Landtag Brandenburg Drucksache 6/7681 6. Wahlperiode Eingegangen: 21.11.2017 / Ausgegeben: 27.11.2017 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 3057 des Abgeordneten Steeven Bretz (CDU-Fraktion) Drucksache 6/7506 Arbeitsbedingungen von Honorarlehrkräften an der Volkshochschule Potsdam Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Bildung, Jugend und Sport die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung des Fragestellers: Die Lehrkräfte der Volkshochschule (VHS) Potsdam haben sich aktuell zu einer Initiative zusammengeschlossen, um bessere Arbeitsbedingungen - insbesondere für die Sprachdozentinnen und Sprachdozenten - zu erreichen. Ihre Ziele: höhere Entlohnungen und feste Teilzeit- oder Vollzeitanstellungen. An der VHS Potsdam unterrichten viele Honorarlehrkräfte, deren Arbeitsbedingungen unsicher sind. Trotz eines Hochschulabschlusses verdienten sie deutlich weniger als fest angestellte Lehrkräfte, so die VHS-Initiative. Die VHS Potsdam gilt u.a. als eine der wichtigsten Einrichtungen hinsichtlich der Integration von Flüchtlingen in der Landeshauptstadt. Vorbemerkung der Landesregierung: Die Zuständigkeit für die Fragen 2 bis 8 liegt nicht bei der Landesregierung, daher liegen hierzu auch keine Daten vor. Jedoch wurde die Landeshauptstadt Potsdam um Zuarbeit zur Beantwortung gebeten, die hier eingearbeitet wurde. 1. Wie bewertet die Landesregierung die Forderungen der „VHS-Initiative Honoraranpassung und Festanstellung“ und die Situation der freiberuflichen Lehrkräfte an der Volkshochschule Potsdam hinsichtlich der vorliegenden arbeitsvertraglichen und -rechtlichen Bedingungen (Freiberuflichkeit, Honorarhöhe, Sozialversicherungsstatus etc.? zu Frage 1: Die Kursleitenden fordern für Personen mit einer hohen Anzahl von Unterrichtsstunden Teilzeit- oder Vollzeitstellen. Für andere Kursleitende wird eine Erhöhung der Honorare auf das Niveau in Integrationskursen gefordert sowie Zuschüsse zu u. a. Sozialbeiträgen . Für die Lehrtätigkeiten an anerkannten Weiterbildungseinrichtungen bedarf es qualifizierten Personals. Die Honorarhöhen sollen die pädagogische und fachliche Qualifikation der Lehrkräfte berücksichtigen, wie von der Initiative gefordert. Diesem Ziel tragen die „Verwaltungsvorschriften über die Gewährung von Honoraren bei der Mitwirkung an/Durchführung von Veranstaltungen im Geschäftsbereich des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport“ Rechnung, die auch die Volkshochschule Potsdam im Rahmen der Grundversorgung gemäß Brandenburgischem Weiterbildungsgesetz anzuwenden hat. Die Forderungen der Initiative sind jedoch sehr weitreichend: Es entspricht der bundesweiten Praxis der Volkshochschulen bzw. Weiterbildungseinrichtungen , dass Kurse überwiegend von freiberuflichen Honorarkräften durchgeführt werden. Es gibt Honorarkräfte, die nur wenige Kursstunden geben und über andere primäre Ein- Landtag Brandenburg Drucksache 6/7681 - 2 - kommensquellen verfügen. Andere Honorarkräfte erwirtschaften ihr Einkommen überwiegend im Rahmen einer Honorartätigkeit für Volkshochschulen, teilweise auch für verschiedene Volkshochschulen oder Einrichtungen der Weiterbildung in freier Trägerschaft. Der Landesregierung liegen hierzu keine Daten vor. Wenn an der Volkshochschule Potsdam 155 Honorarkräfte im Herbsttrimester 2017 insgesamt 257 Kurse geben (jetzige Planung), unterrichtet jede Honorarkraft im Durchschnitt weniger als zwei Kurse, was auf im Durchschnitt geringe Kurszahlen und damit Unterrichtsstunden je Honorarkraft hindeutet. Es ist vor dem Hintergrund dieser Zahlen fraglich, ob die Forderung überhaupt ein Problem einer relevanten Zahl von Honorarkräften adressiert. Eine arbeitsrechtliche oder sozialrechtliche Bewertung der ersten Forderung bzw. der Situation der Lehrkräfte setzt jedenfalls Kenntnisse der individuellen Beschäftigungsverhältnisse voraus, über die die Landesregierung nicht verfügt. Im Übrigen wird auf die Vertragsfreiheit der Vertragspartner hingewiesen. Die Honorare der Volkshochschule Potsdam wurden stufenweise erhöht von 22,50 Euro im Jahr 2014 auf 30,00 Euro (je 45 Minuten) seit dem 01.01.2017 (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung Potsdam vom 03.12.2014), wodurch sich die Situation der Kursleitenden bereits deutlich verbessert hat. Höhere Honorare werden mit Verweis auf Honorarhöhen bei Integrationskursen gefordert. Für Lehrkräfte in Integrationskursen bestehen strenge formale Qualifikations- und Zulassungsanforderungen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, die für andere Volkshochschulkurse nicht gelten. Insofern erscheint diese Vergleichsgröße nicht passend. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 7 der Kleinen Anfrage 339 vom 27.02.2015 hingewiesen, die für 2015 höhere durchschnittliche Honorarsätze an der Volkshochschule Potsdam als an allen anderen Brandenburger Volkshochschulen ausweist. 2. Wie hat sich die Höhe der Finanzierung der Volkshochschule Potsdam durch a) die Kommune b) die Entgelte von Teilnehmern c) den Zuschuss des Landes d) sonstiger Einnahmen in den Jahren 2014 - 2017 entwickelt? zu Frage 2: Tabelle 1: Finanzierung der Volkshochschule Potsdam (2014 – 2017) 2014 2015 2016 Plan 2017 a) Finanzierung durch die Kommunen 322.300 € 503.900 € 399.500 € 791.400 € b) Entgelte von Teilnehmenden 755.200 € 757.800 € 951.100 € 701.000 € c) Zuschüsse des Landes (GrV BbgWBG) 81.000 € 92.265 € 90.300 € 86.000 € Zuschüsse des Landes (Grundbildungszentrum ) - 9.943 € 73.800 € 49.900 € d) sonstige Einnahmen 28.900 € 16.500 € 19.500 € 10.500 € Gesamt 1.187.400 € 1.380.408 € 1.534.200 € 1.502.900 € Quelle: Landeshauptstadt Potsdam, Geschäftsbereich 2 3. Wie hat sich der prozentuale Anteil an der Gesamtfinanzierung der Volkshochschule Potsdam 1. der Kommune 2. der Entgelte von Teilnehmern 3. der Landeszuschüsse Landtag Brandenburg Drucksache 6/7681 - 3 - 4. sonstiger Einnahmen in den Jahren 2014 - 2017 entwickelt? zu Frage 3: Tabelle 2: Anteilige Finanzierung der Volkshochschule Potsdam (2014 – 2017) 2014 2015 2016 2017 Finanzierung durch die Kommunen 27 % 36 % 26 % 48 % Entgelte von Teilnehmenden 64 % 55 % 62 % 43 % Zuschüsse des Landes (GrV BbgWBG) 7 % 7 % 6 % 5 % Zuschüsse des Landes (Grundbildungszentrum) - 1 % 5 % 3 % sonstige Einnahmen 2 % 1 % 1 % 1 % Gesamt 100 % 100 % 100 % 100 % Quelle: Landeshauptstadt Potsdam, Geschäftsbereich 2 4. Wie viele Lehrende gibt es an der Volkshochschule Potsdam, und über welche Qualifikation verfügen sie (bitte Unterscheidung nach Frauen/ Männern)? zu Frage 4: Im Herbsttrimester (September bis Dezember) gibt es 155 Dozentinnen und Dozenten an der Volkshochschule Potsdam. Insgesamt lehren 101 Frauen und 54 Männer in diesem Trimester freiberuflich als Dozentin bzw. Dozent an der VHS. 97 Prozent der Dozentinnen und Dozenten der Volkshochschule Potsdam verfügen über einen Hochschulabschluss . Drei Prozent haben eine abgeschlossene Berufsausbildung und entsprechende Fachqualifikationen für den Unterricht. 5. Wie viele Personen (Frauen/ Männer?) unterrichten freiberuflich in der VHS Potsdam und wie viele Kurse unterrichten sie? Welchem prozentualen Anteil an der Gesamtkurszahl entspricht dies? zu Frage 5: An der Volkshochschule Potsdam arbeiten alle Dozentinnen und Dozenten auf der Basis von Honorarverträgen und somit freiberuflich. Sie unterrichten - vorausgesetzt alle Kurse finden auch statt - in diesem Herbsttrimester 257 Kurse. Insgesamt lehren 101 Frauen und 54 Männer in diesem Trimester freiberuflich als Dozentin bzw. Dozent an der VHS. 6. Wie viele Sprachdozentinnen und Sprachdozenten (bitte die jeweilige Anzahl angeben) unterrichten in der VHS Potsdam und wie hoch ist die Anzahl der Sprachkurse „Deutsch als Fremdsprache“ (bitte die Anzahl der Kursteilnehmer/ Kurs angeben)? zu Frage 6: Insgesamt unterrichten 40 Dozentinnen und Dozenten im Bereich Fremdsprachen und 14 Dozentinnen und Dozenten Deutsch als Fremdsprache. Bei den vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge geförderten Kursen unterrichten sieben Dozentinnen. Die Durchschnittsbelegung in Integrationskursen beträgt 22 Teilnehmerinnen und Teilnehmer . Landtag Brandenburg Drucksache 6/7681 - 4 - 7. Durch wen und nach welchen Kriterien werden die Unterrichtshonorare der Lehrkräfte an der Volkshochschule Potsdam festgelegt? zu Frage 7: Die Höhe des Honorars wird in der Honorarordnung der Volkshochschule festgelegt . Diese datiert vom 12. Juli 2002 und wurde von der Stadtverordnetenversammlung Potsdam beschlossen sowie im Amtsblatt 09/2002 der Landeshauptstadt Potsdam veröffentlicht . Eine Honorarerhöhung wurde durch am 3. Dezember 2014 beschlossen. In dem Beschluss heißt es: „Die Stadtverordnetenversammlung spricht sich dafür aus, die Entgelte für Kursleiter*innen an der Volkshochschule bis zum 01.01.2017 auf 30 €/Stunde zu erhöhen. Die Erhöhung soll ab dem 01.01.2015 in gleichmäßigen Jahresschritten erfolgen. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Mehrkosten bereits in die Haushaltsentwürfe einzustellen.“ Der Beschluss wurde umgesetzt. 8. Wie hoch ist das durchschnittliche Honorar pro Unterrichtseinheit an der Volkshochschule Potsdam? zu Frage 8: An der Volkshochschule Potsdam werden im Rahmen von Honorarverträgen 30 Euro pro Unterrichtsstunde (45 Minuten) in allen Fachbereichen bezahlt, das entspricht einem Stundenlohn von 40 Euro (brutto). Bei den vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge geförderten Kursen entspricht das Honorar bundesweit 35 Euro pro Unterrichtseinheit , das entspricht einem Stundenlohn von 46,60 Euro (brutto). 9. Wie errechnet sich die Höhe des Zuschussbetrages des Landes für die Grundversorgung nach dem Brandenburgischen Weiterbildungsgesetz und inwieweit sind Veränderungen geplant? zu Frage 9: Die Gesamthöhe der Förderung der Grundversorgung nach dem Brandenburgischen Weiterbildungsgesetz im Land wird mit dem Landeshaushalt festgelegt. Die Förderung der Grundversorgung richtet sich vom Land an die Kreise und kreisfreien Städte als Zwischenempfänger. Eine Förderhöhe wird dabei gemäß § 5 der Weiterbildungsverordnung einer Zahl von Unterrichtseinheiten zugeordnet. Die Landesmittel werden in Abhängigkeit des Verhältnisses der jeweiligen Einwohnerzahlen auf die Kreise und kreisfreien Städte verteilt. Die Kreise und kreisfreien Städte leiten die Zuwendung an die im Kreis bzw. der kreisfreien Stadt gemäß Brandenburgischem Weiterbildungsgesetz anerkannten Weiterbildungseinrichtungen als Letztempfänger weiter. Die Verteilung der Förderung auf kommunaler Ebene zwischen den dort aktiven Weiterbildungseinrichtungen erfolgt auf Ebene des Kreises bzw. der kreisfreien Stadt. Eine Veränderung dieses Verfahrens ist von der Landesregierung nicht beabsichtigt. 10. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, um die arbeitsvertragliche und arbeitsrechtliche Situation der Potsdamer VHS-Honorarlehrkräfte zu verbessern? 11. Inwiefern sieht die Landesregierung Möglichkeiten, um die arbeitsvertragliche und arbeitsrechtliche Situation der Potsdamer VHS-Sprachdozentinnen und Sprachdozenten zu verbessern? Landtag Brandenburg Drucksache 6/7681 - 5 - zu den Fragen 10 und 11: Eine direkte Einflussnahme der Landesregierung auf die arbeitsvertragliche und arbeitsrechtliche Situation der Honorarlehrkräfte an anerkannten Weiterbildungseinrichtungen (darunter die Volkshochschule Potsdam) ist im Brandenburgischen Weiterbildungsgesetz nicht vorgesehen. Das Land kann indirekt durch die Höhe der Förderung der Grundversorgung der Weiterbildung auf die Möglichkeiten der anerkannten Weiterbildungseinrichtungen Einfluss nehmen, die Bedingungen für Honorarkräfte zu verändern.