Landtag Brandenburg Drucksache 6/7764 6. Wahlperiode Eingegangen: 06.12.2017 / Ausgegeben: 11.12.2017 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 3092 der Abgeordneten Steeven Bretz (CDU-Fraktion) und Dieter Dombrowski (CDU-Fraktion) Drucksache 6/7580 Mittel aus dem Vermögen der Parteien und Massenorganisationen der ehemaligen DDR (PMO-Vermögen) Namens der Landesregierung beantwortet der Minister der Finanzen die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Fragesteller: Im Haushaltsplan sind die Mittel aus dem Vermögen der Parteien und Massenorganisationen der ehemaligen DDR (PMO-Vermögen) im Einzelplan 20 unter Kapitel 20 020, TGr. 75 als Leertitel veranschlagt. Frage 1: Wie ist der aktuelle rechtliche und allgemeine Sachstand zur Verteilung der Mittel aus dem Vermögen der Parteien und Massenorganisationen der ehemaligen DDR? zu Frage 1: Die Verteilung der Mittel aus dem Vermögen der Parteien und Massenorganisationen der ehemaligen DDR (PMO-Vermögen) richtet sich nach der Verwaltungsvereinbarung betreffend des gemäß § 20 b Parteiengesetz der DDR in Verbindung mit Buchstabe b) Satz 3 der Anlage II Kapitel II Sachgebiet A Abschnitt III des Einigungsvertrages zugunsten gemeinnütziger Zwecke zu verwendenden Vermögens der Parteien und der mit ihnen verbundenen Organisationen, juristischen Personen und Massenorganisationen der DDR aus dem Jahre 1994 sowie nach der Vereinbarung zur Abrechnung und Verteilung des PMO-Vermögens aus dem Jahre 2008. Momentan verhandeln die neuen Länder mit der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvS), die die treuhänderische Verwaltung des PMO-Vermögens übernommen hat, über eine Änderung der bestehenden Verwaltungsvereinbarungen, deren Ziel insbesondere eine Verlängerung der Verwendungsfrist , eine Konkretisierung der Vorgabe der investiven Zweckbindung und eine Flexibilisierung der vorgegebenen Quotierung beim Einsatz der PMO-Mittel ist. Das Ergebnis der Verhandlungen steht noch aus. Frage 2: Wie viele Mittel aus dem PMO-Vermögen fließen dem Land jeweils in den Jahren 2017 und 2018 entsprechend welcher Rechtsgrundlage zu? zu Frage 2: Die Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvS) hat mit Schreiben vom 20.06.2017 mitgeteilt, dass nach Abschluss eines langwierigen Rechtsstreits rd. 185 Mio. EUR aus dem PMO-Vermögen zur Ausschüttung an die neuen Länder zur Verfügung stehen. Von diesem Betrag entfallen entsprechend der unter Frage 1 genannten Rechtsgrundlage rd. 31 Mio. EUR auf Brandenburg. Wann diese Mittel an die Länder ausgezahlt werden, ist noch nicht abschließend geklärt. Es ist aber davon auszu- Landtag Brandenburg Drucksache 6/7764 - 2 - gehen, dass die Auszahlung in 2018 erfolgt. In 2017 sind dem Land bisher keine Mittel aus dem PMO-Vermögen zugeflossen. Frage 3: Welche Maßnahmen wurden bzw. werden mit diesen Mitteln in den Jahren 2017 und 2018 entsprechend welcher Rechtsgrundlage finanziert? zu Frage 3: Auf Grundlage der unter Frage 1 genannten bestehenden Verwaltungsvereinbarungen sind die Mittel - zu ca. 60% für investive und investitionsfördernde Maßnahmen der öffentlichen Hand im Bereich der wirtschaftlichen Umstrukturierung und - im Übrigen für investive und investitionsfördernde Maßnahmen zu sozialen und kulturellen Zwecken (ca. 25% im Bereich der öffentlichen Hand, ca. 15% im Bereich nicht staatlicher Träger) einzusetzen. Dabei ist der kommunale Bereich angemessen zu berücksichtigen . Die Identifizierung möglicher Projekte läuft derzeit, ist aber noch nicht abgeschlossen. Über die Verwendung der voraussichtlich 2018 zufließenden Mittel hat die Landesregierung bisher noch keine Entscheidung getroffen.