Datum des Eingangs: 03.03.2015 / Ausgegeben: 09.03.2015 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/770 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 252 des Abgeordneten Rainer Genilke der CDU-Fraktion Drucksache 6/542 Wortlaut der Kleinen Anfrage 252 vom 02.02.2015 Verkehrstote in Brandenburg Das Land Brandenburg hatte im Jahr 2013 im Vergleich der Deutschen Bundeslän- der bezogen auf die Einwohnerzahl die meisten Verkehrstoten zu verzeichnen. Als Hauptursachen für tödliche Verkehrsunfälle weist die Statistik überhöhte Geschwin- digkeit, zu geringen Sicherheitsabstand, Missachtung der Vorfahrt und Alkohol aus. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Verkehrstote gab es in Brandenburg im Jahr 2014? 2. Wie definiert die Landesregierung einen „Verkehrstoten“? 3. Gibt es bundeseinheitliche Vorschriften zu dieser Definition? Wie definieren an- dere Bundesländer einen „Verkehrstoten“? 4. Hat sich diese Definition in den letzten zehn Jahren verändert (gegebenenfalls bitte erläutern)? 5. Gibt es einen Zeitraum, zwischen Verkehrsunfall und Todeszeitpunkt, nach des- sen Überschreitung eine Person, welche an den Folgen eines Verkehrsunfalls ge- storben ist, nicht mehr als „Verkehrstoter“ im Sinne der Statistik zählt? 6. Falls Frage 4 mit „Ja“ beantwortet wurde: Wie viele Menschen sind in Branden- burg pro Jahr in den Jahren 2009 bis 2014 in Folge eines Verkehrsunfalles gestor- ben (unabhängig vom Zeitraum zwischen Unfall und Todeszeitpunkt)? 7. Welche Schritte wird die Landesregierung unternehmen, um die Zahl der Ver- kehrstoten zu senken? Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Infrastruktur und Lan- desplanung die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Verkehrstote gab es in Brandenburg im Jahr 2014? Zu Frage 1: Nach einer vorläufigen Auswertung wurden im Jahre 2014 139 Verkehrsteilnehmer bei Verkehrsunfällen im Land Brandenburg tödlich verletzt. Frage 2: Wie definiert die Landesregierung einen „Verkehrstoten“? Zu Frage 2: Als Verkehrstote werden Verunglückte (auch Mitfahrer) erfasst, die innerhalb von 30 Tagen an den Folgen eines Straßenverkehrsunfalls sterben. Frage 3: Gibt es bundeseinheitliche Vorschriften zu dieser Definition? Wie definieren andere Bundesländer einen „Verkehrstoten“? Zu Frage 3: Die Definition ist bundeseinheitlich. Frage 4: Hat sich diese Definition in den letzten zehn Jahren verändert (gegebenenfalls bitte erläutern)? Zu Frage 4: Nein Frage 5: Gibt es einen Zeitraum, zwischen Verkehrsunfall und Todeszeitpunkt, nach dessen Überschreitung eine Person, welche an den Folgen eines Verkehrsunfalls gestorben ist, nicht mehr als „Verkehrstoter“ im Sinne der Statistik zählt? Zu Frage 5: Siehe Antwort zu Frage 2. Frage 6: Falls Frage 4 mit „Ja“ beantwortet wurde: Wie viele Menschen sind in Brandenburg pro Jahr in den Jahren 2009 bis 2014 in Folge eines Verkehrsunfalles gestorben (unabhängig vom Zeitraum zwischen Unfall und Todeszeitpunkt)? Zu Frage 6: entfällt Frage 7: Welche Schritte wird die Landesregierung unternehmen, um die Zahl der Verkehrsto- ten zu senken? Zu Frage 7: In ihrem neuen Verkehrssicherheitsprogramm, das unter www.mil.brandenburg.de, Rubrik Publikationen abrufbar ist, hat sich die Landesregierung das Ziel gestellt, die Zahl der Getöteten im Straßenverkehr ausgehend vom Wert des Basisjahres 2012 um weitere 40% bis 2024 zu senken. Das Programm enthält eine Vielzahl von Maßnahmen und Teilmaßnahmen, die zur Senkung der Zahl der Verkehrstoten führen sollen.