Landtag Brandenburg Drucksache 6/7716 6. Wahlperiode Eingegangen: 30.11.2017 / Ausgegeben: 05.12.2017 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 3083 der Abgeordneten Benjamin Raschke (Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und Heide Schinowsky (Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Drucksache 6/7548 Nachfrage zur Kleinen Anfrage Ambrosia - Wege zur Melde- und Bekämpfungspflicht in Brandenburg (6/7248) Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen der Fragesteller: Die Kleine Anfrage „Ambrosia - Wege zur Melde- und Bekämpfungspflicht in Brandenburg“ (Drucksache 6/7248) verfolgte zwei Ziele. Zum einen die bestehenden Instrumente und Maßnahmen zur Ambrosiabekämpfung hinsichtlich ihrer Wirksamkeit zu beleuchten. Zum anderen den Rahmen innerhalb der bestehenden Gesetzeslage bzw. für notwendige Gesetzesänderungen zur Einführung einer gesetzlichen Melde - und Bekämpfungspflicht auszuloten. Die Kleine Anfrage stützte sich auf Bürger *Innenhinweise, Bildmaterial und Presseartikel in Drebkau und Vetschau. Die Landesregierung stellte in Ihrer Antwort (Drucksache 6/7439) leider kaum Informationen hinsichtlich der Evaluation der bisherigen Instrumente und Maßnahmen zur Verfügung und bezog sich auf Angaben außerhalb des Niederlausitzer Schwerpunktgebietes der Ambrosiaverbreitung . Etwaige gesetzliche Änderungen für eine landesweite Melde- und Bekämpfungspflicht bedürfen einer tiefgreifenden Prüfung, wozu die Antworten der Landesregierung hilfreich sind. Doch bedarf es einer inhaltlichen Vertiefung, um wirksame und praxistaugliche Wege zur Bekämpfung der Ambrosia zu finden. Frage 1: Zu Frage 1: Wann ist die Evaluation der Wirksamkeit der Maßnahmen im Starkverbreitungsgebiet im Rahmen der Arbeit der Koordinierungsstelle für die Ambrosiabekämpfung geplant? Wann wird der Evaluationsbericht wo einsehbar sein? Zu Frage 1: Die Wirksamkeit von Maßnahmen soll anhand der Entwicklung der Verbreitungssituation evaluiert werden. Es ist geplant, diese Evaluation im zweiten Halbjahr 2018 zu beginnen. Der Evaluationsbericht wird auf der Internetseite „Ambrosia-Meldestelle“ des Landesamtes für Umwelt einzusehen sein. Frage 2: Zu den Fragen 2 und 3: Wie beurteilt die Landesregierung das Instrument der ordnungsbehördlichen Verfügung zur Abwehr der Gefahren durch Ambrosia hinsichtlich seiner Wirksamkeit? Frage 3: Zu den Fragen 2 und 3: 2015 bereiteten nach Aussage der Landesregierung das Amt Neuhardenberg und die Stadt Frankfurt (Oder) ordnungsbehördliche Verordnungen Landtag Brandenburg Drucksache 6/7716 - 2 - zur Bekämpfung von Ambrosia vor (Drucksache 6/2266). Wie ist der Stand der Erarbeitung und welche weiteren Landkreise und Kommunen bereiten ordnungsbehördliche Verordnungen bzw. Anordnungen zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung derzeit vor, um die Bekämpfung von Ambrosia auch gegenüber privaten Grundbesitzern durchsetzen zu können? Zu den Fragen 2 und 3: Die Nutzung ordnungsbehördlicher Verfügungen zur Eindämmung von Ambrosia und deren Wirksamkeit wird Gegenstand der Arbeit im Rahmen des Maßnahmeprogramms sein. Frage 4: Zu den Fragen 2 und 3: Welche Gründe liegen nach Einschätzung der Landesregierung für die Nichtanwendung der ordnungsbehördlichen Verfügungen vor? Zu Frage 4: Gründe, warum bisher die Landkreise und Gemeinden keine ordnungsbehördlichen Verfügungen erlassen haben, liegen der Landesregierung nicht vor. Frage 5: Zu Frage 5: Was unternimmt das Landesamt für Umwelt konkret nach jetziger Rechtsgrundlage, wenn durch eine Bürgerin oder einen Bürger Ambrosiavorkommen auf einer landwirtschaftlichen Fläche, in einer Park- oder Grünanlage und /oder an Verkehrswegen innerhalb des Niederlausitzer Schwerpunktgebietes gemeldet werden? zu Frage 5: Die gegenwärtigen Rechtsgrundlagen (Bundesnaturschutzgesetz, Brandenburgisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz) enthalten keine Vorgaben für konkrete Reaktionen auf einzelne Meldungen oder das anderweitige Bekanntwerden von Ambrosia-Vorkommen. Reagiert wird, wie in der Antwort zur Kleinen Anfrage 2965 (DS 6/7439) ausgeführt, nach Erwägungen der Zweckmäßigkeit. Frage 6: Zu Frage 5: Mit welchen Kriterien definiert die Landesregierung das Niederlausitzer Schwerpunktgebiet der Ambrosiaausbreitung? Welche Gemeinden befinden sich im Niederlausitzer Schwerpunktgebiet (wenn vorhanden, bitte Karte beifügen)? zu Frage 6: Die Niederlausitzer Schwerpunktverbreitung ist bisher nicht anhand von Kriterien definiert. Sie bildet einen als Rechteck gefassten Raum, in dem im Kartenbild visuell eine Verdichtung der Funde erkennbar und eine mehr oder weniger geschlossene Verbreitung anzunehmen ist. Der auf der Grundlage der Meldungen des Jahres 2016 erfasste Bereich ist auf der folgenden Karte dargestellt: Landtag Brandenburg Drucksache 6/7716 - 3 - Landtag Brandenburg Drucksache 6/7716 - 4 - Frage 7: Zu Frage 5: Wie lautet die Rechtsgrundlage, nach welcher Gemeinden und Kommunen innerhalb und außerhalb des Niederlausitzer Schwerpunktgebietes bei Ambrosiameldungen durch Bürgerinnen und Bürger aktiv werden können? zu Frage 7: Gemeinden und Kommunen könnten auf der Grundlage des Ordnungsbehördengesetzes aktiv werden. Frage 8: Zu Frage 5: Wie definiert das Landesamt für Umwelt „besonders große Vorkommen “ der Ambrosia? Wie oft hat in den letzten fünf Jahren mit welchem Ergebnis ein Gespräch des MLUL mit FlächeneigentümerInnen mit „besonders großen Vorkommen“ der Ambrosia stattgefunden? zu Frage 8: Besonders große Vorkommen umfassen wenigstens 5.000 beobachtete Pflanzen. Die Anzahl der geführten Gespräche wurde nicht dokumentiert, sie liegt nach Einschätzung des Pflanzenschutzdienstes bei etwa 150. Gespräche wurden mit allen relevanten landwirtschaftlichen Betrieben im Hauptverbreitungsgebiet, auch im Rahmen von Workshops und Schulungen, geführt. Frage 9: Zu den Fragen 6 und 7: Wie schätzt die Landesregierung den Aufwand und die Wirksamkeit des Ordnungsbehördengesetzes zur Einführung der Melde- und Bekämpfungspflicht ein? Welche Art von Gefahr müsste im Einzelfall vorliegen, um über das Ordnungsbehördengesetz eine landesweite Melde- und Bekämpfungspflicht einzuführen? (Bitte um Erläuterung) zu Frage 9: Die Landesregierung kann den Aufwand und die Wirksamkeit des Ordnungsbehördengesetzes zur Einführung einer Melde- und Bekämpfungspflicht zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht einschätzen. Es wird auf die Antwort zu den Fragen 2 und 3 verwiesen . Frage 10: Zu Frage 8: Ist ein Aktionsprogramm zur Bekämpfung von Ambrosia bei den Kreisverwaltungsbehörden nach Bayrischem Beispiel eine notwendige Voraussetzung, um in Brandenburg Melde- und Bekämpfungsstellen für Ambrosia einzuführen? Wenn ja, welche Anpassungen müssten am bestehenden Aktionsprogramm für Brandenburg1 zur Einrichtung von Melde- und Bekämpfungsstellen vorgenommen werden? Wenn nein, unter welchen Bedingungen wäre die Einrichtung von Melde- und Bekämpfungs-stellen bei den betroffenen Landkreisen, ähnlich dem Bayrischen Modell, in Brandenburg umsetzbar? Frage 11: Zu Frage 8: Dem Fragesteller ist bewusst, dass die Einrichtung und Unterhaltung von Melde- und Bekämpfungsstellen Personal und Finanzen erfordert, wie in der Antwort dargestellt. Welche finanziellen und personellen Ressourcen würde die Einrichtung und Unterhaltung von Melde- und Bekämpfungsstellen in den Landkreisen erfordern? 1 http://www.lfu.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.331315.de Landtag Brandenburg Drucksache 6/7716 - 5 - zu Frage 10 und 11: Das Meldesystem in Bayern wurde ohne gesetzliche Grundlage von einer interministeriellen Arbeitsgruppe unter Federführung des Gesundheitsministeriums etabliert. Eine Übertragung der Aufgabe unterläge hier dem Konnexitätsprinzip. Meldestellen /Ansprechpartner in den jeweiligen Landkreisen werden als notwendig erachtet. Ein Verfahrensweg wird im Rahmen des Maßnahmeprogramms abgestimmt. Frage 12: Zu Frage 9: LandwirtInnen erhalten keine Entschädigungen für Aufwendungen zur Ambrosiabekämpfung. Welche Voraussetzungen müssten erfüllt sein, damit Landwirt- Innen eine Entschädigung von Bekämpfungsmaßnahmen erhalten und wie könnte eine Entschädigung gestaltet sein? Gibt es von Seiten der Landesregierung Planungen, eine Entschädigungsmöglichkeit für LandwirtInnen einzuführen und wenn ja, in welcher Form? zu Frage 12: Es gibt keine Planungen zur Einführung einer Entschädigung für Aufwendungen zur Ambrosiabekämpfung auf landwirtschaftlichen Flächen. Die Bekämpfungsmaßnahmen können zum ganz überwiegenden Teil in die Bewirtschaftung integriert werden.