Landtag Brandenburg Drucksache 6/7648 6. Wahlperiode Eingegangen: 15.11.2017 / Ausgegeben: 20.11.2017 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 3044 der Abgeordneten Marie Luise von Halem (Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Drucksache 6/7484 Wie positioniert sich die Landesregierung zur anstehenden Novellierung des Rundfunkstaatsvertrages ? Namens der Landesregierung beantwortet der Chef der Staatskanzlei die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Fragestellerin: Am 19./20. Oktober 2017 findet in Saarbrücken die nächste Ministerpräsidentenkonferenz statt, auf der der 21. Rundfunkänderungsstaatsvertrag beschlossen werden soll. Dazu gehört unter anderem die Neugestaltung des Telemedienauftrags mit einer neuen Regelung zum Verbot presseähnlicher Telemedienangebote sowie zur Verweildauer von Telemedienangeboten. Parallel dazu berät eine nichtöffentliche AG „Auftrag und Strukturoptimierung" über mögliche Reformen des öffentlichrechtlichen Rundfunks, mit dem Hauptziel, zukünftige Beitragserhöhungen zu vermeiden. Auch an diesen Überlegungen ist die Öffentlichkeit nicht beteiligt. Vor diesem Hintergrund bitte ich die Landesregierung um die Darstellung ihrer Position, die sie in den anstehenden Gesprächen vertreten wird. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Änderungen stehen im Rahmen der Novellierung des Rundfunkstaatsvertrags zurzeit an? zu Frage 1: Es standen drei Themenbereiche zur Diskussion: 1. Der Telemedienauftrag für die öffentlich-rechtlichen Anstalten 2. Anpassungen an die Datenschutzgrundverordnung 3. Neufassung der Betrauungsnorm für die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten Insbesondere im Bereich des Telemedienauftrags gibt es noch unterschiedliche Länderpositionen , so dass von vornherein fraglich war, ob der Telemedienauftrag der öffentlichrechtlichen Anstalten im Rahmen des 21. Rundfunkänderungsstaatsvertrags geändert werden wird. Im Ergebnis haben die Länder sich darauf verständigt, die Neuregelung des Telemedienauftrags nicht in den 21. Rundfunkänderungsstaatsvertrag aufzunehmen. 2. Wie ist der Zeitplan zum Abschluss und zur Umsetzung des 21. Rundfunkstaatsvertrages ? Landtag Brandenburg Drucksache 6/7648 - 2 - zu Frage 2: Die Ministerpräsidenten haben sich in der Ministerpräsidentenkonferenz am 18. und 19. Oktober 2017 mit dem Thema befasst. Der 21. RÄStV soll in Kraft treten, bevor am 25. Mai 2018 die Datenschutzgrundverordnung unmittelbar gilt. 3. Wie positioniert sich die Landesregierung zu den einzelnen Themen des neuen Rundfunkstaatsvertrages, insbesondere zur Neufassung des Telemedienauftrags? zu Frage 3: Die Landesregierung befürwortet die Neufassung des Telemedienauftrags, der den Anstalten bessere Rahmenbedingungen für crossmediale Angebote geben soll. Die datenschutzrechtlichen Anpassungen dienen der Absicherung des sog. Medienprivilegs unter den veränderten rechtlichen Rahmenbedingungen durch das Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung . Sie sind im Länderkreis unstrittig und werden auch von der Landesregierung Brandenburgs mitgetragen. Die Neufassung der Betrauungsnorm wird als rechtliche Klarstellung für erforderlich gehalten, um den gewünschten Kooperationen der Rundfunkanstalten die erforderliche Rechtssicherheit zu geben. 4. Wie positioniert sich die Landesregierung zu den einzelnen Themen in der Arbeitsgruppe „Auftrag und Strukturoptimierung", die derzeit über den Reformbedarf bei ARD und ZDF berät? zu Frage 4: In der gemeinsamen Stellungnahme zu den von den Anstalten am 29.9.2017 übergebenen Strukturvorschlägen haben die Länder die vorgeschlagenen Maßnahmen als ersten Schritt in die richtige Richtung bezeichnet. Es wurde vereinbart, dass die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten um eine Prüfung und Bewertung der Maßnahmen und der damit verbundenen Einsparpotenziale gebeten wird. Die Landesregierung unterstützt dieses Vorgehen.