Landtag Brandenburg Drucksache 6/7826 6. Wahlperiode Eingegangen: 14.12.2017 / Ausgegeben: 19.12.2017 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 3126 des Abgeordneten Steeven Bretz (CDU-Fraktion) Drucksache 6/7672 Sozialer Wohnraum in der Landeshauptstadt Potsdam Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Infrastruktur und Landesplanung die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung des Fragestellers: Potsdam ist eine lebenswerte und beliebte Stadt, die Einwohnerzahl steigt regelmäßig stärker als die Prognosen voraussagen. Gleichzeitig ist das Problem der steigenden Mieten und Wohnungsraumknappheit in den letzten Jahren immer wieder in der Diskussion. Auch die Landesregierung hat mehrmals auf den Bedarf einer Verbesserung des Wohnungsangebots hingewiesen, zuletzt beispielsweise im Bericht „Wachstumschancen für das ganze Land Brandenburg nutzen“ (Drucksache 6/7458). In der Antwort auf die Kleine Anfrage 1145 vom 30.09.2015 (Drucksache 6/2847) stellte die Landesregierung dar, dass nach den Jahren 2012-2014, in denen sich auf Modernisierung und Instandsetzung des kommunalen Wohnungsbestandes konzentriert wurde, nun verstärkt Neubauten geprüft würden. Die Rede ist hier von Förderanträgen für 300 Neubauwohnungen in Potsdam. 1. Wie bewertet die Landesregierung die aktuelle Situation auf dem Wohnungsmarkt im „Speckgürtel Berlins“, speziell was den sozial verträglichen Wohnraum betrifft? zu Frage 1: Im Berliner Umland gibt es Bedarf an Wohnraum für alle Bevölkerungsgruppen , insbesondere an mietpreis- und belegungsgebundenen Wohnungen. Im Ergebnis der Wohnungsmarktuntersuchung "Wohnungspolitischer Kompass" wurde insbesondere auch für die Landkreise Oberhavel, Barnim, Potsdam-Mittelmark sowie die Stadt Potsdam dieser Bedarf festgestellt. 2. Wie viele Mietwohnungen wurden in Potsdam in den Jahren 2015 und 2016 mittels der zur Verfügung stehenden Wohnraumfördermittel bzw. Fördermittel aus dem Landeswohnungsbauvermögen neu gebaut? zu Frage 2: Zwischen 2015 und 2016 wurden Förderzusagen (Abschluss Förderverträge) für 200 neue Mietwohnungen in Potsdam erteilt. Die Bauvorhaben sind noch nicht fertiggestellt . 3. Wie viele Mietwohnungen wurden bisher im Jahr 2017 in Potsdam mittels der zur Verfügung stehenden Wohnraumfördermittel neu gebaut? Landtag Brandenburg Drucksache 6/7826 - 2 - zu Frage 3: Im Jahr 2017 wurden Förderzusagen (Abschluss Förderverträge) für drei Bauvorhaben mit insgesamt 364 neu entstehenden Mietwohnungen erteilt. Dabei wird unter „Neubau“ sowohl der klassische Neubau als auch die Wiederherstellung von Gebäuden unter wesentlichem Bauaufwand gezählt. Eine Baufertigstellung geförderter Mietwohnungsneubauvorhaben erfolgte bisher in 2017 nicht. 4. Wie viele Neubauten, welche mit Wohnraummitteln gefördert werden sollen, sind aktuell in der Landeshauptstadt in Planung? zu Frage 4: Bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) liegen bislang Anfragen für die Förderung weiterer neuer Mietwohnungen in Potsdam für zwei Projekte mit insgesamt 274 Wohneinheiten vor. 5. In erwähntem Bericht (Drucksache 7458) spricht die Landesregierung davon, dass durch die Anpassung der Mietwohnungsbauförderung zu Beginn des Jahres 2017 zusätzliche Anreize für den sozialen Wohnungsbau geschaffen wurden. Inwiefern haben sich diese Anreize bisher auf den Wohnungsneubau in Potsdam ausgewirkt? zu Frage 5: Den Antworten auf die Fragen 2 und 3 ist zu entnehmen, dass sich die Zahl der geförderten Wohneinheiten (WE) von 200 WE in 2015/2016 auf 364 WE in 2017 erhöht hat. 6. Welche weiteren Maßnahmen plant die Landesregierung, um die angespannte Situation auf dem Wohnungsmarkt in diesen Regionen zu entschärfen? zu Frage 6: Es ist Ziel der Landesregierung, dass Wohnen in Brandenburg bezahlbar bleibt und gleichzeitig mehr altersgerechte und energieeffiziente Wohnungen entstehen können. Hierzu wurde im März 2017 ein breit getragenes Bündnis für Wohnen ins Leben gerufen. Dieses soll wichtige Impulse für den Wohnungsbau setzen, technische, rechtliche , fiskalische Hindernisse identifizieren und zu deren Beseitigung beitragen. Zur Entlastung des Berliner Umlands kann auch die Entwicklung von Wohnflächenpotentialen in Ober- und Mittelzentren beitragen, die in weniger als 60 Minuten aus Berlin (Hbf.) über die Schiene erreichbar sind und wachstumsbedingten Bedarf an Wohnsiedlungsflächen erfüllen kann (vgl. Strategie Stadtentwicklung und Wohnen: "Sprung in die 2. Reihe"). So kann die Wachstumsdynamik der Metropole über das Umland hinaus getragen werden.