Landtag Brandenburg Drucksache 6/7834 6. Wahlperiode Eingegangen: 15.12.2017 / Ausgegeben: 20.12.2017 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 3112 des Abgeordneten Danny Eichelbaum (CDU-Fraktion) Drucksache 6/7631 Geplante Einstellung der Buslinie 618 Potsdam – Wünsdorf Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Infrastruktur und Landesplanung die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung des Fragestellers: Wie der Tagespresse zu entnehmen war, wird die vom Land Brandenburg in Auftrag gegeben und finanzierte Buslinie 618, von Potsdam nach Wünsdorf, mit dem Fahrplanwechsel am 10. Dezember 2017 eingestellt. Die Buslinie 618 verbindet bisher die Landeshauptstadt Potsdam mit dem in Wünsdorf (Teltow-Fläming) ansässigen Behördenzentrum des Landes Brandenburg. Durch diese Buslinie werden bisher ebenfalls die Orte Zossen und Ludwigsfelde an Potsdam angebunden. Am Standort Wünsdorf befindet sich neben dem ansässigen Behördenzentrum eine Außenstelle der Erstaufnahmeeinrichtung der zentralen Ausländerbehörde des Landes Brandenburg. Die werktags verkehrende Buslinie 618 befindet sich bisher als landesbedeutsame Buslinie nach § 3 Abs. 1 ÖPNVG in der Aufgabenträgerschaft des Landes. Laut Märkischer Allgemeiner Zeitung vom 16.11.2017 tätigt die Verkehrsministerin Schneider die Aussage, dass die Buslinie 618 „nicht die Kriterien einer landesbedeutsamen Buslinie“ erfülle. 1. Was sind die Kriterien für die Einstufung einer Buslinie als landesbedeutsame Verkehrslinie des öffentlichen Personennahverkehrs im Sinne des § 3 Abs. 1 ÖPNVG? zu Frage 1: Die Kriterien einer Buslinie als landesbedeutsame Verkehrslinie des öffentlichen Personennahverkehrs im Sinne des § 3 Abs. 1 ÖPNVG sind: Die Landesbedeutsamkeit setzt qualitativ eine schnelle, direkte Linienführung und eine raumübergreifende Verbindungsfunktion (Expressbus) voraus. Darüber hinaus gelten besondere Auswahl- und Qualitätskriterien für eine landesbedeutsame Linie: die Verbindung von Zentren, eine landkreisübergreifende und überregionale Netzbedeutung, die Wirtschaftlichkeit (Nutzen- Kosten) der entsprechenden Buslinie, einen Taktverkehr, eine direkte Linienführung sowie adäquate Fahrzeugstandards. 2. Ist es zutreffend, dass das Land Brandenburg plant, sich zum 10.12.2017 aus der Aufgabenträgerschaft der Buslinie 618 zurückzuziehen und diese einzustellen und wenn ja, welche Gründe liegen für den Stopp der Buslinie vor? zu Frage 2: Die genannten Kriterien in Bezug auf die Landesbedeutsamkeit einer Buslinie werden von der BL 618 nicht erfüllt. Die Sicherstellung einer ausreichenden Bedienung im Übrigen öffentlichen Personennahverkehr (übriger ÖPNV) einschließlich des Ausbildungsverkehrs ist nach § 3 Abs. 3 des ÖPNVG die freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe der Landtag Brandenburg Drucksache 6/7834 - 2 - Landkreise und kreisfreien Städte. Die betroffenen kommunalen Aufgabenträger (Stadt Potsdam, Landkreis Potsdam-Mittelmark und Landkreis Teltow-Fläming) wurden bereits Ende 2015 darüber informiert, dass das Land Brandenburg die Buslinie 618 zum Dezember 2017 einstellen wird. Dies erfolgte mit dem Ziel, dass der Zeitraum von zwei Jahren von den kommunalen Aufgabenträgern genutzt werden kann, um die Verkehrsanbindung dieser Region zu analysieren und ggf. Erweiterungen zur bereits vorhandenen Grundversorgung zu prüfen. 3. Liegen der Landesregierung Zahlen vor, von wie viele Personen täglich die Buslinie 618 genutzt wird? zu Frage 3: Auf der gesamten Strecke gibt es pro Fahrt durchschnittlich 29 Ein- und Aussteiger . 4. Was unternimmt das Land um die pendelnden Behördenmitarbeiter und die Mitarbeiter der Erstaufnahmestelle in Wünsdorf, im Falle der Einstellung der Linie, auch in Zukunft verkehrstechnisch sinnvoll anzubinden, ohne den Landkreis Teltow-Fläming zusätzlich finanziell zu belasten? zu Frage 4: Die Sicherstellung einer ausreichenden Bedienung im übrigen öffentlichen Personennahverkehr (übriger ÖPNV) einschließlich des Ausbildungsverkehrs ist nach § 3 Abs: 3 des ÖPNVG die freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte (siehe Antwort zu Frage 2). Hierfür erhalten die kommunalen Aufgabenträger finanzielle Zuweisungen vom Land Brandenburg. Darüber hinaus will das Land Brandenburg zukünftig die kommunalen Aufgabenträger für den üÖPNV bei der Etablierung weiterer PlusBus-Linien finanziell unterstützen. 5. Liegen der Landesregierung Zahlen vor, wie viele Mitarbeiter des in Wünsdorf ansässigen Behördenzentrums und der Erstaufnahmestelle in Potsdam wohnhaft sind? zu Frage 5: Nach einer Abfrage unter den Landesbehörden sind der Landesregierung 36 Mitarbeiter mit Wohnort in Potsdam bekannt. 6. Ist es nach Auffassung der Landesregierung den pendelnden Behördenmitarbeitern zeitlich zuzumuten, den ohnehin langen Arbeitsweg von Potsdam nach Wünsdorf durch zweimaliges Umsteigen zu verlängern? zu Frage 6: Zwischen Potsdam und Zossen besteht eine vom Land finanzierte SPNV- Verbindung. Sowohl mit Umstieg in den üÖPNV als auch mit dem SPNV kann der Fahrgast die Verbindung Potsdam-Wünsdorf nutzen. 7. Gibt es Gespräche zwischen der Landesregierung und den betroffenen Landkreisen, um den Pendlern eine Alternative zur derzeitigen Route für die Zukunft zu ermöglichen, wenn ja, wie weit ist der Verhandlungsstand in diesen Gesprächen? zu Frage 7: Die VBB GmbH hat im Auftrag des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung eine Untersuchung zur Einführung neuer PlusBus-Linien durchgeführt. Im Ergebnis wird der Landkreis Teltow-Fläming eine PlusBus-Linie Potsdam-Ludwigsfelde einführen ; von dort besteht ein Anschluss an die Buslinie 701 nach Zossen.