Landtag Brandenburg Drucksache 6/7650 6. Wahlperiode Eingegangen: 13.11.2017 / Ausgegeben: 20.11.2017 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 3055 der Abgeordneten Rainer Genilke (CDU-Fraktion) und Dr. Saskia Ludwig (CDU-Fraktion) Drucksache 6/7497 Kreuzung der Phöbener Chaussee (L 90) und der Bahnstrecke Berlin-Hannover in Werder (Havel) Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Infrastruktur und Landesplanung die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Fragesteller: Die Phöbener Chaussee kreuzt als vielbefahrene Landesstraße derzeit die Bahnstrecke mittels eines Bahnübergangs. Seit langem wird an einer Untertunnelung der Bahnstrecke Berlin-Hannover geplant, die Einleitung eines Planfeststellungsverfahrens wurde jedoch mehrfach verschoben. Währenddessen stehen tausende Kraftfahrer jeden Tag vor geschlossenen Bahnschranken im Stau und beeinträchtigen die Lebensqualität der Anwohner durch Lärm und Abgase. 1. Welche Verkehrszählungen zu diesem Abschnitt der L 90 liegen der Landesregierung aus den vergangenen fünf Jahren vor? zu Frage 1: Folgende Verkehrszählungen liegen vor: - 2011: 7000 Kfz/Tag - 2014: 797 Kfz/Spitzenstunde - Straßenverkehrszählung 2015: 6503 Kfz/Tag. 2. Ist der Landesregierung bekannt, wie viele Stunden pro Tag im Durchschnitt ein Passieren des Bahnübergangs aufgrund geschlossener Schranken nicht möglich ist? zu Frage 2: Die Schrankenschließzeiten betragen bis zu 9,8 Stunden pro Tag bei maximalen Sperrzeiten von 38 Minuten. 3. Wirkt sich der oftmals für längere Zeiträume unpassierbare Bahnübergang nach Einschätzung der Landesregierung negativ auf die Interventionszeiten der Einsatz- und Rettungskräfte aus? zu Frage 3: Der Landesregierung sind konkrete negative Auswirkungen auf Einsatz- und Rettungskräfte nicht bekannt. Landtag Brandenburg Drucksache 6/7650 - 2 - 4. Im Dezember 2015 hat die Landesregierung mitgeteilt, dass angestrebt wird, das Planfeststellungsverfahren im III. Quartal 2016 einzuleiten (Drucksache 6/3257). Warum ist das Planfeststellungsverfahren immer noch nicht eingeleitet? Wie ist der aktuelle Stand der Planungen und wann wird das Verfahren eingeleitet? zu Frage 4: Im Zuge der Erstellung der Planfeststellungsunterlagen wurde eine Detailprüfung mit Folgenabwägung in Vorbereitung der Planfeststellung erarbeitet. Der in der ursprünglichen Entwurfsplanung von 2014 vorgesehene Trogquerschnitt wurde mit beidseitigen Rad- und Gehwegen geplant. Damit waren alle Aspekte der Verkehrssicherheit und der Barrierefreiheit für Behinderte, Fußgänger und Radfahrer berücksichtigt. Bei der gewählten Trogbreite ergaben sich jedoch Probleme mit der Erschließung der Grundstücke an der Phöbener Straße. Die vorhandenen Grundstücke mit Wohnbebauung im Bereich des Troges müssen mit parallelen Anliegerstraßen zwischen Trog und Grundstücken erschlossen werden. Es stellte sich heraus, dass bei dieser Lösung die Ein- und Ausfahrt in die vorhandenen Grundstückszufahrten für größere Fahrzeuge nicht überall gewährleistet ist. Daher wurde Ende 2015 in Abstimmung mit der Stadt Werder entschieden, Alternativen zu untersuchen. Als neue Vorzugsvariante wurde eine getrennte Tunnelführung für Straße und Geh-/ Radweg ermittelt. Die wichtigsten Parameter der überarbeiteten Variante sind: Der Trog soll nur für die Fahrbahn der L 90 (ohne Rad- und Gehwege) errichtet werden. Damit ist die Erschließung der angrenzenden Grundstücke mit den Parallelstraßen durchgängig gewährleistet. Für den Rad- und Fußgängerverkehr ist nun eine separate Unterführung vorgesehen. In Abstimmung mit der Stadt Werder/ Havel und der DB AG erfolgt ein Neubau einer Unterführung im Bahnhofsbereich mit gemeinsamer Nutzung des Tunnels mit Bahnsteigzugang. Dafür sind zusätzlicher Grunderwerb und konkrete Abstimmungen mit der Stadt Werder/ Havel und der DB AG erforderlich. Die getrennte Führung von Straße und Radweg ist die einzige Möglichkeit bei den gegebenen Randbedingungen eine für alle Verkehrsteilnehmer sichere Lösung zu finden und gleichzeitig die Erschließung der angrenzenden Grundstücke sicherzustellen. 5. Welche Zeiträume beziehungsweise Zeitpunkte sind nach derzeitigem Stand für Ausführungsplanung , Ausschreibung, Vergabe, Beginn der Bauarbeiten und Verkehrsfreigabe vorgesehen? zu Frage 5: Folgende Termine sind mit den betroffenen Akteuren abgestimmt: Ausführungsplanung der Verkehrsanlage ca. 2020 – 2021 Ausschreibung und Vergabe ca. 2021 Beginn der Bauausführung ab ca. 2022 Bauzeit ca. 3 Jahre. 6. Für Radfahrer und Fußgänger ist nach derzeitigem Stand ein zusätzlicher Tunnel vorgesehen ? Warum ist dies der Fall? zu Frage 6: siehe Antwort auf Frage 4. 7. Wie wirkt sich dies auf den Abstimmungs- und Planungsbedarf aus? zu Frage 7: siehe Antwort auf Frage 4. Landtag Brandenburg Drucksache 6/7650 - 3 - 8. Welche Kosten sind für Planung, Prüfung und Bau der gesamten Maßnahme a) jeweils veranschlagt und b) jeweils bereits angefallen? Wie verteilen sich diese Kosten jeweils auf die unterschiedlichen Beteiligten? Welche Kosten entfallen jeweils für den zusätzlichen Tunnel für Radfahrer und Fußgänger? zu Frage 8: Mit Eintritt in die neue Planung ist die alte Kostenschätzung, die auch in der Drucksache 6/3257 benannt wurde, obsolet. Bisher betragen die Planungskosten 320.000 EUR. Erst nach Vorlage der abgeschlossenen (neuen) Planung kann eine Aussage zu den Baukosten und zur Kostenteilung der Baubeteiligten erfolgen.