Landtag Brandenburg Drucksache 6/7649 6. Wahlperiode Eingegangen: 15.11.2017 / Ausgegeben: 20.11.2017 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 3064 der Abgeordneten Birgit Bessin (AfD-Fraktion) und Thomas Jung (AfD-Fraktion) Drucksache 6/7517 Falsche Angaben Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommunales die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen der Fragesteller Zwischen dem 1. Januar 2006 und dem 31. Dezember 2016 wurden in der Schweiz insgesamt 151.300 Asylgesuche mit Alias-Namen erfasst. Bei 96 der eingereisten Minderjährigen waren keine Identitätspapiere vorhanden. (Quelle: Baseler Zeitung). 1. Wie viel der sich in Brandenburg aufhaltenden Asylbewerber bzw. Migranten haben in den Jahren 2014, 2015, 2016 und im 1. Halbjahr 2017 falsche Angaben über ihre Herkunft oder ihren Namen gemacht? 2. Wie viele Ermittlungsverfahren wurden daraufhin jeweils in den Jahren 2014, 2015, 2016 und 2017 in Brandenburg eingeleitet? zu den Fragen 1 und 2: Falsche Angaben zur Identität können den Tatbestand des § 95 Abs. 1 Nr. 5 Aufenthaltsgesetz erfüllen. Eine statistische Erfassung im Polizeibereich erfolgt zusammen mit anderen Tatbeständen als „Sonstige Verstöße gegen das Aufenthaltsgesetz“. Es sind keine getrennten Angaben zum o. g. Tatbestand – weder zur Zahl der Ermittlungsverfahren noch zur Zahl der Tatverdächtigen – automatisiert recherchierbar. Darüber hinaus wird zu Frage 1 auf die Antworten zu Frage 1 der Kleinen Anfrage Nr. 2389 und zu Frage 13 der Kleinen Anfrage Nr. 2426 verwiesen.