Landtag Brandenburg Drucksache 6/7646 6. Wahlperiode Eingegangen: 13.11.2017 / Ausgegeben: 20.11.2017 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 3049 des Abgeordneten Steeven Bretz (CDU-Fraktion) Drucksache 6/7490 Studentisches Wohnen in der Landeshauptstadt Potsdam Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kultur die Kleine Anfrage wie folgt: Vor kurzem startete mit „Kopf braucht Dach - Wohnraum für Studierende. Bezahlbar.“ eine Aktion des Deutschen Studentenwerks, um auf die prekäre Situation auf dem studentischen Wohnungsmarkt aufmerksam zu machen. Nicht einmal mehr für 10 Prozent der Studenten stünden Wohnheimplätze seitens der Studentenwerke zur Verfügung. Dabei sind diese Wohnungen mit einer Durchschnittsmiete von 238 Euro warm besonders für Studierende aus Familien mit niedrigem Einkommen essentiell. Im Verantwortungsbereich des Studentenwerks Potsdam liegt die Versorgungsquote derzeit bei 9%, für 30.400 Studenten stehen 2.833 Wohnheimplätze zur Verfügung. Für eine Verbesserung der Situation fordert das Potsdamer Studentenwerk 20 Millionen Euro für Neubauten sowie 15 Millionen Euro für die Sanierung von Bestandsimmobilien. Die Landesregierung sieht hier selbst ebenfalls Handlungsbedarf (Siehe Drucksache 6/5730). Ich frage daher die Landesregierung: 1. Wie bewertet die Landesregierung die aktuelle Situation um Wohnheimplätze im Bereich des Studentenwerks Potsdam? Zu Frage 1: Die Versorgungsrate mit studentischem Wohnraum im Bereich des Studentenwerkes Potsdam liegt derzeit bei 9,08 % und damit annähernd im Bereich der bundesweiten Versorgungsrate von 9,69 % (Quelle: Deutsches Studentenwerk: „Wohnraum für Studierende - Statistische Übersicht 2016“). Gleichwohl bewertet die Landesregierung die aktuelle Situation um die Wohnheimplätze im Bereich des Studentenwerkes Potsdam als angespannt, weshalb mittel- bis langfristig die Schaffung zusätzlicher Wohnheimkapazitäten angestrebt wird. Aus diesem Grund fördert das Land derzeit bereits den Neubau eines Studentenwohnheims durch das Studentenwerk Potsdam am Universitätsstandort in Potsdam Golm. Mit der Fertigstellung des Wohnheims voraussichtlich zum Wintersemester 2019 entstehen 308 Wohnplätze. Neben der Wiederherstellung der durch einen Abriss entfallenen und vorher dort befindlichen Wohnheimplätze entstehen mit dem Neubau zugleich weitere rund 100 zusätzliche neue Wohnplätze. Dadurch steigt die Versorgungsrate mit studentischem Wohnraum im Bereich des Studentenwerkes Potsdam auf einen Wert von 10,06 % und damit über den derzeitigen bundesweiten Durchschnitt. Landtag Brandenburg Drucksache 6/7646 - 2 - 2. Derzeit wird in Golm ein Wohnheim des Studentenwerks Potsdam zum Teil mit Landesfördermitteln errichtet. Welche Fördermittel in welcher Höhe stellt das Land Brandenburg darüber hinaus derzeit für den Bau oder die Sanierung von Wohnheimplätzen in Potsdam zur Verfügung? Zu Frage 2: Neben der Förderung des Wohnheimneubaus in Golm erfolgt aktuell keine weitere Förderung von Bau - oder Sanierungsvorhaben des Studentenwerkes Potsdam. 3. Gibt es geplante Projekte zum studentischen Wohnungsbau in Potsdam, bei denen Fördermittel des Landes genutzt werden sollen? Zu Frage 3: Konkret geplante Projekte zum studentischen Wohnungsbau in Potsdam, bei denen Fördermittel des Landes eingesetzt werden sollen, gibt es derzeit nicht. Mittel für eventuelle Vorhaben stehen hierfür im aktuellen Haushalt nicht zur Verfügung. Belastbare Planungsunterlagen und Kostenprognosen zur Konkretisierung der entsprechenden Bedarfe seitens des Studentenwerks Potsdam liegen dem Land derzeit zudem noch nicht vor. Im Rahmen des Aufstellungsverfahrens für den Doppelhaushalt 2019/2020 des Landes wird jedoch geprüft, inwieweit ein Haushaltstitel für Bau- und Sanierungsmaßnahmen der Studentenwerke eingerichtet werden kann. 4. Inwieweit profitierten private Anbieter von studentischem Wohnraum in Potsdam (Bspw. „BaseCamp Potsdam-Golm“ oder youniq in der Jochen-Klepper-Str.) von Fördermitteln für den Wohnungsbau? Zu Frage 4: Die Förderung von Studentenwohnheimen über die Wohnraumförderung ist derzeit nicht möglich, dementsprechend gibt es auch keine geförderten Privatinvestoren. Der Zugang von Studenten zu geförderten Wohnungen ist bei Vorliegen eines Wohnberechtigungsscheins möglich. 5. Wurden in den letzten Jahren für den Bau oder die Sanierung von Wohnheimplätzen des Studentenwerks Potsdam Bundesfördermittel oder Gelder der Europäischen Union verwendet? a) Wenn ja, wie hoch war der Anteil der Mittel und für welche Projekte wurden diese verwendet ? Zu Frage 5a: Das Studentenwerk Potsdam erhielt zur Errichtung des Studentenwohnheims „Zum Mühlenteich 4/6“ mit 200 Wohnheimplätzen im Wissenschaftspark Golm Mittel aus dem sog. Konjunkturpaket II des Bundes i.H.v. 9,7 Mio. €. Von dem Betrag wurden 25 % aus Landesmitteln (2.425 Mio. €) und 75 % aus Bundesmitteln gedeckt (7.275 Mio. €). Unter Einsatz von Konjunkturpaket-Mitteln konnten neben der Wohnanlage in Golm 100 Wohnheimplätze in Brandenburg a.d.H. geschaffen werden. Hierfür erhielt das Studentenwerk Potsdam 5,8 Mio. €, wovon 25 % (1,45 Mio. €) mit Landesmitteln und 75 % (4,35 Mio. €) mit Bundesmitteln finanziert wurden. Ferner wurden eine Fassadensanierung sowie die Installation einer Photovoltaikanlage an einem Wohnheim des Studentenwerkes Potsdam in Wildau unter Einsatz von Konjunkturpaket-Mitteln i.H.v. 1,3 Mio. € realisiert. Auch hier entfielen 25 % der der Fördermittel auf das Land (0,325 Mio. €) und 75 % der Förderung wurden aus Bundesmitteln finanziert (0,975 Mio. €). Insgesamt erhielt das Studentenwerk Potsdam 16,8 Mio. € aus dem Konjunkturpaket II des Bundes für den Wohnheimbau und die Wohnheimsanierung, die im Verhältnis 75/25 von Bund und Land er- Landtag Brandenburg Drucksache 6/7646 - 3 - bracht wurden. Damit wurden Bundesmittel i.H.v. 12,6 Mio. € und Landesmittel i.H.v. 4,2 Mio. € für das Studentische Wohnen im Bereich des Studentenwerkes Potsdam eingesetzt . b) Wenn nein, weshalb kam es nicht zu einer Förderung durch Mittel des Bundes oder der Europäischen Union? 6. In der Drucksache 6/5730 spricht die Landesregierung davon, dass es aktuell kein reguläres Förderprogramm zur Schaffung von studentischem Wohnraum gebe und eine spezielle Förderung mit Mitteln der Wohnraumförderung derzeit nicht möglich sei. Gibt es Planungen diese Situation zu ändern, beispielsweise durch ein eigens geschaffenes Förderprogramm des Landes? Zu Frage 6: Siehe Antwort zu Frage 3. Zudem prüft das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung derzeit, ob Änderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen für die Förderung des Wohnungsbaus zur Erweiterung der Zielgruppe der Förderung geboten sind.