Datum des Eingangs: 04.03.2015 / Ausgegeben: 09.03.2015 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/784 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 263 des Abgeordneten Christoph Schulze fraktionslos Drucksache 6/568 Wortlaut der Kleinen Anfrage 263 vom 11.02.2015: Alle Jahre wieder: Bestand des Bahnhaltepunktes Neuhof 2015 ff. Im Ortsteil Neuhof der Stadt Zossen im Landkreis Teltow-Fläming existiert der Bahnhaltepunkt Neuhof der Regionalbahn. In der Vergangenheit wurde in der Öffentlichkeit immer wieder über eine mögliche Schließung des Bahnhaltepunktes Neuhof (bei Zossen) diskutiert. (vgl. Kleine Anfrage 2113 vom 22.05.2012). Auch aktuell gibt es wieder Spekulationen über eine mögliche Schließung dieses Haltepunktes . Aus diesem Grunde frage ich die Landesregierung: 1. Stimmt es, dass die Schließung des Haltepunkts Neuhof bei Zossen geplant ist? 2. Wenn ja: Weshalb und wer fordert dies oder strebt dies an? 3. Was kostet die Bestellung des Haltepunktes durch das Land jährlich? 4. Welche Position zur geplanten Schließung haben die Stadt Zossen und der Ortsbeirat Wünsdorf bezogen? 5. Wie schätzt die Landesregierung die Bedeutung des Haltepunktes Neuhof für die regionale Versor- gung der Bevölkerung mit SPNV ein? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Infrastruktur und Landwirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Stimmt es, dass die Schließung des Haltepunktes Neuhof bei Zossen geplant ist? Zu Frage 1: Nein. Frage 2: Wenn ja: Weshalb und wer fordert dies oder strebt dies an? Zu Frage 2: Entfällt. Frage 3: Was kostet die Bestellung des Haltepunktes durch das Land jährlich? Zu Frage 3: Die Kosten dieses Haltepunktes belaufen sich auf Stationsgebühren in Höhe von ca. 31.000 Euro pro Jahr und Energiekosten in mehr als doppelter Größenordnung von ca. 68.000 Euro pro Jahr. Frage 4: Welche Position zur geplanten Schließung haben die Stadt Zossen und der Ortsbeirat Wünsdorf bezo- gen? Zu Frage 4: Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. Zu einer geplanten Schließung kann mangels Veranlassung keine Position bezogen werden. Frage 5: Wie schätzt die Landesregierung die Bedeutung des Haltepunktes Neuhof für die regionale Versorgung der Bevölkerung mit SPNV ein? Zu Frage 5: Die Landesregierung schätzt die Bedeutung des Haltepunktes Neuhof als vergleichsweise gering ein, was sich auch in den Ein- und Aussteigerzahlen widerspiegelt. Zwecks Gewährleistung der Mobilität der örtlichen Bevölkerung bestellt das Land hier dennoch einen zweistündlichen Halt.