Landtag Brandenburg Drucksache 6/7811 6. Wahlperiode Eingegangen: 12.12.2017 / Ausgegeben: 18.12.2017 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 3098 der Abgeordneten Marie Luise von Halem (Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und Axel Vogel (Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Drucksache 6/7598 Verschiedene Besoldungs- und Entgeltgruppen für Lehrkräfte an Grundschulen Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Bildung, Jugend und Sport die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Fragestellenden: Mit dem Gesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung und zur Änderung weiterer besoldungs- und versorgungsrechtlicher Vorschriften 2017 im Land Brandenburg vom 10. Juni 2017 wurde die Besoldung von Lehrkräften dahingehend geändert, dass ein Teil der Lehrkräfte der Primarstufe 1 in der Besoldungsstufe A 12 verbleibt und Teil der Lehrkräfte der Primarstufe 1 in die Besoldungsstufe A 13 eingruppiert wird. Darüber hinaus reicht das Besoldungsspektrum für die Primarstufe von A 11 kw (künftig wegfallende Ämter) bis A 13 kw, je nach Ausbildung und Verwendung. Dies hat zu erheblichem Unfrieden an den Grundschulen und in Folge zu einer Protestkampagne von Grundschullehrkräften geführt. Dem Ausschuss für Haushalt und Finanzen ging ein Schreiben vom 6.10.2017 zur Änderung der in den Schulkapiteln des Einzelplans 05 ausgebrachten Stellenpläne in den Schulkapiteln für die Haushaltsjahre 2017 und 2018 zu. Demnach ist eine beträchtliche Anzahl von Hebungen geplant. Unter anderem sollen bis 2018 2333 Stellen für Lehrkräfte an Grundschulen (ohne Leitungsfunktionen) von A 12 auf A 13 angehoben werden, während 2332 Stellen in A 12 verbleiben sollen. Hieraus ergeben sich folgende Fragen: Wir fragen die Landesregierung: 1. Wie und auf welcher rechtlichen Grundlage kommen die 2333 Stellen an Grundschulen , die bis 2018 von Besoldungsstufe A 12 auf A 13 angehoben werden sollen, bzw. die 2332 Stellen an Grundschulen, die bei Besoldungsstufe A 12 verbleiben sollen, zustande ? Ist die hälftige Aufteilung unter den beiden Besoldungsstufen eine politische Setzung oder wie lässt sie sich rechtlich und fachlich begründen? zu Frage 1: Das „Gesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung und zur Änderung weiterer besoldungs- und versorgungsrechtlicher Vorschriften 2017 im Land Brandenburg“ vom 10. Juni 2017 beinhaltet u.a. die Änderung des Besoldungsgesetzes (Artikel 2) mit einer Hebung der Eingangsämter für Lehrkräfte mit einer Lehramtsbefähigung für die Sekundarstufe I von der Besoldungsgruppe A 12 in die Besoldungsgruppe A 13 gD sowie für die Leitungsämter an Grundschulen und der Primarstufenleitungen an Gesamt- und Oberschulen . Landtag Brandenburg Drucksache 6/7811 - 2 - Die Hebung der Eingangsämter von der Besoldungsgruppe A 12 in die Besoldungsgruppe A 13 gD für Lehrkräfte mit einer Lehramtsbefähigung für die Sekundarstufe I ist unabhängig von einer Verwendung in der Sekundarstufe I. Die Hebungen werden in dem Umfang vollzogen, wie ein gesetzlicher Anspruch besteht. Um alle gesetzlichen Ansprüche von Lehrkräften erfüllen zu können, waren Änderungen in den Stellenplänen der Schulkapitel des Haushaltsplans erforderlich. Da in den weiterführenden Schulformen alle dort eingesetzten Lehrkräfte grundsätzlich in der Sekundarstufe I unterrichten und eine entsprechende Lehramtsbefähigung haben, wurde auch eine Anpassung der Stellenpläne für alle dort veranschlagten Planstellen vorgenommen . Anders stellt sich die Situation im Kapitel 05 321 (Grundschulen) dar. Insbesondere vor dem Hintergrund einer großen Anzahl von Lehrkräften mit dem stufenübergreifenden Lehramt Primarstufe/ Sekundarstufe I war abzuschätzen, in welchem Umfang die in der Primarstufe eingesetzten Lehrkräfte eine Lehramtsbefähigung für die Sekundarstufe I besitzen. Aufgrund vorliegender Ist-Daten und vorbehaltlich der Prüfung der Personalakten wird davon ausgegangen, dass eine Stellenhebung für bis zu 50% der Lehrkräfte vorzunehmen ist. Es handelt sich bei der „hälftigen Aufteilung“ somit um eine Abschätzung , in welchem Umfang Grundschullehrkräfte einen Rechtsanspruch auf Stellenhebung nach Änderung des Besoldungsgesetzes haben, und nicht um eine politische oder fachlich begründete Setzung. Im Übrigen wird darauf hingewiesen, dass in den Schulkapiteln des EP 05 für die Lehrkräfte ausschließlich Planstellen veranschlagt sind. Gemäß § 12 Absatz 3 Haushaltsgesetz 2017/208 können auf Planstellen nicht allein Beamte, sondern auch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer geführt werden. Aus Gründen der Wahrung der Flexibilität sind die Planstellen für Lehrkräfte überwiegend in der Besoldungsgruppe veranschlagt, die bei Erfüllung der laufbahnrechtlichen Voraussetzungen in der jeweiligen Schulform und Schulstufe erreicht werden kann. 2. Wie viele der derzeitigen Stelleninhaber*innen (ohne Leitungskräfte) haben eine Lehrkräfteausbildung für die Primarstufe nach dem Brandenburgischen Lehrerbildungsgesetz vom 18. Dezember 2012 oder entsprechend novellierten Lehrerbildungsgesetzen in anderen Bundesländern abgeschlossen? Mit wie vielen Stelleninhaber*innen mit entsprechendem Abschluss rechnet die Landesregierung zu Beginn des Schuljahrs 2018/19? 3. Wie viele der derzeitigen Stelleninhaber*innen haben eine Hochschulausbildung für Lehrkräfte der Primarstufe ohne novellierten Ausbildungsgang im Sinn von Frage 2. abgeschlossen? 4. Wie viele der derzeitigen Stelleninhaber*innen an Grundschulen wurden an einer Fachschule in der DDR ausgebildet (sogenannte „Lehrkräfte unterer Klassen“ -LuK-) und haben danach keine anerkannte Fortbildung abgeschlossen, welche die Anhebung auf eine höhere Besoldungsstufe ermöglichen würde? 5. Wie viele der derzeitigen Stelleninhaber*innen an Grundschulen (ohne Leitungskräfte) wurden an einer Fachschule in der DDR ausgebildet (sogenannte „Lehrkräfte unterer Klassen“ -LuK-) und haben eine anerkannte Fortbildung abgeschlossen, welche die Anhebung auf eine höhere Besoldungsstufe ermöglichen würde? 6. Wie viele der derzeitigen Lehrkräfte an Grundschulen in der Besoldungsgruppe A 11 kw (künftig wegfallende Ämter) sind identisch mit der unter Frage 4. erfragten Gruppe? 7. Wie viele der derzeitigen Lehrkräfte an Grundschulen in der Besoldungsgruppe A 12 kw sind identisch mit der unter Frage 4. erfragten Gruppe? Landtag Brandenburg Drucksache 6/7811 - 3 - 8. Wie viele der derzeitigen Lehrkräfte an Grundschulen in der Besoldungsgruppe A 12 kw sind identisch mit der unter Frage 5. erfragten Gruppe? 9. Wie viele verbeamtete Lehrkräfte an Grundschulen, auf die alle in den Fragen 3. bis 6. aufgeführten Faktoren nicht zutreffen, sind unterhalb der Besoldungsgruppe A 12 bzw. A 12 kw eingestuft, und wie wird das begründet? 10. Wie viele Lehrkräfte an Grundschulen sind nicht verbeamtet, und in welche Entgeltgruppen sind diese jeweils aus welchen Gründen eingruppiert? zu den Fragen 2 bis 10: Bei der Beantwortung dieser Fragen wird davon ausgegangen, dass unter „Stelleninhaber*innen“ diejenigen Beschäftigten gemeint sind, die gegenwärtig an Grundschulen beschäftigt sind und eine Besoldung bzw. eine Vergütung nicht höher als A 12 haben. Für diese Beschäftigten werden in der nachfolgenden Tabelle die Besoldungs- bzw. Entgeltgruppe sowie die Abschlusskategorie angegeben. Eine genaue Zuordnung zu den Ausbildungsgängen „Hochschulausbildung für LK der Primarstufe mit oder ohne novellierten Ausbildungsgang“, „Fachschule in der DDR mit oder ohne anerkannte Fortbildung“ kann nicht ohne die Sichtung der Personalakten erfolgen. Eine Zuordnung bestimmter Personen zu künftig wegfallenden Ämtern ist nicht möglich, da es sich bei der Stellenbewirtschaftung um eine Poolbewirtschaftung mit automatisierter Stellenbesetzungsoptimierung handelt. Die Zahl der Beamten und der Tarifbeschäftigten ist aus der Besoldungs- bzw. Vergütungsgruppe erkennbar. Tabelle: Beschäftigte im Schuldienst an Grundschulen mit Besoldungs-/Entgeltgruppe höchstens A12 nach Besoldungs-/Entgeltgruppe und Abschluss BesGr. EntGr. Gruppierung - Abschluss Summe Lehrkräfte mit Lehramt Primarstufe, Lehrer unterer Klassen und sonstige Lehrkräfte sonstiges pädag. Personal A 12 Lehramt Primarstufe 913 913 E 11 99 99 A 11 Lehrer unterer Klassen 1.466 1.466 E 10 324 324 A 11 Lehramt Primarstufe 5 5 E 10 1 1 A 11 Lehrer im allgemeinbildenden Unterricht 2 2 E 10 1 1 A 11 Diplomlehrer 4 4 E 10 7 7 E 10 Diplomsportlehrer (mit Schulsportmethodik) 4 4 Lehramt an Gymnasien 1 1 Lehramt Sek. I/Primarstufe 8 8 A 11 Sonstige 19 19 E 10 480 480 E 9 Lehrämter (div.) 8 8 E 9 Sonstige 374 342 32 E 8 Sonstige 71 0 71 Summe: 3.787 3.684 103 Quelle: APSIS-Auswertung zum Stichtag 30.09.2017