Landtag Brandenburg Drucksache 6/7677 6. Wahlperiode Eingegangen: 22.11.2017 / Ausgegeben: 27.11.2017 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 3033 der Abgeordneten Danny Eichelbaum (CDU-Fraktion) und Björn Lakenmacher (CDU- Fraktion) Drucksache 6/7459 Bekämpfung des Islamismus und Terrorismus in Brandenburg Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommunales die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen der Fragesteller: In den vergangenen Jahren hat sich insbesondere durch die Kriege in Syrien und im Irak die Gefahrenlage in Bezug auf den Islamismus und Terrorismus in Deutschland und auch in Brandenburg verschärft. Im Namen der Terrororganisation Islamischer Staat wurden europaweit Anschläge verübt. 1. Wie viele Personalstellen hatte jeweils in den Jahren 2010 bis 2017 der Verfassungsschutz Brandenburg und wie viele davon waren tatsächlich besetzt? zu Frage 1: Für die Jahre 2010 bis 2014 wird auf die Beantwortung der Kleinen Anfrage Nr. 1659 (Landtagsdrucksache Nr. 6/4267) verwiesen. Die Anzahl der Stellen und die Ist- Besetzung für die Jahre 2015 und 2016 stellen sich wie folgt dar: Jahr Stellen Besetzung 2015 90 90 2016 86 86 Stichtag 01.10.2017: Stellen Ist-Besetzung 90 87 Drei Stellenbesetzungsverfahren sind derzeit noch nicht abgeschlossen. Die mit der Personalbedarfsplanung 2020 für das gesamte Ressort - und damit auch den Verfassungsschutz - vorgesehene Stellensenkung zum 31. Dezember 2020 wurde im parlamentarischen Verfahren zur Haushaltsaufstellung 2017/2018 durch den Entfall von 10 kw-Vermerken zugunsten des Verfassungsschutzes im Ministerialkapitel des Ministeriums des Innern und für Kommunales reduziert. Damit stehen für den Verfassungsschutz 93 Stellen zur Verfügung. Landtag Brandenburg Drucksache 6/7677 - 2 - a) Wie viele Abordnungen zum Verfassungsschutz aus welchen anderen Bereichen gab es jeweils in den Jahren 2010 bis 2017? zu Frage 1 a: Die Anzahl der Abordnungen zu den jeweiligen Stichtagen ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Stichtag Anzahl abgebender Bereich 31.12.2010 7 Polizeibereich 31.12.2011 6 Polizeibereich 31.12.2012 7 Polizeibereich 31.12.2013 5 Polizeibereich 31.12.2014 7 Polizeibereich 31.12.2015 8 Polizeibereich 31.12.2016 12 Polizeibereich 01.10.2017 14 Polizeibereich 1 b) Wie viele Mitarbeiter des Verfassungsschutzes waren jeweils in den Jahren 2010 bis 2017 im Verwaltungsbereich tätig? 1 c) Wurde der Bereich Islamismus und Terrorismus beim Verfassungsschutz in den Jahren 2010 bis 2017 gestärkt? Wenn ja, in welchem Umfang? zu den Fragen 1 b und 1 c: Konkrete Angaben zu den Fragestellungen können unter Berücksichtigung des vorliegenden überwiegenden Geheimhaltungsinteresses der Arbeit des Verfassungsschutzes gegenüber dem parlamentarischen Informationsinteresse nicht erfolgen . Die zwingende Geheimhaltungsbedürftigkeit der Arbeit des Verfassungsschutzes ergibt sich daraus, dass durch eine Offenlegung von Einzelheiten zu Arbeitsweisen, Personaleinsatz , Strategien, Methoden und Erkenntnisstand des Nachrichtendienstes im Hinblick auf die Fragenstellungen dessen Arbeitsfähigkeit und Aufgabenerfüllung erheblich gefährdet wird. Die Landesregierung äußert sich zu den geheimhaltungsbedürftigen Ange- Landtag Brandenburg Drucksache 6/7677 - 3 - legenheiten des Verfassungsschutzes grundsätzlich nur gegenüber der Parlamentarischen Kontrollkommission des Landestages. 2. Wie viele Personalstellen hatte jeweils in den Jahren 2010 bis 2017 der Staatsschutz Brandenburg und wie viele davon waren tatsächlich besetzt? zu Frage 2: Detaillierte Angaben zu stellen- und personalbezogenen Daten können strukturbedingt erst für die Zeit nach der Umsetzung der Polizeistrukturreform gemacht werden. Die Stellenausstattung und der Personalbestand der Bereiche Staatsschutz in der Brandenburger Polizei für die Jahre 2012 bis 2017 sind der nachfolgenden Übersicht zu entnehmen. 01.01. 2012 01.01. 2013 01.01. 2014 01.01. 2015 01.01. 2016 01.07. 2017 Stellensoll 153 150 154 152 156 186 Personalbestand 154 155 160 154 156 183 a) Wie viele Abordnungen zum Staatsschutz aus welchen anderen Bereichen gab es jeweils in den Jahren 2010 bis 2017? zu Frage 2 a: Zu dieser Teilfrage liegen keine Daten vor. b) Wie viele Mitarbeiter des Staatsschutzes waren jeweils in den Jahren 2010 bis 2017 im Verwaltungsbereich tätig? zu Frage 2 b: In den Jahren 2010 bis 2017 war kein Bediensteter aus dem Bereich Staatsschutz im Verwaltungsbereich tätig. c) Wurde der Bereich Islamismus und Terrorismus beim Staatsschutz in den Jahren 2010 bis 2017 gestärkt? Wenn ja, in welchem Umfang? zu Frage 2 c: Im Rahmen der Evaluierung der Polizeistrukturreform wurde zum 01. November 2016 das Dezernat Auswertung/Ermittlungen/Islamismus/PMAK im Landeskriminalamt gebildet und mit 20 Dienstposten untersetzt. Darüber hinaus wird die Abteilung 300 des LKA Zentraler Staatsschutz/Extremismus-/Terrorismusbekämpfung zunächst befristet um weitere 20 Bedienstete personell verstärkt. Davon werden 11 Bedienstete im Dezernat Auswertung/Ermittlungen/Islamismus/PMAK verwendet. 3. Welche islamistischen bzw. terroristischen Organisationen sind wie in Brandenburg tätig oder haben welche Kontakte nach Brandenburg? zu Frage 3: Der Verein „Sächsische Begegnungsstätte e. V.“, der der Muslimbruderschaft nahesteht und dem legalistischen Islamismus zugerechnet wird, versucht auch in Brandenburg Moscheegemeinden aufzubauen. In Brandenburg an der Havel wurde durch diese Organisation ein Gebetsraum eingerichtet. Bestrebungen, die auf eine Radikalisierung schließen lassen, wurden bislang nicht bekannt. Das Personenpotenzial des islamistischen Extremismus setzt sich in Brandenburg aus Einzelpersonen zusammen, die teilweise Kennverhältnisse pflegen und informationell vernetzt sind. Der IS oder andere im sy- Landtag Brandenburg Drucksache 6/7677 - 4 - risch-irakischen Grenzgebiet aktive Terrororganisationen unterhalten nach Erkenntnissen der Sicherheitsbehörden keine organisierten bzw. strukturierten Netzwerke in Brandenburg . Gleichwohl liegen Erkenntnisse vor, wonach einzelne Personen im Namen des IS bzw. diesem angeschlossenen Gruppen Radikalisierungs- und Rekrutierungshandlungen vornahmen und für die Ausreise in das Einflussgebiet des IS warben. Zudem wurden bereits unterschiedliche Arten von Geldtransfers in Richtung der Krisen-/Kriegsregionen Syriens /Iraks festgestellt, bei denen die Möglichkeit besteht, dass diese islamistischen Terrororganisationen zugutekommen könnten. Die tatsächliche weitere Verwendung der Gelder im Ausland ist oftmals schwer bzw. nicht nachweisbar. Ausreisen in die Kampfgebiete, Lichtbilder, auf denen Personen mit der Fahne des „Islamischen Staates“ oder dem „Tauhid “-Finger zu erkennen sind, bieten auch tatsächliche Anhaltspunkte dafür, dass in Brandenburg Personen aktiv sind, die den terroristischen Organisationen „Islamischen Staat“ und die al-Qaida nahen „Jabat Fatah as-Sham“ zuzurechnen sind. 4. Wie viele Personen in Brandenburg waren jeweils in den Jahren 2016 und aktuell 2017 dem Islamismus, dem gewaltbereiten Islamismus, den Gefährdern und den relevanten Personen zuzuordnen (bitte aufgeschlüsselt nach Staatsangehörigkeit)? zu Frage 4: Nach Erkenntnissen der Verfassungsschutzbehörde Brandenburg wurden Ende 2016 etwa 100 Islamisten gezählt (siehe auch Verfassungsschutzbericht 2016). Mitte 2017 belief sich das Personenpotential auf etwa 130. Die Tendenz ist weiter steigend. Nationalität Islamisten Russische Föderation 51 Syrien 40 Afghanistan/Pakistan 16 sonstige 23 Die genaue Anzahl an Personen in Brandenburg, die dem gewaltbereiten Islamismus im Jahr 2016 und/oder im Jahr 2017 mit Stand Oktober 2017 zuzuordnen gewesen waren bzw. wären, lässt sich nicht abschließend trennscharf bestimmen. Eine Eingrenzung der Anzahl gewaltbereiter Islamisten ist aufgrund der hohen Mobilität dieser Personen – auch über Staatsgrenzen hinweg –, des Netzwerkcharakters entsprechender Gruppierungen, der fließenden Abgrenzung zwischen Logistikern und tatsächlichen Gewalttätern und der unbekannten Größe des Dunkelfeldes nicht möglich. Die Frage kann daher insoweit nicht beantwortet werden. Soweit sich die Frage auf die Kategorien der sog. „Gefährder“ und „relevanten Personen“ bezieht, wird auf die Antworten der Landesregierung zu den Fragen 15 und 16 der KA 2496 (LT-Drucksache 6/6272) sowie zur Frage 7 der KA 2608 (LT- Drucksache 6/6548) verwiesen. 5. Wie viele Personen in Brandenburg gehörten jeweils in den Jahren 2016 und aktuell 2017 einer islamistischen oder terroristischen Organisation an (bitte aufgeschlüsselt nach Staatsangehörigkeit)? zu Frage 5: Auf die Antwort zu Frage 4 wird verwiesen. Landtag Brandenburg Drucksache 6/7677 - 5 - 6. Auf welche Landkreise bzw. Polizeiinspektionen verteilen sich in welchem Umfang die Personen, die dem Islamismus, dem gewaltbereiten Islamismus, den Gefährdern und den relevanten Personen zuzuordnen sind? zu Frage 6: Die Personengruppe an sog. „Gefährdern“ und „relevanten Personen“ verteilt sich auf insgesamt sechs Landkreise bzw. kreisfreie Städte im Land Brandenburg. Mit einer weitergehenden Offenlegung der konkreten Verteilung würde der Erkenntnisstand der Sicherheitsbehörden im Rahmen laufender gefahrenabwehrender Ermittlungen diesem betroffenen Personenkreis bekannt gegeben werden. Aus der konkreten territorialen Verteilung dieser Personen ließen sich Rückschlüsse auf polizeiliche Erkenntnisse zu relevanten Zusammenhängen und Beziehungen dieser Personen ziehen. Diese sind geeignet, entsprechende Personen zu intensiverem konspirativem Vorgehen zu bewegen, was für künftige Maßnahmen der Strafverfolgung und/oder Gefahrenabwehr mindestens nachteilig wäre. Die Antwort ist daher als „VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH“ gemäß § 7 Abs.4 VSA-BB einzustufen. Im Übrigen wird auf die Antwort zur Frage 4 verwiesen. 7. Auf welche Landkreise bzw. Polizeiinspektionen verteilen sich in welchem Umfang die Personen, die einer islamistischen oder terroristischen Organisation angehören? zu Frage 7: Die Antwort zur Frage 7 beinhaltet auch Erkenntnisse zu laufenden Ermittlungsverfahren und zu Personen, die zugleich als „Gefährder“ oder „relevante Person“ eingestuft sind. Die Antwort muss daher unter Verweis auf die Erwägungen zur Antwort auf die Frage 6 ebenfalls als „VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH“ gemäß § 7 Abs.4 VSA-BB eingestuft werden. 8. Wie steht das Land Brandenburg im Vergleich mit Bundeszahlen dar (Islamismus, gewaltbereiten Islamismus, Gefährder und relevante Personen)? zu Frage 8: Die entsprechenden Zahlen des Bundes, soweit diese vorliegen, stellen im Wesentlichen eine Aggregation entsprechender Landeszahl dar (z. B. „Gefährder“ und „relevante Personen“). Aus diesem Grund fallen die Zahlen im Land Brandenburg im Vergleich zu den Bundeszahlen absolut betrachtet naturgemäß geringer aus. Im Binnenvergleich der Bundesländer sind die Zahlen zu sog. „Gefährdern“ und „relevanten Personen“ in Ansehung des Bevölkerungsanteils und deren Zusammensetzung relativ betrachtet unauffällig . 9. Wie sehen die Biografien der Islamisten, gewaltbereiten Islamisten, Gefährder und relevanten Personen aus? Welche Kontakte pflegen diese in ihrem Umfeld im Inland insbesondere in Brandenburg und nach Berlin? Welche Reiseaktivitäten und Auslandsverbindungen bestehen? zu Frage 9: Ein Forschungsprojekt, das sich mit den Biografien von Islamisten in Brandenburg befasst, gibt es bislang nicht. Bei der übergroßen Mehrzahl der Islamisten handelt es sich um irreguläre Migranten. Ein großer Anteil der Islamisten, die in Brandenburg ihren Wohnsitz haben, orientiert sich nach Berlin. In Einzelfällen sind auch Kontakte ins Ausland bekannt. Die Antwort zur Frage 9 beinhaltet auch Erkenntnisse zu laufenden Ermittlungsverfahren und zu Personen, die zugleich als „Gefährder“ oder „relevante Person“ eingestuft sind. Die Antwort muss daher für diesen Personenkreis als „VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH“ gemäß § 7 Abs.4 VSA-BB eingestuft werden, da Ermittlungser- Landtag Brandenburg Drucksache 6/7677 - 6 - kenntnisse zu Reiseaktivitäten, Auslandsverbindungen und Kontaktstellen offengelegt werden würden, was ein weiteres Aufhellen etwaiger Netzwerke und Strukturen künftig erschweren würde. 10. Wie ist das bundesweit abgestimmte Maßnahmenkonzept zum Umgang mit Gefährdern ausgestaltet? zu Frage 10: Der Katalog der „Standardmaßnahmen bei Gefährdern und relevanten Personen “ wurde von der Innenministerkonferenz vereinbart und wird stetig fortgeschrieben. Die darin erfassten Standardmaßnahmen sind grundsätzlich von allen Polizeibehörden durchzuführen. Optionale Maßnahmen sind einzelfallabhängig und phänomenspezifisch zu prüfen. Grundsätzlich ist dieser Katalog für alle Standardmaßnahmen verbindlich. Zu den Standardmaßnahmen zählen beispielhaft die Speicherungen in Datenbanken (z. B. Antiterror-Datei (ATD) und Schengener Informationssystem (SIS)), Informationsaustausch, Gefährderansprachen, Ausreisebeschränkungen und Meldeauflagen. Zu dem Katalog gehören aber auch optionale Maßnahmen, wie Observation, Einsatz technischer Mittel, TKÜ etc., die einzelfallabhängig zu prüfen sind. Wann und in welchem Umfang die Polizeibehörden die optionalen Maßnahmen einsetzen, ergibt sich aus den jeweiligen landesrechtlichen Voraussetzungen und dem Ermessen der zuständigen Behörden. Die Standardmaßnahmen sehen in dem Fall einer länderübergreifenden Abweichung zwischen Wohnsitz und tatsächlichem Aufenthaltsort des Gefährders vor, dass die Zuständigkeit für die polizeilichen Maßnahmen zwischen den tangierten Behörden festzulegen und die Weitergabe der Informationen zu koordinieren ist. 11. Welche polizeilichen Eingriffsbefugnisse in den Polizeigesetzen der anderen Bundesländer und im Bund sind weitergehend ausgestaltet als im Polizeigesetz Brandenburg bzw. nicht in diesem enthalten? zu Frage 11: Die Landesregierung wendet ausschließlich das Brandenburgische Polizeigesetz an. Eine vergleichende Synopse zu übrigen sechzehn Polizeigesetzen als Ausfluss einer juristischen Bewertung liegt der Landesregierung - auch vor dem Hintergrund der derzeitigen bundesweiten Bestrebungen zur Änderung der Polizeigesetze - nicht vor. 12. Welche Eingriffsbefugnisse des Verfassungsschutzes in den Verfassungsschutzgesetzen der anderen Bundesländer und im Bund sind weitergehend ausgestaltet als im Verfassungsschutzgesetz Brandenburg bzw. nicht in diesem enthalten? zu Frage 12: Im Vergleich zur Gesetzgebung in Bund und Ländern verfügt die Verfassungsschutzbehörde Brandenburg derzeit mangels Ermächtigungsgrundlage nicht über die nachfolgenden Befugnisse: Einsatz des sog. IMSI-Catchers, verdeckter Zugriff auf informationstechnische Systeme, besondere Auskunftsverlangen gegenüber Luftfahrtunternehmen, Kreditinstituten, Finanzdienstleistungsinstituten, Finanzunternehmen sowie Telekommunikationsdiensten , Wohnraumüberwachung im Schutzbereich des Artikel 13 Grundgesetz und Bestandsdatenauskunft nach dem Telekommunikationsgesetz. Landtag Brandenburg Drucksache 6/7677 - 7 - 13. Gegen wie viele der Islamisten, gewaltbereiten Islamisten, Gefährder und relevanten Personen im Land Brandenburg liegt ein Haftbefehl vor? Soweit diese bisher nicht vollstreckt wurden, welche Gründe liegen dafür vor? 14. Wie viele Islamisten, gewaltbereite Islamisten, Gefährder und relevante Personen befinden sich derzeit in Haft im Land Brandenburg? zu den Fragen 13 und 14: Eine Einordnung bzw. Erfassung von Personen als Islamisten oder gewaltbereite Islamisten erfolgt weder durch die Staatsanwaltschaften noch durch den Justizvollzug. Die Anzahl der aufgrund strafprozessualer Haftbefehle in Haft befindlicher Personen, die im Land Brandenburg als Gefährder bzw. relevante Personen eingestuft sind, liegt derzeit im niedrigen einstelligen Bereich. Von Auskünften über nähere Einzelheiten zu Haftbefehlen und deren Vollstreckbarkeit sieht die Landesregierung im Rahmen der Beantwortung einer Kleinen Anfrage im Übrigen ab, da gerade im Hinblick auf die niedrige Zahl von Gefährdern und relevanten Personen im Land Brandenburg (vgl. Antwort zu Frage 4) ansonsten die Gefahr bestände, dass diese Personen bei einer weiter gehenden Beantwortung Rückschlüsse auf gegen sie gerichtete Strafverfolgungs- oder - vollstreckungsmaßnahmen ziehen könnten. 15. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung zur Nachwuchsrekrutierung von Islamisten , gewaltbereiten Islamisten, Gefährdern und relevanten Personen in Brandenburg und im Internet? Wo und wie findet diese statt? zu Frage 15: Bislang sind nur wenige Versuche der Rekrutierung in Brandenburg festzustellen . In einem Fall wurden in einem Asylbewerberwohnheim Flyer der AL-Nur Moschee, einem salafistischen Hotspot in Berlin, festgestellt. Bekannt geworden sind Fälle, in denen Islamisten sich quasi als Sozialarbeiter betätigen und durch Dienstleistungen zumindest zur Rekrutierung beigetragen haben. Solche Dienstleistungen sind Beratung und Begleitung im Umgang mit Behörden, Dolmetscher- und Übersetzertätigkeiten, religiöse Belehrung bzw. Mission, Streitschlichtungen zwischen Muslimen, Vermittlung von salafistischen Anlaufadressen und Ansprechpartnern in Berlin. Salafisten und Jihadisten nutzen außerdem soziale Netzwerke in hohem Maße zur Verbreitung ihrer Propaganda. Es liegen der Landesregierung allerdings keine Hinweise auf Propaganda im deutschsprachigen Bereich vor, die explizit darauf gerichtet ist, Flüchtlinge zu radikalisieren. Im Zuge der Zuwanderung und einem damit verbundenen Anstieg des muslimischen Bevölkerungsanteils auch in Brandenburg ist vermehrt die Einrichtung von Gebetsstätten in verschiedenen brandenburgischen Städten und Gemeinden feststellbar. Dies ist vom Grundgesetz und der darin verankerten Religionsfreiheit gedeckt. Extremistische Predigten bzw. Radikalisierungen sind der Landesregierung bislang nicht bekannt geworden.