Landtag Brandenburg Drucksache 6/7651 6. Wahlperiode Eingegangen: 15.11.2017 / Ausgegeben: 20.11.2017 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 3035 der Abgeordneten Kristy Augustin (CDU-Fraktion), Björn Lakenmacher (CDU-Fraktion) und Dr. Saskia Ludwig (CDU-Fraktion) Drucksache 6/7461 Jugendmedienschutz im Land Brandenburg Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Bildung, Jugend und Sport die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Fragestellenden: Der Jugendschutz und insbesondere der Medienschutz sind wichtige Aufgaben des Staates, die zeitgemäße Schutzkonzepte benötigen. Vor allem Anbieter von medialen Inhalten müssen ihre Angebote so gestalten und anbieten , dass Kinder und Jugendliche nicht gefährdet werden. Das Jugendmedienschutzrecht trägt bereits in weiten Teilen der Medienwelt Rechnung. Jugendschutzgesetz und Jugendmedienschutz -Staatsvertrag der Länder ergänzen einander. Durch Verzahnungsregelungen in beiden Gesetzen ist sichergestellt, dass Bundes und Ländereinrichtungen nach einheitlichen Schutzstandards entscheiden. Mit der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) und der angebundenen Einrichtung Jugendschutz.net besteht eine einheitliche Aufsicht der privaten Rundfunk- und Internetanbieter, in der die Landesmedienanstalten, die obersten Jugendschutzbehörden und Vertreter des Bundes zusammenarbeiten. Ungeachtet dieser Maßnahmen gibt es nach wie vor erhebliche Gefahren für Kinder und Jugendliche , die ihren Ursprung im Internet und den Umgang mit diesem finden. Der erste Staatsvertrag der Länder ist aus dem Jahr 2002 und wurde vor einem Jahr zuletzt geändert - Anlass zur Nachfrage - Wie steht es um unseren Jugendmedienschutz? 1. Wie bewertet die Landesregierung die Umsetzung des Jugendmedienschutzes im Land Brandenburg? zu Frage 1: Das System der regulierten Selbstregulierung in Deutschland hat sich auch im Land Brandenburg bewährt. Die anerkannten Selbstkontrolleinrichtungen nach dem Jugend - medienschutz-Staatsvertrag (JMStV) der Länder und dem Jugendschutzgesetz (JuSchG) des Bundes haben sich etabliert und werden finanziell und personell gefördert und unterstützt. Sie regeln die Aufgaben des Landes und der kommunalen Ebene bei der Wahrung der Belange des Kinder- und Jugendmedienschutzes. Der hohe Stellenwert der Mediennutzung für Kinder und Jugendliche stellt besondere Herausforderungen an Eltern, Fachkräfte und öffentliche Stellen im Verhältnis Befähigung, Schutz und Kontrolle. Es ist eine zentrale Aufgabe der Kinder- und Jugendpolitik, dass die Angebote der Kinder- und Jugendhilfe und der gesetzliche Jugendmedienschutz diesen Herausforderungen angepasst werden. Landtag Brandenburg Drucksache 6/7651 - 2 - Das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg (MBJS) und die Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb) riefen bereits im Jahr 2012 die Initiative „Medienkompetenz stärkt Brandenburg“ ins Leben und unterzeichneten im Juni 2012 eine Rahmenvereinbarung zur Stärkung der Medienkompetenz. Ergänzend ist auf die Rahmenvereinbarung zwischen MBJS und Landesarbeitsgemeinschaft Multimedia Brandenburg e.V. aus dem Jahr 2004 bezüglich der Ausgestaltung von Kooperationen zwischen Schulen und Jugendarbeit im medienpädagogischen Bereich zu verweisen. In dem Konzeptpapier wird unter dem Schwerpunkt Kinder- und Jugendschutz auch ein besonderes Augenmerk auf die Unterstützung von Eltern gelegt. Besonders hervorzuheben ist hierbei das Projekt „Eltern-Medien-Beratung“ der Aktion Kinder- und Jugendschutz e.V. (AKJS), das vom MBJS gefördert wird. Mit dem Angebot der Eltern-Medien-Beratung in Brandenburg werden Eltern unterstützt, ihre Erziehungsverantwortung aktiv und bewusst wahrzunehmen, um ihren Kindern zu ermöglichen, die Chancen der Medien zu nutzen und Risiken der Mediennutzung zu minimieren. Im Zentrum der Eltern-Medien-Beratung steht das Angebot von Elternveranstaltungen und Elternabenden in Schulen, Kindertageseinrichtungen und anderen Einrichtungen der Jugendhilfe und Familienbildung. Hier hinein fügt sich auch der Beschluss des Landtages (DS 6/4288-B) vom 29.06.2016 zur Stärkung der Medienkompetenz der Eltern. Auch die Fachhochschule der Polizei des Landes Brandenburg hat beispielsweise ein Präventionsvideo für Eltern produziert und auf der Plattform YouTube mit dem Titel „Risiken sozialer Medien in drei Minuten kurzgefasst! Cybergrooming in Onlinegames“ veröffentlicht. Seitens der Landesregierung ist daher einzuschätzen, dass es bislang sehr viele, auch sehr gut genutzte Angebote gibt, den Eltern bei der Medienerziehung auf Landesebene Unterstützung anzubieten. 2. Sind aus Sicht der Landesregierung die zuständigen Aufsichtsbehörden finanziell und strukturell ausreichend ausgestattet? zu Frage 2: Für die Aufsicht im Bereich des Rundfunks und der Telemedien ist im Land Brandenburg die Medienanstalt Berlin-Brandenburg zuständig. Diese ist für die ihr übertragenen Aufgaben strukturell und finanziell ausreichend ausgestattet. Dies gilt ebenso für den Bereich des gesetzlichen Jugendschutzes als kommunale Aufgabe, in dem die Ordnungsbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte in der Verantwortung stehen. 3. Von welchem Bereich des Internets gehen aus Sicht der Landesregierung, im Rahmen des Jugendmedienschutzes, die meisten Gefahren aus? zu Frage 3: Der digitale Raum ist geprägt durch die Interaktion und Kommunikation zwischen Nutzerinnen und Nutzern in einem Raum ohne physische Grenzen. Diese Interaktion findet zwischen sich bekannten und unbekannten Personen jeglicher Gesellschaftsund Altersstufen und in unterschiedlichen Netzanwendungen, wie zum Beispiel Chats, Messenger-Diensten und Onlinespielen, statt. Durch das Web 2.0 ist ein Medium entstanden , durch das Kinder und Jugendliche mit schädlichen Inhalten in Kontakt kommen können . Diese Risiken zu erfassen und Kinder nicht mehr nur vor dem negativen Einfluss von Medien zu schützen, sondern auch vor der Konfrontation mit Sexualtätern, Extremisten oder auch mit problematischen Kommunikationsformen an sich, erscheint als die aktuell größte Herausforderung eines diesem Medium gerecht werdenden Jugendmedienschutzes . Es ist jedoch schwer festzustellen, von welchem Bereich des Internets die „meisten“ Gefahren im Land Brandenburg ausgehen. Gefahren lauern zwar überall, lassen sich aber Landtag Brandenburg Drucksache 6/7651 - 3 - durch eine kritische und wachsame Öffentlichkeit und Medienlandschaft präventiv begegnen . Zu den wesentlichen Gefahren zählen derzeit allgemein Kommunikationsrisiken (unter anderem Cybermobbing, Cybergrooming, Sexting, Sextortion, Online-Kontakte, Kontakt mit belastenden oder verletzenden Inhalten, Missbrauch von persönlichen Daten, exzessive Internetnutzung) und Kostenfallen (beispielsweise In-App-Käufe). 4. Wie bewertet die Landesregierung das Netzwerkdurchsetzungsgesetz und gibt es hier Änderungsbedarf? zu Frage 4: Die Landesregierung erachtet das Netzwerkdurchsetzungsgesetz als wichtigen Schritt in die richtige Richtung, um dem Phänomen der Hasskriminalität in den sozialen Netzwerken effektiv Einhalt zu gebieten. Im Rahmen des Gesetzgebungsvorhabens haben viele der auch vom Bundesrat monierten Kritikpunkte zu sinnvollen Änderungen und Ergänzungen des Gesetzes geführt. Es bleibt zunächst abzuwarten, wie sich das Gesetz in der Praxis bewährt, bevor eventueller Änderungsbedarf benannt werden kann. Dies gilt insbesondere auch im Hinblick auf die derzeit nicht vom Anwendungsbereich umfassten Social-Media- Anwendungen wie Online-Spiele. 5. Welcher Kontrolle unterliegen Onlinespiele und wie bewertet die Landesregierung diesen Status quo? zu Frage 5: Die Kontrolle von Spielen obliegt seit 2008 der „Freiwilligen Selbstkontrolle Unterhaltungssoftware GmbH (USK)“. Als Gesellschafter der USK fungieren der Bundesverband Interaktive Unterhaltungssoftware e.V. (BIU) und der Bundesverband der Entwickler von Computerspielen G.A.M.E. e.V. Gemäß dem Prinzip einer halbstaatlichen Selbstkontrolle gewährleistet die USK die Organisation der Prüfungen. Die jeweiligen Altersentscheidungen treffen jedoch von den Ländern benannte Sachverständige in Zusammenarbeit mit dem ständigen Vertreter der Obersten Landesjugendbehörden bei der USK. Die USK hat seit ihrer Gründung 1994 über 45.000 Spieletitel im klassischen Gremienverfahren auf ihre Kinder- und Jugendtauglichkeit überprüft. Seit der Novellierung des JuSchG im Jahr 2003 sind die Freigabeentscheidungen für Computerspiele bindend. Die USK ist das Jugendschutzgremium auch für Onlinespiele. Diese sind allerdings nicht durch das Jugendschutzgesetz geregelt, sondern durch den JMStV. Danach müssen Onlinespiele sowie Spiel-Apps vor dem Erscheinen keine rechtsverbindlichen Alterskennzeichen haben. Die USK vergibt ohne staatliche Beteiligung rechtlich nicht bindende Alterseinstufungen für Onlinespiele und Apps. Dies geschieht innerhalb des IARC-Systems (International Age Rating Coalition). Die USK arbeitet mit diesem System auf der rechtlichen Grundlage des JMStV, nach dem die USK als Selbstkontrolle sowohl im Bereich Telemedien als auch Rundfunk staatlich anerkannt ist. Onlinespiele sind ohne grenzenlose Verbreitung kaum denkbar. Die IARC ist daher ein Zusammenschluss der verschiedenen verantwortlichen Organisationen zur weltweiten Altersbewertung von Online-Spielen und Apps. Seit der Gründung im Jahr 2013 stellt IARC ein System zur Verfügung, das von technischen Plattformen wie mobilen App-Stores zum Zwecke des Jugendschutzes in ihr Angebot integriert wird. Über dieses System wird ermöglicht , dass die Anbieter der einzelnen Produkte ihre Inhalte über einen Fragebogen einstufen. Aus dieser Einstufung ergibt sich nach Vorgaben der jeweiligen nationalen Selbstkontrolle (für Deutschland die USK) ein Alterskennzeichen. Landtag Brandenburg Drucksache 6/7651 - 4 - Die USK überprüft die IARC-Einstufungen regelmäßig, um deren Qualität sicherzustellen. Auch Beschwerden von Nutzern lösen Überprüfungen aus. Mit dem IARC-System wird die Altersbewertung auf Grundlage von Kriterien der Jugendbeeinträchtigung durchgeführt. Das Ziel von IARC ist es, vor allem Eltern eine Orientierungshilfe durch Alterseinstufungen zu bieten. Zudem können die Alterseinstufungen von den Endgeräten ausgewertet und nicht altersgemäße Spiele und Apps über die Jugendschutzeinstellungen geblockt werden. Zu den bislang angeschlossenen Verkaufsplattformen zählen alle wichtigen Anbieter wie beispielsweise Google, Microsoft, Nintendo usw. Die Landesregierung bewertet den Status quo der Akzeptanz und Nachvollziehbarkeit des Jugendschutzes im Bereich der Kontrolle von Onlinespielen grundsätzlich positiv, wobei dieser durch eine noch konsistentere und transparentere Praxis verbessert werden könnte . 6. Wie bewertet die Landesregierung die Gefahren durch das sogenannte „Cyber- Grooming“? zu Frage 6: Beim Cybergrooming werden Minderjährige bewusst über das Internet mit dem Ziel angesprochen, sexuelle Kontakte anzubahnen. Die Täter gehen meist strategisch vor, suchen gezielt Kontakt, versuchen Vertrauen aufzubauen und das Kind in Abhängigkeiten zu verstricken. Dazu suchen die Täter meist gezielt Messenger-Dienste, soziale Netzwerke, Videoportale oder Online-Spiele. Mitunter nutzen sie hierzu ein falsches Profil und geben sich dabei als etwa gleichaltrige Nutzer aus. Erkenntnisse aus dem Forschungsbereich der Fachhochschule der Polizei zeigen zudem eine deutliche Verjüngung der Täter in den letzten Jahren. Laut KIM-Studie 2016 (Kindheit, Internet, Medien) des Medienpädagogischen Forschungsverbundes Südwest erlebten drei Prozent der Kinder zwischen 6 und 13 Jahren problematische Kontaktversuche von Fremden, zwei Prozent schon mehrmals. Mädchen waren zu vier Prozent einmal und zu einem Prozent mehrmals betroffen. Jungen machten zu zwei Prozent einmal schlechte Erfahrungen und zu drei Prozent mehrmals. Ältere Kinder erlebten häufiger problematische Kontaktversuche als jüngere. Auf Nachfrage, wo genau unangenehme Konfrontationen passiert seien, nennen 38 Prozent Facebook, 30 Prozent das Chatten allgemein und 11 Prozent WhatsApp. Während Cybermobbing durch eine Vielzahl von Strafnormen erfasst sein kann, richtet sich die Strafbarkeit von Cybergrooming vornehmlich nach § 176 IV Nr. 3 und 4 StGB. Ob darüber hinaus weitere spezifische Strafnormen erforderlich sind, erscheint der Landesregierung fraglich, denn strafrechtlicher Schutz vor Cybergrooming besteht bereits nach aktueller Rechtslage. Problematisch ist vielmehr die effektive Überwachung der gesetzlichen Vorgaben. Vor allem die Anonymität des Internets erschwert die Strafverfolgung maßgeblich . 7. Wie haben sich diesbezüglich in den letzten fünf Jahren die Fallzahlen entwickelt? zu Frage 7: Der Landesregierung liegen zur Beantwortung der Frage mangels Erfassung in polizeilichen Datensystemen keine Fallzahlen vor. 8. Wie viele Verstöße gegen den Jugendmedienschutz gab es insgesamt in den letzten fünf Jahren? Landtag Brandenburg Drucksache 6/7651 - 5 - zu Frage 8: Der Landesregierung liegen zur Beantwortung der Frage mangels Erfassung in polizeilichen Datensystemen keine Daten vor. 9. Wie viele Straftaten wurden in diesem Zeitraum angezeigt und wie viele Verurteilungen gab es? zu Frage 9: Verstöße gegen den Jugendmedienschutz sind von verschiedenen Tatbeständen des Strafgesetzbuches (StGB) bzw. strafrechtlicher Nebengesetze erfasst. Namentlich sind dies § 27 des Jugendschutzgesetzes (JuSchG), § 23 des Jugendmedienschutz- Staatsvertrages (JMStV), § 184d Abs. 2 StGB sowie bis zum 26. Januar 2015 § 184d StGB. Der Landesregierung liegen zur Beantwortung der Frage mangels statistischer Erfassung keine Daten über die Anzahl der eingegangenen Strafanzeigen zu den genannten Straftatbeständen vor. Im staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister (MESTA) sind für den Zeitraum von 2012 bis 2017 keine Verurteilungen hierzu verzeichnet. 10. Wie schätzt die Landesregierung die tatsächlichen Einflussmöglichkeiten von Eltern bezüglich der Medienkompetenz von Kindern ein? zu Frage 10: Der Einfluss der Eltern ist in allen Bereichen des Lebens ihrer Kinder, also auch bezogen auf die Medienkompetenz, hoch. Deshalb sollten Eltern sich mit Medien auskennen und mit ihnen umgehen können. Es gehört daher zu den grundlegenden Erziehungsaufgaben der Eltern, ihren Kindern den richtigen Umgang mit den Medien zu vermitteln, diese selbstbestimmt, kreativ und sozial verantwortlich anzuwenden und sie zur Gestaltung der eigenen Lebenswelt, zur Teilhabe an sowie zur Mitgestaltung der (Informations -)-Gesellschaft zu nutzen. Dazu zählen das Wissen darüber, welche Medien es gibt und welchen Nutzen sie haben, über die eigene Mediennutzung und -wirkungen nachdenken zu können, aber auch das technische Wissen bzw. den Umgang mit Geräten. Besonders aber auch das Wissen darüber, welche Folgen die Verbreitung persönlicher oder fremder Daten und Bilder im Internet haben können. 11. Welche Verantwortung sollten in diesem Zusammenhang staatliche Institutionen übernehmen ? zu Frage 11: Zu Beginn des Schuljahres 2017/2018 ist der neue Rahmenlehrplan für die Klassen 1 bis 10 in Kraft getreten. Dieser verpflichtet zur fächerintegrativen Realisierung der Medienbildung in allen Unterrichtsfächern. Die Landesregierung unterstützt und fördert insbesondere pädagogisch orientierte Informationsangebote für Eltern. Hierbei wird in der Regel eine Kombination aus Online- und Offline-Angeboten vorgenommen. Die Information über Neuerungen und ein anregendes Kommunikationsangebot ermöglichen eine angemessene Reaktion auf das mediale Nutzungsverhalten von Kindern und Jugendlichen, vorrangig in sozialen Netzwerken, Spieleplattformen oder ähnlichem. Das Land Brandenburg fördert unter anderem das Projekt „Eltern-Medien-Beratung“ (siehe Antwort zu Frage 1) und reagiert damit auf die deutlich gestiegenen Orientierungs-, Beratungs- und Aufklärungsbedarfe von Eltern in der Medienerziehung ihrer Kinder. 12. Welche Kontrollmaßnahmen im Bereich von Jugendschutz und Digitalisierung unternimmt das Land Brandenburg? Landtag Brandenburg Drucksache 6/7651 - 6 - zu Frage 12: Grundlage der staatlichen Vorgaben und Kontrollen ist der Jugendmedienschutz -Staatsvertrag der Länder, durch den geregelt wird, welche Medienprodukte für Kinder und Jugendliche geeignet sind und welche nicht. Er bildet die einheitliche Rechtsgrundlage für den Jugendschutz in den elektronischen Medien. Die Einrichtungen der Freiwilligen Selbstkontrolle überprüfen Medieninhalte unter anderem nach möglichen jugendgefährdenden oder jugendbeeinträchtigenden Inhalten. Ist dies der Fall, dürfen diese Medien Kindern und Jugendlichen nicht oder nur unter Auflagen zugänglich gemacht werden , beispielsweise nur einer bestimmten Altersgruppe (Altersfreigabe) oder nur zu einer bestimmten Sendezeit. Daneben liegen die Aufgaben des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes zum einen in der Begleitung und Befähigung junger Menschen, um Gefahrenquellen selbst zu erkennen und mit ihnen umzugehen, zum anderen aber auch in der Begleitung und Unterstützung von Eltern zur Stärkung ihrer Erziehungskompetenz. Das Land Brandenburg beteiligt sich an der jährlichen Finanzierung der jugendschutz.net gGmbH – das gemeinsame Kompetenzzentrum von Bund und Ländern für den Jugendschutz im Internet. Jugendschutz.net kontrolliert systematisch Angebote im Internet, die für Kinder und Jugendliche besondere Bedeutung haben und bearbeitet eingehende Beschwerden . Jugendschutz.net konzentrierte seine Recherchen auf jugendaffine Dienste und überprüfte im Jahr 2016 ca. 120.000 Angebote. Zwei Drittel der registrierten Verstöße konnte jugendschutz.net schnell entfernen lassen und die Löschquote damit um 15 Prozent im Vergleich zum Jahr 2015 steigern. 13. Inwiefern werden Kinder bereits im Vorschulalter auf den Umgang mit dem Internet und seinen Funktionen/Gefahren vorbereitet? zu Frage 13: Das Kindertagesstättengesetz gibt in § 3 Abs. 2 Nr. 1 und 2 den Kindertageseinrichtungen die Aufgabe, die Entwicklung der Kinder durch ein ganzheitliches Bildungs -, Erziehungs-, Betreuungs- und Versorgungsangebot zu fördern und Kindern Erlebnis -, Handlungs- und Erkenntnismöglichkeiten ausgehend von ihren Bedürfnissen in ihrem Lebensumfeld zu erschließen. Dies schließt in vielen Kindertageseinrichtungen den Umgang mit elektronischen Medien und dem Internet und ihren Chancen und Risiken ein. Auf welche Art und Weise die Umsetzung dieser Aufgaben erfolgt, entscheiden die Träger und Kindertagesstätten im Rahmen ihrer Hoheit und Kompetenz. Fortbildungsangebote stehen den Fachkräften unter anderem beim Sozialpädagogischen Fortbildungsinstitut Berlin- Brandenburg (SFBB) und dem vom Land geförderten Aktion Kinder- und Jugendschutz Brandenburg e.V. (AKJS) zur Verfügung. Um die Zusammenarbeit mit Eltern in diesem Bereich zu unterstützen, bietet die AKJS auch für den Kita-Bereich die Durchführung von Elternabenden sowie in Kooperation mit dem SFBB Fortbildungen im Bereich Eltern- Medien-Beratung an. 14. Inwiefern werden Kinder in Schulen auf den Umgang mit dem Internet und seinen Funktionen/Gefahren vorbereitet? zu Frage 14: Die Kompetenzentwicklung zum sicheren Umgang mit dem Internet und seinen Funktionen und Gefahren ist seit vielen Jahren Bestandteil schulischer pädagogischer Arbeit im Land Brandenburg. Bezugspunkt ist dabei unter anderem das Konzept zur „Stärkung der Medienkompetenz im Land Brandenburg“, das Ende 2011 dem Landtag vorgelegt wurde, sowie die Rahmenvereinbarung „Medienkompetenz stärkt Brandenburg“, die im Juni 2012 zwischen dem Ministerium für Bildung, Jugend und Sport und der Medienanstalt Berlin-Brandenburg geschlossen wurde. Landtag Brandenburg Drucksache 6/7651 - 7 - Durch das Basiscurriculum Medienbildung als Bestandteil des neuen Rahmenlehrplans 1 bis 10 hat die schulische Medienerziehung seit 2015 weiter an Verbindlichkeit und Relevanz gewonnen. Mit Beginn des Schuljahrs 2017/2018 ist die gezielte Förderung von Medienkompetenz unterrichtlich verpflichtend. Die Kompetenzanforderungen sind auf zwei Stufen definiert. Von Relevanz ist insbesondere der Kompetenzbereich „Reflektieren“, wonach Schülerinnen und Schüler befähigt werden, den eigenen Mediengebrauch kritisch und verantwortungsvoll zu bewerten. Begleitend zur Implementierung des Basiscurriculums Medienbildung wird bspw. das Projekt „medienfit:-)-Grundschule“ mit aktuell 42 Schulen umgesetzt. Die Kompetenzentwicklung zum sicheren Umgang mit dem Internet und seinen Funktionen und Gefahren ist seit Ende 2016 Bestandteil der KMK-Strategie „Bildung in der digitalen Welt“. Bei den zentralen „Kompetenzen in der digitalen Welt“, die Standards für die Allgemeinbildung definieren, adressiert insbesondere der Kompetenzbereich 4 „Schützen und sicher Agieren“ das Thema „Jugendmedienschutz“. Der Kompetenzrahmen ist ab 2018/2019 sukzessive verpflichtend. Die Länder haben sich dazu verpflichtet, „dafür Sorge zu tragen, dass alle Schülerinnen und Schüler, die zum Schuljahr 2018/2019 in die Grundschule eingeschult werden oder in die Sekundarstufe I eintreten, bis zum Ende der Pflichtschulzeit die in diesem Rahmen formulierten Kompetenzen erwerben können. 15. Wie haben sich die Fallzahlen im Bereich „Cyber-Mobbing“ in den letzten fünf Jahren entwickelt? zu Frage 15: Der Landesregierung liegen zur Beantwortung der Frage mangels Erfassung in poli-zeilichen Datensystemen keine Fallzahlen vor. 16. Inwieweit werden Mitarbeiter/innen des Landes, vor allem Lehrer/innen sowie Lehramtsstudenten und Eltern im Bereich Jugendmedienschutz geschult? zu Frage 16: Der Jugendmedienschutz ist immanenter Bestandteil der Qualifizierungsmaßnahmen zum neuen Rahmenlehrplan. Dazu stehen auch entsprechende Fortbildungsangebote für die Lehrkräfte zur Verfügung. Das „Basiscurriculum Medienbildung“ zielt dabei in besonderem Maß auf diese Problematik ab. Der Jugendmedienschutz wird im Rahmen des Vorbereitungsdienstes im Zusammenhang mit „Fragen der Medienerziehung “ in den Hauptseminaren mit den Lehramtskandidatinnen und -kandidaten thematisiert . Inhaltliche Schwerpunkte sind dabei u. a. pädagogische und entwicklungspsychologische Aspekte zum Jugendmedienschutz, Reflexion und Austausch zu ethischen Fragen des Jugendmedienschutzes, Umsetzungsmöglichkeiten des fächerübergreifenden Kompetenzansatzes zur Medienbildung im neuen Rahmenlehrplan sowie Materialien, Internet- Recherchemöglichkeiten zur eigenen Fortbildung und Zur-Verfügung-Stellen von rechtlichen Hintergrundinformationen. Hinsichtlich der Schulung von Eltern wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 17. ISIS, Links- und Rechtsextremisten und viele andere nutzen das Internet für die Verbreitung von verbotenen Inhalten: Inwieweit können Kinder auch vor Propaganda von Extremisten beschützt werden? zu Frage 17: Extremisten nutzen das Internet, um menschenverachtende Ideen zu verbreiten . Subtile demokratiefeindliche und rassistische Beiträge finden sich dabei ebenso wie Aufrufe zu Hass und Gewalt. Während unzulässige Inhalte auf vielen Plattformen durch Landtag Brandenburg Drucksache 6/7651 - 8 - die vom Land Brandenburg finanziell mit ausgestattete jugendschutz.net gGmbH schnell gelöscht werden, erfordert unterschwellige Propaganda von Rechtsextremen und Islamisten präventive Maßnahmen. Hierbei ist auch die Entwicklung von pädagogischen Konzepten wichtig, um kritische Auseinandersetzung und Zivilcourage im Netz zu fördern. Mit dem Portal „Hass im Netz“ bietet jugendschutz.net Fachkräften und der interessierten Öffentlichkeit Informationen über politischen Extremismus im Internet. Ergänzend hat jugendschutz .net Konzepte und Handreichungen für die kritische Auseinandersetzung mit menschenverachtender und demokratiefeindlicher Propaganda entwickelt. Die Ansprache rechtsextremer Seiten und Inhalte ist meist sehr sorgfältig gewählt, sodass selbst Erwachsene diese nicht immer auf den ersten Blick erkennen. Daher findet das übergreifende Thema „Demokratiebildung“ im Unterricht und im Rahmen der Schulkultur im Kontext eigener und gemeinsamer Erfahrungen statt. Hier wird den Schülerinnen und Schülern aufgezeigt, wie sich vor antidemokratischen, fremdenfeindlichen und rassistischen Darstellungen und Ansprachen – gerade im Internet – geschützt werden kann. Die Durchführung von Präventionsmaßnahmen und Öffentlichkeitsarbeit in Brandenburg erfolgt insbesondere durch das Beratungsnetzwerk „Tolerantes Brandenburg“ oder die Landeszentrale für politische Bildung. 18. Welche Präventionsmaßnahmen für den Umgang mit dem Internet werden durch die Polizei durchgeführt und sind diese Maßnahmen ausreichend? zu Frage 18: Die Polizei des Landes Brandenburg leistet im Rahmen der gesamtgesellschaftlichen Präventionsverantwortung ihren spezifischen Beitrag und versteht sich mehr und mehr als Initiator präventiver Maßnahmen sowie Berater und Unterstützer für die originär Verantwortlichen. Zudem führt die Polizei Brandenburg auch an Schulen Präventionsveranstaltungen zum Thema Cybercrime/Neue Medien durch. Darüber hinaus werden diese Themenfelder sowie die damit verbundenen Gefahren auch im Rahmen weiterer Präventionsmaßnahmen, beispielsweise zur Gewaltprävention, angesprochen. Zielgruppen der polizeilichen Präventionsarbeit im Zusammenhang mit Cybercrime/Neue Medien sind insbesondere Kinder und Jugendliche des Primarbereiches und der Sekundarstufe I. Des Weiteren finden Veranstaltungen mit Erwachsenen, wie Eltern oder Lehrerinnen und Lehrern, statt, um diese mit den Themen Internet und Neue Medien vertraut zu machen, sie zu einem sicherheits- und verantwortungsbewussten Umgang mit dem Internet und den Neuen Medien zu befähigen und als Multiplikatoren zu gewinnen. Im Rahmen der polizeilichen Weiterbildung ist das Thema „Jugendmedienschutz“ an der Fachhochschule der Polizei integraler Bestandteil im Seminar: „Soziale Medien – Gefahren und Präventionsmöglichkeiten“. Die Thematik wird unter anderem durch einen Vertreter der Freiwilligen Selbstkontrolle Multimedia Dienstanbieter e.V. erläutert und entsprechend der Zielgruppe vertieft. Die Fortbildungsveranstaltung wird im Rahmen der Sicherheitskooperation der Freistaaten Sachsen und Thüringen sowie der Länder Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Berlin durchgeführt. Die FHPol hat einen Forschungsschwerpunkt auf die Risiken des digitalen Raumes und die Möglichkeiten digitaler Polizeiarbeit gesetzt. Die Ergebnisse werden in Fachpublikationen und auf internationalen und nationalen Fachtagungen sowie in den Medien veröffentlicht und tragen somit zur Sensibilisierung für dieses Thema bei. Landtag Brandenburg Drucksache 6/7651 - 9 - 19. Wann und wo wurden in den letzten zwei Jahren Informationsveranstaltungen durch die Polizei an Schulen durchgeführt? (Stichtag 01.10.2017 - Mit der Bitte um tabellarische Auflistung.) zu Frage 19: Die Polizei führte im Zeitraum vom 01.10.2015 bis zum 01.10.2017 insgesamt 9.996 Präventionsveranstaltungen zu verschiedensten Themenbereichen an Schulen im Land Brandenburg durch (Stand: 12.10.2017). Eine automatisierte Recherche nach Inhalten dieser Präventionsveranstaltungen ist nicht möglich. 20. Jedes Jahr werden allein durch Jugendschutz.net tausende Verstöße registriert - die Dunkelziffer ist vermutlich deutlich größer: Wie haben sich die Fallzahlen der dort gemeldeten Verstöße entwickelt und in welchem Bereich sind die meisten Vergehen feststellbar? zu Frage 20: Gemäß Jahresbericht 2016 von jugendschutz.net ergeben sich folgende Fallzahlen: - Geprüfte Angebote: 121.908; davon 9 % mit deutschen Verantwortlichen, 64 % Einzelpostings und Kommentare, 18 % Profile, Kanäle, Videos, 18 % Websites. - Registrierte Verstöße: 7.074 Verstöße; davon 38 % politischer Extremismus, 21 % Pornographie , 13 % sexuelle Ausbeutung von Kindern. Doppelt so viele Verstöße im Bereich politischer Extremismus wie 2015, pornographische Fälle kontinuierlich abnehmend. - Standort der Verstöße: 15 % auf deutschen Servern, 69 % auf US-amerikanischen Servern ; 56 % der Verstöße in den Netzwerken: Facebook, YouTube und Twitter. Gemäß Jahresbericht 2015 von jugendschutz.net ergeben sich folgende Fallzahlen: - Geprüfte Angebote: 30.685, davon 40 % mit deutschen Verantwortlichen. - Registrierte Verstöße: 6.130 Verstöße; davon 15 % politischer Extremismus, 26 % Pornographie , 19 % sexuelle Ausbeutung von Kindern. - Standort der Verstöße: 18 % auf deutschen Servern, 82 % auf US-amerikanischen Servern . Gemäß Jahresbericht 2014 von jugendschutz.net ergeben sich folgende Fallzahlen: - Geprüfte Angebote: 29.785; davon 17 % mit deutschen Verantwortlichen. - Registrierte Verstöße: 7.934 Verstöße; davon 26 % politischer Extremismus, 31 % Pornographie , 23 % sexuelle Ausbeutung von Kindern. 21. Trotz erster Maßnahmen im Bereich Jugendmedienschutz, ist mit Blick auf die tatsächliche Gefährdungslage eine nachhaltige Verbesserung notwendig. Welchen Handlungsbedarf sieht die Landesregierung auf der Seite des Bundes und der Länder? zu Frage 21: Die Herausforderungen eines zeitgemäßen Jugendmedienschutzes steigen weiterhin. Die Jugend- und Familienministerkonferenz (JFMK) hat in der Sitzung am 21./22.05.2015 zum Thema „Jugendmedienschutz“ einen acht Punkte umfassenden Beschluss zu „Aufwachsen mit digitalen Medien“ gefasst. Hierbei wird u. a. betont, dass angesichts der fortschreitenden Entwicklung von Angeboten und ihrer Nutzung von Kindern und Jugendlichen an der Schnittstelle von gesetzlichem und erzieherischem Jugendschutz das Ziel sein muss, Unternehmensverantwortung, die Förderung der Medienerziehung und den staatlichen Schutzauftrag so miteinander zu verbinden, das das Recht auf Schutz und Förderung beim Aufwachsen mit digitalen Medien gewährleistet werden kann. Landtag Brandenburg Drucksache 6/7651 - 10 - Die Landesregierung hat den Statusbericht zur „Zukunftsstrategie Digitales Brandenburg“ beschlossen und dem Landtag vorgelegt (DS 6/7320). Bis Ende 2018 wird sie eine umfassende Digitalisierungsstrategie für Brandenburg beschließen. Auch die Kultusministerkonferenz legt mit ihrer Strategie „Bildung in der digitalen Welt“ ein klares Handlungskonzept für die Gestaltung einer der größten gesellschaftlichen Herausforderungen unserer Zeit vor. Das Lernen im Kontext der zunehmenden Digitalisierung von Gesellschaft und Arbeitswelt sowie das kritische Reflektieren darüber werden zu integralen Bestandteilen des Bildungsauftrages. Die Jugend- und Familienminister bekräftigen, dass im Hinblick auf die Allgegenwart des Internets der gesetzliche Jugendmedienschutz für neue Medienentwicklungen offen und international anschlussfähig ausgestaltet werden muss und gleichzeitig im Familienalltag bestehen kann. Um diese Ziele zu erreichen, ist es notwendig, eine Kohärenz von JuSchG und JMStV auf hohem Niveau zu erreichen. Die Landesregierung unterstützt diese Ziele und sieht aktuell keinen spezifischen Handlungsbedarf.