Landtag Brandenburg Drucksache 6/7810 6. Wahlperiode Eingegangen: 12.12.2017 / Ausgegeben: 18.12.2017 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 3086 der Abgeordneten Kristy Augustin (CDU-Fraktion) und Raik Nowka (CDU-Fraktion) Drucksache 6/7551 Sachstand Kinderwunschbehandlungen im Land Brandenburg finanziell fördern - familienpolitische Unterstützung seitens des Landes gewähren Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen der Fragesteller: Anfang des Jahres 2016 beantragte die CDU-Fraktion, dass das Land Brandenburg Paare mit unerfülltem Kinderwunsch finanziell bei Kinderwunschbehandlungen unterstützen solle und damit die zur Verfügung stehende Bundesförderung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend nutzen (Drucksache 6/3304). Nach einer Anhörung im Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit , Frauen und Familie und Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen von SPD und DIE LINKE wurde die Beschlussempfehlungen (Drucksache 6/4525-B) des Ausschusses am 14.07.2016 im Landtag beschlossen. In der Drucksache heißt es: „Die Landesregierung wird aufgefordert zu prüfen, ob sie mit einem eigenen Landesförderprogramm die Kinderwunschbehandlung in Brandenburg unterstützen kann, damit die seit 2012 bestehende ergänzende Fördermöglichkeit des Bundes auch von Brandenburger Paaren mit unerfülltem Kinderwunsch genutzt werden kann. Dazu soll gemäß der aktuellen ‚Richtlinie des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen der assistierten Reproduktion‘ das zuständige Ressort innerhalb der Landesregierung eine Abstimmung über eine konkrete finanzielle Unterstützung durch ein eigenes Landesförderprogramm für eine Kinderwunschbehandlung von Ehepaaren und nichtehelichen Lebensgemeinschaften vornehmen.“ Eine wesentliche Änderung des ursprünglichen CDU Antrags hatten die Koalitionsfraktionen mit der Forderung zur Ausdehnung des Kinderwunschprogramms auf gleichgeschlechtliche Paare eingebracht. „Gleichzeitig wird die Landesregierung aufgefordert, eine Ausweitung des zu unterstützenden Personenkreises auf gleichgeschlechtliche Paare zu befördern und dazu auch Gespräche mit dem zuständigen Bundesministerium zu führen.“ Da die vom Bundesfamilienministerium geförderte assistierte Reproduktion nur die homologe Insemination (Ei- und Samenzelle von einem Paar/keine Fremdspende eingeschlossen ) fördert, würde dies eine bislang alleinige Förderung durch das Land Brandenburg bedeuten. Landtag Brandenburg Drucksache 6/7810 - 2 - Frage 1: Wie ist der aktuelle Umsetzungsstand zu diesem Beschluss? (Wann ist mit dem Abschluss der Prüfung/ der Förderrichtlinie zu rechnen?) zu Frage 1: Auf Grundlage des Beschlusses vom 14.07.2016 (LT-Drucksache 6/4525-B) hat der Landtag im Rahmen der Haushaltsaufstellung für den Doppelhaushalt 2017/2018 beschlossen, dass das Land Brandenburg ein Landesförderprogramm zur Kinderwunschbehandlung aufsetzen wird. Das MASGF hat mit den Arbeiten für ein solches Landesprogramm begonnen. Der Kontakt zum Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hinsichtlich des Abschlusses der erforderlichen Verwaltungsvereinbarung wurde aufgenommen. Parallel wird derzeit eine entsprechende Förderrichtlinie des MASGF erarbeitet . Diese wird nicht vor 2018 in Kraft treten. Frage 2: Konnten von den für 2017 eingeplanten 225.000 EUR bereits Mittel für konkrete Maßnahmen abgerufen werden? zu Frage 2: Nein. Die Ausgaben sind bis zur Vorlage einer Förderrichtlinie gesperrt. Frage 3: Welche Kosten erwartet die Landesregierung durch Anträge von Paaren bei der Kinderwunschbehandlung pro Jahr? Frage 4: Welche Kosten hat oder wird die Landesregierung dabei für die Kinderwunschbehandlung von gleichgeschlechtlichen Paaren pro Jahr einplanen? zu Fragen 3 und 4: Für die Unterstützung von Ehepaaren und nichtehelichen Lebensgemeinschaften mit unerfülltem Kinderwunsch wurden insgesamt 450.000 Euro für ein entsprechendes Landesförderprogramm eingeplant. Frage 5: Wie bewertet die Landesregierung die finanzielle Unterstützung bei Kinderwunschbehandlungen von heterosexuellen Paaren, die eine assistierte Reproduktion mit Fremdspenden (heterologe Insemination) benötigen? Sollen diese bei der Förderung analog der Ausdehnung zur Förderung auf gleichgeschlechtliche Paare ebenso durch das Landesprogramm finanziell unterstützt werden? zu Frage 5: Die gesetzlichen Rahmenbedingungen und Fördermodalitäten werden derzeit geprüft. Frage 6: Wurden wie im Beschluss gefordert bereits Gespräche mit dem Bundesfamilienministerium zur Ausdehnung der Förderung auf gleichgeschlechtliche Paare geführt? zu Frage 6: Das MASGF steht mit dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend in Kontakt, unter anderem auch hinsichtlich einer Ausdehnung der Förderung auf gleichgeschlechtliche Paare. Frage 7: Wird die Landesregierung im nächsten Doppelhaushalt finanzielle Mittel zur Verfügung stellen? zu Frage 7: Vorbehaltlich eines entsprechenden Haushaltsbeschlusses durch den Gesetzgeber ist beabsichtigt, im nächsten Doppelhaushalt finanzielle Mittel für das Landesförderprogramm zur Kinderwunschbehandlung im Land Brandenburg bereitzustellen. Landtag Brandenburg Drucksache 6/7810 - 3 - Frage 8: Ab wann können interessierte Paare eine Förderung beantragen? Frage 9: Liegen bereits Anträge zur finanziellen Unterstützung der Kinderwunschbehandlung von Paaren vor? zu Fragen 8 und 9: Es liegen bereits Anträge auf Förderung der Kinderwunschbehandlung vor. Eine Förderung kann erst mit Inkrafttreten der Förderrichtlinie erfolgen. Frage 10: Wie viele Anträge von gleichgeschlechtlichen Paaren liegen bislang vor? zu Frage 10: Aus den bisher gestellten Anträgen geht nicht hervor, ob es sich um einen Antrag eines gleichgeschlechtlichen Paares handelt. Frage 11: Wie hat sich die Zahl der Kinderwunschbehandlungen in den letzten zwei Jahren in Brandenburg entwickelt? zu Frage 11: Es liegen für das Land Brandenburg keine Zahlen vor.