Landtag Brandenburg Drucksache 6/7715 6. Wahlperiode Eingegangen: 30.11.2017 / Ausgegeben: 05.12.2017 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 3071 des Abgeordneten Benjamin Raschke (Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Drucksache 6/7527 Verstöße gegen behördliche Auflagen durch die Bolart Schweineproduktionsanlagen GmBH in Tornitz bei Vetschau Namens der Landesregierung beantwortet der Minister der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Fragesteller: Die Bolart Schweineproduktionsanlagen GmbH betreibt in Vetschau, Ortsteil Tornitz (Tornitzer Strasse 11, 03226 Vetschau) eine Schweinezucht und -mastanlage. Nach der Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Vetschau aus dem Jahr 2013 wurde eine Erweiterung der Anlage für 1.120 Sauen und 14.616 Aufzuchtferkel beantragt , die eine Erhöhung des genehmigten Tierbestandes von derzeit 51.594 auf insgesamt 67.330 Tierplätzen zur Folge hätte1. Laut Presseberichterstattung hat der Landkreises Oberspreewald-Lausitz gegen die Bolart Schweineproduktionsanlage GmbH einen Bußgeldbescheid erlassen. Anlass zum Bußgeldbescheid war die Fütterung von 400 Jungsauen mit Vormastfutter, welches einen zu hohen Kupfergehalt als Alleinfutter aufweist . 32 der mit Vormastfutter gefütterten Tiere wurden geschlachtet und „… in Verkehr gebracht“2. Zum Verständnis des Einsatzes von Kupfer und Zink in der Schweinefleischproduktion und möglicher Auswirkungen soll folgende Erläuterung des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit dienen3: „Kupfer (Cu) und Zink (Zn) sind beim Schwein durch ihre antimikrobielle Wirkung im Magen -Darmtrakt und den daraus resultierenden leistungsfördernden Effekten wie Wachstumsverbesserung bekannt. Um ihre pharmakologische Wirkung entfalten zu können, wären allerdings sehr hohe Gehalte erforderlich, welche zum Teil eine deutliche Überschreitung ernährungsphysiologischer Empfehlungen bzw. zulässiger Höchstgehalte bedeuten (siehe Tabelle 1). Bei diesen Dosierungen können unerwünschte Nebenwirkungen oder (durch akkumulierende Eigenschaften) bereits toxische Effekte auftreten. Zudem führt ein übermäßiger Gebrauch von Kupfer und Zink durch die Ausscheidung der Tiere und Ausbringung konzentratreicher Gülle auf landwirtschaftliche Nutzflächen zu einem gesteigertem Eintrag und Anreicherung in den Böden. Darüber hinaus besitzen Kupfer und Zink Potenzial für die Entwicklung von Antibiotikaresistenzen durch Phänomene der Kreuz-und Co-Selektion. Dies belegen neuere Forschungsergebnisse, welche bei Bakterienisolaten aus Gülle oder landwirtschaftlich genutzten Böden mit erhöhten Kupfer-bzw. Zinkgehalten Häufungen von Antibiotikaresistenzen zeigen.“ Dies ist nicht der erste Fall, in dem offenbar gegen Auflagen verstoßen wurde. Wie aus der Drucksache 6/2263 bekannt ist, ist der Anlagenbetreiber halbjährlich verpflichtet das Grundwasser bis 2014 an vier Stellen und ab 2015 an neun Stellen zu untersuchen und der unteren Wasserbehörde des Landkreises die Ergebnisse vorzulegen. Dieser Verpflich- Landtag Brandenburg Drucksache 6/7715 - 2 - tung wurde nur sehr unzuverlässig nachgekommen, da nur Berichte für die Jahre 2007, 2012, 2013 und 2014 vorlagen. Aufgrund der immer wieder auftretenden Fragen und Hinweisen , ist die Zuverlässigkeit der Bolart Schweineproduktionsanlagen GmbH mit behördlichen Auflagen zu hinterfragen. 1 Amtsblatt für die Stadt Vetschau, Jahrgang 23, 16.02.2013 http://www.vetschau.de/cms/upload/people/Amtsblatt/2013/Vetschau_Amtsblatt_1302.pdf 2 https://www.lr-online.de/lausitz/luebbenau/schweinemast-tornitz-legt-einspruch-ein_aid- 5373850 3 https://www.lgl.bayern.de/tiergesundheit/futtermittel/futtermittelsicherheit/ue_2015_futtermi ttelueberwachung.htm Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: I. Bußgeldbescheid des Landkreises Oberspreewald-Lausitz gegenüber der Bolart Schweineproduktionsanlagen GmbH Frage 1: Im Rahmen welcher Kontrolle bzw. welchen Anlasses kam es zu der Feststellung , dass 400 Jungsauen mit Vormastfutter und einem zu hohen Kupfergehalt gefüttert wurden? zu Frage 1: Aufgrund einer Mitteilung des Schlachthofes Weißenfels am 12.09.2016 über eine beanstandete Planprobe Schweineleber des Nationalen Rückstandskontrollplans (NRKP), die eine Höchstgehaltsüberschreitung bei Kupfer aufwies, wurde am 16.09.2016 in dem Unternehmen eine anlassbezogene Kontrolle durchgeführt. Frage 2: Wann hat das Veterinäramt von der unsachgemäßen Fütterung erfahren? Frage 3: Wie hoch war der Kupfergehalt des Alleinfutters, welches unsachgemäß an die Jungsauen verfüttert wurde? Frage 4: Über welchen Zeitraum und in welchem Ausmaß erhielten die Jungsauen das falsche Futter? zu Fragen 2, 3 und 4: Auf Grund einer Kupfer-Höchstgehaltsüberschreitung bei einer NRKP-Probe (Schweineleber) führte die Futtermittelkontrolleurin des Amtes für Veterinärwesen , Lebensmittelüberwachung und Landwirtschaft am 16.09.2016 eine anlassbezogene Vorortkontrolle bei der Bolart Schweineproduktionsanlagen GmbH durch. Bei dieser schilderte der Leiter der Schweineproduktionsanlage, dass die Jungsauen im Zuge einer Umstallung innerhalb der Anlage aus Versehen das falsche Futter bekommen haben, ein selbst gemischtes Vormastfutter für Mastferkel. Der Höchstgehalt für Kupfer für Ferkel bis 12 Wochen beträgt 170 mg/kg Alleinfuttermittel, für sonstige Schweine 25 mg/kg Alleinfuttermittel (Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 des Europäischen Parlamentes und des Rates über Zusatzstoffe zur Verwendung in der Tierernährung vom 22. September 2003 in Verbindung mit Verordnung (EG) Nr. 1334/2003 der Kommission vom 25. Juli 2003 zur Änderung der Bedingungen für die Zulassung einer Reihe von zur Gruppe der Spurenelemente zählenden Futtermittelzusatzstoffen). Somit gilt für Jungsauen ein Höchstgehalt von 25 mg/kg Alleinfutter, der mit dem falsch verwendeten Alleinfuttermittel für Mastferkel deutlich überschritten wurde. Landtag Brandenburg Drucksache 6/7715 - 3 - Der Anlagenleiter wurde noch am 12.09.2016 durch ein Telefonat zur Höchstgehaltsüberschreitung in der Leber informiert. Daraufhin behob er das Problem sofort und ließ seit dem 14.09.2016 das korrekte Aufzuchtfutter an die Jungsauen verfüttern. Bei einem zweiten Vororttermin der amtlichen Futtermittelüberwachung des Amtes für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Landwirtschaft am 22.09.2016 stellte sich heraus, dass das in Rede stehende Vormastfutter mit einem Kupfergehalt von 140 mg/kg bereits seit Januar 2016 an ca. 400 Sauen verfüttert wurde. Die Jungsauen sind somit im Zeitraum Januar 2016 bis zum 14.09.2016 mit dem in Rede stehenden Futter mit einem Kupfergehalt von 140 mg/kg Alleinfutter gefüttert worden. Frage 5: Wann sind die 32 Jungsauen der Schlachtung zugeführt worden? zu Frage 5: Die Schlachtungen erfolgten im Zeitraum Januar bis September 2016. Frage 6: Wann ist wie viel des Schlachtgutes an wen und zu welchem Zweck verkauft worden? zu Frage 6: Dem Amt für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Landwirtschaft des Landkreises Oberspreewald-Lausitz liegen keine Erkenntnisse zu dieser Frage vor. Frage 7: Wann und durch wen ist der hohe Kupfergehalt im Schlachtgut festgestellt worden ? Wie hoch war der minimale, durchschnittliche und maximale Kupfergehalt in den Schlachtgutproben? Wie hoch darf der Kupfergehalt des Schlachtgutes für den jeweiligen Zweck rechtlich sein? zu Frage 7: Am 09.09.2016 wurde dem Amt für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Landwirtschaft des Landkreises Oberspreewald-Lausitz vom Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Landkreises Burgenlandkreis des Landes Sachsen-Anhalt mitgeteilt, dass in einer im Rahmen des Nationalen Rückstandkontrollplanes 2016 im Schlachthof Weißenfels entnommenen Hemmstofftest-Planprobe (hier: Schweineleber) eine Rückstandshöchstgehaltsüberschreitung bei Kupfer festgestellt wurde. Die untersuchte Probe Schweineleber wies einen Kupfer-Gehalt von 210 mg/kg auf. Weitere Informationen liegen dem Amt für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Landwirtschaft nicht vor. Nach Anhang II Code Nr. 1011030 Spalte 15 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 ist für Kupfer in der Leber von Schweinen eine Höchstmenge von 30 mg/kg festgesetzt. Frage 8: Welche Begründung liegt dem ausgestellten Bußgeldbescheid zu Grunde? Frage 9: Welchen rechtlichen Spielraum hat der Landkreis Oberspreewald-Lausitz bei der Festsetzung des Bußgeldbescheides in Anbetracht des festgestellten Verstoßes und wie ordnet sich das Ausmaß des ausgestellten Bußgeldbescheides ein? zu Fragen 8 und 9: Zuständig für die Ahndung der Ordnungswidrigkeit nach dem Futtermittelrecht ist vorliegend das Amt für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Landwirtschaft des Landkreises Oberspreewald-Lausitz. Diesem steht bei der Ahndung der nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) eingeräumte Spielraum zur Verfügung . Der Landkreis gab gegenüber dem zuständigen Ministerium der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz im Rahmen der bestehenden Fachaufsicht auf Nachfrage an, dass bei der Bemessung der Bußgeldhöhe folgende Faktoren von Bedeutung waren: Landtag Brandenburg Drucksache 6/7715 - 4 - Bei diesem Bußgelbescheid handelt es sich um einen Bescheid im selbständigen Verfahren , das heißt, die Geldbuße ist nicht gegen die ordnungswidrig handelnde Leitungsperson gerichtet, sondern als Nebenfolge gegen die juristische Person. Mit der Geldbuße sollen die Gesellschafter als wirtschaftliche Eigentümer zur zukünftig besseren Beaufsichtigung der von der Gesellschaft beschäftigten Geschäftsführung angehalten werden, damit die ihnen obliegenden Pflichten beachtet werden. Dem Landkreis steht kein Bußgeldkatalog zur Verfügung, daher ist die Bemessung der Geldbuße eine Einzelfallentscheidung, wobei zu berücksichtigen ist, dass sich das Höchstmaß der Geldbuße nach dem für die Ordnungswidrigkeit angedrohten Höchstmaß der Geldbuße bestimmt (50.000 €). In der Begründung des Bußgeldbescheides wird auf § 23a Nummer 3 und § 21 Absatz 3 Nummer 1 b Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) Bezug genommen. Grundlage der Ahndung als Ordnungswidrigkeit war in diesem Fall § 60 Absatz 2 Nummer 11 LFGB. Das Bußgeld ahndet die Tateinheit zweier Verstöße, aus deren Einzelsummen es sich somit zusammensetzt. Entscheidend war jedoch, dass der Betriebsleiter und Verantwortliche uneingeschränkt Auskunft gab, sofort nach Bekanntwerden die Fütterung der Jungsauen umstellte und damit entscheidend an der Sachverhaltsaufklärung mitwirkte. Der rechtswidrige Zustand wurde somit direkt nach Bekanntwerden abgestellt. Die Ahndung durch ein Bußgeld dient demnach ausschließlich der nachhaltigen Anmahnung der bestehenden Pflichten und erfüllt die Funktion einer Verwarnung in Anbetracht der Betriebsgröße . Positiv wirkte sich zudem aus, dass der Betrieb die Anordnungspunkte der diesbezüglich erlassenen Ordnungsverfügung vollumfänglich erfüllte. Frage 10: Wann wurden in den letzten fünf Jahren im Rahmen der Gülleausbringung der Bolart Schweineproduktionsanlagen GmbH in Tornitz Gülle- bzw. Bodenproben analysiert ? Wurde der Kupfergehalt gemessen? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? zu Frage 10: Die Untersuchung von Gülle- bzw. Bodenproben erfolgt nach Maßgabe der Düngeverordnung. Die Analyse von Kupfer ist nicht Bestandteil der vorgeschriebenen Untersuchungen . Frage 11: Wie sieht die aktuelle Regelung zum Grundwassermonitoring im Rahmen der bisherigen Genehmigung aus (Drucksache 6/944 und 6/2263)? Bitte stellen Sie die Ergebnisse des Grundwassermonitorings für die Jahre 2015, 2016 und 2017 zur Verfügung. zu Frage 11: Gemäß der Nebenbestimmung 6.1 des Bundesimmissionsschutzgesetz- Genehmigungsbescheides Nr. 035.00.00/95/C vom 30.04.1997 in Verbindung mit einer Festlegung zwischen Anlagenbetreiber und unterer Wasserbehörde aus dem Jahr 2014 wird das Grundwasser zweimal pro Jahr an 9 Grundwassermessstellen auf ein festgelegtes Stoffspektrum beprobt. Die Ergebnisse für die einzelnen Messkampagnen sind den Tabellen (siehe Anlagen 1a bis 1c) zu entnehmen. Für das Jahr 2017 liegen bisher nur die Ergebnisse der Frühjahrsbeprobung vor, die Herbstbeprobung läuft derzeit. II. Behördliche Kontrollen bei der Bolart Schweinproduktionsanlagen GmbH Frage 12: Welche behördlichen Kontrollen wurden in den letzten fünf Jahren in der Bolart Schweineproduktionsanlage GmbH am Standort Tornitz vorgenommen? Bitte aufschlüsseln wann, welche Kontrolle und durch welche Behörde die Kontrolle vorgenommen wurde . Landtag Brandenburg Drucksache 6/7715 - 5 - zu Frage 12: Kontrollen des Amtes für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Landwirtschaft: Die nachfolgenden Fragen (12-17) werden für die Fachbereiche Tierarzneimittel, Futtermittel , Lebensmittel, Tierische Nebenprodukte, Tierseuchenüberwachung und Viehhandel (Auflistung dieses Fachbereiches siehe Anlage 2) tabellarisch zusammengefasst beantwortet , für den Fachbereich Tierschutz liegt eine detailliertere Aufschlüsselung vor. Fachbereich Tierarzneimittelüberwachung 23.05.2013 Angemeldet, 1 Tag vorher Anlassbezogene Kontrolle (positiver Rückstandsbefund NRKP) Kein Verstoß 19.09.2013 Angemeldet, 1 Tag vorher Planmäßige Routinekontrolle Kein Verstoß Fachbereich Futtermittelüberwachung 19.09.2013 Angemeldet, 1 Tag vorher Regelkontrolle Kein Verstoß 12.11.2015 Angemeldet, 1 Tag vorher Regelkontrolle - Beanstandung der Getreideannahme Auflage: Reinigung Getreideannahme - Kontrolle 2 Wochen später - Auflage wurde erfüllt 23.08.2016 unangekündigt Regelkontrolle - Beanstandung der Getreideannahme - Auflage: Reinigung Getreideannahme - wurde sofort im Beisein der Kontrolleurin umgesetzt 16. und 22.09.2016 Angemeldet, 1 Tag vorher Anlassbezogene Kontrolle (positiver Rückstandsbefund NRKP) - Anzeige einer Straftat/ Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens Auflagen: - Kennzeichnung aller Jungsauen, bei denen nicht zweifelsfrei ausgeschlossen werden kann, dass sie nach der 12. Lebenswoche mit dem betreffenden Futter gefüttert worden sind - Jeglicher Abgang der betreffenden Tiere ist dem Amt für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Landwirtschaft mitzuteilen. Bei Schlachtung ist Name und Anschrift der jeweiligen Schlachtstätte anzugeben. - Nachweis ist zu erbringen, dass bei Schlachtung der genannten Tiere die Leber verworfen wurde. Fristen: - Kennzeichnung: unverzüglich - Mitteilung über Abgang der betreffenden Tiere : spätestens zwei Arbeitstage vor Abtransport - Nachweis über Verwerfen der Lebern: jeweils fünf Arbeitstage nach Schlachtung - Die Mitteilungen und Nachweise sowie Bestätigungen von den betreffenden Schlachthöfen wurden entsprechend der Auflagen eingereicht. 09.05.2017 Angemeldet, 1 Tag vorher Regelkontrolle Kein Verstoß Fachbereich Lebensmittelüberwachung 23.05.2013 Angemeldet, 1 Tag vorher Anlassbezogene Kontrolle (positiver Rückstandsbefund NRKP) - Anzeige einer Straftat Landtag Brandenburg Drucksache 6/7715 - 6 - 23.02.2016 Angemeldet, 1 Tag vorher Regelkontrolle Kein Verstoß Fachbereich Tierische Nebenprodukte 13.04.2015 Angemeldet, 1 Tag vorher Regelkontrolle Kein Verstoß 01.06.2016 Angemeldet, 1 Tag vorher Regelkontrolle Kein Verstoß 09.05.2017 Angemeldet, 1 Tag vorher Regelkontrolle Kein Verstoß Fachbereich Tierseuchenbekämpfung 30.05.2013 Angemeldet, 1 Tag vorher Regelkontrolle Kein Verstoß 09.05.2017 Angemeldet, 1 Tag vorher Regelkontrolle Kein Verstoß Fachbereich Tierschutz Im Bereich Tierschutz wurden am: 30.05.2013 02.07.2013 16.12.2014 22.01.2015 23.04.2015 06.08.2015 13.01.2016 23.02.2016 20.06.2017 Kontrollen durchgeführt. 30.05.2013, planmäßige Kontrolle der gesamten Haltungseinrichtung nach Risikobewertung , wurde am 29.05.2013 telefonisch angekündigt Kontrolle am 02.07.2013 ist die Nachkontrolle zum 30.05.2017. Vorankündigung telefonisch am Vortag Kontrolle 16.12.2014 Anlasskontrolle nach Anzeige ARIVA, 1 Stunde vorher angekündigt 22.01.2015 Nachkontrolle zur Anlasskontrolle vom 16.12.2014. Telefonische Absprache am Vortag 23.04.2015 Nachkontrolle zum 22.01.2015. Telefonisch am Vortag angekündigt Kontrolle 06.08.2015, Anlasskontrolle, unangekündigt Planmäßige Kontrolle der gesamten Haltungseinrichtung nach Risikobewertung am 13.01.2016, 24 Stunden vorher telefonisch angekündigt 23.02.2016, Nachkontrolle zum 13.01.2016, 24 Stunden vorher telefonisch angekündigt 20.06.2017 gemeinsame Kontrolle mit Landestierschutzbeauftragten Herrn Dr. Heidrich, 24 Stunden vorher telefonisch angekündigt. Herr Dr. Heidrich wollte sich stichprobenhaft einen Überblick über die tierschutzkonforme Haltung in allen Haltungsstufen verschaffen. Landtag Brandenburg Drucksache 6/7715 - 7 - Im Ergebnis der Kontrolle 30.05.13 wurde festgestellt, dass teils Beschäftigungsmaterial fehlte, dass die Lichtmessung an verschiedenen Stellen aufgrund verschmutzter Lampen eine zu geringe Lichtmenge ergab und der Boden der Treibgänge Flatdeck 1 und 13 teils stark verschlissen war. Aufgrund dieser Beanstandungen wurde angeordnet, innerhalb 4 Wochen überall das Beschäftigungsmaterial zu ersetzen oder ergänzt zu haben, ständig die Lampen so zu reinigen, dass die Lichtmenge ausreicht und bei nächster Ausstallung den Treibgang repariert zu haben. Die Nachkontrolle am 02.07.2013 ergab, dass diese Auflagen erfüllt wurden. Am 16.12.2014 wurde aufgrund einer Anzeige von ARIVA gemeinsam mit Vertretern des Landesamtes die gesamte Produktionsanlage nach Tierschutzrecht überprüft. Im Ergebnis der Kontrolle gab es folgende Feststellungen und Maßnahmen: o Feststellungen: Tiere in einem sehr guten Gesundheitszustand und Ernährungszustand Tränken sauber und überall funktionstüchtig, ausreichend lt. Vorgaben Fütterungsregime nicht zu beanstanden, Tröge sauber, an drei Stellen der Einzelhaltung Bruch der Wandung des Troges, Verletzungsgefahr Hygiene und Sauberkeit im gesamten Bereich ohne Beanstandungen Bei weniger als 1% der Sauen Technopathien mit sichtbaren Hautläsionen, meist geringgradiger Ausprägung infolge der Stallausrüstung (Schwanzansatz) maximal 5% der Sauen in engen Kastenständen, nur kurzzeitig im Zeitraum der Besamung (1 Woche) Beschäftigungsmaterial teilweise in Ständen der Einzelhaltung tragender Sauen bis 4 Wochen nach Besamung nicht vorhanden oder nicht geeignet, gleiches im Mastbereich Ferkelnester, ca. 25-30 Stück, in Fläche verformt und somit zu großes Spaltmaß am Übergang zur angrenzenden Fläche und dadurch höhere Verletzungsgefahr durch Einklemmen der Extremitäten der Saugferkel Mastbereich, fast überall durch Korrosion des Betons erhöhte Spaltmaße (Abrundung der Auftrittsfläche am Übergang zum Spalt), kein Tier mit Verletzungserscheinungen Besatzdichte eingehalten o Festlegungen: Überprüfung Beschäftigungsmaterial in allen Bereichen durch Betrieb, Ersatz und Vervollständigung dort wo notwendig Reparatur/Ersatz Ferkelnester Reparatur defekter Tröge Sortieren der Besamungssauen nach Größe und vorzeitige Einstallung in Gruppenhaltung bei zu großen Sauen Konzept zur zeitnahen Sanierung Spaltenboden Mastbereich Prüfung Picto-Boden durch LUGV (Beschichtung des Betonspaltenbodens mit Bitumen, dadurch nicht 100-% Maß nach Tierschutz- Nutztierhaltungsverordnung). Das LUGV lehnte deshalb kurz nach der Kontrolle Picto-Boden ab. Alle Festlegungen wurden terminlich gebunden. Landtag Brandenburg Drucksache 6/7715 - 8 - Die Nachkontrolle am 22.01.2015 zur Kontrolle vom 16.12.2014 ergab, dass seitens des Betriebes alle Auflagen in Bearbeitung waren, ein Konzept zur Betonspaltenbodenerneuerung Mastbereich wurde vorgelegt. Teilweise nicht vorhersehbare Schwierigkeiten bei der Realisierung der Auflagen. So z.B. konnten noch nicht alle auszutauschenden Ferkelnester aufgrund nicht mehr verfügbarer Anschlüsse ersetzt werden. Darüber hinaus wurde angeordnet, die Liegeplätze der Abferkelsauen in den Abferkel-Kastenständen so umzurüsten, dass der geforderte Anteil nicht perforierter Liegefläche realisiert wird. Der Termin wurde für Ende Februar gesetzt. Die Nachkontrolle vom 23.04.2015 war auf die vollständige Realisierung der Auflagen vorheriger Kontrollen fokussiert. Es konnte festgestellt werden, dass die Anforderungen an die Liegeflächen im Abferkelbereich realisiert wurden, die Ferkelnester repariert waren, der Betonspaltenboden ständig weiter ersetzt wurde und Kastenstände zugunsten einer verkürzten Haltungsdauer im Deckzentrum zu Gruppenbuchten umgebaut wurden. Bei der Kontrolle am 06.08.2015 wurde festgestellt, dass Hitzeverluste bei Tieren zu verzeichnen waren, die technische Ausrüstung zur Kühlung aber vorhanden und funktionstüchtig war. Zusätzliche Maßnahmen, wie zusätzliche Tierkontrollen, Besprühen größerer Flächen mit Wasser und Zusatzlüfter wurden besprochen und das Besprochene sofort eingeleitet. Kontrolle am 13.01.2016 erneut mit Hilfe Landesamt, Kontrolle der gesamten Haltungseinrichtung , Schwerpunkt Einhaltung der Maßvorgaben nach Tierschutz- Nutztierhaltungsverordnung. Ergebnis: Besatzdichte im Flatdeck und Mastbereich ohne Beanstandung, bezüglich des Lichtregimes wurde eine Dokumentation gefordert , da nicht plausibel nachvollziehbar war, wie lange die einzelnen Lichtphasen dauerten (speziell Abferkelbereich). Kastenstände waren weiter zugunsten der Gruppenhaltung zurückgebaut. Die Nachkontrolle am 23.02.2016 diente der Überprüfung der Realisierung der Festlegungen vom 13.01.2016. Die Dokumentation des Lichtregimes konnte vorgelegt werden. Der Betrieb erläuterte der Behörde das Umsetzen einer verkürzten Haltungszeit der Sauen im Besamungszentrum zugunsten einer längeren Gruppenhaltung als Alternative der Anpassung der Kastenstände. Die Kontrolle am 20.06.2017 wurde gemeinsam mit dem Landesbeauftragten für Tierschutz Herrn Dr. Heidrich durchgeführt. Herr Dr. Heidrich wollte sich einen Überblick über die nach Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung geforderten Haltungsbedingungen aller Produktionsebenen stichprobenartig verschaffen. Verstöße wurden nicht festgestellt. Kontrollen zum Immissionsschutz durch Landesamt für Umwelt: Die Schweinezucht- und Mastanlage (SZMA) Tornitz ist immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftig und unterliegt der Industrieemissions-Richtlinie (IED). Das Landesamt für Umwelt (LfU) führt daher Kontrollen gemäß IED-Überwachungsplan vom 17.04.2014 sowie zusätzliche Kontrollen aus besonderem Anlass, z. B. bei Anlagenänderungen oder kurze Kontrollen außerhalb der Anlage, wenn bei Kontrollfahrten zu anderen Anlagen die SZMA Tornitz auf dem Weg liegt, oder bei Beschwerden. Bei Kontrollen nach IED wird eine gemeinsame Kontrolle mit der unteren Wasserbehörde durchgeführt. Die Dokumentation der Kontrollen erfolgt entsprechend Anlass und Rechtsgrundlage in unterschiedlicher Weise. In den letzten fünf Jahren wurden folgende Kontrollen durchgeführt: Landtag Brandenburg Drucksache 6/7715 - 9 - Datum Art der Kontrolle Dokumentation 03.08.2012 einfache Kontrolle Fotodokumentation 24.07.2013 Kontrolle nach Verdacht einer Umweltschädigung (betrifft den Stallneubau) Aktenvermerk 04.07.2014 Revision/IED-Kontrolle Protokoll 09.03.2015 Kontrolle von Außen auf Kontrollfahrt Fotodokumentation 07.10.2015 einfache Kontrolle Aktenvermerk 09.03.2016 Gespräch mit Betreiber während Kontrolle der Biogasanlage 22.03.2016 Beratung zum Neubau mit der unteren Wasserbehörde des LK OSL und Planer zum Neubau, hier speziell die Abluftreinigung 24.05.2016 einfache Kontrolle, da eigentlich der Baubeginn erwartet worden ist Fotodokumentation 05.12.2016 IED-Kontrolle mit der unteren Wasserbehörde des LK OSL Protokoll und Fotodokumentation Kontrollen der Unteren Wasserbehörde: In Zuständigkeit der unteren Wasserbehörde wurden folgende Kontrollen mit nachfolgend aufgeführten Ergebnissen durchgeführt: Kontrollen in der BOLART Schweinemast und -zuchtanlage Datum Kontakt Anlass Gegenstand Beanstandungen Art Auflagen Frist Erledigung 23.10. 15 telefonisch Wasserrecht Abwasserentsorgung Dieseltank Prüfung durch Sachverständigen 31.03.16 08.04.16 Umgang mit wassergefährdenden Stoffen Sammel - gruben Dichtigkeitsprüfung 31.03.16 15.01.16 05.12. 16 schrif tlich IED Abwasserentsorgung keine Umgang mit wassergefährdenden Stoffen 24.11. 17 schrif tlich Wasser - recht Abwasserentsorgung Umfang mit wassergefährdenden Stoffen Landtag Brandenburg Drucksache 6/7715 - 10 - Frage 13: Wurden die Kontrollen zuvor angekündigt? Wenn ja, in welcher Form und mit welcher Frist? zu Frage 13: Kontrollen des Amtes für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Landwirtschaft:: Siehe Beantwortung Frage 12. Kontrollen zum Immissionsschutz durch Landesamt für Umwelt: Kontrollen, bei denen die Anwesenheit des Betreibers unerlässlich ist, werden vorher angekündigt . Die Abstimmung mit dem Betreiber erfolgt i. d. R. telefonisch oder per E-Mail nach schriftlicher Ankündigung. Der Zeitraum zwischen Terminabsprache und Kontrolle liegt zwischen 2 und 4 Wochen. Kontrollen, bei denen die Anwesenheit des Betreibers nicht erforderlich ist erfolgen meist ohne Ankündigung. Kontrollen der Unteren Wasserbehörde: Siehe Beantwortung Frage 12. Frage 14: Was waren Anlass, der Gegenstand und das Ergebnis der einzelnen Kontrollen in den letzten fünf Jahren? zu Frage 14: Kontrollen des Amtes für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Landwirtschaft: Siehe Beantwortung Frage 12. Kontrollen zum Immissionsschutz durch Landesamt für Umwelt: Die SZMA unterliegt auf der Grundlage einer systematischen Beurteilung der mit der Anlage verbundenen Umweltrisiken gemäß dem IED-Überwachungsplan einem Kontrollzyklus von 2 Jahren. Diese Kontrollen erfolgten in den Jahren 2014 und 2016. Die IED-Kontrollen werden anhand einer Checkliste durchgeführt und protokolliert. Immissionsschutzrechtliche Kontrollen außerhalb des IED-Zyklus werden in unregelmäßigen Abständen durchgeführt . Hier wird ein Augenmerk auf Sauberkeit, Geruch und Lärm gelegt. Weitere Kontrollen erfolgten aufgrund von Änderungen an der Anlage oder um Hinweisen aus der Bevölkerung bzw. von anderen Ämtern nachzugehen, z. B. die Klärung der Frage, ob mit dem Stallneubau bereits begonnen worden war. Diese Kontrollen werden in der Regel fotodokumentarisch erfasst, um ggf. einen Nachweis des Ist-Zustandes zum jeweiligen Zeitpunkt zu haben. Kontrollen der Unteren Wasserbehörde: Siehe Beantwortung Frage 12. Frage 15: Bei welchen Kontrollen ergaben sich Beanstandungen in den letzten fünf Jahren ? Bitte Ort, Art und Umfang der einzelnen Beanstandungen benennen? zu Frage 15: Kontrollen des Amtes für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Landwirtschaft: Siehe Beantwortung Frage 12. Kontrollen zum Immissionsschutz durch Landesamt für Umwelt: Alle Kontrollen ergaben keine Beanstandungen hinsichtlich der immissionsschutzrechtli- Landtag Brandenburg Drucksache 6/7715 - 11 - chen Belange, daher waren keine Maßnahmen und Auflagen erforderlich. Kontrollen der Unteren Wasserbehörde: Siehe Beantwortung Frage 12. Frage 16: Gab es im Anschluss an die Kontrollen Auflagen? Bitte einzeln auflisten. zu Frage 16: Siehe Beantwortung Frage 15. Frage 17: Welche Fristen wurden zur Einhaltung der Auflagen gesetzt und wann wurde die Einhaltung der Auflagen durch wen mit welchem Ergebnis kontrolliert? zu Frage 17: Siehe Beantwortung Frage 15. Anlage/n: 1. Anlage 1 2. Anlage 2 Anlage 1a: Grundwassermonitoring 2015 Anlage 1b: Grundwassermonitoring 2016 Anlage 1c: Grundwassermonitoring 2017 2 Anlage 2: Fachbereich Viehhandel 2013 TRACES Datum Ferkel Schlachtschweine Kontrolle beim Laden Kontrolle am Zielort Tansporttote Transportunfä - hig 18.12.2013 180 ohne Beanstandung 1.0. 13.12.2013 180 ohne Beanstandung 1.0. 11.12.2013 180 ohne Beanstandung 1.0. 04.12.2013 180 ohne Beanstandung 1.0. 27.11.2013 180 ohne Beanstandung 1.0. 20.11.2013 181 ohne Beanstandung i. O. 13.11.2013 180 ohne Beanstandung 06.11.2013 180 ohne Beanstandung 1.0. 30.10.2013 181 ohne Beanstandung 1.0. 16.10.2013 180 ohne Beanstandung 09.10.2013 180 ohne Beanstandung 1.0. 02.10.2013 180 ohne Beanstandung 1.0. 25.09.2013 180 ohne Beanstandung 1.0. 18.09.2013 180 ohne Beanstandung 1.0. 11.09.2013 180 ohne Beanstandung 04.09.2013 180 ohne Beanstandung 1.0. 28.08.2013 180 ohne Beanstandung 1.0. 21.08.2013 180 ohne Beanstandung 1.0. 16.08.2013 150 ohne Beanstandung 24.07.2013 180 ohne Beanstandung 1.0. 31.07.2013 180 ohne Beanstandung 1.0. 24.07.2013 180 ohne Beanstandung 1.0. 19.07.2013 180 ohne Beanstandung 1.0. 17.07.2013 180 ohne Beanstandung 10.07.2013 180 ohne Beanstandung 1.0. 03.07.2013 180 ohne Beanstandung 1.O. 3 26.06.2013 181 ohne Beanstandung i.O. 19.06.2013 180 ohne Beanstandung 1.0. 12.06.2013 181 ohne Beanstandung 1.0. 05.06.2013 173 ohne Beanstandung 1.0. 29.05.2013 180 ohne Beanstandung 22.05.2013 180 ohne Beanstandung 17.05.2013 180 ohne Beanstandung 1.0. 15.05.2013 180 ohne Beanstandung 08.05.2013 180 ohne Beanstandung 24.04.2013 180 ohne Beanstandung 1.0. 17.04.2013 181 ohne Beanstandung i.O. 12.04.2013 452 ohne Beanstandung 12.04.2013 452 ohne Beanstandung 10.04.2013 180 ohne Beanstandung 1.0. 03.04.2013 180 ohne Beanstandung 1.0, 20.03.2013 180 ohne Beanstandung 1.0. 14.03.2013 450 ohne Beanstandung 13.03.2013 180 ohne Beanstandung 1.0, 06.03.2013 180 ohne Beanstandung 1.0. 27.02.2013 180 ohne Beanstandung 1.0. 20.02.2013 180 ohne Beanstandung 1.0. 13.02.2013 180 ohne Beanstandung 1.0. 13.02.2013 180 ohne Beanstandung 1.0. 06.02.2013 180 ohne Beanstandung 1.0. 30.01.2013 181 ohne Beanstandung 1.0. 23.01.2013 180 ohne Beanstandung 1.0. 18.01.2013 181 ohne Beanstandung 09,01.2013 180 ohne Beanstandung 1.0. 02.01.2013 180 ohne Beanstandung 1.0. 2014 TRACES Datum Ferkel Schlacht schweine Kontrolle beim Laden Kontrol- le Tansport -tote Transportunfähig 15,12. 700 ohne Beanstandung 1.0. 1(Herzkreislauf - versagen ) 09.12. 690 ohne Beanstandung 1.0. 01.08. 175 ohne Beanstandung 23.07. 176 ohne Beanstandung 16.07. 180 ohne Beanstandung 09.07. 181 ohne Beanstandung 1.0. 02.07, 180 ohne Beanstandung 25.06. 180 ohne Beanstandung i3O. 11.6 180 ohne Beanstandung 1.0. 4.6 180 ohne Beanstandung 3.6 750 ohne Beanstandung 1.0. 28.5 180 ohne Beanstandung 1.0. 27.5 750 ohne Beanstandung 1.0. 20,5 700 ohne Beanstandung 1.0. 14.5 182 ohne Beanstandung 7.5 180 ohne Beanstandung 7.5 180 ohne Beanstandung 30.4 180 ohne Beanstandung 23.4 180 ohne Beanstandung 1.0. 22.4 813 ohne Beanstandung 1.0. 22.4 687 ohne Beanstandung 16.4 180 ohne Beanstandung 1.0, 9.4 180 ohne Beanstandung 1.0. 2.4 180 ohne Beanstandung i.O. 1.4 180 ohne Beanstandung 1,0. 26.3 180 ohne Beanstandung 19.3 180 ohne Beanstandung 1.0. 2 12.3 180 ohne Beanstandung 5.3 180 ohne Beanstandung 1,0. 19.2 180 ohne Beanstandung 1.0. 19.2 180 ohne Beanstandung i.O. 12.2 180 ohne Beanstandung i.O. 12.2 180 ohne Beanstandung 1.0. 5.2 180 ohne Beanstandung 1.0. 5.2 180 ohne Beanstandung i.O. 29.1 180 ohne Beanstandung 29.1 180 ohne Beanstandung 22.1 180 ohne Beanstandung 1.0. 15.1 180 ohne Beanstandung 1.0. 15.1 180 ohne Beanstandung 1.0. 8.1 180 ohne Beanstandung i.O. 3.1 180 ohne Beanstandung 1.0. 2015 TRACES Datum Ferkel Schlachtschweine Kontrolle beim Laden Kontrolle Tansporttote Transportunfähig 30.11. 700 ohne Beanstandung i.0. 30.11. 610 ohne Beanstandung 1.0. 25.11. 660 ohne Beanstandung 1.0. 21.10. 660 ohne Beanstandung 1.0. 21.10. 170 ohne Beanstandung 14.10. 170 ohne Beanstandung 13.10. 350 ohne Beanstandung 1.0. 13.10. 400 ohne Beanstandung 07.10. 170 ohne Beanstandung 1.0. 06.10, 700 ohne Beanstandung 30.09. 170 ohne Beanstandung i.0. 23.09. 170 ohne Beanstandung 1.0. 15.09. 170 ohne Beanstandung i.0. 09.09. 170 ohne Beanstandung 1.0. 11.09, 740 ohne Beanstandung 08.09. 740 ohne Beanstandung 01.09. 390 ohne Beanstandung 01.09. 350 ohne Beanstandung 28.08.. 700 ohne Beanstandung 24.08. 180 ohne Beanstandung 1.0. 21.08. 740 ohne Beanstandung 18.08. 650 ohne Beanstandung 1.0. 18.08. 750 ohne Beanstandung 11,08. 630 ohne Beanstandung 11.08. 500 ohne Beanstandung 04.08. 630 ohne Beanstandung 04.08. 700 ohne Beanstandung 28.07. 750 ohne Beanstandung 28.07. 750 ohne Beanstandung 2 21.07. 650 ohne Beanstandung 21.07, 680 ohne Beanstandung i.O. 07.07. 180 ohne Beanstandung 07.07. 520 ohne Beanstandung 19.06. 700 ohne Beanstandung 09.06. 740 ohne Beanstandung 02.06. 760 ohne Beanstandung 19.05. 400 ohne Beanstandung 19.05. 380 ohne Beanstandung 12.05. 800 ohne Beanstandung 24.04. 430 ohne Beanstandung 21.04. 830 ohne Beanstandung 17.04. 400 ohne Beanstandung 17.04. 350 ohne Beanstandung 19.03. 430 ohne Beanstandung 19.03. 270 ohne Beanstandung 17.03. 850 ohne Beanstandung 10.03. 300 ohne Beanstandung 10.03. 400 ohne Beanstandung 10.03, 850 ohne Beanstandung 10.02. 170 ohne Beanstandung 30.01. 800 ohne Beanstandung 30.01. 800 ohne Beanstandung 27.01. 700 ohne Beanstandung 21.01. 350 ohne Beanstandung 21.01. 240 ohne Beanstandung 13.01. 350 ohne Beanstandung 13.01. 400 ohne Beanstandung 13.01. 300 ohne Beanstandung 13.01. 450 ohne Beanstandung 2016 TRACES Datum Ferkel Schlachtschweine Kontrolle beim Laden Kontrolle Tansporttote Transportunfähig 07.09. 660 ohne Beanstandung 1.0, 12.07. 275 ohne Beanstandung 12.07. 425 ohne Beanstandung 1.0. 23.03. 170 ohne Beanstandung 1.0, 16.03. 170 ohne Beanstandung 1.0. 08.03. 650 ohne Beanstandung 1.0. 23.02. 630 ohne Beanstandung 1.0. 11.02. 604 ohne Beanstandung 26.01. 660 ohne Beanstandung 2017 Datum Ferkel Kontrolle beim Laden Tansporttote Transportunfähig 15.08. 600 ohne Beanstandung 23.05. 700 ohne Beanstandung 04.04. 665 ohne Beanstandung 21.03. 700 ohne Beanstandung 14.03. 750 ohne Beanstandung 07.03. 750 ohne Beanstandung 07.02, 600 ohne Beanstandung 03.01. 600 ohne Beanstandung Page 1 Page 2 Page 3 Page 4 Page 5 Page 6 Page 7