Landtag Brandenburg Drucksache 6/7635 6. Wahlperiode Eingegangen: 14.11.2017 / Ausgegeben: 20.11.2017 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 3060 des Abgeordneten Dr. Andreas Bernig (Fraktion DIE LINKE) Drucksache 6/7512 Schutz Dritter vor Schäden durch Windkraftanlagen Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen des Fragestellers: Windkraftanlagen werden in Deutschland aus baurechtlicher Sicht - ebenso wie Brücken - zu den baulichen Anlagen gezählt. Sie müssen gemäß der Richtlinie des Deutschen Instituts für Bautechnik typengeprüft und genehmigt werden und haben auch bei extremen Lastzuständen einem hohen Sicherheitsniveau zu genügen. Laut Bundesverband Windenergie ereignen sich unter den mehr als 27.000 Windkraftanlagen, die in Deutschland installiert sind, pro Jahr durchschnittlich gerade einmal sechs bis sieben Zwischenfälle größerer Art. Damit sind etwa Brände nach einem Blitzeinschlag oder das Abbrechen eines Rotorblatts gemeint. Allerdings sind solche Havarien im Dezember 2016 und Januar 2017 gehäuft vorgekommen: Innerhalb von nur 24 Tagen traf es vier Windkraftanlagen mit dem entsprechenden medialen Echo und der daraus resultierenden Frage, wer für die Schäden Dritter haftet. Verschiedene Versicherungen bieten so genannte Wind-Policen an, zu deren Baustein auch eine Haftpflichtversicherung gehört, die Schäden, die Dritten bei Errichtung oder Betrieb der Windkraftanlagen zugefügt werden, absichert. Diesbezüglich wird in der Öffentlichkeit auch über eine Pflicht- Haftpflichtversicherung für den Betrieb und die Errichtung von Windkraftanlagen debattiert. Frage 1: Sind der Landesregierung Schadensfälle bekannt, die aus der Errichtung oder dem Betreib von Windkraftanlagen einem Dritten entstanden sind und nicht vom Verursacher beglichen werden konnten? zu Frage 1: Der Landesregierung sind keine derartigen Fälle bekannt. Frage 2: Welche Meinung vertritt die Landesregierung zu der Einführung einer bundesweiten Pflicht-Haftpflichtversicherung für den Betrieb und die Errichtung von Windkraftanlagen ? Wie ist der diesbezügliche Diskussionsstand auf Bundesebene? Frage 3: Welche Möglichkeiten hat die Landesregierung, eine diesbezügliche landesrechtliche Regelung zu schaffen? Wie bewertet Sie eine solche landesrechtliche Regelung? Landtag Brandenburg Drucksache 6/7635 - 2 - zu den Fragen 2 und 3: Es ist nicht bekannt, dass eine derartige Pflicht auf Bundesebene diskutiert würde. Es wird auf die Antwort zu Frage 3 der Kleinen Anfrage 2919 verwiesen. Eine landesrechtliche Regelung wird für entbehrlich gehalten.