Landtag Brandenburg Drucksache 6/7824 6. Wahlperiode Eingegangen: 14.12.2017 / Ausgegeben: 19.12.2017 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 3110 des Abgeordneten Danny Eichelbaum (CDU-Fraktion) Drucksache 6/7629 Errichtung/Ausbau des Radweges von Sperenberg nach Kummersdorf-Gut Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Infrastruktur und Landesplanung die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung des Fragestellers: Wie der Tagespresse zu entnehmen war, ist seit dem 10.11.2017 der als Fuß- und Radweg genutzte Asphaltstreifen längs der Landesstraße 70 zwischen den Ortschaften Kummersdorf-Gut und Sperenberg für den Radverkehr gesperrt . Die Bürger sind nunmehr gezwungen die vielbefahrene Landesstraße auch per Fahrrad zu nutzen. Der Landesbetrieb Straßenwesen rechtfertigt die Sperrung mit dem Verweis auf bestehende Unfallgefahr durch Nutzung des Radweges. Sowohl der Ortsvorsteher von Kummersdorf-Gut, als auch der Ortsvorsteher von Sperenberg sehen ein Defizit in der Gefahrenabwegung. Aufgrund des starken Verkehrsaufkommens entlang der L70 stellt das Befahren der Straße für Radfahrer eine sehr erhebliche Gefährdung da. Die Benutzung für Kinder ist besonders gefährlich. Mit der Realisierung eines Aus- oder Neubaus des Radweges würde die touristische Infrastruktur der Region und die Verkehrssicherheit erhöht, sowie der ländliche Raum der Gemeinden am Mellensee gestärkt werden. Vorbemerkung der Landesregierung: Zwischen Kummersdorf-Gut und Sperenberg gibt es einen Radweg, der sich in einem sehr schlechten Zustand befindet. Es sind zahlreiche Wurzelaufbrüche und Risse vorhanden. Außerdem ist durch die geringe Breite von 1,60 m die Verkehrssicherheit im Begegnungsverkehr nicht gewährleistet. Aus diesen Gründen hat die zuständige Straßenverkehrsbehörde die Benutzungspflicht für den Radweg bereits vor fünf Jahren aufgehoben, d.h., der Radweg kann, muss aber nicht genutzt werden. Aufgrund des immer schlechter werdenden Zustandes erfolgte nunmehr durch den LS die Sperrung des Radweges. 1. Wie bewertet die Landesregierung die Dringlichkeit des Radweges zwischen Kummersdorf -Gut und Sperenberg? zu Frage 1: Der Neubau des Radweges wird seitens der Landesregierung für dringend erforderlich gehalten und auch ausdrücklich vom Landkreis Teltow Fläming befürwortet. 2. Gab es in der Vergangenheit Gespräche zwischen den Baulastträgern und der Gemeinde Am Mellensee zum Aus- oder Neubau des Radweges, wenn ja, wann und mit welchen Festlegungen? Landtag Brandenburg Drucksache 6/7824 - 2 - zu Frage 2: Ja. In den Jahren 2013, 2015 und 2017 wurden Gespräche mit der Gemeinde Am Mellensee geführt. Gemeinde und Landesbetrieb Straßenwesen (LS) waren sich dabei einig, dass der Radweg instandgesetzt und verbreitert werden muss. 3. Gibt es seitens des Landes konkrete Planungen für den Bau des Radweges, wenn ja, wann rechnet die Landesregierung mit dem Bau des Radweges? zu Frage 3: Ja, es gibt konkrete Planungen für den Bau des Radweges. Aufgrund der geringen Breite des Radweges ist eine Verbreiterung geplant. Dafür ist die Beseitigung der zwischen Radweg und Straße vorhandenen Hecke erforderlich. Aus diesem Grunde war eine naturschutzrechtliche Genehmigung der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) erforderlich , die im Juli 2017 erteilt wurde. Gegen diese hat der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) im August 2017 Widerspruch eingelegt, jedoch ohne eine Begründung darzulegen. Auf Grund des damit einhergehenden zeitlichen Aufschubs konnte der LS von der erteilten Genehmigung keinen Gebrauch machen. Der LS hat im November 2017 einen Antrag auf Anordnung der sofortigen Vollziehung des Bescheides vom Juli 2017 bei der UNB gestellt. In einer Anhörung durch die UNB hat der BUND den Widerspruch nun begründet. Dieser stützt sich auf die Beseitigung der Hecke, da es sich hier um eine selten vorkommende Art (kanadische Eichenhecke) handelt. Der LS ist derzeit dabei, eine Stellungnahme zum Widerspruch zu erarbeiten. Vor Klärung dieser Frage ist eine verlässliche Aussage zum Baubeginn nicht möglich. 4. Wie hoch schätzt die Landesregierung die für den Bau erforderlichen Mittel ein? zu Frage 4: Die Gesamtkosten für die Maßnahme betragen voraussichtlich 1,3 Mio. €. 5. Wurde das Verkehrsaufkommen entlang der L70 zwischen Kummersdorf-Gut und Sperenberg bewertet, wenn ja, mit welchem Ergebnis? zu Frage 5: Die Strecke L 70 zwischen Kummersdorf-Gut und Sperenberg wurde bisher nicht im Rahmen der offiziellen Straßenverkehrszählungen erfasst. Es liegen jedoch Daten aus der gültigen Straßenverkehrsprognose des Landes Brandenburg für das Jahr 2025 vor. Darin wird für die L 70 ein Verkehrsaufkommen von ca. 2.000 Kfz/24 h mit einem Schwerverkehrsanteil von 10 % ausgewiesen. 6. Gibt es in den Planungen zum Bau des Radweges rechtliche Problemstellungen, die den Ausbau verhindern, wenn ja welche und wie können diese gelöst werden? zu Frage 6: Siehe Antwort zu Frage 3. 7. Erwägt die Landesregierung die Durchführung alternativer Maßnahmen entlang des entsprechenden Straßenabschnitts zur Erhöhung der Verkehrssicherheit, wenn ja, welche ? zu Frage 7: Auf Grund der fortgeschrittenen Planung für den Radweg (s. Antwort zu Frage 3) sind derzeit keine alternativen Maßnahmen vorgesehen.