Landtag Brandenburg Drucksache 6/7689 6. Wahlperiode Eingegangen: 23.11.2017 / Ausgegeben: 28.11.2017 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 3084 der Abgeordneten Danny Eichelbaum (CDU-Fraktion) und Sven Petke (CDU-Fraktion) Drucksache 6/7549 Sperrung der B 101 für Filmarbeiten Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Infrastruktur und Landesplanung die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Fragesteller: In den letzten Wochen war die B 101 zwischen Ludwigsfelde und Jüterbog mehrfach aufgrund von Filmarbeiten gesperrt. 1. Aus welchem Grund war die B 101 zwischen Ludwigsfelde und Jüterbog in den letzten Wochen gesperrt? Wer war der Antragsteller? zu Frage 1: Die B101 Abschnitt 545 war im Jahr 2017 dreimal wegen Filmaufnahmen gesperrt . Die Antragsteller waren die PANDORA FILM Produktion GmbH, die NEUESUPER Produktions GmbH und Co. KG und die element-e filmproduktion GmbH. 2. Wie oft wurde die B 101 in diesem Abschnitt in den letzten 5 Jahren aufgrund ähnlicher Sondernutzungen gesperrt? zu Frage 2: 2016 - 3 Sperrungen, 2015 - 2 Sperrungen, 2014 - 4 Sperrungen. Für die vorangegangenen Jahre liegt der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Teltow-Fläming kein Datenmaterial mehr vor. 3. Welche rechtlichen Grundlagen und Kriterien werden für die Sperrung aufgrund einer Sondernutzung (Dreharbeiten) angewandt? zu Frage 3: Bei Dreharbeiten auf Bundesfernstraßen handelt es sich um Sondernutzungen nach § 8 FStrG. Diese sind bei der Straßenbaubehörde bzw. bei Ortsdurchfahrten bei der jeweiligen Gemeinde mit Zustimmung der Straßenbaubehörde zu beantragen. Wenn allgemeine Drehgenehmigungen oder Einzelerlaubnisse nach § 8 FStrG erteilt sind, erfolgen verkehrsrechtliche Anordnungen nach § 45 Abs. 1 StVO. 4. Welche Kriterien und Zusagen waren mit der Sperrung in den letzten Wochen verbunden ? Landtag Brandenburg Drucksache 6/7689 - 2 - zu Frage 4: Nach Auskunft der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Teltow-Fläming erfolgte die Erlaubniserteilung und die verkehrsrechtliche Anordnung ausschließlich auf der Grundlage der StVO unter Beteiligung des Landesbetriebes Straßenwesen als zuständigen Baulastträger und der Polizei. Sofern von allen beteiligten Behörden keine Einwände erhoben wurden, erfolgte die Anordnung und ggf. Erlaubniserteilung unter Beachtung der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs. Weitergehende Zusagen wurden nicht getroffen . 5. Welche Einnahmen wurden durch wen durch die jetzige Sperrung für die Sondernutzung generiert? zu Frage 5: Nach Auskunft der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Teltow-Fläming wurde eine Sondernutzungsgebühr in Höhe von 250 Euro zuzüglich einer Verwaltungsgebühr in Höhe von 125 Euro erhoben. Die Einnahmen sind dem Landesbetrieb Straßenwesen zugeflossen. 6. Welche Einnahmen wurden durch die Sperrungen der letzten 5 Jahre für ähnliche Sondernutzungen insgesamt vereinnahmt? zu Frage 6: Für den Zeitraum der letzten 5 Jahre können hierzu keine Angaben gemacht werden, da die Gebühreneinnahmen nur allgemein Werbeveranstaltungen und Ähnlichem zugeordnet werden und eine nachträgliche Zuordnung zu Filmaufnahmen nicht mehr möglich ist.