Landtag Brandenburg Drucksache 6/7736 6. Wahlperiode Eingegangen: 01.12.2017 / Ausgegeben: 06.12.2017 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 3089 der Abgeordneten Iris Schülzke (fraktionslos) Drucksache 6/7567 Wie weiter mit dem Reifenlager Ölsig? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister der Finanzen die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Fragestellerin: Das Reifenlager Ölsig als ökologischer Schandfleck beschäftigt schon seit vielen Jahren die betroffenen Gemeinden, Nachbarn oder auch die Grundstückseigentümer. Frage 1: Welche Pläne gibt es für die Sicherung und Beräumung des Reifenlagers? zu Frage 1: Die abfallrechtliche Überwachungszuständigkeit liegt nach der Verordnung zur Regelung der Zuständigkeit auf dem Gebiet des Abfall- und Bodenschutzrechts (Abfallund Bodenschutz-Zuständigkeitsverordnung - AbfBodZV) beim Landkreis Elbe-Elster. Der Landkreis hat im Ergebnis einer Vor-Ort-Begehung die mit Anhörungsschreiben vom 27. Juli 2017 angekündigte Ordnungsverfügung am 9. November 2017 erlassen. Darin wurde angeordnet, dass die auf den Grundstücken befindlichen Ablagerungen bis zum 31. Dezember 2018 ordnungsgemäß entsorgt und entsprechende Entsorgungsnachweise bis zum 31. Januar 2019 vorgelegt werden. Frage 2: Wann soll mit der Beräumung begonnen werden? zu Frage 2: Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. Die abfallrechtliche Ordnungsverfügung hat der Landkreis Elbe-Elster erst am 9. November 2017 erlassen. Ein konkreter Zeitplan für die Beräumung der Grundstücke liegt deshalb noch nicht vor. Die Ordnungsverfügung wird derzeit vom Land mit dem Ziel geprüft, die angeordneten Maßnahmen fristgerecht umzusetzen. Frage 3: Wie wird sichergestellt, dass nicht weiterhin Abfälle dorthin verbracht werden? zu Frage 3: Nach der AbfBodZV obliegt die Aufgabe der Gefahrenabwehr dem Landkreis Elbe-Elster als der für den Vollzug des Abfall- und Kreislaufwirtschaftsrechts zuständigen Behörde. Dieser Landkreis hat durch geeignete Maßnahmen darauf hinzuwirken, dass illegale Müllablagerungen in seinem Hoheitsgebiet vermieden werden. Frage 4: Die Reifen konnten viele Jahre, trotz Forderung der Gebietsverwaltung, nicht beräumt werden, weil sie als Privateigentum des Betreibers galten. Der Eigentümer ist verstorben , Erben haben das Erbe ausgeschlagen, somit ist wohl zunächst das Land Bran- Landtag Brandenburg Drucksache 6/7736 - 2 - denburg pflichtig. Welche Kosten werden für die Sicherung und Beräumung notwendig bzw. eingeschätzt? zu Frage 4: Eine belastbare Aussage zur Höhe der Kosten für die Sicherung und Beräumung der Liegenschaft kann derzeit noch nicht getroffen werden. Nach grober Schätzung betragen sie etwa eine Million EUR. Frage 5: Wer ist nun für das Reifenlager, für die Grundstücke und für das Betriebsvermögen der Reifen und der anderen dort lagernden Abfälle zuständig? zu Frage 5: Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. Die abfallrechtliche Überwachungszuständigkeit liegt beim Landkreis Elbe-Elster. Das Land ist als Grundstückseigentümer abfallrechtlich verantwortlich. Frage 6: Sind bisher konkrete Aufgaben zur Beräumung des Reifenlagers bzw. zu dessen Vorbereitung erteilt worden? Frage 7: Wenn ja, welche? zu den Fragen 6 und 7: Auf die Antworten zu den Fragen 1 und 2 wird verwiesen.