Fragesteller: Die ordnungsgemäße Unterhaltung, inkl. Entschlammung , der Fließe im Spreewald ist eine Grundvoraussetzung für die Funktionstüchtigkeit des gesamten hydrologischen Systems im Spreewald. Des Weiteren ist das Stauregime für die Mindestwasserführung und damit für den ökologischen Mindestabfluss sowie die Befahrbarkeit der Fließe mit Kähnen entscheidend, die beispielsweise im Spreewalddorf Lehde auch zur Versorgung des Ortes dienen. Seit zwei Jahren werden Vertreter der Landwirtschaft, der Fischer sowie der Ortsvorsteher aus Lehde nicht mehr zu den Frühjahrs - und Herbststaubeiratssitzungen eingeladen. Da diese Staubeiratssitzungen seit Jahrzehnten als Mitwirkungsgremium genutzt wurden, ist diese Verfahrensweise vollkommen unverständlich. Des Weiteren wird der festgelegte Winterstau in diesem Gebiet generell unterschritten bzw. viel zu spät begonnen und zu spät und zu schnell im Frühjahr auf den Normalstau abgesenkt. Dadurch können die von den Landwirten genutzten Wasserschlagwiesen weniger Nährstoffe aufnehmen. Durch das zu schnelle Absenken der Wasserstände im Frühjahr werden überdies die Laichgebiete negativ beeinflusst. Außerdem können notwendige Unterhaltungsarbeiten (z. B. Holzungen) nur unter erschwerten Bedingungen durchgeführt werden. Nach Aussage des Geschäftsführers des Wasser- und Bodenverbandes „Oberland Calau“ ist aufgrund der bereitgestellten finanziellen Mittel durch das LfU eine Regulierung der Wasserstände nur noch zweimal wöchentlich möglich. Frage 1: Warum ist die Einladungspraxis zu den Staubeiratssitzungen seit einigen Jahren mehr als undurchsichtig? zu Frage 1: Das Landesamt für Umwelt koordiniert die Tätigkeit des Staubeirates Oberspreewald und lädt zu den Staubeiratssitzungen ein. Der Teilnehmerkreis ist mit den drei zuständigen Wasserbehörden der Landkreise Spree-Neiße, Oberspreewald-Lausitz und Dahme-Spreewald abgestimmt. Frage 2: Aus welchen Gründen hat seit Längerem keine Sitzung des Staubeirates mit Vertretern der Landwirtschaft, der Fischereiwirtschaft und Vertretern des Ortsbeirates Lehde mehr stattgefunden? zu Frage 2: Der Staubeirat tagt zweimal im Jahr, im Frühjahr und im Herbst. Die Vertreter der Land- und Fischereiwirtschaft werden durch die zuständigen Ämter der Landkreise Landtag Brandenburg Drucksache 6/7634 - 2 - und die Vertreter der Ortsbeiräte über die Kommunalverwaltung (Amt Burg, Stadt Vetschau , Stadt Lübbenau, Stadt Lübben, Amt Lieberose) einbezogen. Frage 3: Wieso werden die bei den Staubeiratssitzungen festgelegten Stauziele nicht eingehalten ? zu Frage 3: Bei mittleren meteorologischen und hydrologischen Verhältnissen werden die Stauziele eingehalten. Bei Hochwasser und Starkniederschlagsereignissen können die Ziele überschritten werden. Bei Unterschreitungen der Stauziele handelt es sich um sehr seltene Ausnahmen. Absenkungen werden beispielsweise zur Vorentlastung vor Eintreffen eines Hochwasserscheitels oder zur Verbesserung der Vorflut bei Starkregenereignissen vorgenommen. Meist sind derartige Veränderungen des Stauregimes auf wenige Tage begrenzt. Frage 4: Warum wird auf Änderungen der Abflüsse nicht kurzfristig (wie es im Unterspreewald gängige Praxis ist) reagiert? zu Frage 4: Bei mittleren meteorologischen und mittleren hydrologischen Verhältnissen werden die Wehranlagen gemäß den vereinbarten Tourenplänen zweimal wöchentlich kontrolliert. Bei Hochwasser sowie bei Niedrigwasser werden Touren und Stauhöhen operativ angepasst. Diese Praxis wurde mehrfach bei den letzten Staubeiratssitzungen kommuniziert . Frage 5: Unter welchen konkreten Voraussetzungen ist eine Abweichung von den festgelegten Stauzielen für den Winter- und Sommerstau (Aufstauen oder Absenken) möglich? zu Frage 5: Siehe Antwort zu Frage 3. Sind darüber hinaus Abweichungen von den Stauzielen erforderlich, z.B. notwendige Anpassungen zur Durchführung von Baumaßnahmen, wird dies mit der zuständigen unteren Wasserbehörde abgestimmt. Frage 6: Warum wird der Winterstau für die betreffenden Staugürtel nicht generell bei 5,75 m (und gegebenenfalls für vier Wochen auch höher) gehalten? zu Frage 6: Sowohl die Stauziele als auch die Zeiträume (schrittweises Einstellen von Winter-/Sommerstau) werden bei den Staubeiratssitzungen besprochen und dokumentiert. Für das Wehr 111 (Lübbenauer Schneidemühlenfließ) im Staugürtel IV (SG 4) wurden 5,75 m diskutiert und getestet. Allerdings wurde aufgrund von Vernässungsproblemen das maximale Stauziel 5,70 m belassen. Vor allem Vernässungsprobleme an Gebäuden machen ein Unterschreiten der Marke von 5,75 m erforderlich. Frage 7: Warum werden die Protokolle der Staubeiratssitzungen erst mit der Einladung zur nächsten Sitzung verschickt? zu Frage 7: Das Landesamt für Umwelt greift die Anregung auf und wird die Protokolle zukünftig zeitnah nach der Sitzung verschicken. Landtag Brandenburg Drucksache 6/7634 - 3 - Frage 8: Warum werden bei kurzfristigen Änderungen der Stauziele die direkt Betroffenen (Landwirte, Fischer, Anwohner) nicht informiert? zu Frage 8: Den der Landesregierung vorliegenden Rückmeldungen zufolge erfolgt im Landkreis Dahme-Spreewald bei kurzfristigen, anlassbezogenen Abweichungen von den Stauzielen in der Regel eine allgemeine Information der Bevölkerung und eine gezielte Information an speziell betroffene Interessengruppen wie Landwirte, Kahnfährleute oder Tourismusverbände. Die jeweiligen Behörden sind bestrebt, eine zeitnahe und hinreichende Information der Bevölkerung sicherzustellen.