Landtag Brandenburg Drucksache 6/7687 6. Wahlperiode Eingegangen: 23.11.2017 / Ausgegeben: 28.11.2017 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 3085 des Abgeordneten Sven Petke (CDU-Fraktion) Drucksache 6/7550 Förderung der Immobilie Markt 33 in Luckenwalde Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Infrastruktur und Landesplanung die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung des Fragestellers: Die Immobilie Markt 33 in Luckenwalde ist in den vergangenen Jahren mit öffentlichen Mitteln saniert worden. Vorausgegangen war eine Löschung des Gebäudes aus der Denkmalliste (Einzeldenkmal), da nur so eine wirtschaftliche Nutzung des Gebäudes möglich gewesen sei. 1. In welcher Höhe wurde und wird die Sanierung des Gebäudes durch öffentliche Mittel seit 1. Januar 2015 unterstützt? zu Frage 1: In das Objekt flossen Städtebaufördermittel in Höhe von 548.631,65 Euro (Bund/Land/Kommune zu je einem Drittel). 2. Welche Förderprogramme des Landes wurden dafür in Anspruch genommen? zu Frage 2: Für die Sanierungsmaßnahme wurden Mittel aus dem Bund/Länder-Programm „Aktive Stadtzentren“ (ASZ) in Anspruch genommen. 3. Welche Auflagen zur Nutzung sind mit der Förderung durch die öffentlichen Mittel verbunden ? zu Frage 3: In den Nebenbestimmungen zu o.g. Förderungen ist geregelt, dass sich der/die Eigentümer/in gegenüber der Gemeinde vertraglich verpflichten muss, die Maßnahme entsprechend den Gesamtmaßnahmenzielsetzungen und unter Vereinbarung der vorgegebenen Zweckbindungsfrist durchzuführen. Für die Nutzung der ersten Etage (Saal und Nebenbereich inkl. Küche, Sanitäreinrichtungen) und den barrierefreien Erschließungstrakt wurde von der Stadt mit dem Eigentümer ein Vertrag geschlossen, der die unentgeltliche Nutzung des Saales sowie des Erschließungs-, Sanitär- und Küchenbereiches durch die Stadt Luckenwalde vorsieht. Der Vertrag wurde über die gesamte Zweckbindungsdauer von 25 Jahren geschlossen.