Datum des Eingangs: 03.03.2015 / Ausgegeben: 09.03.2015 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/767 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 242 der Abgeordneten Dr. Saskia Ludwig und Rainer Genilke der CDU-Fraktion Drucksache 6/532 Wortlaut der Kleinen Anfrage 242 vom 30.01.2015: Erdgasfahrzeuge in Brandenburg Erdgasfahrzeuge können einen wertvollen Beitrag leisten zum Klimaschutz und sind ein wesentlicher Baustein zukunftsorientierter Mobilität. Laut aktuellen Studien können Verbraucher bei den Kraftstoffkosten bis zu 50% sparen gegenüber den auf Erdöl basierenden Kraftstoffen. Darüber hinaus stoßen Erdgasfahrzeuge in erheblichem Umfang weniger giftige Emissionen aus als Diesel- oder Benzinfahrzeuge. Insbesondere durch die Beimischung von Bio-CNG (Compressed Natural Gas) kann die gute Bilanz von Erdgasfahrzeugen noch weiter optimiert werden. Die Bundesregierung hat angekündigt, die bereits bis 2018 bestehende Steuerbegünstigung für Erdgasfahrzeuge auch darüber hinaus zu verlängern. Wir fragen die Landesregierung: 1. Wie viele Erdgasfahrzeuge wurden im Jahr 2014 im Land Brandenburg zugelassen ? 2. Wie viele Erdgasfahrzeuge sind zum jetzigen Zeitpunkt insgesamt in Brandenburg zugelassen und wie viele davon sind Personenkraftwagen? 3. Wie viele Tankstellen für Erdgas gibt es in Brandenburg? 4. Welchen Anteil am Kraftstoffpreis von Erdgas machen Steuern aus und wie stellt sich dies im Vergleich zu Diesel und Benzin dar? 5. Warum sinkt der Erdgaspreis nicht im gleichen Verhältnis wie andere Kraftstoffpreise ? 6. Unterstützt die Landesregierung den Einsatz von Erdgasfahrzeugen? Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung um die Verbreitung von Erdgasfahrzeugen weiter zu fördern? 7. Welche Mitglieder der Landesregierung nutzen Dienstkraftfahrzeuge mit Erd- gasantrieb? 8. Wie viele Fahrzeuge mit Erdgasantrieb gibt es im Fuhrpark der Ministerien, Landesbetriebe und Landesbehörden und wie groß ist deren Anteil am gesamten Fuhrpark? Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Infrastruktur und Landesplanung die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Erdgasfahrzeuge wurden im Jahr 2014 im Land Brandenburg zugelassen? Zu Frage 1: Im Land Brandenburg wurden nach vorliegenden Angaben der KFZ – Zulassungsstellen im Jahr 2014 481 Erdgas- und Erdgas-Hybrid-Fahrzeuge zugelassen. Frage 2: Wie viele Erdgasfahrzeuge sind zum jetzigen Zeitpunkt insgesamt in Brandenburg zugelassen und wie viele davon sind Personenkraftwagen? Zu Frage 2: Insgesamt sind im Land Brandenburg nach vorliegenden Angaben der KFZ – Zulassungsstellen 3455 Fahrzeuge mit Erdgasantrieb bzw. Hybridfahrzeuge mit Erdgasantrieb zugelassen, davon sind 1954 PKW. Frage 3: Wie viele Tankstellen für Erdgas gibt es in Brandenburg? Zu Frage 3: Im Land Brandenburg sind vom Landesamt für Arbeitsschutz (LAS) 50 Erdgastankstellen nach § 13 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) erlaubt worden. Da es für die Außerbetriebnahme der Anlagen keine Meldepflicht gibt, kann keine Aussage darüber getroffen werden, ob alle vom LAS erlaubten Erdgastankstellen tatsächlich in Betrieb sind. Frage 4: Welchen Anteil am Kraftstoffpreis von Erdgas machen Steuern aus und wie stellt sich dies im Vergleich zu Diesel und Benzin dar? Zu Frage 4: Der Anteil von Energie- und Umsatzsteuer am Kraftstoffpreis von Erdgas, Diesel und Benzin stellt sich wie folgt dar: Kraftstoffart Aktueller Durchschnittspreis Anteil Steuer am Kraftstoffpreis (gerundet) Erdgas 1,109 Euro je kg 39 % Diesel 1,090 Euro je Liter 70 % Benzin (Super) 1,289 Euro je Liter 79 % Frage 5: Warum sinkt der Erdgaspreis nicht im gleichen Verhältnis wie andere Kraftstoffpreise ? Zu Frage 5: Seit einem Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofes im Jahr 2010 dürfen die Preisentwicklungen von Erdgas und Erdöl nicht mehr unmittelbar aneinander gekoppelt werden. Somit ist die Preisentwicklung von Erdgas und Erdöl weitestgehend von An- gebot und Nachfrage des jeweiligen Energieträgers auf dem Weltmarkt abhängig. Diese Trennung hat u.a. dazu geführt, dass während der „Hochpreisphase“ für Kraftstoffe in 2013 Erdgas an Tankstellen deutlich preiswerter war. Frage 6: Unterstützt die Landesregierung den Einsatz von Erdgasfahrzeugen? Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung um die Verbreitung von Erdgasfahrzeugen weiter zu fördern? Zu Frage 6: Das Ministerium für Wirtschaft und Energie (MWE) ist eines von 25 Mitgliedern aus Wirtschaft und Politik in der „Initiative Erdgasmobilität“. Diese unterstützt das Ziel der Bundesregierung, den Anteil von Erdgasfahrzeugen in Deutschland zu steigern. Ein weiteres Ziel der Initiative ist die Erweiterung der Tankstelleninfrastruktur für Erdgasfahrzeuge in Berlin und Brandenburg. Im Rahmen der umweltpolitischen Initiative der Bundesregierung gilt bis zum 31. Dezember 2018 ein deutlich reduzierter Mineralölsteuersatz für Erdgas beim Einsatz im Kfz. Den Gesetzesentwurf der Bundesregierung, welcher die Verlängerung der Energiesteuerermäßigung für klimaschonendes Autogas und Erdgas bis 2025 beinhaltet , hat das Land Brandenburg im Bundesrat befürwortet. Mit einer Verlängerung der Mineralölsteuerermäßigung wird der Einsatz von Erdgasfahrzeugen attraktiver gestaltet und eine weitere Verbreitung ermöglicht. Die Neuanschaffung eines Erdgasfahrzeuges oder die Umrüstung eines Ottomotors zu einem Erdgasfahrzeug wird nach Kenntnis der Landesregierung von regionalen Gasversorgungsunternehmen bezuschusst. Frage 7: Welche Mitglieder der Landesregierung nutzen Dienstkraftfahrzeuge mit Erdgasantrieb ? Zu Frage 7: Durch die Mitglieder der Landesregierung wurden und werden seit dem Bestehen des Fuhrparks des Brandenburgischen Landesbetrieb für Liegenschaften und Bauen ( BLB) keine Dienstfahrzeuge mit Erdgasantrieb genutzt. Frage 8: Wie viele Fahrzeuge mit Erdgasantrieb gibt es im Fuhrpark der Ministerien, Landesbetriebe und Landesbehörden und wie groß ist deren Anteil am gesamten Fuhrpark? Zu Frage 8: Im Fuhrpark der Polizeibehörde und -einrichtungen werden neun Dienstfahrzeuge mit Erdgasantrieb genutzt.