Landtag Brandenburg Drucksache 6/7644 6. Wahlperiode Eingegangen: 15.11.2017 / Ausgegeben: 20.11.2017 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 3063 des Abgeordneten Christoph Schulze (fraktionslos) Drucksache 6/7516 Nachfrage - Kleine Anfrage 6/7136 „Kreisverwaltung Teltow-Fläming als bürgernahe Behörde“ Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommunales die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung des Fragestellers: Mit Datum vom 01.07.2017 reichte der Abgeordnete Christoph Schulze die Kleine Anfrage 2811, Drucksache Nr. 6/7136, ein und stellte Fragen im Hinblick auf die Funktion der Kreisverwaltung Teltow-Fläming als bürgernahe Behörde. Im Kern ging es darum, von der Landesregierung zu erfahren, in wie vielen Fällen sich Bürgerinnen und Bürger an die Kreisverwaltung als zuständige Behörde wenden. Dies steht im Zusammenhang damit, dass die Landesregierung immer wieder behauptet, dass die Kreisverwaltung keine bürgernahe Behörde wäre und dass man, außer für KFZ- Zulassungen und vielleicht einmal im Leben eine Baugenehmigung, die Kreisverwaltung gar nicht aufsuchen müsse. Jedem Kreistagsabgeordneten, aber auch jedem anderen mündigen Bürger ist klar, dass diese Aussage nicht stimmen kann. Deshalb sollte die Kleine Anfrage auch Aufklärung geben, in welchen Ämtern und Behörden sich Bürgerinnen und Bürger an die Kreisverwaltung als zuständige Behörde wenden müssen. Es ist bekannt , dass die Kreisverwaltung zu 96 % übertragene Aufgaben und nur einen sehr kleinen Selbstverwaltungsbereich von um die 4 % hat. Die Landesregierung beliebte zu den Fragen 1 - 20 zu antworten: Zitat „Da bezüglich der Daten weder eine Erhebungspflicht gegenüber staatlichen Stellen, noch eine Anzeigepflicht gegenüber Fach- und Kommunalaufsichtsbehörden besteht, werden Bürgerkontakte und Fallzahlen statistisch nicht erfasst. Der Landesregierung liegen keine entsprechenden Kenntnisse vor.“ Eine Nachfrage bei der Kreisverwaltung Teltow-Fläming hat ergeben, dass es im Zeitraum 01.- 31. Juli 2017 keinerlei Anfragen der Landesregierung, der Staatskanzlei, des Innenministeriums oder sonstiger Behörden im Hinblick auf die Beantwortung dieser Kleinen Anfrage gegeben hat. Die Kreisverwaltung hat auf Nachfrage mitgeteilt, dass sehr wohl entsprechende Erhebungen und Fallzahlen zu Bürgerkontakten bzw. konkrete Fallzahlen vorliegen. In diesem Zusammenhang erscheint es nicht nur interessant, sondern auch beklemmend , dass die Landesregierung, weil es ihr politisch nicht in den Kram passt, Kleine Anfragen von Abgeordneten nicht beantwortet. Die Landesregierung ist zur Beantwortung Kleiner Anfragen gesetzlich aus der Verfassung und der Geschäftsordnung des Landtages verpflichtet. Mag sein, dass der Landesregierung die entsprechenden Fakten, die die Beantwortung der Kleinen Anfrage ergeben, nicht in den Kram passen. Gleichwohl kann das kein Maßstab zur Beantwortung bzw. Nichtbeantwortung der Kleinen Anfrage sein. Landtag Brandenburg Drucksache 6/7644 - 2 - Vorbemerkungen der Landesregierung: Es wird erneut der Feststellung des Fragestellers entgegengetreten, von der Landesregierung werde behauptet, dass die Kreisverwaltung keine bürgernahe Behörde sei. Insoweit wird vollumfänglich auf die vom Fragesteller zitierte Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2811, Drucksache Nr. 6/7136, dort Vorbemerkung der Landesregierung, Bezug genommen. 1. Trifft es zu, dass die Landesregierung, die Staatskanzlei, das zuständige Ministerium für die Beantwortung der Kleinen Anfrage keinen Versuch eines Kontaktes zum Landkreis Teltow-Fläming, zur Kreisverwaltung, zur Landrätin aufgenommen hat, um bei der Kreisverwaltung entsprechende Fakten und Zahlen zu hinterfragen? Zu Frage 1: Ja, es trifft zu, dass eine Datenerhebung beim Landkreis Teltow-Fläming nicht erfolgt ist. 2. Wie erklärt und begründet die Landesregierung diese Unterlassung, zumal es sich bei der Kreisverwaltung Teltow-Fläming um eine untere Landesbehörde handelt, wie man unschwer dem Landesorganisationsgesetz und anderen Gesetzen entnehmen kann? Zu Frage 2: Der Fragesteller stellt sinngemäß korrekt fest, dass die Landrätin des Landrates Teltow-Fläming gemäß § 8 Absatz 1 des Gesetzes über die Organisation der Landesverwaltung (Landesorganisationsgesetz) untere Landesbehörde ist. Hinsichtlich der Erhebung und Anzeige der in Rede stehenden Daten sowohl im Tätigkeitsbereich der Landrätin als untere Landesbehörde einerseits als auch als Behörde des Landkreises Teltow- Fläming andererseits ist aber auf die Antwort der Landesregierung auf die Fragen 1 bis 20 und 23 der Kleinen Anfrage 2811, Drucksache Nr. 6/7136, zu verweisen, die der Fragesteller bereits in seiner Vorbemerkung zitiert. 3. Wie begründet und erklärt die Landesregierung der Öffentlichkeit, den Versuch, der vorsätzlich politisch motivierten Nichtbeantwortung einer Kleinen Anfrage? Zu Frage 3: Der Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2811, Drucksache Nr. 6/7136, liegt entgegen der Behauptung des Fragestellers kein Versuch der vorsätzlich politisch motivierten Nichtbeantwortung einer Kleinen Anfrage zu Grunde. 4. Der Landesregierung bzw. dem Innenministerium wurden durch die Kreisverwaltung Teltow-Fläming im Rahmen der Stellungnahme zur Kreisgebietsreform durch den Landkreis umfassende Zahlen und Fakten, auch zur Arbeit und zu Fallzahlen von Besuchern in der Kreisverwaltung Teltow-Fläming zur Verfügung stellt. Insbesondere ist auch aus den Tätigkeitsberichten der Landrätin und die Arbeit der Kreisverwaltung Teltow-Fläming von den Vorjahren ausreichend statistisches Material zu Zahlen der Fall- und Bürgerkontakte in der Kreisverwaltung bekannt. Deshalb stellt sich die Frage, ob der Landesregierung diese Unterlangen nicht bekannt sind, ob diese abhanden gekommen sind und welche Bemühungen angestellt worden sind, um die Unterlagen wiederzubeschaffen, oder ob es eine politische Direktive/Richtlinie gibt, „wir beantworten diese Kleine Anfrage nicht, weil sie uns nicht in den Kram passt“ und deshalb werden auch keine Anstrengungen unternommen , entsprechende Fakten zu eruieren, obwohl sie erreichbar und bekannt sind? Landtag Brandenburg Drucksache 6/7644 - 3 - Zu Frage 4: Die am 9. März 2017 im Ministerium des Innern und für Kommunales im Rahmen der Anhörung zum Referentenentwurf des Ministeriums des Innern und für Kommunales für ein Gesetz zur Neugliederung der Landkreise und kreisfreien Städte im Land Brandenburg und zur Änderung anderer Gesetze eingegangene Stellungnahme des Landkreises Teltow-Fläming enthält keine Angaben zu Bürgerkontakten und Fallzahlen, die zur Beantwortung der Fragen der Kleinen Anfrage 2811 herangezogen werden konnten . Im Übrigen benennt der Fragesteller mit dem „Tätigkeitsbericht der Landrätin über die Arbeit der Kreisverwaltung Teltow-Fläming im Jahr 2016“ eine allgemein zugängliche Quelle, die vom Landkreis Teltow-Fläming im Internet unter https://www.teltowflaeming .de/session/buergerinfo/vo0050.php?__kvonr=4757 frei zugänglich zur Verfügung gestellt wird. Auf diese wird abschließend verwiesen.