Datum des Eingangs: 04.03.2015 / Ausgegeben: 09.03.2015 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/783 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 260 der Abgeordneten Andreas Kalbitz und Dr. Rainer van Raemdonck der AfD-Fraktion Drucksache 6/558 Wortlaut der Kleinen Anfrage 260 vom 04.02.2015: L 161 Ortsteil Perwenitz – Instandsetzung der Perwenitzer Dorfstraße Seit dem Ausbau der Landesstraße L 161 hat sich ein Teil des Schwerlastverkehrs von der Autobahn A 10 auf die Landesstraße verlegt. Die Ortsdurchfahrt wird dementsprechend stark frequentiert und ist dadurch sichtbar beschädigt worden. Zusätzlich dient diese Straße als Umleitungsstrecke für LKW. Die Schäden an der Asphaltdecke sind deutlich wahrnehmbar und legen das darunter liegende Kleinpflaster frei. An vielen Stellen gibt der Untergrund nach, die Straßenabläufe ragen aus der Fahrbahndecke heraus, Wasserschieber stehen schief, Rohrbrüche sind entstanden und die Betonrinnsteine sind seitlich in die Rasenfläche verschoben worden. Bedingt durch die Absenkungen kommt es zusätzlich bei der Befahrung durch den Schwerlastverkehr zu einer lautstarken Geräuschentwicklung und in den angrenzenden Häusern zu erheblichen Erschütterungen. Die Straße ist aufgrund der Grundschule in Perwenitz auch als Schulwegsicherung von erheblicher Bedeutung, da die Schüler die Straße als Radweg sowie als Verbindung zwischen Schule und Hort nutzen. Wir fragen die Landesregierung: 1. Ist der Landesregierung der Zustand dieser Straße bekannt? 2. Ist der Landesregierung die Unterschriftensammlung der 255 Perwenitzer Bürger mit der Forderung nach „Instandsetzung der Perwenitzer Dorfstraße“ bekannt? Wenn ja, bis wann können die Bürgerinnen und Bürger zumindest mit einer adäquaten Antwort von Seiten des Ministeriums und/oder der Lan- desregierung rechnen? 3. Ist die Maßnahme einer temporären Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h für LKW bis zur Instandsetzung der Straße aus Sicht der Landesregierung eine geeignete Maßnahme? Wenn ja, innerhalb welcher Zeit ist eine Einführung einer temporären Geschwindigkeitsbegrenzung geplant? Wenn nein, welche Maßnahmen sieht die Landesregierung, um kurzfristig Abhilfe für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger der Perwenitzer Dorfstraße zu erreichen? 4. Unter der Voraussetzung, dass alle Instandsetzungsmaßnahmen in Form einer Reihenfolge festgelegt sind, auf welchem Platz liegt die Problematik der Perwenitzer Dorfstraße? Wann ist mit dem Beginn der Instandsetzungsmaßnahme zu rechnen? Wie lange wird die Instandsetzungsmaßnahme voraussichtlich dauern? 5. Sind aus Sicht der Landesregierung bzgl. des Zustands der Straße Gefährdungen von Kindern und/oder Passanten zu befürchten? Wenn ja, was hat die Landesregierung vor, um die Gefährdung zu minimieren oder gar auszuschließen ? Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Infrastruktur und Landesplanung die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Ist der Landesregierung der Zustand dieser Straße bekannt? Zu Frage 1: Der Straßenbauverwaltung ist der Zustand der L 161 OD Perwenitz bekannt. Frage 2: Ist der Landesregierung die Unterschriftensammlung der 255 Perwenitzer Bürger mit der Forderung nach „Instandsetzung der Perwenitzer Dorfstraße“ bekannt? Wenn ja, bis wann können die Bürgerinnen und Bürger zumindest mit einer adäquaten Antwort von Seiten des Ministeriums und/oder der Landesregierung rechnen? Zu Frage 2: Die Unterschriftensammlung der 255 Perwenitzer Bürger ist der Straßenbauverwaltung übergeben worden. Das Antwortschreiben an den Ortsbeirat wurde im Januar 2015 versandt. Frage 3: Ist die Maßnahme einer temporären Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h für LKW bis zur Instandsetzung der Straße aus Sicht der Landesregierung eine geeignete Maßnahme? Wenn ja, innerhalb welcher Zeit ist eine Einführung einer temporären Geschwindigkeitsbegrenzung geplant? Wenn nein, welche Maßnahmen sieht die Landesregierung, um kurzfristig Abhilfe für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger der Perwenitzer Dorfstraße zu erreichen? Zu Frage 3: Eine Geschwindigkeitsbeschränkung für LKW auf 30 km/h innerhalb einer geschlossenen Ortschaft aus Gründen der Verkehrssicherheit darf nur angeordnet werden, wenn dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend geboten ist. Die Aufklärung und Untersuchung von örtlichen Sachverhalten obliegt in diesem Fall der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Havelland. Bei der Anordnung solcher Reduzierungen ist die Straßenverkehrsbehörde an die Vorschrift des § 45 Abs. 9 StVO ge- bunden. Verkehrsrechtliche Maßnahmen werden nur dann angeordnet, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verkehrs- und Straßenverhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der Rechtsgüter erheblich übersteigt und deshalb unbedingt erforderlich ist. Dies setzt eine detaillierte Prüfung und Würdigung des Einzelfalls voraus. Frage 4: Unter der Voraussetzung, dass alle Instandsetzungsmaßnahmen in Form einer Reihenfolge festgelegt sind, auf welchem Platz liegt die Problematik der Perwenitzer Dorfstraße? Wann ist mit dem Beginn der Instandsetzungsmaßnahme zu rechnen? Wie lange wird die Instandsetzungsmaßnahme voraussichtlich dauern? Zu Frage 4: Der Teilabschnitt der L 161 OD Perwenitz gehört zum grünen Netz der Landesstra- ßen Brandenburgs. Für dieses Netz steht die Sicherung der Befahrbarkeit im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht durch Unterhaltungsmaßnahmen und ggf. punktuelle Beseitigung von Gefahrenstellen im Vordergrund. Auf Grund der Netzeinordnung und der sehr geringen Verkehrsbelastung kann die Ortsdurchfahrt unter den aktuellen finanziellen Rahmenbedingungen nicht grundhaft erneuert werden. Kleinteilige Reparaturen zur Erhaltung der Befahrbarkeit erfolgen im Rahmen der turnusgemäßen Instandhaltung nach Erfordernis durch die zuständige Straßenmeisterei. Frage 5: Sind aus Sicht der Landesregierung bzgl. des Zustands der Straße Gefährdungen von Kindern und/oder Passanten zu befürchten? Wenn ja, was hat die Landesregierung vor, um die Gefährdung zu minimieren oder gar auszuschließen? Zu Frage 5: Zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit und der Sicherung der Befahrbarkeit werden im Rahmen der betrieblichen Unterhaltung die notwendigen Reparaturen an der Straße durchgeführt. Für die Schulwegsicherung wurden zwei 30 km/h-Bereiche ausgewiesen. Der separate Gehweg wird östlich der Landesstraße geführt und ist durchgängig. Auf dieser Grundlage wird eine Gefährdung für Passanten und Kinder als vergleichsweise gering eingeschätzt.