Landtag Brandenburg Drucksache 6/7685 6. Wahlperiode Eingegangen: 23.11.2017 / Ausgegeben: 28.11.2017 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 3045 des Abgeordneten Péter Vida (fraktionslos) Drucksache 6/7486 Schulvisitation Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Bildung, Jugend und Sport die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung des Fragestellers: In den Schulen des Landes Brandenburg werden in bestimmten Zeitabständen sogenannte Schulvisitationen durchgeführt. Zuständig und federführend hierfür sind die 4 Schulämter. Eine solche angekündigte Schulvisitation ist in den betreffenden Schulen immer mit viel Vorbereitungsaufwand verbunden und die Darstellung der Ergebnisse erzeugen bei der Lehrerschaft nicht immer die Einsicht in die Notwendigkeit dieser Visitationen. Vorbemerkung der Landesregierung: Nach Veröffentlichung der ersten PISA-Ergebnisse im Jahr 2000 wurden deutschlandweit eine Reihe von Maßnahmen ergriffen, um die Schulleistungsergebnisse zu verbessern, wie z. B. die Einführung von Bildungsstandards und die Entwicklung von Vergleichsarbeiten für die Grundschulen und weiterführenden Schulen in den Jahrgangsstufen 3 und 8. Die Schulvisitation wurde zur Sicherung der Schulqualität und zur Gewährleistung von landesweiten Mindeststandards für alle öffentlichen Schulen des Landes Brandenburg zum Schuljahr 2005/2006 eingeführt. Im Rahmen der externen Qualitätsanalyse bekommen die Schulen konkrete Hinweise auf Entwicklungsbedarfe und mögliche Schwächen in der Schul- und Unterrichtsqualität. Gleichzeitig erhalten die Schulen wertschätzende Bestätigung für ihre innerschulischen Erfolge und somit Bestärkung für die nächsten Entwicklungsschritte. Das Interesse der Schulöffentlichkeit an den Ergebnissen der Schulvisitation ist hoch. Von daher werden die Kurzberichte auch in den Schulporträts im Internet veröffentlicht. 1. Hat jedes Schulamt ein eigenes Visitationsteam und wenn ja aus wieviel Personen besteht dieses in der Regel? zu Frage 1: Die Schulvisitation des Landes Brandenburg ist als System der externen Evaluation von Schulqualität dem Landesinstitut für Schule und Medien (LISUM) zugeordnet und nicht den staatlichen Schulämtern. Eine regionale Zuordnung der Visitatorinnen und Visitatoren gibt es nicht. Eine konkrete Visitation an einer Schule wird von mindestens zwei Personen durchgeführt (je nach Schulgröße können es auch mehr sein). Die Zusammensetzung der Teams wechselt hierbei. Landtag Brandenburg Drucksache 6/7685 - 2 - 2. Sind die Mitglieder dieser Visitationsteams dauerhaft als Visitatoren angestellt oder handelt es sich hierbei um Pädagogen, die nur für eine anstehende Visitation aus dem Schulbetrieb herausgelöst werden? zu Frage 2: Die Schulvisitatorinnen und Schulvisitatoren des Landes Brandenburg sind teilweise fest im LISUM für diese Aufgabe angestellt, teilweise handelt es sich um Lehrkräfte , die für ihre Visitationstätigkeit in unterschiedlichem Umfang an das LISUM abgeordnet sind. In Abhängigkeit vom Tätigkeitsumfang ist von den Visitatorinnen und Visitatoren eine unterschiedliche Anzahl von Visitationen pro Schuljahr zu absolvieren. 3. Wenn Frage 2 mit Ja beantwortet wird, sind die Visitatoren dauerhaft das ganze Jahr über mit Visitationen und deren Vor- und Nachbereitung beschäftigt? zu Frage 3: Festangestellte Visitatorinnen und Visitatoren sind dauerhaft mit Visitationen, deren Vor- und Nachbereitung sowie weiteren damit im Zusammenhang stehenden Aufgaben beschäftigt. 4. In welchem Rhythmus finden diese Visitationen für gewöhnlich statt? zu Frage 4: Die Visitationen fanden bisher in einem 5-jährigen Rhythmus an einer Schule statt. Jede öffentliche Schule des Landes Brandenburg wurde damit seit Beginn der Schulvisitation zweimal visitiert. Derzeit wird eine Visitation aller Ganztagsschulen vorgenommen . Ab dem Schuljahr 2018/2019 beginnt dann ein neuer Durchgang, in dem sich der Zeitpunkt der Visitation an der fachlichen Dringlichkeit der Schule orientiert. 5. Unterliegen alle Schulformen und unabhängig von der Trägerschaft dieser Visitation? zu Frage 5: Es werden alle öffentlichen Schulen des Landes Brandenburg unabhängig von der Schulform visitiert. 6. Werden bei der Visitation alle an der jeweiligen Schule gelehrten Fächer mit einbezogen oder gibt es jeweils nur Schwerpunktfächer? zu Frage 6: Die Schulvisitation nimmt nicht den Fachunterricht im Detail in den Blick, sondern untersucht die Unterrichtsqualität der gesamten Schule. Dazu finden Unterrichtsbesuche nach Möglichkeit in allen Fächern statt und bei einer möglichst breiten Zahl von Lehrkräften. Zum allgemeinen Ablauf und Verfahren der Schulvisitation wird des Weiteren auf das „Handbuch Schulvisitation im Land Brandenburg“1 verwiesen. 7. Was sind neben pädagogischen Erkenntnissen die Ziele dieser Visitationen? Ich denke da z.B. an Feststellung von Personalproblemen oder fehlenden Unterrichtsräumen oder fehlenden Unterrichtsmaterial? 1 http://bildungsserver.berlin-brandenburg.de/fileadmin/bbb/schule/schulentwicklung/Evaluation/Schulvisitation_BB/3D/2017-03- 15_Handbuch_GT.pdf Landtag Brandenburg Drucksache 6/7685 - 3 - zu Frage 7: Der im Abschluss einer Visitation erstellte Bericht liefert Informationen zum Stand der Schul- und Unterrichtsentwicklung einer Schule, gegliedert nach einzelnen Qualitätsbereichen , die im „Orientierungsrahmen Schulqualität. Ein Handbuch für gute Schulen im Land Brandenburg“2 ausgewiesen sind. Im Bericht werden auch die aktuellen personellen , materiellen und räumlichen Voraussetzungen der Schule benannt. 8. Wie oder von wem wird die Abstellung kritischer Feststellungen realisiert bzw. wer ist dafür verantwortlich? zu Frage 8: Der abschließende Bericht wird der Schule, dem Schulträger sowie der unteren Schulaufsicht zur Verfügung gestellt. Es liegt an diesen Beteiligten, aus den Ergebnissen entsprechende Erkenntnisse und Handlungsbedarfe abzuleiten. 2 http://bildungsserver.berlinbranden - burg.de/fileadmin/bbb/schule/schulentwicklung/schulqualitaet/orientierungsrahmen_schulqualitaet/Orientierungsrahmen_Schulqualitaet. pdf