Landtag Brandenburg Drucksache 6/7763 6. Wahlperiode Eingegangen: 06.12.2017 / Ausgegeben: 11.12.2017 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 3113 des Abgeordneten Sven Petke (CDU-Fraktion) Drucksache 6/7632 Schlägerei beim Turmfest in Luckenwalde Namens der Landesregierung beantwortet der Minister der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen des Fragestellers: Auf dem 27. Luckenwalder Turmfest kam es zu einer nächtlichen Schlägerei, bei der zwei Menschen schwer verletzt wurden. Sieben Tatverdächtige wurden ermittelt. Diese besitzen die irakische, libysche, deutsche, syrische und russische Staatsangehörigkeit. Frage 1: Wie ist der Stand des strafrechtlichen Verfahrens? zu Frage 1: Die polizeilichen Ermittlungen sind abgeschlossen. Der Abschluss des Verfahrens wird derzeit durch die Staatsanwaltschaft geprüft. Frage 2: Welche konkreten Tatumstände liegen diesem Fall zugrunde? zu Frage 2: Das wegen des Tatvorwurfs der gefährlichen Körperverletzung geführte Ermittlungsverfahren richtet sich derzeit gegen sieben Beschuldigte, bei denen es sich um einen deutschen Staatsangehörigen mit albanischem Migrationshintergrund, zwei irakische Staatsangehörige, zwei libysche Staatsangehörige, einen russischen Staatsangehörigen tschetschenischer Herkunft und einen syrischen Staatsangehörigen, dessen Tatbeteiligung nach dem gegenwärtigen Ermittlungsstand jedoch nicht nachweisbar sein dürfte, handelt. Nach dem Ergebnis der polizeilichen Ermittlungen soll es zunächst zu einem Zusammenstoß zwischen einem der Beschuldigten und einem der Geschädigten im Gewühl des Besucherstromes des Turmfestes gekommen sein, der zunächst zu einer kurzen körperlichen Auseinandersetzung zwischen dem Beschuldigten und dem Geschädigten geführt habe. Danach soll jener Beschuldigte telefonisch seine Mittäter hinzugerufen haben. Im weiteren Verlauf soll es zum gemeinschaftlichen körperlichen Angriff auf die Geschädigten gekommen sein, durch den diese erheblich verletzt wurden.