Landtag Brandenburg Drucksache 6/7638 6. Wahlperiode Eingegangen: 13.11.2017 / Ausgegeben: 20.11.2017 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 3053 der Abgeordneten Roswitha Schier (CDU-Fraktion) Drucksache 6/7494 Eröffnung eines Bodenordnungsverfahrens in der Gemeinde Kolkwitz? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Fragesteller: Mit Schreiben vom Januar 2013 beantragte die Gemeinde Kolkwitz beim damaligen Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft die Aufnahme und Durchführung eines Bodenordnungsverfahrens in den Gemarkungen Babow, Gulben, Kolkwitz, Limberg, Milkersdorf und Papitz. Dieses sollte in Ergänzung zum bereits im Abschluss befindlichen Verfahren Priorsgraben durchgeführt werden. Grundlage war u.a. ein Beschluss der damaligen Gemeindevertretung Kolkwitz aus dem Jahr 2011. Entsprechende Vorarbeiten für ein potenzielles Bodenordnungsverfahren wurden ebenfalls durchgeführt . Doch bis heute ist seitens des Landes kein Verfahren eröffnet worden. Frage 1: Aus welchen Gründen wurde bis heute kein Bodenordnungsverfahren für die Gemeinde Kolkwitz eröffnet? Frage 2: Wie wurde seitens des Landes mit dem gegenüber dem Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft gestellten Antrag der Gemeinde Kolkwitz vom 08.01.2013 umgegangen ? Frage 4: Beabsichtigt die Landesregierung ein entsprechendes Verfahren zu initiieren? Wenn ja, wann? Wenn nein, warum nicht? zu Fragen 1, 2 und 4: Vorarbeiten zur Einschätzung des Bodenordnungsbedarfs wurden für ein Untersuchungsgebiet von 3.132 ha im Jahr 2014 an den Verband für Landentwicklung und Flurneuordnung (vlf) beauftragt. Diese Vorarbeiten werden demnächst abgeschlossen . Die Anordnung des Bodenordnungsverfahrens ist für das Jahr 2018 vorgesehen . Frage 3: Wie bewertet die Landesregierung die bereits durchgeführten Vorarbeiten für ein potenzielles Bodenordnungsverfahren in der Gemeinde Kolkwitz? zu Frage 3: Der im Ergebnis der Vorarbeiten ausgesprochenen Empfehlung zur Durchführung eines Flurbereinigungsverfahrens wird gefolgt. Neben agrarstrukturellen Effekten und der seitens der Fischereiwirtschaft angestrebten eigentumsrechtlichen Sicherung der Zuund Abflussbauwerke zu den Glinziger Teichen könnten auch die im Gebiet geplanten Vorhaben der Deutschen Bahn AG und der LMBV zur Vermeidung von Landnutzungskon- Landtag Brandenburg Drucksache 6/7638 - 2 - flikten unterstützt werden. Aus bearbeitungstechnischen Gründen ist die Aufteilung in zwei Verfahrensgebiete vorgesehen.