Landtag Brandenburg Drucksache 6/7641 6. Wahlperiode Eingegangen: 15.11.2017 / Ausgegeben: 20.11.2017 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 3068 des Abgeordneten Thomas Jung (AfD-Fraktion) Drucksache 6/7521 Sexualstraftaten in Brandenburg Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des innern und für Kommunales die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen des Fragestellers: Die Anzahl der Sexualdelikte ist in Bayern im ersten Halbjahr 2017 deutlich gestiegen. 1. Wie viele Strafanzeigen wurden in Brandenburg bzgl. der oben genannten Delikte 2016 und den ersten sechs Monaten 2017 erstattet? zu Frage 1: Zu der Anzahl der Verfahren wegen Sexualdelikten, bei denen die zugrunde liegenden Strafanzeigen im Zeitraum vom 1. Januar 2016 bis zum 30. Juni 2017 erstattet wurden, ist eine Abfrage in MESTA (Mehrländer-Staatsanwaltschafts-Automation) vorgenommen worden. Dabei wurden folgende Tatbestände berücksichtigt: §§ 174, 174a, 174b, 174c, 176, 176a, 176b, 177, 178, 180, 180a, 181a, 182, 183, 183a, 184, 184a, 184b, 184c, 184d, 184e, 184f, 184g, 184i, 184j StGB. Die Anzahl der im o. a. System erfassten Verfahren ergibt sich aus der folgenden Tabelle: 2016 2017 Summe Anzahl der Verfahren 1.592 831 2.423 2. Welcher Herkunft sind die Tatverdächtigen (Bitte unterteilen Sie in deutsche Tatverdächtige , Tatverdächtige mit doppelter Staatsangehörigkeit, ausländische Tatverdächtige)? zu Frage 2: Im in der Antwort zu Frage 1 genannten System MESTA werden Beschuldigte und keine Tatverdächtigen erfasst, so dass keine Angaben zu Tatverdächtigen über dieses System möglich sind. Die Beantwortung der Frage erfolgt auf der Basis der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS). Es werden zur Beantwortung der Fragestellungen alle Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung herangezogen. Dazu gehören Vergewaltigung, sexuelle Nötigung, sexueller Missbrauch sowie das Ausnutzen sexueller Neigungen. Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß einer Vereinbarung der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder (IMK) vom 5. Dezember 2002 eine unterjährige Veröffentlichung der PKS-Daten unterbleiben soll. Dies liegt insbesondere darin begründet, dass die PKS-Zahlen eines Berichtsjahres erst im darauffolgenden Jahr (Jahresanfang) endgültig feststehen und unterjährig erhobene Daten nicht valide sind. Im Jahr 2016 wurden insgesamt 1.192 Tatverdächtige erfasst, darunter waren 168 Personen bzw. 14,1 % Landtag Brandenburg Drucksache 6/7641 - 2 - nichtdeutsche Tatverdächtige und 1.024 Personen bzw. 85,9 % deutsche Tatverdächtige. Aus technischen Gründen ist in der PKS eine Auswertung in Bezug auf doppelte Staatsangehörigkeiten nicht möglich. 3. Bei wie vielen kam es zu einer Verurteilung? zu Frage 3: Im Zeitraum 1. Januar 2016 bis 30. Juni 2017 sind bisher 78 Beschuldigte in den in der Antwort zu Frage 1 genannten Verfahren verurteilt worden. 4. Wie viele wurden abgeschoben? zu Frage 4: Wie bereits mit der Antwort zu Frage 9 der Kleinen Anfrage Nr. 2746 mitgeteilt, lassen sich aus dem Ausländerzentralregister beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge keine statistischen Daten zu abgeschobenen Personen ableiten, die Sexualstraftaten verübt haben. Der Landesregierung liegen darüber hinaus keine Erkenntnisse vor. 5. Bei wie vielen der Tatverdächtigen erlosch der Aufenthaltstitel? zu Frage 5: Ein Aufenthaltstitel erlischt in den in § 51 des Aufenthaltsgesetzes geregelten Fällen. Aus dem Ausländerzentralregister beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge lassen sich keine statistischen Daten zum Erlöschen von Aufenthaltstiteln von Personen ableiten, die Sexualstraftaten verübt haben. Der Landesregierung liegen darüber hinaus keine Erkenntnisse vor. 6. Wie vielen Tatverdächtigen wurde neben den Fingerabdrücken auch ein genetischer Abdruck (DNA-Probe) genommen? zu Frage 6: Im Polizeibereich ist ein automatisierter Abgleich, inwieweit den ermittelten Tatverdächtigen eine DNA-Probe entnommen wurde, nicht möglich. Zu der Anzahl der Beschuldigten , denen Fingerabdrücke und DNA-Proben entnommen wurden, können aufgrund der im staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister MESTA gespeicherten Daten keine Angaben gemacht werden.