Landtag Brandenburg Drucksache 6/7768 6. Wahlperiode Eingegangen: 04.12.2017 / Ausgegeben: 11.12.2017 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 3091 der Abgeordneten Frank Bommert (CDU-Fraktion) und Dr. Jan Redmann (CDU-Fraktion) Drucksache 6/7573 Sanierung der Dorfstraße in der Ortslage Grieben (B 167) Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Infrastruktur und Landesplanung die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Fragesteller: Die B 167 ist eine wichtige Verbindungsstraße zwischen den Bundesautobahnen 11 und 24 sowie den beiden Zentren Eberswalde und Neuruppin. Seit kurzem wird in der Ortslage Grieben in der Gemeinde Löwenberger Land die Dorfstraße saniert, die entsprechenden Bauarbeiten werden mehr als zwei Jahre andauern. Momentan wurde nur eine halbseitige Sperrung der B 167 vorgenommen. Viele Anwohner sind mit den derzeit im Rahmen der Bauarbeiten getroffenen Vorkehrungen nicht einverstanden . 1. Welche Bauabschnitte sind in welchem Zeitraum geplant? Wann ist die Baufreigabe vorgesehen? zu Frage 1: Die Ortsdurchfahrt Grieben wird auf einer Gesamtlänge von 1.787 m in insgesamt fünf Bauabschnitten ausgebaut. Jeder Bauabschnitt umfasst bis zu vier Verkehrssicherungsabschnitte . Vertraglicher Baubeginn war der 14.08.2017, das Bauende ist für das IV. Quartal 2019 vorgesehen. 2. Welche Maßnahmen sind konkret im Rahmen der Sanierung geplant? zu Frage 2: • Ausbau der Fahrbahn der B 167 • Herstellung von zwei Ortseingangsinseln • Herstellung einer Mittelinsel • Erneuerung der Straßenentwässerung • Bau von zwei Sedimentationsanlagen • Sanierung eines Durchlasses im Rüthnicker Weg 3. Welche Kosten sind für Prüfung, Planung und Bau dieser Maßnahmen jeweils veranschlagt oder bereits angefallen? Wer trägt diese Kosten? zu Frage 3: Planungskosten werden aus Landesmitteln bezahlt. Es sind bereits ca. 0,3 Mio. € Planungskosten angefallen und für die Bauüberwachung werden noch ca. 0,3 Mio. € eingeplant. Die voraussichtlichen Baukosten nach Erteilung des Zuschlags verteilen sich wie folgt: Landtag Brandenburg Drucksache 6/7768 - 2 - Bund: ca. 3.500.000 € Gemeinde Löwenberger Land: ca. 107.000 € 4. Welche Sperrungen oder geänderte Verkehrsführungen werden in welchem Zeitraum erfolgen? zu Frage 4: Es sind jeweils halbseitige Sperrungen der B 167 pro Verkehrsabschnitt und Bauabschnitt geplant. Nachfolgend sind die voraussichtlichen Bauzeiten der Bauabschnitte aufgeführt: Bauabschnitt 1 August 2017 – März. 2018 Bauabschnitt 2 März. 2018 – Juni 2018 Bauabschnitt 3 Juni 2018 – August 2018 Bauabschnitt 4 August 2018 – April 2019 Bauabschnitt 5 Mai 2019 – Oktober 2019 5. Wann und wie erhalten die betroffenen Anwohner Informationen zum Bauvorhaben sowie insbesondere zu den weiteren Bauabschnitten? 6. Sind der Landesregierung die Beschwerden der Anwohner über die derzeitige Gestaltung der Baumaßnahme bekannt? Wie werden die Anwohner in die weitere Durchführung des Projektes einbezogen? 7. Ist eine Teilnahme von Vertretern der Anwohner an den Bauberatungen möglich? Falls nein, warum nicht? zu Fragen 5, 6 und 7: Auf der Einwohnerversammlung von 29.03.2017 wurden die Einwohner über das Bauvorhaben informiert. Seit Beginn der Baumaßnahme ist zu jeder Baubesprechung das Amt Löwenberger Land vertreten. Weiterhin haben Anwohner die Möglichkeit, sich vor der wöchentlichen Baubesprechung über den Baufortschritt zu informieren und Hinweise bzw. Bedenken zu äußern. 8. Warum werden die Bauarbeiten nicht im Rahmen einer Vollsperrung durchgeführt? zu Frage 8: Für die Entscheidung über die Art der Verkehrsführung für diese Baumaßnahme hat ein umfangreicher Prüfprozess im Landesbetrieb Straßenwesen (LS) stattgefunden . Nach der ursprünglichen Planung der Baumaßnahme im Jahr 2015/2016 war eine Vollsperrung für diese Maßnahme vorgesehen. Gegen eine Vollsperrung gab es erhebliche Einwände von Vertretern der Gemeinde Löwenberger Land. Als maßgebliche Gründe wurden die langen Umleitungsstrecken von Grieben über die B 167 bis Herzberg, L 19 bis Lindow, L 22 bis Gransee, B 96 bis Löwenberg und wieder über die B 167 bis Grieben mit einer Gesamtstreckenlänge von rund 50 km und der sich einstellende sogenannte Schleichverkehr über das untergeordnete Straßennetz genannt. Nach sorgfältiger Prüfung und Beachtung der Belange der von der Baumaßnahme Betroffenen erfolgte die Umplanung der Verkehrsführung mit halbseitiger Bauweise und ampelgeregelter Verkehrsführung . Landtag Brandenburg Drucksache 6/7768 - 3 - 9. Während des 1. Bauabschnittes wurde ein Ersatzbürgersteig auf der Nordseite neben der Ersatzfahrbahn eingerichtet, bestehend teilweise aus Bitumen und Schotter. Ist nach Ansicht der Landesregierung die Sicherheit auf diesem Ersatzbürgersteig vollumfänglich gewährleistet, insbesondere in den Wintermonaten? Warum wird nicht über die gesamte Breite ein ordentlich befestigter Gehweg eingerichtet? zu Frage 9: Gemäß RSA (Richtlinie für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen) Punkt 2.4.1 ist eine Gehwegbreite von 1,00 m ausreichend. Größere Breiten sind bei einer hohen Verkehrsstärke der Fußgänger anzustreben. Mit einem starken Fußgängerverkehr ist bei weniger als 1000 Einwohnern nicht zu rechnen. Der Gehweg wird über die gesamte Länge vom Fahrzeugverkehr durch einen Bauzaun abgegrenzt. 10. Die derzeit innerhalb der Baustelle vorgeschriebene Geschwindigkeitsbegrenzung wird leider weitestgehend kaum eingehalten. Erhebliche Lärmbelästigungen sind die Folge, insbesondere in den Nachstunden. Ist vor diesem Hintergrund der Einsatz von stationären Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen eine Option? Falls nein, warum nicht? zu Frage 10: Für die Sicherstellung der Einhaltung einer Geschwindigkeitsbegrenzung kann eine Geschwindigkeitsüberwachungsanlage unter bestimmten Voraussetzungen grundsätzlich eine Option darstellen. In diesem Fall liegt die Zuständigkeit für die Einrichtung einer stationären Geschwindigkeitsüberwachungsanlage bei der Kommune. 11. Wie gedenkt die Landesregierung ansonsten für eine Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung zu sorgen? zu Frage 11: Die Polizei prüft im Zusammenhang mit der Gefahren- und Unfalllage Geschwindigkeitsüberwachungsmaßnahmen . 12. Vor Beginn des ersten Bauabschnitts wurde ein Gebäudegutachter eingesetzt. Laut Auskunft von Anwohnern wurden nicht alle relevanten Gebäude vollständig von innen und außen begutachtet, insbesondere keine Kellerräume in Augenschein genommen. Warum war dies nicht der Fall? zu Frage 12: Der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige (Gutachter) beurteilt auf Grund der vorhandenen baulichen Substanz den Umfang der Erfassung eigenständig. Aufgrund des Schadensbildes kann ein durch die Baumaßnahme entstandener Schaden auch im Nachhinein erkannt werden. 13. In einigen Kellerräumen sind nun Schäden durch die Bauarbeiten aufgetreten. Wie sollen diese Schäden, angesichts der nicht vollständigen Zustandserfassung vor Beginn der Bauarbeiten, nun reguliert werden? zu Frage 13: Eine Beurteilung eines vermeintlichen Schadensbildes kann auch unter Berücksichtigung der Art der Bausubstanz und des Zustands zu einem späteren Zeitpunkt, wenn erforderlich, erfolgen (vgl. auch Antwort zu Frage 12). In diesem Zusammenhang wird auf die DIN 4150-3 Erschütterungen im Bauwesen verwiesen. Landtag Brandenburg Drucksache 6/7768 - 4 - 14. Sind aufgrund der Bauausführung weitere Schäden an den Häusern entlang der Straße zu befürchten? zu Frage 14: Alle Bauarbeiten werden planmäßig entsprechend den geltenden Vorschriften so durchgeführt, dass Leib und Leben der Anwohner nicht beeinträchtigt und Schäden an Gebäuden vermieden werden. Jedoch kann es durch nicht vorhersehbare Ereignisse (z. B. Unwetter, Baugrundprobleme) immer zu Schadensereignissen kommen. In diesen Fällen wird durch umgehende Reaktion auf das Ereignis der Eintritt eines Schadens minimiert oder verhindert. 15. Ist vor Beginn des nächsten Bauabschnittes der erneute Einsatz von Gebäudegutachtern beabsichtigt? Melden sich diese Gutachter bei den Anwohnern an? Werden diesmal die Kellerräume in die Begutachtung einbezogen? zu Frage 15: Ja, vor Beginn des nächsten Bauabschnittes ist der erneute Einsatz von Gutachtern beabsichtigt. Im Übrigen siehe Antwort auf Frage 12. 16. Erhalten die jeweiligen Hauseigentümer eine Ausfertigung des Gutachtens zu ihren Gebäuden? Falls nein, warum nicht? zu Frage 16: Dem Haus- bzw. Grundstückseigentümer kann Einsicht in das Gutachten gewährt werden. 17. Gibt es nach Ansicht der Landesregierung auf diesem Straßenabschnitt einen Mautausweichverkehr? zu Frage 17: Nein. 18. Welche Verkehrszählungen zu diesem Abschnitt der B 167 liegen der Landesregierung aus den vergangenen fünf Jahren vor? Wie hoch war dabei insbesondere der Anteil des Schwerlastverkehrs? zu Frage 18: DTV (2010): 3.280 Kfz/24h (mit 13 % SV-Anteil = 423 Kfz/24h) DTV (2015): 3.517 Kfz/24h (mit 14 % SV-Anteil = 489 Kfz/24h)